• Kein Abriss und keine Verdrängung: Die Siedlung im Heuried soll erhalten bleiben
    In der gesamten Stadt Zürich wird der Wohnraum massiv teurer und viele Immobilien unnötigerweise vorzeitig abgerissen, oftmals nur, um mehr Rendite zu erzielen. Mit diesem Abriss-Trend wird auf der Seite der Immobilienbesitzenden nicht nur übermässig viel Rendite erwirtschaftet. Er führt auch zur Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum und verdrängt Mieter:innen - oftmals ältere Menschen oder Familien mit Kindern – die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Der Abriss und der Neubau von Immobilien verbraucht zudem viele Ressourcen, während mit neuen Überbauungen trotz steigender Temperaturen in unseren Städten wichtige Grünbestände und Erholungsgebiete vernichtet werden. Dies ist bei weitem nicht im Sinne der demokratischen Entscheide der Stadtbevölkerung. Unter anderem hat sie im Jahr 2011 dem wohnpolitischen Grundsatzartikel in der Gemeindeverfassung mit überwältigenden 76% zugestimmt, wonach sich die Stadt der sozialen Durchmischung in allen Quartieren verpflichtet und der Anteil von gemeinnützigen preisgünstigen Wohnungen auf mindestens 33% gesteigert werden soll. Diesem Ziel ist man bisher aber nicht näher gekommen. Der Abriss von bezahlbarem Wohnraum, die Zerstörung der Grünflächen und alten Bäume sowie die Verdrängung der Mieter:innen droht auch in der Siedlung im Heuried. Die Eigentümerin, die Credit Suisse Asset Management AG, will die kleine Oase mit 108 bezahlbaren Wohnungen abreissen. Langjährige Nachbarn und lieb gewordene Klassenkameraden werden getrennt. An der Stelle ihres Zuhauses sollen neue, viel teurere Wohnungen entstehen, die sich die bisherigen Mieter:innen nicht leisten können. Ein Abbruch dieser gut erhaltenen Häuser ist ökologisch widersinnig. Sie wurden in den letzten Jahren mehrfach saniert und ausgebaut, mit neuen Heizungen, Solarkollektoren und ausgebauten Dachwohnungen. Gegen den Abriss wehren sich die betroffenen Mieter:innen und die Quartierbevölkerung! Mit der Petition fordern wir: dass sich die Gemeinde aktiv für den Schutz, die Erhaltung und die Erhöhung des Anteils von preisgünstigen Wohnungen und Gewerberäumen einsetzt. Wir fordern, dass der Zürcher Stadtrat diesem Auftrag endlich Rechnung trägt und sich für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum im Heuried einsetzt.  Um den Erhalt des Heuried langfristig zu gewährleisten, fordern wir den Stadtrat auf, mit der Credit Suisse Asset Management AG in Verkaufsverhandlungen zu treten. Die Credit Suisse Asset Management AG soll die Mehrfamilienhäuser an die Stiftung für die Erhaltung von preisgünstigem Wohn- und Gewerberaum der Stadt Zürich (PWG), an eine andere gemeinnützige Wohnbauträgerin oder an die Stadt Zürich veräussern. Die Credit Suisse Asset Management AG soll damit einen Beitrag zum deutlichen Willen der Stadtzürcher Stimmbevölkerung leisten und sich für die vom Volk getragenen Garantien bei der Übernahme durch die UBS erkenntlich zeigen
    6.341 von 7.000 Unterschriften
    Gestartet von IG Nicht Im Heuried
  • Non au bétonnage des Espaces Verts Genevois
    Toute demande de construction dans un parc public est choquante à un moment où la planète traverse la plus grande crise écologique et climatique. La demande de bétonnage du parc Bertrand constitue un dangereux précédent pour l’ensemble des Parcs Publics Genevois ! Il convient d'attirer l'attention des autorités cantonales afin que cela ne se reproduise pas dans le futur.
