• Non sono un giocattolo per gli stalker – Vietiamo subito gli smart glasses!
    Gli smart glasses hanno l’aspetto di normali occhiali da vista, ma sono in grado di registrare video e audio. Ed è proprio questo che li rende pericolosi. In Germania si sono già verificati numerosi casi in cui delle donne sono state filmate di nascosto con l’ausilio di questi occhiali. Le riprese sono state poi pubblicate su TikTok e Instagram, dove l’aspetto e il corpo delle donne sono stati oggetto di commenti pubblici. Alcuni degli uomini responsabili di tali riprese manipolano addirittura in modo mirato l’indicatore di registrazione degli occhiali per poter filmare senza essere notati. (1) Ma non sono solo le donne a essere colpite, bensì anche i bambini. Nei bagni, negli spogliatoi e in altre situazioni di intimità, la loro protezione non deve dipendere dal fatto che i genitori, gli accompagnatori o i bambini stessi si rendano conto che dietro un paio di occhiali apparentemente normali si nasconde una telecamera. Non dobbiamo aspettare che questa tecnologia si affermi qui per poi cercare, solo a posteriori, di contenerne le conseguenze! Infatti, anche in Svizzera si sta diffondendo questo nuovo «gadget tecnologico»: secondo Digitec Galaxus, nel maggio 2026 le vendite di smart glasses in Svizzera erano superiori del 44 per cento rispetto a gennaio. Nel 2025 Meta, in collaborazione con Ray-Ban e Oakley, aveva già venduto a livello mondiale sette milioni di smart glasses. Altre aziende tecnologiche stanno lavorando ai propri modelli. (2) La nostra privacy è in pericolo! In Svizzera, il diritto all’immagine tutela in linea di principio la decisione di ogni persona riguardo al fatto di essere ripresa o meno e alle modalità di ripresa. L’Incaricato federale della protezione dei dati e della trasparenza (IFPDT) mette tuttavia espressamente in guardia, nel caso degli smart glasses, dai rischi per i diritti della personalità. (3) E a ragione! Alcune ricerche dimostrano che Meta ha fatto analizzare le registrazioni degli smart glasses per addestrare un’intelligenza artificiale, comprese situazioni estremamente intime. (4) Allo stesso tempo, Meta ha sviluppato una funzione di riconoscimento facciale che consente di identificare in tempo reale le persone che si trovano nel campo visivo degli occhiali. Ciò rappresenterebbe la fine definitiva dell’anonimato negli spazi pubblici. (5) Su richiesta dell’EDÖB, Meta ha dichiarato che i dati degli utenti svizzeri non sarebbero stati utilizzati a tale scopo. Sulla base di tale dichiarazione, l’EDÖB non ha avviato, per il momento, alcuna indagine formale. (6) Una piccola lampada a LED, regole di comportamento volontarie o divieti in singoli luoghi non risolvono questo problema di fondo. Infatti, una telecamera che può essere indossata come un normale paio di occhiali trasforma qualsiasi ambiente in un potenziale luogo di ripresa. È ora necessario un divieto di vendita, prima che gli «smart glasses» diventino la nuova normalità e rappresentino un pericolo per le donne, i bambini e la nostra protezione dei dati in Svizzera. ***** Fonti: 1. tagesschau.de / SWR: «Una nuova forma di violenza digitale? Riprese di nascosto con gli smart glasses», 13.05.2026 2. Watson: «Gli smart glasses rappresentano un attacco frontale alla nostra privacy», 28.06.2026. 3. Incaricato federale della protezione dei dati e della trasparenza (IFPDT): «Dispositivi indossabili: smartwatch, fitness tracker, smart glasses». 4. The Guardian: «Azienda keniota licenzia oltre 1'000 dipendenti dopo aver perso il contratto con Meta», 17 aprile 2026. 5. WIRED: «Meta ha aggiunto in sordina il codice di riconoscimento facciale per i propri smart glasses a milioni di telefoni», 4 giugno 2026. 6. IFPDT: 33° rapporto di attività 2025/2026, «Indagine preliminare su Meta», pag. 23.
