• Demande d'allègement de la Loi LACI
    Pour éviter des états anxiogènes, de détresses psychologiques, voir même de suicides. Et faciliter la réintégration d'un emploi, de manière décente.
    4 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Claude Jerôme Hofer
  • Das Wechselmodell gesetzlich (als Standard) verankern
    Das Recht der Kinder auf Familienleben mit beiden Eltern werden konsequent umgesetzt - unabhängig vom Zivilstand (getrennt oder geschieden). Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Eltern. Frauen und Männern sind stets gleichberechtigt. Die Verantwortung für das Kind erfolgt durch die Eltern auf gleicher Augenhöhe. Eine Eltern-Kind-Entfremdung (PAS/EKE) wird nahezu verunmöglicht. Beide Eltern sind finanziell gestärkt und unabhängig von Sozialämtern - die Armut wird massiv vermindert. Das Wechselmodell führt nicht etwa dazu, dass überhaupt kein Unterhalt mehr zwischen den Elternteilen zu zahlen wäre. Vielmehr wird dann jeder der beiden Elternteile unterhaltspflichtig. Nur wenn die Eltern nach der Trennung in etwa das Gleiche verdienen, kann es sein, das jeder Elternteil das Kind ohne irgendeine Unterhaltszahlung nach seinen Möglichkeit betreuen und versorgen darf. Die klassische Rollenverteilung von Mann und Frau ist offenbar nicht mehr so fest in der Gesellschaft verankert wie noch vor zehn Jahren. Doch noch immer fällt es vielen schwer, sich von traditionellen Modellen zu lösen. Leider ist die Meinung, der Mann als Hauptverdiener bringt das Geld nach Hause, die Frau kümmert sich um die Kinder und den Haushalt und verdient gegebenenfalls noch etwas dazu immer noch weit verbreitet. Das Wechselmodell behandelt Männer und Frauen gleichberechtigt und setzt nicht mehr voraus das der Mann in einer Partnerschaft Hauptverdiener sein muss. Letztendlich würde Gleichberechtigung im Familienrecht die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt weiter voranbringen und ihr mehr nutzen als jede Quotenregelung. Betriebliche Kinderbetreuungen würden sich für wesentlich mehr Unternehmen lohnen, wenn nicht nur die Mitarbeiterinnen auf sie angewiesen wären. Wenn nach der klassischen Rollenaufteilung eine Trennung erfolgt und die zuhausegebliebene Mutter plötzlich nach etlichen Jahren auf dem Arbeitsmarkt eine Karriere aufbauen muss, und der Vater plötzlich als feste Bezugsperson lernen muss, den Alltag mit den Kindern zu managen ist das mehr als unvorteilhaft. Daher empfiehlt sich für ein Paar auch schon vor einer Trennung ein 50:50% Familienmodell zu benutzen.
    48 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Raphael Gasser Picture
  • Der neue Campus Horw soll ein Leuchtturmprojekt im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit werden.
    Die Bildungsinstitutionen von heute prägen die Köpfe von morgen. Lehre und Forschung spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft, womit eine grosse Verantwortung einhergeht. In Bezug auf die Klimakrise erwarten wir, dass die Hochschule Luzern und das Finanzdepartement des Kantons Luzern dieser Verantwortung gerecht wird, indem sie ihren Beitrag zum Wandel hin zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Gesellschaft leistet und sich den Herausforderungen des Klimawandels stellt. In Gesprächen mit Jurymitgliedern stellte sich heraus, dass ein Zertifizierungslevel von Platin bereits angestrebt wird, was sehr gut ist. Jedoch ist dies nicht schriftlich festgehalten und somit nicht verbindlich. Wir möchten mit dieser Petition zeigen, dass sich viele Menschen das bestmögliche Zertifizierungslevel wünschen. Wir unterstützen das Statement von Viktor Sigrist (Homepage T&A) [2]: “Zukunftsorientierte Lebensräume, energieeffiziente Gebäude, intelligente Systeme, moderne Infrastrukturen: Das und mehr schaffen Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Architektinnen und Architekten jeden Tag. Viele davon haben ihre Kompetenzen in einem Studium an der Hochschule Luzern – Technik & Architektur erworben.” Wir möchten, dass zukünftige Studierende und Mitarbeitende der HSLU und PHLU auch auf einem Campus mit genau diesen genannten Qualitäten tätig sein können. Dies ist mit SNBS Platin am besten erreicht. Expert*innen meinen zu SNBS Platin: ------------------------------------------------------ “Der Campus Horw soll ein Leuchtturm der gesamtheitlichen Nachhaltigkeit werden. Eine Zertifizierung nach SNBS Platin bedeutet ein erster Schritt und eine Qualitätssicherung in der Planungsphase dafür.” Gianrico Settembrini dipl. Arch. ETH/SIA; MAS EN Bau “Das umweltfreundlichste Gebäude ist das, welches nicht gebaut wird. Zertifizierungen haben ihre Grenzen und im vorliegenden Projekt könnte es für mich etwa bezüglich zeitlosem architektonischem Ausdruck oder Nutzungskonzept zu nicht-ionisierender Strahlung noch weiter gehen. Wenn aber bereits eine SNBS-Zertifizierung durch die Bauherrschaft angestrebt wird, macht es Sinn, das höchste Niveau 'Platin' zu erzielen." Aldo Schmid Baubiologe IBN/SIB Was ist SNBS: -------------------- SNBS Hochbau ist ein Zertifikat für nachhaltiges Bauen in der Schweiz. Dieses ermöglicht die Bedürfnisse von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gleichermassen und umfassend in Planung, Bau und Betrieb eines Gebäudes miteinzubeziehen. Weitere Informationen zu SNBS findest Du hier: https://www.nnbs.ch/standard-snbs-hochbau Quellen: --------------- [1] Quelle des Bildes: https://campushorw.lu.ch/ (Aufgerufen am 10.11.21) [2] Quelle des Zitats: https://www.hslu.ch/de-ch/technik-architektur/ueber-uns/grusswort-direktor/ (Aufgerufen am 03.12.21) Besuche unsere Homepages, um mehr über uns zu erfahren: https://www.venalu.ch/ https://ennaluzern.ch/
    233 von 300 Unterschriften
    Gestartet von ENNA und VENALU Picture
  • Für den Schutz der Quartierstruktur
    Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates In unserem Quartier, dem Kreis 1 rechts der Limmat, gibt es kaum Genossenschaften oder andere Formen gemeinnützigen Wohnraums. Die einzige Ausnahme bilden die städtischen Wohnungen. Im Vergleich zu anderen Quartieren ist der Anteil städtischer Wohnungen überdurchschnittlich hoch. Entsprechend einschneidend sind Änderungen an der Vermietungspraxis für unser Quartier. Die sich nun in Umsetzung befindenden Massnahmen zu Zimmerbelegung und wirtschaftlichen Verhältnissen wurden politisch beschlossen und sind zu akzeptieren. Problematisch ist hingegen die neue und das Quartier belastende Änderung betreffend Familienzuwachs und Wohnungstausch. Bei Überbelegung aufgrund von Familienzuwachs konnte die Stadt ihren Mieterinnen und Mietern bis anhin eine grössere Wohnung zum Tausch anbieten. Zum Beispiel war ein Wohnungstausch innerhalb eines Hauses möglich. Dies ist, seitdem die neue Vermietungspraxis angewendet wird, nicht mehr möglich. Familien, die Zuwachs erhalten, erhalten kein Tausch-Angebot und müssen sich auf freie Wohnungen bewerben. Die Chance, vom Zufallsgenerator ausgewählt zu werden, ist verschwindend klein. Diesen Familien bleibt nichts anderes übrig, als aus unserem Quartier wegzuziehen. Auch wenn pro Jahr nur wenige Familien betroffen sind, trifft die neue Praxis das Quartierleben und die Quartierstruktur empfindlich.
    206 von 300 Unterschriften
    Gestartet von Felix Stocker
  • SOUTIEN AUX ACTIVITÉS DE RAFTING-LOISIRS SUR GENÈVE - RAFTING EN PÉRIL -
    Vous avez déjà partagé avec nous une expérience en rafting, kayak ou paddle, ou avez inscrit votre enfant à un de nos nombreux camps de découverte de la nature et du sport extérieur ? Vous aimez la nature et pensez que la réponse aux défis écologiques auxquels nous faisons face passe par la sensibilisation du plus grand nombre au travers d’activités locales extérieures. Comme nous, vous pensez que le sport est un vecteur social indispensable au bon fonctionnement de notre société ? NOUS SOMMES DE VOTRE AVIS ET NOUS AVONS BESOIN DE VOTRE AIDE !
