• Auch intergeschlechtliche Kinder haben das Recht, über ihren Körper selbst zu entscheiden.
    Begründung zur Annahme Mo. 22.3355 und zur Ablehnung Mo. 23.3967 Fast alle, nota bene irreversible, Eingriffe sind aus medizinischer Sicht ohne erhebliche Gefahr für das Leben oder für die Gesundheit des Kindes aufschiebbar, bis das Kind selbst entscheiden kann. Einzelne irreversiblen Eingriffe bleiben mit der Mo. 22.3355 erlaubt. Nichts anderes fordert die Mo. 22.3355 gemäss der Begründung: «Wenn ein Eingriff in die Integrität nicht lebensnotwendig oder aufgrund einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit des Kindes nicht zwingend erforderlich ist, das heisst ohne erhebliche Gefahr aufschiebbar ist, ist ein Verbot erforderlich.» Diese Formulierung ermöglicht viel Spielraum für eine gesetzliche Regelung. Auch die NEK (Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin) nimmt in den Stellungnahmen von 2012 (Nr. 20/2012) und 2020 (Nr. 36/2020) klar Stellung. In der Stellungnahme von 2020 fordert sie ein Verbot und bezieht sich auf das Gesetz in Malta, das ein strafrechtlich sanktioniertes Verbot vorsieht, wie z.B. auch Griechenland. Irreversible Eingriffe an den Genitalien und Geschlechtsmerkmalen dürfen nicht vorgenommen werden, um die psychosozialen Probleme der Eltern zu lösen. Dafür sollen Beratungsangebote zur Verfügung stehen, möglichst auch spitalextern. Sobald das Kind urteilsfähig ist oder erwachsen ist, soll die Person selbst entscheiden können. Unabänderliche, geschlechtsverändernde Eingriffe sind keine private Angelegenheit zwischen Eltern und Medizin. Mit der Mo. 23.3967 würde dies mittels medizinischen Leitlinien verstärkt. Das Recht muss das Heft in die Hand nehmen. In der Begründung zur Mo. 22.3355 wird auch auf die weibliche Genitalverstümmelung hingewiesen: Vor Inkrafttreten von Artikel 124 StGB bestand keine Rechtssicherheit. Ohne ein explizites strafrechtliches Verbot ist auch für Kinder mit einer VGM nicht sichergestellt, dass sie im Kindesalter keiner unnötigen medizinischen Behandlung unterzogen werden. Wenn der Bundesrat schreibt, dass Art. 122 StGB genügt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, dann irrt er. Denn selbst wenn die Strafverfolgungsbehörden ein Verfahren einleiten würden, ist wie vor Inkrafttreten von Art. 124 StGB nicht gewährleistet, dass ein Gericht auch tatsächlich diese oder eben eine andere Bestimmung anwendet, oder es liegt Straflosigkeit vor. Zudem sind die Verjährungsfristen zu kurz. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die Mo. 23.3967, dass in den SAMW-Richtlinien die Weiterentwicklung der Medizin und der Gesundheitsversorgung in den letzten 10 Jahren berücksichtigt werden sollte. Die SAMW-Richtlinien müssten dann auch die vehemente Kritik der medizinischen Literatur und die Stellungnahme No. 36/2020 der NEK, also auch das strafrechtlich sanktionierte Verbot in Malta oder Griechenland berücksichtigen. Es ist ein Widerspruch, wenn zwar auf die Richtlinien der NEK und damit auf das Verbot in Malta Bezug genommen wird, ein Verbot aber abgelehnt wird. Richtlinien der SAMW, wie sie die Mo. 23.3967 empfiehlt, ermöglichen keinen effizienten Kindesschutz, weil sie rechtlich unverbindlich sind. Nur ein explizites Verbot gewährleistet, dass die Schweiz nicht hinter Malta und Griechenland, aber auch Deutschland zurückbleibt. Und wie steht es mit den Eltern? Wie erleben sie im Erwachsenenalter ihrer Kinder ihre frühere Einwilligung? Mit der Mo. 23.3967 ist nicht gewährleistet, dass die Medizin den Eltern von klinisch unsicheren Entscheiden abrät oder dass sie diese nicht mehr durchführt (Timmermans et al., 2018). Es besteht eine hohe Prävalenz von elterlichem Entscheidungsbedauern (65,2 %). Entscheidungskonflikte der Eltern können zu Eingriffen führen, die dem Kind langfristig mehr schaden als nutzen (Vavilov, 2020). Lebenslange Hormonersatztherapien sind verbunden mit frühzeitiger Osteoporose. Auch mit der Mo. 23.3967 ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sie ihre Entscheidung bereuen (Roen, 2023). Mit der Mo. 22.3355 werden diese Risiken weitgehend vermieden, weil sowohl die Ärzteschaft als auch die Eltern eine klare Orientierung haben. Etwa 10% von operierten AGS-Kindern (Adrenogenitales Syndrom) mit weiblichen Chromosomen haben gemäss der Literatur später keine Geschlechtsidentität als Mädchen/Frau (Claahsen et al., 2022), wie von der Medizin vermutet; trotzdem finden Klitoris-Reduktionsoperationen im Kleinkindalter nach wie vor statt. 