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  • Pas de joujou pour les stalkers – interdisons les lunettes connectées !
    Les « smart glasses » ressemblent à des lunettes de tous les jours, mais elles peuvent enregistrer des vidéos et des audios. Et c’est justement ce qui les rend dangereuses. En Allemagne, on recense déjà de nombreux cas où des femmes ont été filmées à leur insu à l’aide de ces lunettes. Les vidéos ont ensuite été publiées sur TikTok et Instagram, où l’apparence et le corps des femmes ont fait l’objet de commentaires publics. Certains des hommes à l’origine de ces enregistrements vont même jusqu’à manipuler délibérément le voyant d’enregistrement des lunettes pour pouvoir filmer sans se faire remarquer. (1) Mais les femmes ne sont pas les seules concernées, les enfants le sont également. À la piscine, dans les vestiaires et dans d’autres situations intimes, leur protection ne doit pas dépendre du fait que les parents, les accompagnateur·rice·s ou les enfants eux-mêmes se rendent compte qu’une caméra se cache derrière des lunettes à l’apparence ordinaire. On ne doit pas attendre que cette technologie s’impose chez nous pour essayer ensuite d’en limiter les conséquences ! Car en Suisse aussi, ce nouveau « gadget technologique » se répand : selon Digitec Galaxus, les ventes de lunettes connectées en Suisse en mai 2026 étaient de 44 % supérieures à celles de janvier. En 2025, sept millions de lunettes connectées avaient déjà été vendues dans le monde par Meta, en collaboration avec Ray-Ban et Oakley. D’autres groupes technologiques travaillent sur leurs propres modèles. (2) Notre vie privée est en jeu ! En Suisse, le droit à l’image protège en principe le choix de chacun·e de décider s’il·elle souhaite être filmé·e ou photographié·e, et comment. Le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) met toutefois expressément en garde contre les risques que représentent les lunettes connectées pour les droits de la personnalité. (3) Et à juste titre ! Des enquêtes montrent que Meta a fait analyser des enregistrements provenant de lunettes connectées pour entraîner une IA, y compris des situations très intimes. (4) En même temps, Meta a développé une fonction de reconnaissance faciale qui permet d’identifier en temps réel les personnes se trouvant dans le champ de vision des lunettes. Ça signifierait la fin définitive de l’anonymat dans l’espace public. (5) Interrogé par l’EDÖB, Meta a expliqué que les données des utilisateur·rice·s suisses ne seraient pas utilisées à cette fin. Sur la base de cette déclaration, l’EDÖB n’a pour l’instant pas ouvert d’enquête officielle. (6) Une petite lampe LED, des règles de conduite volontaires ou des interdictions dans certains lieux ne résolvent pas ce problème fondamental. Car une caméra qu’on peut porter comme une paire de lunettes ordinaire transforme n’importe quel environnement en lieu d’enregistrement potentiel. Il faut interdire leur vente avant que les lunettes connectées ne deviennent la nouvelle norme et ne constituent un danger pour les femmes, les enfants et la protection de nos données en Suisse. Sources : 1. tagesschau.de / SWR: «Neue Form digitaler Gewalt? Heimlich gefilmt mit Smart Glasses», 13.05.2026 2. Watson: «Smart Glasses sind ein Frontalangriff auf unsere Privatsphäre», 28.06.2026. 3. Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB: «Wearables: Smartwatches, Fitnesstrackers, Smartglasses». 4. The Guardian: «Kenyan firm sacks more than 1,000 workers after losing Meta contract», 17.04.2026. 5. WIRED: «Meta Silently Added Face-Recognition Code for Its Smart Glasses to Millions of Phones», 04.06.2026. 6. EDÖB: 33. Tätigkeitsbericht 2025/2026, «Vorabklärung Meta», S. 23.