    966 von 1.000 Unterschriften
    Gestartet von Jean Pierre Golay
  • Kinderbetreuung#momtoo
    Subvention: auch für den Mittagstisch! 221.1 Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Art. 4 Verteilschlüssel 1 Der Anteil je beitragsberechtigter politischer Gemeinde an den gesamten zur Verfügung stehenden Kantonsbeiträgen entspricht dem Anteil der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 0 bis 12 Jahren der beitragsberechtigten politischen Gemeinde an der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 0 bis 12 Jahren aller beitragsberechtigten politischen Gemeinden. Auch der Mittagstisch gehört dazu! Steuerabzug: Aus Sicht der Steuern ist das einfach nur FALSCH, dass der Mittagstisch nicht abgezogen werden kann. Der Mittagstisch ist gleich zu Handhaben wie die Kinderbetreuung. Sollen meine Kinder während der Kinderbetreuung verhungern? Essensabzüge wenn ausserhalb gearbeitet wird, dürfen abgezogen werden. Ohne Belege und nichts der gleichen. Da gehört das Essen plötzlich nicht mehr zu den Lebenshaltungskosten. Aber Essensabzüge für die Kinderbetreuung gehört zu den Lebenshaltungskosten. Was ist das für ein Grundsatz? Hier sollte das SG Steuergesetz endlich angepasst werden! Auch bei der Steuerbescheinung sollte das nicht mehr getrennt werden dürfen. Zunächst sollten sie sich bewusst sein, das ein Stück Omelett, welches nicht mal aus einem ganzen Ei besteht oder eine Toastscheibe keine 16.- Wert ist. Weder das Material noch die Zeit für die Vorbereitung oder sonstiges. Aus diesem Grund ist es mehr als fraglich, wieso man auf die Idee kommt den Mittagstisch nicht abziehen zu können. Betreuungsbeiträge: Und ausserdem Frage ich mich wieso ich mehr Steuern zahle wenn ich bei der Kinderbetreuung wieder mehr zahlen muss? Diese nach Steuern Aufteilung der Betreuungsgebühren ist nicht in Ordnung. das Verhältnis bei Ehepaaren und Kindern bei denen nur ein Elternteil einen guten Job hat und wenn die Ehefrau dann z.B. Nur eine einfache Assistentin ist, geht diese garantiert nicht wieder arbeiten. Weil es sich nicht lohnt.
    29 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Hande Sezen-Besimli
  • Chiudere le scappatoie fiscali per i ricchi e i potenti
    Con la rivelazione dei "Pandora Papers" il 3 ottobre, giornalisti/e di tutto il mondo hanno dimostrato con l'analisi di più di 11,9 milioni di documenti che più di 330 persone hanno effettuato transazioni finanziarie illegali o almeno moralmente riprovevoli.[2] I ricchi e potenti usano strutture offshore e soprattutto società "letterbox" per abbassare le loro tasse e coprire la loro reale situazione finanziaria. Sono supportati in questo da avvocati, fiduciari e consulenti svizzeri, tra gli altri, che hanno sostenuto una parte molto grande delle transazioni corrispondenti. Nella primavera del 2021 il Consiglio Nazionale e il Consiglio degli Stati hanno respinto proprio quella parte di un progetto di legge che avrebbe reso avvocati e notai soggetti alla legge sul riciclaggio di denaro se fornivano determinati servizi in relazione a società di domicilio e fiduciarie. [3] Le rivelazioni dei "Pandora Papers" dimostrano anche che è urgente impedire ai contribuenti super-ricchi di nascondersi dietro entità legali (società cassetta postale), fiduciarie e altre costruzioni legali. Pertanto, è necessario un registro che identifichi in modo trasparente i proprietari effettivi di entità giuridiche, fiduciarie e altre costruzioni giuridiche. Con la rivelazione dei "Pandora Papers" il 3 ottobre, giornalisti/e di tutto il mondo hanno dimostrato con l'analisi di più di 11,9 milioni di documenti che più di 330 persone hanno effettuato transazioni finanziarie illegali o almeno moralmente riprovevoli.