    417 von 500 Unterschriften
    Gestartet von Francois Slosman
  • Bezahlbare ÖV-Preise für Studierende der FHNW
    Es ist wichtig, dass jungen Menschen, die eine Ausbildung absolvieren möchten, keine Steine in den Weg gelegt werden. Die FHNW wurde seinerzeit von den vier Trägerkantonen geschaffen, um die Qualität der Fachhochschule zu erhöhen und Synergien zu nutzen. Man war bereit, von den Studierenden Mobilitätbereitschaft zu fordern. Es gilt jetzt, eine Nebenwirkung der sinnvollen geografischen Konzentration der Bildungsangebote zu beseitigen. Ein konkretes Beispiel: Um von Basel an den FHNW-Standort Olten zu kommen, reicht das U-Abo nicht aus. Dieses gilt nur bis Tecknau. Für die eine Station zwischen Tecknau und Olten muss also jedes Mal ein separates Ticket oder ein teures Streckenabo gelöst werden. Für diese Strecke kostet das mit Halbtax CHF 6.80 täglich, ohne Halbtax CHF 10.00. Dasselbe gilt für andere FHNW-Standorte. Diese Mehrkosten fallen für Studierende, die oftmals über kein üppiges Budget verfügen, schwer ins Gewicht. LDP-Grossrätin Annina von Falkenstein hat dazu im Grossen Rat Basel-Stadt bereits eine Motion eingereicht: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100404/000000404572.pdf Verschiedene Medien haben das Thema bereits aufgegriffen: https://www.baseljetzt.ch/fhnw-studis-fordern-guenstigeres-oev-abo-fuer-olten-und-brugg/34184
    1.280 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Jungliberale Basel Picture
  • STOP al precariato formativo e lavorativo nel settore socio-sanitario e assistenziale!
    Le condizioni precarie di lavoro e formazione in cui riversano le persone in formazione nel socio-sanitario e assistenziale è allarmante. Per questa ragione il Sindacato Indipendente degli Studenti e Apprendisti (SISA) lancia la petizione “STOP al precariato formativo e lavorativo nel settore socio-sanitario e assistenziale”, affinché le autorità cantonali e gli enti locali intervengano al più presto e facciano seguito alle preoccupazioni della popolazione studentesca. Le pessime condizioni salariali, di lavoro e formazione si traducono in malessere tra i giovani che intendono percorrere questo percorso formativo. Malessere che realizza in non poche occasioni un abbandono precoce della formazione, trasformandosi in questo modo in problema pubblico non indifferente: il Canton Ticino si trova confrontato con delle sfide sanitarie, assistenziali e sociali non indifferenti, tra cui l’invecchiamento della popolazione e una transizione demografica della popolazione attiva, in cui già al momento si registra una carenza di personale formato. Sebbene il Gran Consiglio abbia dato seguito al messaggio governativo PROSAN 2021-2024, rappresentando un passo avanti per le condizioni di formazione e la promozione di questo settore, l’attuale situazione resta insufficiente per riuscire a emarginare i problemi vissuti dalle persone in formazione.
    642 von 800 Unterschriften
    Gestartet von Sindacato Indipendente Studenti e Apprendisti SISA Picture
  • GENEVE : Une prime de 1000 francs pour les bénéficiaires des prestations complémentaires (SPC) !
    L’année 2022 a été excellente pour les comptes du Canton qui a enregistré 543 millions de bénéfices (le budget anticipait une perte de 523 millions). Au moment où de nombreuses revendications surgissent quant à l’utilisation des bénéfices, les soussigné.es s demandent au Grand Conseil et au Conseil d’Etat d’agir dans les meilleurs délais pour accorder aux bénéficiaires des prestations complémentaires une prime exceptionnelle de 1000 francs.
    126 von 200 Unterschriften
    Gestartet von Avivo Genève *
  • Kein tieferes Lohnband für Reinigungskräfte der Stadt Schaffhausen!