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  • Gorillas im Zoo Zürich: 2031 ist zu spät!
    Die Gorillas im Zoo Zürich leben noch immer in einer Anlage aus den 1980er-Jahren. Gleichzeitig plant der Zoo mit dem Ndoki Wald selbst einen viel moderneren und naturnäheren Lebensraum. Das zeigt: Auch der Zoo weiss, dass sich die Ansprüche an eine gute Menschenaffenhaltung weiterentwickelt haben. Was mich dabei stört, ist die lange Wartezeit. 2019 war eine neue Gorilla-Anlage noch bis 2025 vorgesehen unter Vorbehalt der nötigen Bewilligungen. 2022 war von 2029 die Rede. Heute soll der Ndoki Wald erst 2031 eröffnen. Für uns sind das Jahreszahlen. Für die Gorillas sind es Jahre ihres Lebens. Gleichzeitig entwickelt sich der Zoo Zürich laufend weiter. Neue Anlagen und Projekte entstehen, neue Tierarten kommen hinzu. Das braucht Geld, Personal und Planung. Deshalb finde ich, dass man fragen darf: Sollten nicht zuerst die Tiere höchste Priorität haben, die bereits seit Jahren im Zoo leben und auf einen zeitgemässeren Lebensraum warten? Ich möchte den Zoo Zürich nicht schlechtreden. Der Ndoki Wald ist ein starkes Projekt. Gerade deshalb wünsche ich mir, dass wirklich alles geprüft wird, damit die Gorillas so früh wie möglich davon profitieren können. Sie sollten nicht länger warten müssen als unbedingt nötig.
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    Gestartet von Elvis Bollhalder
  • Faire und vernünftige Verkehrsverteilung für das Logistikzentrum Emmepark Utzenstorf
    Warum ist das wichtig? Es geht um mehr als um die Frage, ob Lastwagen links oder rechts zur Autobahn fahren. Es geht darum, wie wir mit Verkehr, Umwelt und der Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung umgehen. Wenn eine Verkehrsführung dazu führt, dass Lastwagen unnötige Kilometer fahren, zusätzliche Emissionen verursachen und Ortschaften stärker belasten, obwohl ein direkterer Weg vorhanden ist, muss diese Lösung hinterfragt werden. Für Utzenstorf bedeutet der geplante zusätzliche Schwerverkehr eine Belastung, die das ganze Dorf betrifft: mehr LKW auf der Hauptstrasse, mehr Lärm und Emissionen und zusätzliche Risiken auf den Schulwegen. Bereits heute müssen viele Kinder die Kantonsstrasse auf ihrem Schulweg queren; ein freiwilliger Lotsendienst hilft dabei, diese Situation zu bewältigen. Gleichzeitig geht es um Fairness zwischen den Gemeinden und Kantonen. Verkehr verschwindet nicht, indem man ihn politisch umverteilt. Er wird lediglich verlagert – und im vorliegenden Fall entstehen dadurch sogar zusätzliche Fahrkilometer. Wir sind überzeugt: Ein Logistikzentrum dieser Grössenordnung braucht eine Verkehrslösung, die sich an den tatsächlichen Verkehrsströmen orientiert und unnötige Fahrten vermeidet, statt neue zu schaffen. Wer diese Petition unterstützt, setzt sich deshalb nicht gegen das Logistikzentrum ein, sondern für eine vernünftige Lösung: direkte Wege, weniger unnötiger Verkehr, sichere Schulwege und eine faire Verteilung der Belastungen. Denn Verkehr, den man vermeiden kann, sollte man nicht politisch erzeugen.
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    Gestartet von GLP Ortsvertretung Utzenstorf Picture
  • Wir fordern faire IV-Verfahren für ME/CFS Betroffene in Nidwalden!