[2] I ricchi e potenti usano strutture offshore e soprattutto società "letterbox" per abbassare le loro tasse e coprire la loro reale situazione finanziaria. Sono supportati in questo da avvocati, fiduciari e consulenti svizzeri, tra gli altri, che hanno sostenuto una parte molto grande delle transazioni corrispondenti. Nella primavera del 2021 il Consiglio Nazionale e il Consiglio degli Stati hanno respinto proprio quella parte di un progetto di legge che avrebbe reso avvocati e notai soggetti alla legge sul riciclaggio di denaro se fornivano determinati servizi in relazione a società di domicilio e fiduciarie. [3] Le rivelazioni dei "Pandora Papers" dimostrano anche che è urgente impedire ai contribuenti super-ricchi di nascondersi dietro entità legali (società cassetta postale), fiduciarie e altre costruzioni legali. Pertanto, è necessario un registro che identifichi in modo trasparente i proprietari effettivi di entità giuridiche, fiduciarie e altre costruzioni giuridiche. [1] Tagesanzeiger: https://www.tagesanzeiger.ch/das-parlament-setzt-den-ruf-des-schweizer-finanzplatzes-aufs-spiel-353898183892 [2] Tagblatt: https://www.tagblatt.ch/news-service/inland-schweiz/briefkastenfirmen-nach-enthuellung-der-pandora-papers-sp-und-gruene-wollen-geldwaescherei-debatte-neu-lancieren-ld.2197400 [3] Tagesanzeiger: https://www.tagesanzeiger.ch/wir-wissen-in-der-branche-dass-es-schwarze-schafe-gibt-212116006170
    303 von 400 Unterschriften
    Gestartet von Campax - make change happen Picture
  • Steuerschlupflöcher für die Reichen und Mächtigen schliessen
    Mit der Enthüllung der “Pandora Papers” am 3. Oktober haben Journalist:innen aus der ganzen Welt mit der Auswertung von über 11.9 Millionen Dokumenten gezeigt, dass mehr als 330 Personen illegale oder zumindest moralisch verwerfliche Finanzgeschäfte getätigt haben.[2] Die Reichen und Mächtigen nutzen Offshore-Strukturen und insbesondere Briefkasten-Firmen, um ihre Steuerrechnungen zu senken und ihre tatsächliche Finanzlage zu vertuschen. Unterstützt werden sie dabei unter anderem von Schweizer Anwält:innen, Treuhänder:innen und Berater:innen, die einen sehr grossen Teil der entsprechenden Geschäfte unterstützt haben. Im Frühling 2021 hatten National- und Ständerat genau jenen Teil einer Vorlage abgelehnt, mit dem Anwält:innen und Notare dem Geldwäschereigesetz unterstellen worden wären, wenn sie bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sitzgesellschaften und Trusts erbringen. [3] Die Enthüllungen der “Pandora Papers” zeigen gleichzeitig auch, dass es dringend nötig ist, zu verhindern, dass sich superreiche Steuerpflichtige hinter juristischen Personen (Briefkastenfirmen), Trusts und weiteren Rechtskonstruktionen verstecken können. Darum braucht es ein Register, das die wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen, Trusts, und weiteren Rechtskonstruktionen transparent ausweist. Quellen & Links: [1] Tagesanzeiger: https://www.tagesanzeiger.ch/das-parlament-setzt-den-ruf-des-schweizer-finanzplatzes-aufs-spiel-353898183892 [2] Tagblatt: https://www.tagblatt.ch/news-service/inland-schweiz/briefkastenfirmen-nach-enthuellung-der-pandora-papers-sp-und-gruene-wollen-geldwaescherei-debatte-neu-lancieren-ld.2197400 [3] Tagesanzeiger: https://www.tagesanzeiger.ch/wir-wissen-in-der-branche-dass-es-schwarze-schafe-gibt-212116006170
    4.633 von 5.000 Unterschriften
    Gestartet von Campax - make change happen Picture
  • Gegen legales Unrecht und für ein humanes Asylverfahren für Menschen aus altrechtlichen Verfahren