    Die Leiterin des Personalamtes begründet die Herabstufung mit einem Fehler, der in der Vergangenheit im Personalamt entstanden sei. Die betroffenen Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte zu einem Lohngespräch einzuladen, um sie über eine “administrative Änderung” zu informieren, aber ohne die Betroffenen über ihre Rechtsmittel zu belehren, lässt erkennen, dass der Personalverantwortlichen im Personaldienst der Stadt Schaffhausen jede Sensibilität abhandengekommen ist! Wo bleibt da die Wertschätzung des Personals? “Wenn die Stadt wirklich eine gute Arbeitgeberin sein will, sollte sie nicht die untersten im System weiter nach unten nivellieren, sondern sich um echte Fairness bemühen” (Zitat AZ). Reinigungskräfte haben einen anspruchsvollen Beruf. Doch dieser erhält nicht immer die Wertschätzung, die er verdient. Das unterstreicht eine Entscheidung des Personalamts der Stadt Schaffhausen. Es hat gerade einige wenige Reinigungskräfte innerhalb des städtischen Lohnsystems herabgestuft. Es ist eine kleine Episode, die Einblick in die Personalpolitik der Stadt gibt.
    67 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Ursula Bührer & Werner Geel .
  • Kein Verkauf an den Höchstbietenden der Liegenschaften an der Forchstrasse 114 – 120
    Die vier bedrohten Häuser an der Forchstrasse 114 - 120 sind im Besitz der Huber-Graf und Billeter-Graf- Stiftung, welche sich für die «Fürsorge für blinde, taubstumme, krüppelhafte und gebrechliche Personen sowie sonst bedürftige Personen» einsetzt. Die in Zollikon domizilierte Firma Haupt Immobilien AG ist Ende Februar von der Stiftung beauftragt worden, die vier Häuser zu veräussern. Mit einem Startpreis von 20 Mio. Fr. werden sie als «einmalige Gelegenheit für Investoren» angepriesen. Der Vermerk «Mehrfamilienhaus mit erheblichem Potenzial/Neubau in Zürich» lässt auf einen Abbruch der Liegenschaften schliessen. Nach dem Abbruch 2020 der fünf Häuser an der Hofackerstrasse durch die Stiftung GGN ist im Quartier rund um den Hegibachplatz erneut zu befürchten, dass bezahlbare Wohnungen einer renditegetriebenen Neuüberbauung weichen. Die vier 1914 gebauten Wohnhäuser, die das Strassenbild Hirslandens seit über hundert Jahren mitprägen, dürfen nicht dem Abbruch preisgegeben werden. Gegen den verantwortungslosen Verkauf der Häuser und deren mögliche Leerkündigung im Hinblick auf einen Abbruch wehren sich mit dieser Petition die Bewohner und Bewohnerinnen der Forchstrasse 114 – 120 sowie Anwohnende aus dem Quartier. Sie fordern, dass • die Liegenschaft durch einen entsprechenden Stiftungsratsbeschluss einer gemeinnützigen Wohnträgerschaft verkauft wird. • die solide Bausubstanz der Häuser durch eine Sanierung im notwendigen Umfang erhalten bleibt • die Mietzinse der sanft renovierten Wohnungen wieder auf der Basis der Kostenmiete berechnet werden. • die Stadt Zürich die Häuser ins kommunale Inventar der schützenswerten Bauten und Anlagen aufnimmt und sich für den Erhalt des historischen Ortsbildes am Hegibachplatz einsetzt.