    Die kantonale IV-Stelle Nidwalden hat teilweise keinen adäquaten Umgang mit Menschen, die von ME/CFS betroffen sind. Dies führt dazu, dass die soziale Absicherung von Betroffenen und ihren Familien teilweise nicht gewährleistet ist. Dies möchten wir mit dieser Petition aufzeigen und die IV-Verwaltungskommission Nidwalden auffordern zusammen mit der IV-Stelle Nidwalden faire IV-Verfahren für ME/CFS-Betroffene zu gewährleisten.  Gerne erklären wir hier nun noch etwas genauer warum das wichtig ist und beschreiben noch etwas ausführlicher die Problematik, die bei der Erkrankung ME/CFS besteht: ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis) ist eine neuroimmunologische Erkrankung, die meist durch einen viralen Infekt ausgelöst wird. Die Betroffenen leiden unter Symptomen wie Muskelschwäche, schweren Konzentrationsstörungen und grippeartiger Erschöpfung. Hinzu kommen häufig Schmerzen, Schlafstörungen sowie eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Licht, Geräuschen und Gerüchen. 60% der Betroffenen sind arbeitsunfähig und ein Viertel ist hausgebunden oder bettlägerig. Schwerstbetroffene benötigen ambulante Intensivpflege.   Der zentrale Pathomechanismus von ME-CFS ist wie bereits beschrieben die Post-Exertional Malaise (PEM), die nach einer Überbelastung eintritt und zu einer temporären oder dauerhaften Verschlechterung der Erkrankung führt. PEM ist eine neuroimmunologische Reaktion, welche bereits auf geringe physische, kognitive oder sensorische Belastung folgt und sofort oder mit einer Verzögerung eintritt. Diese PEM ist der Grund warum die IV-Stellen bei ihren Massnahmen im Rahmen der Wiedereingliederung und Abklärung bei ME-CFS-Betroffenen besonders achtsam sein müssen, denn eine irreversible Verschlechterung der Erkrankung ist weder im Sinne der IV noch der Betroffenen.   Grundsätzlich weiss man schon lange um die Erkrankung ME/CFS und sie ist seit 1969 von der WHO als neuroimmunologische Krankheit anerkannt. Leider ist sie aber trotzdem noch wenig bekannt und erforscht, obwohl es gemäss Schätzungen um die 80'000 Betroffene in der Schweiz gibt. Nach der Corona-Pandemie wurde die Krankheit wieder bekannter, da der Coronavirus zu vielen Neuerkrankungen an ME/CFS geführt hat.  Die kantonalen IV-Stellen haben gemäss der Bundesgesetzgebung den Auftrag ihre Abklärungen so zu gestalten, dass sie für die Betroffenen zumutbar und verhältnismässig sind. Es darf also nicht sein, dass jemand für ein Gutachten der IV eine lebenslange Verschlechterung seines Gesundheitszustands riskieren muss.  Die Gesetzgebung gibt den IV-Stellen verschiedene alternative Möglichkeiten der Abklärung, z.B. aufgrund der meist bereits ausführlichen Krankengeschichte, sowie gezielter Fragen an die Behandelnden Ärztinnen und Ärzte und Auskünften von weiteren Fachpersonen zu entscheiden oder Gutachten zu Hause bei den Betroffenen durchzuführen.    Die Problematik wird aktuell schweizweit angegangen: Im Herbst 2025 haben auch Bundes-, National-, und Ständerat anerkannt, dass die Situation der Gesundheitsversorgung und der sozialen Absicherung von ME/CFS Betroffenen unzureichend ist und verbessert werden muss. Ein wichtiger Punkt, der dabei explizit genannt wurde, ist, dass eine adäquate Unterstützung und Anerkennung durch die Sozialversicherungen und deren Gutachter nötig ist.  Auch das SRF hat diesen Mai im Rahmen eines 10 vor 10 Beitrags über die Problematik berichtet. Die Motion und den SRF-Beitrag findet ihr unten verlinkt.   Es ist nun also wichtig, dass die IV-Stelle Nidwalden ihre Praxis bei ME/CFS Betroffenen anpasst und die teilweise eingeschränkte Transportfähigkeit und das Risiko einer temporären oder dauerhaften Verschlechterung der Erkrankung nach Überbelastung bei ME/CFS ernst nimmt.  Denn ME/CFS ist eine spezifische Krankheit und keine unspezifische Fatigue.  Hier haben wir euch noch einige wichtige Weiterführende Infos:    10 vor 10 Bericht vom SRF vom 12. Mai 26, der genau die beschriebene Problematik aufzeigt Hürden bei IV wegen ME/CFS-Erkrankung - 10 vor 10 - Play SRF   ME/CFS-Patientenorganisationen, mit vielen weiteren Informationen zu ME/-CFS: www.sgme.ch www.mecfs.ch   Motion, die im Herbst 2025 vom Parlament angenommen wurde 24.4452 | Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit ME/CFS und Long Covid | Geschäft | Das Schweizer Parlament      
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    Gestartet von Sarah Odermatt
  • Kein Spielzeug für Stalker – Verbot von Smart Glasses jetzt!
