An: Gemeinderat und Personalvorsorgekasse (PVK) der Stadt Bern

Abfindung für die Bahnstrasse-Mieter*innen

Im Frühjahr 2023 erfuhren die Mieter*innen der Bahnstrasse 59 und 79 von ihrem Rauswurf. Sie wehrten sie sich und forderten eine Abfindung. Doch die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK), die die beiden Hochhäuser besitzt, wie auch der Berner Gemeinderat erteilten ihnen eine Absage. Die höheren Mieteinnahmen scheinen mehr zu zählen, als das Schicksal derjenigen, die während Jahrzehnten durch ihre Mieten die Renten des städtischen Personals mitfinanzierten.

Die PVK antwortete den Mieter*innen am 21. Juli 2023: „Weder das Mietrecht noch das Berufsvorsorgerecht sehen in der vorliegenden Situation eine Abfindung vor. Die PVK kann Ihre Forderung deshalb nur ablehnen." Ähnlich legalistisch argumentierte der Gemeinderat in seiner Antwort vom 13. September 2023: „Bei einer rechtmässig durchgeführten Kündigung wegen Totalsanierung der Liegenschaft hat die Vermieterin oder der Vermieter keinerlei Ausgleichszahlungen zu leisten.“

Warum ist das wichtig?

Das gesetzliche Minimum ist alles andere als sozial! Bei (Total-)Sanierungen sollen Mieter*innen mitgestalten dürfen und bei kollektivem Rauswurf wegen Leerkündigung sollen sie eine Abfindung erhalten. Mitsprache und Sozialpläne sind in der Arbeitswelt üblich und auch für Hauseigentümer*innen zumutbar.

Die Totalsanierung der beiden Hochhäuser mag nötig sein, doch die erzwungene Entwurzelung von langjährigen meist pensionierten Mieter*innen nicht. Mit etwas Kreativität und Wille wäre es auch anders gegangen.

Die Bahnstrasse-Mieter*innen sollen die geforderte Abfindung erhalten.
Bahnstrasse 59/79, 3008 Bern, Schweiz

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