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To: Nationales Parlament und Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektor*innen (KKJPD)
Schaffhausen ist kein Einzelfall: Wir fordern Massnahmen!
Wir fordern Schutz und Sicherheit für die Betroffenen von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt. Und hier geht es nicht um Floskeln oder Lippenbekenntnisse, es braucht ausreichend finanzielle Ressourcen für diese Arbeit, denn sie muss Priorität haben und darf nicht länger optional bleiben.
Konkret heisst das:
- Schweizweit müssen alle Strafverfolgungsbehörden zu fortlaufenden Aus- und Weiterbildungen zu sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt verpflichtet werden.
- Es braucht einen Kulturwandel hin zur selbstkritischen Reflexion und des kritischen Umgangs mit Fehlern von Seiten der Strafverfolgungsbehörden. Nur so kann aus Fehlern gelernt werden.
- Es braucht in der ganzen Schweiz spezialisierte Einheiten bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten zu sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt, wie diese andere Länder wie Spanien bereits kennen und wie sie auch in einzelnen Kantonen bestehen oder im Aufbau sind.
Why is this important?
Der Fall von Fabienne W. in Schaffhausen hat national für grosse Empörung gesorgt. Mit einem Monitoring Tool hat die Bürger*innenbegwegung Campax den zahlreichen Betroffenen von sexualisierter, häuslicher oder geschlechtsbezogener Gewalt die Möglichkeit gegeben ihren Erfahrungen mit den Strafverfolgungsbehörden sichtbar zu machen. In knapp zwei Wochen haben sich mehr als 30 Menschen gemeldet. Nachdem sie sexualisierte, häusliche oder geschlechtsbezogene Gewalt erlebt haben, wurden sie durch das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) reviktimisiert und -traumatisiert.
Wir sind betroffen und empört über die schlimmen Erfahrungen und Geschichten, die Gewaltbetroffene bis heute erleben müssen. Wir fordern von Bund und Kantonen, endlich Massnahmen zu ergreifen, damit es keine Lotterie ist, mit wem und wo man als Betroffene mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun hat.
Mindestens jede zweite Frau hat in der Schweiz schon sexualisierte Gewalt erlebt. Doch nur knapp 10% der Betroffenen schalten die Polizei überhaupt ein und nur 8% machen eine Anzeige (Studie gfs Bern, 2019). Viel zu zahlreich sind die Geschichten über Sekundärviktimisierungen und Retraumatisierungen, zu gross die Angst vor einem weiteren Kontrollverlust.
Genau dies zeigt auch unser Monitoring, bei dem in weniger als zwei Wochen xx Fälle zusammen gekommen sind.
“Waren Sie betrunken?”, “Eine Anzeige bringt eh nichts.”, “Wollen Sie wirklich, dass ihre Kinder einen verurteilten Vater haben?”, “Wählen Sie das 117, wenn der Stalker vor der Tür steht.” oder “ Ich habe keine Lust meine Arbeitszeit damit zu verschwenden, diese Anzeige zu schreiben, wenn sie diese dann nach zwei Wochen zurückziehen.”
Dies sind nur einige Beispiele aus Zitaten von den Strafverfolgungsbehörden. Für uns ist klar, dass es so nicht weitergehen darf! Die Betroffenen von sexualisierter, häuslicher oder geschlechtsbezogener Gewalt brauchen spezifisch ausgebildetes und sensibilisiertes Personal in den Strafverfolgungsbehörden. Es kann nicht sein, dass man “Glück” haben muss, mit sensibilisiertem Personal zu tun zu haben. Es gehört schlicht und einfach zum Job der Strafverfolgungsbehörden, einen situations- und traumagerechten Umgang im Ablauf für Gewaltbetroffene zu haben .