    Smart Glasses sehen aus wie gewöhnliche Alltagsbrillen, können aber Video und Ton aufnehmen. Und genau das macht sie gefährlich. In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Fälle, in denen Frauen mithilfe dieser Brillen heimlich gefilmt wurden. Die Aufnahmen wurden anschliessend auf TikTok und Instagram veröffentlicht, wo Aussehen und Körper der Frauen öffentlich kommentiert wurden. Einige der Männer hinter solchen Aufnahmen manipulieren sogar gezielt das Aufnahmelicht der Brillen, um unbemerkt filmen zu können. (1) Aber nicht nur Frauen sind betroffen, sondern auch Kinder. In Badis, Umkleiden und anderen intimen Situationen darf ihr Schutz nicht davon abhängen, ob Eltern, Betreuungspersonen oder Kinder selbst erkennen, dass sich hinter einer scheinbar gewöhnlichen Brille eine Kamera verbirgt. Wir dürfen nicht warten, bis sich diese Technologie hier etabliert und erst im Nachhinein versuchen, ihre Folgen einzudämmen! Denn auch in der Schweiz verbreitet sich das neue “Tech-Gadget”: Laut Digitec Galaxus lagen die Verkäufe von Smart Glasses in der Schweiz im Mai 2026 44 Prozent höher als noch im Januar. 2025 wurden weltweit bereits sieben Millionen Smart Glasses von Meta gemeinsam mit Ray-Ban und Oakley verkauft. Weitere Tech-Konzerne arbeiten an eigenen Modellen. (2) Unsere Privatsphäre steht auf dem Spiel! In der Schweiz schützt das Recht am eigenen Bild grundsätzlich die Entscheidung jeder Person darüber, ob und wie sie aufgenommen wird. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) warnt bei Smart Glasses aber ausdrücklich vor Risiken für die Persönlichkeitsrechte. (3) Und das zu Recht! Recherchen zeigen, dass Meta Aufnahmen von Smart Glasses zum Training einer KI auswerten liess, darunter höchst intime Situationen. (4) Gleichzeitig entwickelte Meta eine Gesichtserkennungsfunktion, mit der Menschen im Blickfeld der Brille in Echtzeit identifiziert werden können. Das wäre das endgültige Ende der Anonymität im öffentlichen Raum. (5) Auf Nachfrage des EDÖB erklärte Meta, dass Daten von Nutzer*innen aus der Schweiz nicht dafür verwendet werden würden. Aufgrund dieser Aussage eröffnete der EDÖB vorerst keine formelle Untersuchung. (6) Eine kleine LED-Lampe, freiwillige Verhaltensregeln oder Verbote an einzelnen Orten lösen dieses grundsätzliche Problem nicht. Denn eine Kamera, die wie eine gewöhnliche Brille getragen werden kann, macht jede Umgebung zu einem möglichen Aufnahmeort. Es braucht jetzt ein Verkaufsverbot, bevor Smart Glasses zur neuen Normalität und zur Gefahr für Frauen, Kinder und unseren Datenschutz in der Schweiz werden. ***** Quellen:  1. tagesschau.de / SWR: "Neue Form digitaler Gewalt? Heimlich gefilmt mit Smart Glasses", 13.05.2026 2. Watson: "Smart Glasses sind ein Frontalangriff auf unsere Privatsphäre", 28.06.2026. 3. Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB: "Wearables: Smartwatches, Fitnesstrackers, Smartglasses". 4. The Guardian: "Kenyan firm sacks more than 1,000 workers after losing Meta contract", 17.04.2026. 5. WIRED: "Meta Silently Added Face-Recognition Code for Its Smart Glasses to Millions of Phones", 04.06.2026. 6. EDÖB: 33. Tätigkeitsbericht 2025/2026, "Vorabklärung Meta", S. 23.