    392 von 400 Unterschriften
    Gestartet von Mischa Schiwow
  • Sindi Markt muss bleiben
    Der allseits beliebte Sindi Markt an der Josefwiese im Kreis 5 soll weg - weil es die Besitzerin der Liegenschaft so will. Und das auf Ende Juni 2023! Seit über 15 Jahren ist der Sindi Markt fest im Quartier verankert. Der Sindi Markt ist nicht nur ein viel frequentierter Getränke- und Lebensmittelshop, er ist ein wichtiger Treffpunkt für uns Bewohner:innen aus dem Quartier. Wie auf tsri.ch nachgezeichnet wurde, lässt die Eigentümerin nicht mit sich reden und geht weder auf diverse Gesprächsangebote von der Mieterschaft, noch auf journalistische Anfragen ein. Allem Anschein möchte sie uns Quartierbewohner:innen am liebsten gar nicht im Quartier haben: «[Der Nachbar] erzählt, dass die Inhaberin der Liegenschaft [...] ihn und seine Freund:innen aufgefordert habe, zu gehen. Zudem habe sie immer wieder gefragt, was sie hier eigentlich wollten. Die Antwort: 'Wir wohnen hier.'» Hinter der Eigentümerschaft der Liegenschaft, der City Real Estate AG Erlenbach, verbirgt sich die Besitzerin Deborah Grawe-Spörri. Auf Gesprächsangebote diverser Parteien ging Deborah Grawe-Spörri nicht ein. Stattdessen klagte sie gegen die Mieter:innen, um das Vertragsende amtlich feststellen zu lassen. Warum zu diesem Mittel gegriffen wurde, liegt auf der Hand: Die Mieter:innen sollten eingeschüchtert werden. Und das hat funktioniert: Der Rauswurf wurde amtlich besiegelt. 1. Der Sindi Markt ist eine wichtige Einkaufsmöglichkeit für uns Quartierbewohner:innen 2. Der Sindi Markt ist eine Institution und gehört als Treffpunkt und Kiosk zur Josi. 3. Die Eigentümerin trägt gegenüber der geschäftsführenden Familie, aber auch dem Quartier, eine soziale Verantwortung. Für ein lebendiges und gemeinschaftliches Quartier! #sindibleibt
    4.641 von 5.000 Unterschriften
    Gestartet von Gruppe Sindi Markt
  • Familienfreundlicher VBZ für eine fortschrittliche Stadt Zürich - jetzt!
    Wir möchten mit kleinen Veränderungen unsere Stadt noch lebenswerter, freundlicher, menschlieche und eben auch familientauglicher machen. Es braucht oft nicht viel, aber eben doch eine Anstoss um ganz viel bervenaufreibendes zu vermeiden und eine Spirale der „Unzufriedenheit“ zu durchbrechen. Das müsste im Interesse der Stadt, des VBZ und aller Zürcher:innen sein. Ein menschlicheres Mindset im ÖV, nicht nur gegenüber Familien würde im Idealfall auf die ganze Stadt wirken - genauso wie es momentan das eher „negative Bild“, welches ser VBZ abgibt auch tut.
    16 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Fabian Schmid
  • Für ein lebendiges Rheinufer
    Das Schaffhauser Rheinufer soll ein Ort für alle sein. Ein Ort für Kultur und Menschen. Für Gastronomie, Musik und ein fröhliches Stadtleben. In den letzten Jahren haben sich das Schaffhauser Rheinufer, das Lindli und die Rhybadi zu vielbesuchten und lebendigen Orten entwickelt. Ob ein Konzert in der Rhybadi oder ein Kaffee, Tee oder Schlumi am Salzstadel, das Rheinufer wird vielseitig genutzt. Und es ist ein Ort, wo verschiedene Menschen zusammentreffen, sich durchmischen und zusammen die Stadt und Natur geniessen. Nun ergreift der Stadtrat zunehmend Massnahmen, um dieses fröhliche Treiben einzuschränken und möchte den Sommer wieder zurück auf Sparflamme drehen. Beispielsweise sollen ab diesem Sommer die Veranstaltungen in der Rhybadi stark reduziert werden, seit letztem Sommer patrouillieren private Sicherheitskräfte am Rhein. Dabei unterschätzt er den Wunsch vieler Schaffhauser:innen nach mehr Leben und Kultur am Rhein. Das Rheinufer ist wichtig für ein