    Der Fall L.: Ein Opfer der aktuellen Regelung ist Loki, der ursprünglich aus Bangladesch stammt, aber seit Februar 2014 in der Schweiz lebt. Loki ist mittlerweile ein lizenzierter Badminton-Clubspieler, schloss das Deutsch-Niveau B1 ab, besuchte einen Pflege-Fachkurs, hat einen erweiterten Freundes- und Familienkreis in der Schweiz und leistet Freiwilligen-Arbeit. Er ist ein Mensch mit fortgeschrittener Integration – hat aber Berufsverbot. Mehrere Stellenangebote durfte er nicht antreten. Im April 2019 übernahm die Schweiz die „EU Standard Operations-Prozeduren“, um Rückführungen nach Bangladesch unter Zwang durchführen zu können. Anfangs 2020 wird durch die Eröffnung der Rückkehr-Zentren zusätzlicher Druck auf den Nothilfe-beziehenden Loki ausgeübt. Für Loki stellt die Ausreise nach Bangladesch eine grosse Gefahr dar. Er stellt ein begründetes Gesuch zum persönlich schwerwiegenden Härtefall. Der Migrationsdienst des Kantons Bern entschied am 9. Juni 2021, das Gesuch nicht zu bearbeiten. Für diesen Entscheid braucht es nach geltendem Recht weder eine Begründung noch gibt es eine Beschwerde-Möglichkeit. Am 12. Juli 2021 wurde Loki vorsorglich inhaftiert. Von da an wurde der Druck auf ihn, freiwillig auszureisen, erhöht. Dies zum Beispiel mit der mehrfachen Erhöhung (und Aufdrängen) des Rückkehr-Hilfsgeldes. Am 2. August wurde er sogar mit dem Gefängniszug nach Zürich gebracht, obwohl er immer klar kommunizierte, dass er nicht ausreisen will. Loki sollte als einer von vielen freiwillig Ausgereisten in der SEM-Statistik erscheinen. Am 3. September 2021 wurde Loki überraschend und ohne jegliche Erklärung freigelassen. Nach wie vor lebt er aber mit der Ungewissheit, ob und wann er wieder inhaftiert wird. Mehr zu Lokis Fall könnt ihr hier https://journal-b.ch/artikel/geschieht-hier-ein-legales-unrecht/ oder hier https://www.bernerzeitung.ch/der-verzweifelte-kampf-der-freunde-des-berner-ausschaffungshaeftlings-214828490867 nachlesen. Hier gibt es zudem mehrere Folgen der Web-Serie über den Kampf gegen legales Unrecht im Schweizer Asylwesen: https://vimeo.com/showcase/8872589 Was soll die Petition ändern? Mit unseren Forderungen wollen wir erreichen, dass die in der Regel weit fortgeschrittene Integration von Menschen im altrechtlichen Verfahren legalisiert wird und dass sich die betroffenen Menschen voll und ganz in die Gemeinschaft einbringen können. Die legale Integration führt unter anderem mittels dem Recht zu arbeiten aus der Abhängigkeit von Not- und Sozialhilfe heraus. Wir wollen ausserdem erreichen, dass menschenrechtsverletzende und entwürdigende Ausschaffungs-Prozeduren verhindert werden und unschuldige Menschen nicht mehr in Administrativhaft kommen. Nicht zuletzt wollen wir die im Vollzug tätigen Menschen vor den ethisch-moralischen Konflikten schützen, die sich mit der aktuellen Regelung stellen. Hintergrund der Petition: Diese Petition bezieht sich auf Menschen, die mit dem altrechtlichen Asylverfahren beurteilt wurden. Mit den neuen, beschleunigten Verfahren (gültig seit dem 1. März 2019) leben die geflüchteten Menschen isoliert in Bundes- respektive Rückkehrzentren. Eine ungewollte mehrjährige Integration von abgewiesenen Menschen kann unter dem neurechtlichen Asylverfahren somit gar nicht mehr stattfinden. Das Problem: das alte Asylrecht hinterlässt bestens integrierte Menschen, die seit mehr als 5 Jahren in die Nothilfe gezwungen werden. Menschen aus dem Kanton Bern, die ihre Asylgesuche vor dem 28. Februar 2019 eingereicht haben, wurden nach dem alten Asylgesetz behandelt. Diese Menschen durchlebten langwierige Verfahrenszeiten. Viele