    7.145 von 8.000 Unterschriften
    Gestartet von Campax - make change happen Picture
  • gefährliche Ausfahrt Flums Kanton St. Gallen
    Damit alle die in Flums SG in Richtung Zürich rausfahren, dies mit geringeren Zeitaufwand und vorallem sicherer machen können. Für geringeres Unfallrisiko und mehr Sicherheit.
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    Gestartet von Evi Marty
  • Deine Hand. Dein Baum. Unser Morgen.
    Bäume sind Klimaschützer Sie speichern CO₂ kühlen die Umgebung und stabilisieren das lokale Klima. Jeder zusätzliche Baum wirkt wie ein kleiner Temperaturregler und ein natürlicher Luftfilter. Wälder sichern unser Wasser Wurzeln halten Feuchtigkeit im Boden, verhindern Austrocknung und fördern die Grundwasserbildung. Ohne Wald verlieren wir Wasser schneller, als es nachkommt. Biodiversität braucht Lebensraum Wildtiere finden Nahrung, Schutz und Rückzugsorte im Wald. Je mehr Wald verschwindet, desto stärker schrumpfen Tierpopulationen. Böden brauchen Wurzeln Bäume verhindern Erosion, stabilisieren Hänge und schützen vor Erdrutschen. Ohne Wurzeln wird Erde weggeschwemmt und fruchtbare Flächen gehen verloren. Hitze nimmt zu Bäume spenden Schatten, kühlen die Luft und schaffen Mikroklimata. Ohne sie heizen sich Städte und Landschaften extrem auf. Gemeinschaftliches Pflanzen schafft Bewusstsein Wenn Kinder, Jugendliche und Erwachsene gemeinsam pflanzen, entsteht ein neues Verständnis für Natur, Verantwortung und Zukunft. 🌍 Die Wirkung ist riesig – der Aufwand klein Vier Bäume pro Person sind ein minimaler Einsatz. Aber 36 Millionen neue Bäume pro Jahr wären ein gigantischer Schritt für Klima, Wasser, Tiere und Böden.
