Bargeld erhalten: Unterstützt meine Einzelinitiative für die Bargeldannahmepflicht
Es ist wichtig, dass ihr mit dieser Petition meine Einzelinitiative unterstützt, damit diese auch im Kantonsrat die nötige Unterstützung findet und vors Volk kommt.
Der Text der Einzelinitiative lautet wie folgt:
Einzelinitiative zur Bargeldannahmepflicht im Kanton Zürich
Gestützt auf die Verfassung des Kantons Zürich Artikel 24 c. reiche ich eine Einzelinitiative mit folgendem Wortlaut ein:
Der Kantonsrat des Kantons Zürich erlässt ein Gesetz mit folgendem Wortlaut:
„Gesetz über die Bargeldannahmepflicht
Allgemeine Bestimmungen
§ 1) In allen öffentlich zugänglichen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben auf dem Gebiet des Kantons Zürich ist für Leistungen bis zum Betrag von CHF 3000 Bargeld in CHF zwingend als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
§ 2) Als öffentlich zugängliche Betriebe gelten unter anderem Gastgewerbebetriebe, Detailhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenempfang, Kioske, Bahnschalter, Fahrkartenautomaten, Automaten für Getränke und Lebensmittel oder andere Güter des täglichen Bedarfs, öffentliche Toiletten, Notariate, Ämter.
§ 3) Verweigert ein Dienstleister oder Betrieb gemäss obigem § 2 die Annahme von Bargeld gemäss § 1, so gerät er in Annahmeverzug.
§ 4) Es ist grundsätzlich nicht zulässig, die Barzahlung bis zum Betrag von CHF 3000 gegenüber anderen Zahlungsmethoden wie Kartenzahlung durch Zuschläge oder andere Massnahmen zu benachteiligen.
Straf- und Schlussbestimmungen
§ 1) Mit Busse wird bestraft, wer als öffentlich zugänglicher Betrieb im Sinne dieses Gesetzes die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verweigert.
§ 2) Bei Annahmeverzug des Betriebs können die Kundinnen und Kunden auf der Erbringung der Dienstleistung oder der Aushändigung der gekauften Ware beharren und den geschuldeten Betrag später auf ein vom Betrieb bezeichnetes Konto einzahlen.
§ 3) Das Gesetz untersteht der Volksabstimmung und tritt unmittelbar nach Feststellung des definitiven Abstimmungsergebnisses nach dessen Annahme durch das Volk in Kraft.“
Begründung
Mit grosser Besorgnis beobachte ich, dass immer mehr Betriebe im Kanton Zürich die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verweigern: Besonders ärgerlich sind dabei zum Beispiel die öffentlichen Toiletten am Hauptbahnhof Zürich (die zwar die Möglichkeit bieten an den oft nicht funktionierenden Automaten eines Kioskbetreibers Zahlkarten zu kaufen, was aber wenn man dringend muss nicht gerade kundenfreundlich ist) und Imbissbuden in der Bahnhofshalle. Durch die Verweigerung, Bargeld an Zahlung zu nehmen werden ältere, behinderte und sozial benachteiligte Menschen diskriminiert, da diese oft keinen Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln haben. Durch die elektronischen Zahlungsmittel können Banken, Gewerbetreibende und Kreditkarteninstitute sämtliche Daten über unser Kaufverhalten erfassen und so eine Kontrolle über uns ausüben und diese Daten auch zum Nachteil von Konsumenten nutzen, indem Angebote für Personen verteuert werden können, die dringend auf eine Dienstleistung angewiesen sind. Die Anbieter von Karten und elektronischen Zahlungsdienstleistungen können mittels Gebühren auf elektronischen Transaktionen praktisch eine Art Steuer auf jede Zahlung erheben und sich dadurch auf Kosten der Allgemeinheit unter Ausnützung ihrer Marktmacht beliebig bereichern. Es ist wichtig, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt, denn Bargeld bedeutet Freiheit.
Problematisch ist auch die wachsende Abhängigkeit vom Internet. Das Internet ist sehr störungsanfällig, eine absolute Datensicherheit gibt es nicht und wir habe in letzter Zeit öfters erlebt, wie in ganzen Branchen plötzlich gar nichts mehr ging. Es ist ja auch bedenklich, dass die Kartenherausgeber und Betreiber elektronischer Zahlungssysteme in ihrem Kleingedruckten jeweils versuchen, das gesamte Risiko auf die Konsumenten abzuschieben.
Aktuell läuft eine eidgenössische Volksinitiative, diese wird allerdings zu grossen Teilen von politisch sehr zweifelhaften Kreisen getragen. Ich möchte dieses Thema nicht irgendwelchen Rechtspopulisten überlassen, denn die Bedrohung unserer Freiheitsrechte ist ein reales Thema, das ein Anliegen jeder liberalen Partei sein müsste.
Rechtliche Erwägungen
Die Regelung gesetzlicher Zahlungsmittel fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Bundesverfassung und das Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG halten grundsätzlich fest, dass der Schweizer Franken gesetzliches Zahlungsmittel ist. Ob Zahlungen in Bargeld angenommen werden müssen, darüber schweigen sich Bundesverfassung und WZG aus. Es obliegt aber den Kantonen und Gemeinden für den öffentlichen Raum und das Betreiben von Gewerben im öffentlichen Raum (z.B. Gastgewerbegesetz, Ladenöffnungszeiten) besondere Regelungen zu erlassen und darunter fällt natürlich auch die Annahmepflicht von Bargeld. Es könnte geltend gemacht werden, dass dies eine Einschränkung der Vertragsfreiheit sei, dieses Argument gilt aber in gleicherweise für das Gastgewerbegesetz und die Ladenöffnungszeiten oder andere Vorschriften für die Benützung des öffentlichen Grundes. Selbstverständlich stellt jede gesetzliche Regelung von Gewerben in gewissem Sinne eine gewisse Einschränkung der Vertrags- und Gewerbefreiheit dar, diese Einschränkung ist aber im vorliegenden Falle verhältnismässig, da es um das viel höher zu bewertende Recht der individuellen Freiheit geht und Menschen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln oder Kreditkarten vor Diskriminierung geschützt werden.
Bereitschaft zum Rückzug
Ich bin bereit, diese Einzelinitiative zurückzuziehen, wenn der Kantonsrat einen gleichwertigen Gesetzeserlass beschliesst oder eine gleichwertige Verordnung in Kraft gesetzt wird.
Uster, den 21. August 2025