leben unter erschwerten Bedingungen seit über 5 Jahren hier in der Schweiz und sind oft überdurchschnittlich gut in die hiesige Gesellschaft integriert. Für die abgewiesenen Menschen wie auch für die Gemeinschaft in der Schweiz könnten es Geschichten mit Zukunft sein. Eine freiwillige (selbstständige) Ausreise ist diesen Menschen nicht zumutbar. Zwangsmassnahmen missachten dies jedoch. Da die Kantone nicht verpflichtet sind, Härtefall-Gesuche zu prüfen, werden die einzelnen, individuellen Umstände oft übergangen. Differenziertes und angemessenes Umsetzen im Vollzug muss möglich werden. Für Menschen, die lange Zeit (5 Jahre und mehr) Nothilfe bezogen, wuchs ihr Bleiberecht durch die aktuelle Lebenssituation mit mehreren Jahren Integration. Ausschliesslich fremdenpolizeiliches und vollzugs-technisches Vorgehen missachtet dies. Geforderte freiwillige Ausreise darf weder durch „Beuge-Haft“ noch durch taktisches Aufdrängen von Bargeldbeträgen erzwungen werden. Vielmehr sollte in Zusammenarbeit mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) die «Kann-Bestimmung» des Art. 14 Abs. 2 (AsylG) für die Härtefallregelung als Chance sofort genutzt werden. Dies entlastet sowohl die im Vollzug tätigen Menschen als auch die Gemeinschaft und verhindert vorsorgliche Inhaftierung von verletzlichen Menschen. Menschen mit all ihren lebendigen Seiten im langjährigen „Dasein“ mit hiesigen Werten, hier inmitten der Gesellschaft! Auch finanziell lohnt sich eine Regularisierung sowohl für den Bund als auch für die Kantone, wenn Menschen erwerbstätig werden dürfen. Eine Anstellung im Arbeitsmarkt gilt seitens GSI als Königsweg der Integration; viele der Betroffenen stehen an der Schwelle dazu!
    605 von 800 Unterschriften
    Gestartet von Komitee gegen legales Unrecht
  • Prävention vor sexueller Gewalt an Kindern durch Aufklärung im Schulunterricht
    Als Sensibilisierungsmassnahmen für die Aufklärung in den Kindergärten sind Theaterstücke wie „Die grosse Nein-Tonne“ und in der Primarschule „Mein Körper gehört mir“ sehr geeignet. Das Thema soll auch anlässlich von Elternabenden Bestandteil der Informationsvermittlung sein. Hier ist sicherzustellen, dass entsprechende Angebote alle Kinder in der Schweiz erreichen. Gemäss einem Bundesbericht gibt es in der Schweiz grosse Lücken im Bereich der Präventionsangebote für Pädosexualität. Neben einer harten Bestrafung von Tätern sollten auch präventive Ansätze im Bereich der potentiellen Täterschaft weiterverfolgt werden. Es soll Menschen mit pädosexuellen Neigungen aufzeigen, wie sie mit ihrer Veranlagung umgehen können, ohne Kinder zu gefährden und Straftaten zu begehen. Im Kanton Zürich wurde ein entsprechendes Präventionsangebot geschaffen. Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie ein solches Angebot geschaffen werden kann und diese Petition nicht wieder wie 2014/2015 mit der fadenscheinigen Begründung abzulehnen, dass die Sexualerziehung Sache der Eltern sei. Denn die meisten Übergriffe passieren leider zu Hause bzw. in der Verwandtschaft. https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2015/58/de Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen jedes Jahr aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Diese Zahl ergibt sich, wenn man von 13 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland ausgeht, von denen rund zwei Drittel – gut acht Millionen Kinder und Jugendliche – eine allgemeinbildende Schule besuchen. Damit ist von rund zwei Drittel Schülerinnen und Schülern unter den betroffenen Mädchen und Jungen in Deutschland auszugehen. Folglich sind ca. 600.000 Schülerinnen und Schüler betroffen, die sich - bei einer angenommenen durchschnittlichen Schülerzahl von 20 - auf ca. 400.000 Klassen verteilen. Damit ist pro Schulklasse von ein bis zwei betroffenen Kindern auszugehen. https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/zur-haeufigkeit-von-sexuellem-missbrauch *https://www.medicusmundi.ch/de/advocacy/publikationen/mms-bulletin/gesundheit-der-kinder/kinder-haben-rechte-–-und-brauchen-schutz/jaehrlich-werden-in-der-schweiz-ca.