23% hätten lieber selbst eingewilligt (Bennecke et al., 2021). Wie bei der weiblichen Genitalverstümmelung/-beschneidung, gibt es bei geschlechtsverändernden Eingriffen eine Vielzahl dokumentierter Risiken für physische und psychische Schäden, beispielsweise (dazu die Quellen im verlinkten PDF): • Häufig Stenosen nach Vaginalplastiken und Harnröhrenstriktur, • Inkontinenz, Probleme beim Wasserlassen, v.a. auch nach Hypospadie-Operationen, • sexuelle Ängste, vergleichbar mit Kindern, die sexuellen Kindesmissbrauch erlebt haben, • schmerzhafter Geschlechtsverkehr, Narbenprobleme, • Probleme mit sexuellem Begehren oder sexueller Aktivität, • lebenslange Abhängigkeit von künstlichen Hormonen und Nebenwirkungen durch die Ersatzhormonbehandlung, • Depressionen, soziale Isolation, Stigmatisierung, sehr hohe Suizidalität, Minderwertigkeitsgefühle, das verinnerlichte Gefühl, krank, nicht normal zu sein, Traumatisierung und psychisches Leiden. Darf es sein, dass ohne evidenzbasierte Entscheide diese Folgen weiterhin in Kauf genommen werden? Sehr geehrte Ständerätinnen und Ständeräte, bedenken Sie: Bei Ihrem Entscheid geht es in erster Linie um den Kindesschutz, den der Ständerat nicht allein der Medizin überlassen sollte, wie von der Kommission vorgeschlagen. ----- Medienmitteilung von InterAction Schweiz vom 18./30. März 2022: https://www.inter-action-suisse.ch/de/aktuelles/strafrechtliches-verbot. - Französiche Fassung der Petition - Grundlagen und Quellen (https://uploads-campax.s3.eu-central-1.amazonaws.com/FRE-Petition-Quellen.pdf)
    73 von 100 Unterschriften
  • Pour un vrai usage inclusif du français dans les textes de la Confédération
    Ce guide est un peu passé inaperçu et pour autant il va avoir des conséquences sérieuses sur l'égalité des genres. Plus nous serons de personnes à visibiliser ce problème, plus cela forcera la chancellerie à agir et changer ce guide trompeur.
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    Gestartet von David Saltiel
  • Pour des Baignades inclusives en ville de Genève
    Le Conseil communal vote ce lundi 13 février ! L'occasion d'adopter un règlement inclusif ! L'interdiction de maillots couvrants vise plusieurs strates de la population: Les personnes grosses en raison de la grossophobie ambiante ; les personnes trans ou non binaires ; les personnes ayant des problèmes de peau ex : (vitiligo) ; les personnes qui souhaitent se couvrir en lien avec leur religion (femmes musulmanes, orthodoxes, etc) ; les personnes enceintes ou de retour de maternité qui le souhaitent ; les personnes porteuses de handicap qui le souhaitent ; les adolescentes dont le corps changent et qui ne sont pas à l’aise de le montrer ; les personnes qui souhaiteraient cacher des cicatrices ou des marques ; toutes les personnes qui souhaiteraient porter des vêtements plus couvrants, en haut ou en bas, pour des raisons qui leur sont propres et personnelles. Pourtant elles devraient toutes avoir droit au bonheur que procure une baignade.
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    Gestartet von Petits Pas de Société ONG
  • Trasparenza del DSS per la vaccinazione Covid-19
    Con la dimostrazione dell' avvenuta vaccinazione i responsabili della campagna vaccinale Covid-19 danno esempio di coerenza e di fiducia nell' efficacia e nella sicurezza dei preparati offerti, oltre che di credibilità per quanto da loro sostenuto.
    97 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Marcello Micheli
  • Queerfeindliche Posts des Supermarket-Geschäftsführers: Wir fordern Aufklärung!
    Queerfeindlichkeit hat keinen Platz im Nachtleben und menschenverachtendes Verhalten hat Konsequenzen. Es geht nicht darum, eine Einzelperson zu diffamieren. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wir fordern lediglich die lückenlose Aufklärung des Falls in der Öffentlichkeit. Vergangenen Monat war Pride-Monat, viele Zürcher*innen schmückten ihre Profilbilder mit "Love is Love"-Bannern oder Regenbogenfahnen und teilten Instagram-Storys rund um LGBTQ-Rechte. Jetzt gilt es, auch im echten Leben für die queere Community und die Rechte dieser Menschen einzustehen. Love is Love.
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    Gestartet von Freund*innen des Nachtlebens
  • LGBTIQ-Anliegen jetzt angehen!