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    Gestartet von Eva Sobieszek
  • Asyl für Bahar Yalçınkaya und ihre Kinder
    Warum dieser Fall dringend geprüft werden muss Kein Mensch darf in einen Staat zurückgeführt werden, wenn ihm dort eine konkrete und ernsthafte Gefahr von Verfolgung, Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht. Das Schweizer Asylgesetz verankert dieses Prinzip ausdrücklich in Art. 5 AsylG (Rückschiebungsverbot). Danach darf keine Person in ein Land gezwungen werden, in dem ihr Leib, ihr Leben oder ihre Freiheit aus einem flüchtlingsrechtlich relevanten Grund gefährdet sind. Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert das absolute Verbot von Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte darf eine Person nicht in einen Staat zurückgeführt werden, wenn dort eine reale Gefahr einer Behandlung besteht, die gegen Art. 3 EMRK verstösst. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, welche Vorwürfe gegen die betroffene Person erhoben werden. Im Fall von Bahar Yalçınkaya ist deshalb besonders zu prüfen, ob die Schweizer Behörden vor ihrer Ausschaffung über konkrete Informationen bezüglich einer drohenden Verfolgung oder Inhaftierung in der Türkei verfügten und ob diese Informationen bei der Entscheidung ausreichend berücksichtigt wurden. Nach ihrer Rückführung in die Türkei wurde Bahar Yalçınkaya nach den vorliegenden Berichten festgenommen. Besonders alarmierend ist, dass ihr 15 Monate altes Baby gemeinsam mit ihr in die Haftanstalt gebracht wurde. Wir fordern deshalb eine unverzügliche und umfassende rechtliche Neubewertung des Falles. Wir fordern insbesondere: 1. die erneute Prüfung ihres Asyl- und Schutzanspruchs in der Schweiz. 2. die Prüfung, ob das Rückschiebungsverbot nach Art. 5 AsylG und die Verpflichtungen aus Art. 3 EMRK eingehalten wurden. 3. die Berücksichtigung der nach der Ausschaffung eingetretenen neuen Tatsachen, insbesondere ihrer Festnahme und der Situation ihrer Kinder. 4. die Prüfung aller rechtlich möglichen Wege, Bahar Yalçınkaya und ihre beiden Kinder wieder in die Schweiz zu bringen. 5. den Schutz des Kindeswohls und die unverzügliche Prüfung der Situation der beiden minderjährigen Kinder. Eine Rückführung darf nicht dazu führen, dass eine Mutter und ihre kleinen Kinder einer Gefahr ausgesetzt werden, die bei sorgfältiger individueller Prüfung hätte erkannt werden können. Wir appellieren daher an die Schweizer Behörden, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachzukommen und Bahar Yalçınkaya und ihre Kinder nicht ihrem Schicksal zu überlassen und den Kindern und Bahar Asyl zu gewähren.
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    Gestartet von Fadil Salihovic
  • Weniger Zucker im Glas – jetzt handeln!
    Zuckerhaltige Getränke gehören für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Alltag. Gerade Kinder und Jugendliche kommen schon früh mit sehr süssen Getränken in Kontakt und gewöhnen sich an einen hohen Süssegrad. Dabei sind Getränke ein wichtiger Ansatzpunkt, wenn wir den Zuckerkonsum in der Schweiz reduzieren wollen. Eine nach Zuckergehalt abgestufte Abgabe kann Hersteller motivieren, ihre Rezepturen zu verbessern und weniger Zucker einzusetzen. Genau das ist entscheidend: Es geht nicht darum, einzelne Produkte zu verbieten oder Menschen vorzuschreiben, was sie trinken dürfen. Es geht darum, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Andere Länder zeigen, dass solche Modelle funktionieren können. Wenn Hersteller einen finanziellen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt zu senken, werden Produkte reformuliert und zuckerärmere Alternativen attraktiver. Davon profitieren wir alle: Konsumentinnen und Konsumenten erhalten bessere Produkte, Kinder und Jugendliche wachsen mit weniger stark gesüssten Getränken auf und langfristig kann die Gesundheitsprävention gestärkt werden. Zusätzliche Einnahmen aus einer solchen Abgabe könnten gezielt für Ernährungsbildung, Präventionsarbeit sowie Bewegungs- und Gesundheitsangebote für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass weniger Zucker im Glas zur Normalität wird – ohne Verbote, aber mit wirksamen Anreizen für die Hersteller.
    7 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Vito Vito Picture
  • Tiere lieben wir. Schützen wir sie endlich – wie sie es verdienen.
