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An: Bundesrat & Parlament (National- und Ständerat)

Kinder schützen – nicht medial vorführen: Recht auf Schutz für minderjährige Zeug:innen

Mein Sohn war 12 Jahre alt, als er als Hauptzeuge in einem schweren Tötungsdelikt aussagte. Trotz seiner Aussage wurde seine Glaubwürdigkeit öffentlich infrage gestellt, auch von einem Anwalt. Er war keiner Unterstützung ausgesetzt und es gab keine Konsequenzen für diese belastenden Angriffe. 

Ich bin die Mutter dieses Kindes. Ich habe erlebt, was unser System versäumt: Kinder, die Zeugen in Strafverfahren sind, haben keinen rechtlichen Schutz, obwohl sie seelisch schwer belastet werden können. Ich fordere jetzt: klare Schutzrechte für minderjährige Zeug:innen.

Meine Forderungen an Politik und Behörden:

  1. Gesetzlicher Schutz vor öffentlicher Blossstellung
     Keine öffentliche oder mediale Nennung von minderjährigen Zeug:innen. Sanktionen für Anwälte und Verfahrensbeteiligte, die Minderjährige ungeschützt infrage stellen oder öffentlich belasten.

  2. Recht auf psychologische und rechtliche Begleitung
     Jeder minderjährige Zeuge muss Anspruch auf eine geschulte Vertrauensperson und psychologische Unterstützung haben, analog zu Opferschutz-Regelungen.

  3. Einheitliche, kindergerechte Einvernahmestandards
     Einvernahmen von Kindern nur durch speziell ausgebildete Fachpersonen, unter kinderfreundlichen Bedingungen, schweizweit einheitlich geregelt.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Unser Justizsystem muss sicherstellen, dass aus Zeug:innen keine Opfer gemacht werden, weder emotional noch öffentlich.




Warum ist das wichtig?

Weil es um dein Kind, Enkelkind, Patenkind oder Nichte, Neffe geht – um jedes Kind, das morgen in so eine Situation geraten könnte.
Schauen wir hin und sorgen wir jetzt für klare Regeln, damit alle Kinder in einer sicheren, geregelten Zukunft leben können.

In der Schweiz gibt es keinen wirksamen Schutz für minderjährige Zeug:innen, wenn sie nicht selbst Opfer sind.
Das bedeutet:

  • Sie haben keine garantierte psychologische Begleitung.

  • Sie sind nicht vor öffentlicher Blossstellung geschützt.

  • Es gibt keine einheitlichen, kinderfreundlichen Befragungsstandards.

  • Sie haben keinen rechtlichen Status, keine Stimme, keine Rechte im Verfahren.

Mein Sohn war 12 Jahre alt, als er Zeuge eines Tötungsdelikts wurde.
Die ganze Anklage basierte auf seiner Aussage und trotzdem bekam er keinen Schutz. In der öffentlichen Diskussion wurde die Glaubwürdigkeit des minderjährigen Zeugen infrage gestellt – sogar mit Andeutungen, die ihn in einen Zusammenhang mit der Tat brachten.

Obwohl es keinerlei Beweise gab, musste mein Kind diesen Angriff ertragen, ohne Unterstützung durch den Staat.

Das darf nicht sein.
Kinder, die mutig genug sind, die Wahrheit zu sagen, müssen wir schützen, nicht schutzlos lassen.
Wir brauchen in der Schweiz:

  1. Klare Gesetze zum Schutz minderjähriger Zeug:innen

  2. Psychologische Begleitung vom ersten Tag an

  3. Verbindliche, kinderfreundliche Einvernahmestandards

  4. Einen wirksamen Schutz vor öffentlicher Blosstellung

Diese Petition will erreichen, dass kein Kind in der Schweiz mehr das erleben muss, was mein Sohn durchgemacht hat.
 
In der aktuellen Rechtslage ist kein Kind ausreichend vor medialer Gewalt und öffentlicher Blossstellung geschützt, besonders nicht, wenn es wie mein Sohn unverschuldet in den Fokus eines Rechtsfalls gerät. 

Bitte hilf mit – für den Schutz unserer Kinder und für eine mutigere, gerechtere Schweiz.

Neuigkeiten

2025-08-04 21:42:46 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2025-08-04 09:04:13 +0200

500 Unterschriften erreicht

2025-07-31 21:35:20 +0200

100 Unterschriften erreicht

2025-07-31 15:00:06 +0200

50 Unterschriften erreicht

2025-07-31 12:33:59 +0200

25 Unterschriften erreicht

2025-07-31 12:04:00 +0200

10 Unterschriften erreicht