lebendiges und kulturelles Stadtleben. Der Erfolg dieser Veranstaltungen ist der beste Beweis dafür. Ziel ist es, eine Diskussion zu eröffnen, welche die Interessen von Veranstalterinnen und Besucher:innen berücksichtigt. Eine restriktive, einseitige Beschränkung der Nutzung gefährdet die Vielfalt und Anziehungskraft einer der für viele schönsten Seite Schaffhausens und lässt das Rheinufer zu einem sterilen Ort für wenige werden. Das Rheinufer ist für alle da und soll allen Beteiligten für eine respektvolle und attraktive Nutzung offenstehen. Die Petition wurde lanciert von Junge Grüne, Juso und Junge Grünliberale. Erstunterzeichner:innen: Alena Roth, Tim Bucher, Gianluca Looser
    2.103 von 3.000 Unterschriften
    Gestartet von Junge Grüne Schaffhausen Picture
  • IN TICINO UN ISTITUTO PER MINORI CON DISTURBI PSICHICI
    Attualmente 21 minori ticinesi con disturbi psichici e/o con disturbi dello spettro autistico, sono collocati in Italia. Il numero dei minori collocati in Istituti italiani e nella Svizzera interna è in continuo aumento. Se si tiene conto che il costo mensile per ogni minore si aggira sui fr. 10'000.-, ma soprattutto delle criticità che un collocamento in un contesto socio-ambientale sconosciuto comporta, riteniamo urgente che venga affrontato questa delicata problematica e valutate soluzioni sul territorio. In particolare per quanto attiene ai giovani con DSA è urgente che la Commissione consultiva per l'Autismo possa essere coinvolta nella valutazione di soluzioni che tengono conto delle loro specifiche esigenze al fine di evitare comorbidità e sofferenze all'intero nucleo familiare. Per caso qualche mese fa venni a sapere del collocamento di un ragazzino ticinese con la Sindrome di Asperger in un Istituto italiano. Perchè, mi sono chiesto, in un Istituto italiano? Poco tempo dopo mi informarono di un secondo caso di un adolescente con disturbi psichici ( disturbo dello spettro autistico ) accolto da un Istituto apposito in Italia. Qualche settimana fa ho saputo di un terzo ricovero. Man mano che passavano i giorni le notizie sui casi di collocamento di minori ticinesi in istituti italiani aumentavano fino a raggiungere il numero 21. Si, ventun minori ticinesi con disturbi psichici - Sindrome di Asperger, Disturbo dello spettro autistico, Sindrome di Down con disturbi del comportamento - il numero continua ad aumentare, sono collocati in Italia a 10.000 franchi mensili cadauno in Istituti che accolgono anche minori autori di reati. Una spesa annuale di più di 2 milioni di franchi, oltre alle spese che le famiglie devono sopportare ( trasporti, consultazioni con i curanti, ecc.). Con una somma simile in pò più di 2 anni si ammortizzerebbe la realizzazione di un Centro in Ticino. La richiesta di una struttura di cure dei minori con disturbo dello spettro autistico è vecchia di 30 anni, almeno. I genitori di quei minori, oggi adulti accolti in istituti privati del canton Ticino, hanno lottato non poco per chiedere al governo la realizzazione di un Centro di cura per minori con disturbi psichici. Il risultato è qui da vedere. 21 minori ticinesi collocati in Italia, e continuano ad aumentare. Non è giusto! Non è più accettabile! Grazie dell'attenzione Graziano Terrani
    828 von 1.000 Unterschriften
    Gestartet von Graziano Terrani
  • Auszahlung Familienzulagen an den Elternteil mit Kind