    LGBTIQ-Personen, die sich in Basel öffentlich zu erkennen geben, setzen sich der Gefahr aus, Opfer von psychischer und/oder physischer Gewalt zu werden. Sie werden seitens Behörden ungenügend geschützt. Selbst in Notsituationen werden ihre Anliegen nicht ernst genommen. Seitens Verwaltung ist die Zuständigkeit für das Thema LGBTIQ nach wie vor nicht geklärt. Es existiert keine Zuständigkeit für die verwaltungsinterne Betreuung entsprechender Fragen und auch keine Anlaufstelle für betroffene Personen. Das, obwohl vor drei Jahren ein Anzug überwiesen wurde, der exakt das fordert: Anzug Bertschi (15.11.2017, 7.5022). Die Regierung hat den Anzug im Februar 2020 stehen gelassen. Weitere Vorstösse sind seither vom Grossen Rat an den Regierungsrat überweisen worden: A) Grosser Rat, Geschäftsnummer 17.5022 Anzug von Bertschi Nora 15.11.2017 überwiesen an RR 07.01.2020 Regierungsratsbeschlusses (17.5022.03) 12.02.2020 stehen lessen Anzug Nora Bertschi und Konsorten betreffend die Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung http://www.grosserrat.bs.ch/de/geschaefte-dokumente/datenbank?such_kategorie=1&content_detail=200108380 B) Grosser Rat, Geschäftsnummer 19.5239 Anzug von Wyss Sarah Am 23.10.2019 überwiesen an RR Anzug Sarah Wyss und Konsorten betreffend eine Statistik im Bereich LGBTI-feindlichen Aggressionen http://www.grosserrat.bs.ch/de/geschaefte-dokumente/datenbank?such_kategorie=1&content_detail=200109687 C) Grosser Rat, Geschäftsnummer 20.5334 Anzug von Brandenburger Jessica 11.11.2020 überwiesen an RR Anzug Jessica Brandenburger und Konsorten betreffend LGBTQIA+* im Alter http://www.grosserrat.bs.ch/de/geschaefte-dokumente/datenbank?such_kategorie=1&content_detail=200110487 D) Grosser Rat, Geschäftsnummer 19.5052 Schriftliche Anfrage von Tonja Zürcher 02.05.2019 beantwortet von RR Schriftliche Anfrage Tonja Zürcher betreffend Situation von LGBTIQ-Geflüchteten in Basel-Stadt http://www.grosserrat.bs.ch/de/geschaefte-dokumente/datenbank?such_kategorie=1&content_detail=200109480 E) Grosser Rat, Geschäftsnummer 20.5429 Interpellation von Amacher Nicole Interpellation Nr. 137 Nicole Amacher betreffend Schutz von LGBTIQ+-Personen muss jetzt sichergestellt werden http://www.grosserrat.bs.ch/de/geschaefte-dokumente/datenbank?such_kategorie=1&content_detail=200110587 Zudem setzten die Stimmberechtigten von Basel-Stadt am 9. Februar 2020 ein deutliches Zeichen: Mit 71.9% Ja-Stimmen sprach sich Basel-Stadt für die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes aufgrund der sexuellen Orientierung aus. Die Ja-Stimmen gesamtschweizerisch betrugen 63.1%. Das zeigt auf, dass die Basler Mehrheitsgesellschaft die Dringlichkeit der Thematik erkannt hat. Der Regierungsrat von Basel-Stadt muss jetzt handeln! Diese Petition wurde von GayBasel in Zusammenarbeit mit regionalen LGBTIQ-Organistionen und -Engagierten lanciert und wird von den nationalen Verbänden Pinkcross und TGNS, sowie von der Gleichstellungskommission Basel-Stadt unterstützt.
    706 von 800 Unterschriften
    Gestartet von GayBasel, Create Equality, Pinkcross, TGNS und mehr. Picture
  • Keine Kriminalisierung am feministischen Streiktag!
    Es ist zynisch, dass Menschen, die unter anderem gegen Gewalt an ihren Körpern demonstrieren, mit staatlicher Gewalt auf`s Schärfste konfrontiert werden. Streiken ist kein Sonntagsspaziergang - für niemanden. Dennoch war es auch an diesem Tag wichtig, die Alltagsroutine zu durchbrechen. Frauen und queere Menschen haben das Leben und Überleben während der Covid-19-Krise getragen und gleichzeitig waren sie es, die besonders unter den Konsequenzen dieses Ausnahmezustandes in Form von mehr Verantwortung, Doppelbelastung und/oder häuslicher Gewalt litten! Dass dieser notwendige Protest nun illegalisiert wird, unsere Freund*innen kriminalisiert werden, lassen wir nicht zu. Wir sind feministisch! Wir sind solidarisch! Wir sind viele!
    1.684 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Feministischer Streik Basel Picture
  • 3 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Angelina Dobler Picture