    1. WEIL TIERE LEIDEN – UND WIR ES WISSEN Tiere spüren Schmerz, Angst und Verzweiflung – genau wie wir. Die Wissenschaft beweist es: Schweine sind intelligenter als Hunde, Kühe trauern um ihre Kälbchen, und Hühner erkennen sich im Spiegel. Doch während wir Menschen Rechte haben, werden Tiere in unserem Rechtssystem wie leblose Gegenstände behandelt. Frage an dich: Würdest du akzeptieren, wenn dein Hund vor Gericht als „Sache“ gelten würde? 2. WEIL UNSERE GESELLSCHAFT AN TIERLEID ZERBRICHT Eine Gesellschaft, die Tierquälerei toleriert, verliert ihre Menschlichkeit. • Fakt: Studien zeigen, dass 70% der Gewaltverbrecher ihre Karriere mit Tierquälerei begannen (FBI, 2020). • Fakt: In der Schweiz werden jährlich über 10.000 Fälle von Tierleid gemeldet – die Dunkelziffer ist vielfach höher. • Fakt: Wer heute wegschaut, ist morgen mitverantwortlich für ein System, das Leid legalisiert. Tiere zu schützen, heisst nicht nur Tiere zu retten – es heisst, unsere eigene Zukunft zu sichern. 3. WEIL DAS GESETZ VERSAGT – UND WIR ES ÄNDERN MÜSSEN Aktuell gilt: • Ein kaputter Fernseher kann teurer bestraft werden als ein getötetes Haustier. • Ein Dieb bekommt härtere Strafen als jemand, der ein Tier zu Tode quält. • Tiere haben KEIN RECHT auf Leben, Freiheit oder Würde – sie sind Eigentum. Das ist nicht nur ungerecht – es ist ein Skandal, der unser aller Gewissen belasten muss. 4. WEIL WIR DIE MACHT HABEN – UND DIE PFLICHT Die Schweiz ist stolz auf ihre Demokratie, Menschenrechte und Fortschrittlichkeit. Doch solange Tiere wie Sachen behandelt werden, sind wir Heuchler. • Andere Länder zeigen, wie es geht: In Österreich sind Tiere seit 2004 keine Sachen mehr. In Frankreich gibt es seit 2021 bis zu 5 Jahre Haft für Tierquälerei. • Die Lösung liegt vor uns: Wir brauchen nur den politischen Willen – und den können WIR erzwingen. 5. WEIL DIE ZUKUNFT UNS FRAGT: WELCHE SEITE DER GESCHICHTE WIRD IHR STEHEN? In 50 Jahren werden sich unsere Enkel fragen: „Opa, warum habt ihr Tiere wie Sachen behandelt? Warum habt ihr zugesehen, wie sie leiden?“ Was wirst du antworten? • „Ich wusste es nicht.“ → Falsch. Du weisst es jetzt. • „Ich dachte, es ändert sich nie.“ → Falsch. Jede grosse Veränderung begann mit Menschen, die „Genug!“ sagten. • „Ich habe etwas getan.“ → Richtig. Unterschreibe, teile, kämpfe – für eine Welt, in der Tiere nicht länger unsichtbar leiden.
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    Gestartet von Raoul S
  • Stoppt Abo-Zwang – Was wir kaufen, muss uns gehören!
    Was muss gemacht werden? Es sollen gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass Käuferinnen und Käufer vollständig bezahlte Produkte dauerhaft und ohne künstliche Einschränkungen nutzen können. Bereits vorhandene Hardwarefunktionen dürfen nicht nachträglich durch Abonnements oder zusätzliche Gebühren freigeschaltet werden, sofern keine echten laufenden Dienstleistungen erbracht werden. Zudem sollen Werbung in bereits gekauften Produkten – insbesondere in sicherheitskritischen Bereichen wie Fahrzeugen – sowie nachträgliche Verschlechterungen von Produkten durch Softwareupdates eingeschränkt werden. Gleichzeitig sollen das Recht auf Reparatur, Modifikation und langfristige Nutzung sowie mehr Transparenz über Kosten, Funktionen und digitale Dienste gesetzlich gestärkt werden.
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    Gestartet von Raoul S