    Die Familienzulagen sind für die Ausgaben für die Kinder gedacht. Wenn ein Kind nur bei einem Elternteil lebt, dann sollte die Familienzulage dementsprechend jenem Elternteil ausbezahlt werden, bei dem das Kind lebt. Sowohl der Bund als auch der Kanton Zürich haben eine Reihenfolge definiert, die regelt, wer das Recht hat, die Familienzulagen zu beantragen. Diese Reihenfolge führt jedes Jahr wieder zu komplizierten Rückforderungen von Familienzulagen, weil die Familienausgleichskassen erst über ein Jahr verspätet die Informationen erhalten, ob der jeweilige andere Elternteil mehr verdient hat als der Elternteil, der mit dem Kind lebt. Das Problem ist die Reihenfolge der Anspruchsberechtigung. Kommen beim gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile in Frage, hat aktuell der besser verdienende Elternteil Anspruch auf die Familienzulage, auch wenn das Kind in der Obhut des anderen Elternteils ist. Haben sich die beiden Elternteile im Streit getrennt, so kommt es leider oft vor, dass jener Elternteil, bei dem das Kind lebt und der die weitaus meisten Kosten trägt, nicht in den Genuss der Familienzulage kommt, weil der andere Elternteil das Geld für sich behält. Daher sollte für die Auszahlung der Familienzulagen die elterliche Obhut stärker gewichtet werden, als das höhere Erwerbseinkommen. Viele der getrennt lebenden Eltern wissen gar nicht, ob und wie viel der andere Elternteil verdient hat. Dies führt dazu, dass jährlich Tausende Franken ausbezahlt werden und wieder zurückbezahlt werden müssen. Dies betrifft vor allem Einelternfamilien, die sowieso meistens nur ein kleines Einkommen haben und auf die Familienzulagen angewiesen sind. Eine Rückforderung führt oft dazu, dass der Elternteil mit dem Kind benachteiligt ist, weil er dann verpflichtet ist, die erhaltenen Familienzulagen nachträglich an die Familienausgleichskasse zurückzuzahlen und jene, auf die der andere Elternteil Anspruch gehabt hätte, im schlimmsten Fall dann doch nicht bekommt. Somit lebt die Familie mit Kind schlussendlich ohne Familienzulagen und hat zusätzlich noch Schulden bei der Familienausgleichskasse. Beispiel: Die Kindsmutter hat im Jahr 2021 die Familienzulagen über die SVA erhalten, monatlich CHF 200.- für das gemeinsame Kind. Der Kindsvater hat im Jahr 2021 ausnahmsweise während sechs Monaten gearbeitet und in dieser Zeit ein höheres Einkommen erzielt als die Kindsmutter, diese wusste jedoch nichts davon. Anfang 2023 bekommt die Kindsmutter eine Rechnung von der SVA für eine Rückzahlung von CHF 1200.-, da ja der Kindsvater gesetzlich gesehen die Familienzulage hätte beantragen müssen für die sechs Monate, die er gearbeitet hat, dies jedoch nicht tat. Dies muss jetzt nachgeholt werden. Die SVA fühlt sich aber nicht verantwortlich, der Kindsmutter mitzuteilen, wo der Kindsvater gearbeitet hat, bzw. bei welcher Firma die Familienzulage nachträglich beantragt werden soll. Wenn die beiden Elternteile in unterschiedlichen Kantonen wohnen, wird die Sache noch umständlicher. Das aktuelle Gesetz passt für jene Eltern, die in gutem Einvernehmen zusammen (oder auch getrennt) leben, jedoch nicht für Eltern, die getrennt leben und nicht miteinander auskommen oder nicht mal mehr miteinander reden. Das Gesetz müsste jedoch auch für solche komplizierteren Familienverhältnisse passend sein. Dies ist es aktuell jedoch leider nicht. Deshalb fordern wir mit dieser Petition, dass die Reihenfolge, welche die Anspruchsberechtigung für Familienzulagen in den Gesetzen auf Ebene des Bundes und des Kantons Zürich regelt, dahingehend geändert wird, dass Familienzulagen in erster Linie jenem Elternteil zugesprochen werden, bei dem das Kind lebt. Eine Änderung, die für alle Familienkonstellationen passend ist. Auszahlung der Familienzulagen an den Elternteil mit Obhut!
    3.253 von 4.000 Unterschriften
    Gestartet von Martina Hegetschweiler