-45’000-kinder-sexuell-missbraucht #Prävention #Kinderschutz #sexuellegewalt #sexuellermissbrauch
    1.530 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Marc C. Riebe
  • Risikogruppe schützen - Jetzt! #Corona
    97 Prozent der Corona-Todesfälle betreffen Menschen aus der Risikogruppe. Rund 150‘000 Risikopatienten können aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden oder wegen einer Immunschwäche trotz Impfung keinen vollen Immunschutz aufbauen. Offiziell existieren sie nicht. Denn in einem Interview mit SRF verkündete Alain Berset im August: „Wer sich bis jetzt impfen lassen wollte, konnte dies tun. Es wird keine Schliessungen mehr geben. Wir werden Tote in Kauf nehmen müssen.“ Nein, Herr Berset! Das müssen wir nicht. Deshalb fordern wir, dass unverzüglich wirksame Massnahmen zum Schutz der Risikogruppe und deren Angehörigen ergriffen werden. In den Schulen explodieren die Fallzahlen. Ungeimpfte Ferienrückkehrer schleppen das Virus ein. In Risikoberufen wie Taxifahrer oder Fabrikarbeiter verbreitet es sich leicht. Doch es sterben die Schwächsten - und niemanden interessiert es. Doch dies darf nicht sein. Denn überfüllte Intensivstationen versperren auch Patienten mit anderen Erkrankungen den Weg zu einer zeitnahen Behandlung. Es drohen unabsehbare Spätfolgen wie Long COVID oder PIMS, auch bei Kindern. Ein Coronapatient auf der Intensivstation kostet im Schnitt 100‘000 Franken. Bitte unterschreibt und teilt diese Petition. Die Uhr tickt. Es ist die Uhr einer Zeitbombe! Unsere Forderungen an Bundesrat Alain Berset findet ihr hier… 👇🏻👇🏻 bit.ly/risikogruppe-schützen
    69 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Integration Jetzt Picture
  • Pour un quartier des Charmilles apaisé
    La rue des Charmilles est sans doute l’une des passages les plus fréquentés dans le canton de Genève. Cette dernière est utilisée par les Genevoises et les Genevois ainsi que les frontaliers français et vaudois comme un raccourci pour passer de la rive droite à la rive gauche et vice-versa. Aux heures de pointe, les voitures forment un bouchon qui remplit quotidiennement toute la longueur de la rue. Cette situation pose non seulement des graves problèmes de sécurité, mais les nuisances sonores des véhicules motorisés ainsi que la pollution d'air sont des sources de véritable souffrance pour les habitants du quartier. Retrouvez notre campagne dans les médias: Léman Bleu (avec un entretien de la maire, Frédérique Perler) http://www.lemanbleu.ch/fr/News/Des-habitants-veulent-mettre-leur-rue-en-zone-30.html Tribune de Genève https://www.tdg.ch/la-rue-des-charmilles-sinsurge-contre-le-bruit-692919984422 Le courrier https://lecourrier.ch/2021/09/23/la-rue-des-charmilles-veut-lever-le-pied/ Le temps https://www.letemps.ch/suisse/asphyxies-bruit-routier-habitants-charmilles-appellent-laide Radio Lac https://www.radiolac.ch/actualite/une-petition-veut-transformer-la-rue-des-charmilles-en-zone-30-km-h/ 20 minutes https://www.20min.ch/fr/story/une-petition-pour-limiter-la-vitesse-a-30-km-h-249601372772
    637 von 800 Unterschriften
    Gestartet von ATE, Forum 1203, Nina Ingenkamp et Marie-Claude Frauenrath.