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To: Bundesrat Guy Parmelin

Betrügende Arbeitslosenkasse SYNA zur Kasse bitten

FORDERUNG: ZAHLUNG VON CHF 40'000 ANSPRUCH

Opfer eines arglistigen Betruges durch die Arbeitslosenkasse geworden. Nach Fehldisposition verweigerte Kasse SYNA die Auszahlung von gesetzlichen ALV-Leistungen. Aufsichtsbehörde ist gemäss Artikel 76 ATSG der Bundesrat.

Appell
Tabu und Stigma wiegen bleischwer. Tabu durchbrechen, Ausgesteuerte nicht stigmatisieren, sind dringliche Anliegen. Weil Behörden uns ungehindert abwimmeln, mein Appell für Support an unvoreingenommene Mitbürgerinnen und Mitbürger wie Sie.

Vierzigtausend-Franken-Lüge von SECO-Chef Zürcher
Im Namen der Nation leugnet Boris Zürcher mit Schreiben vom 30. August 2023 den krassen Kassenfehler. So outet auch er sich als Komplize der kriminellen Kasse Syna. Pikanterweise sind es SECO-Unterlagen, die Fehler und Unterlassungsbetrug nachweisen.

SECO-Chef demaskiert
Ein weiteres SECO-Dokument, das Boris Zürcher Lügen straft, ist Musterabrechnung November 2013 vom 29.11.2013. Das national bekannte Abrechnungsbeispiel ist SENSATIONSFUND. Mängel der SYNA-Abrechnung November 2013 vom 13.01.2014 sind damit schlüssig nachgewiesen.

Timing perfekt
Stellenlos ab 1. November 2013, standen vier Wochen Auslandreise und mein 61ster Geburtstag am 24. Dezember bevor. Das passte ideal für die beantragte AL-Versicherungspolice Über-61.
Nach Neuseelandreise und Wiegenfest erfolgten im Januar 2014 Versicherungsstart und Erstauszahlung.

Kasse schraubte Zeit zurück
Im Januar 2014 war ich 61-jährig, stellenlos und unversichert. Fatalerweise unterliess Syna jedoch die Mutationen zum aufgeschobenen Versicherungsstart Ü-61.
Am 13. Januar 2014 entstand mit Abrechnung November 2013, planlos und unkontrolliert, rückwirkend eine Fake-Police.

Fundamentaler Pfusch
Vier Wochen Auslandabsenz und Geburtstag 61 blieben unberücksichtigt, wie wenn nicht gewesen. Offiziell ans Licht kam der Datierungsfehler ab Herbst 2015. Kasse SYNA hat ihn - böswillig und hinterlistig - wiederholt abgestritten, vertuscht und geleugnet.

Anspruch intakt
Mit realem Versicherungsbeginn ab Januar 2014 habe ich gesetzlichen Anspruch auf 640 Taggelder. Ausgezahlt hat die Kasse deren 478,5. Den Restanspruch von 161,5 Taggeldern schuldet sie mir noch: knappe CHF 40'000.00.

Willkür skandalös
Ich habe praktisch alles unternommen, um auf Zivil- und Strafrechtsweg die Auszahlung zu erwirken. Website www.gestravt.ch, noch unfertig, vermittelt Informationen zur Odyssee (schubladisierte Strafanzeigen u. v. m.). Gegen kriminelle Energie und viel Behördenfilz à la Zürcher Wolf im Schafspelz kam ich nicht an.

GESETZ KLAR > ART. 23 ATSG
Keine Behördeninstanz hat bei Kasse Syna wegen Verzichtserklärung nach Art. 23-3 ATSG nachgehakt. Dank dieses Gesetzes fliegt Versichererschwindel unweigerlich auf, eigentlich.

Ein Machtwort, cher Monsieur Parmelin, kann und soll Bewegung in die Affäre bringen.

Why is this important?

  • Die Schweiz kennt zwei Arten von Arbeitslosenkassen: private und staatliche. SECO kontrollierte diese leider unterschiedlich streng. Gleichbehandlung der Versicherten kam zu kurz - ein skandalöser Missstand.
  • Fehler korrigieren oder stehen lassen: Privatkassen waren zum Pokern eingeladen. Weil konsequent kontrolliert, hätte jede öffentliche Arbeitslosenkasse den Pfusch berichtigen müssen.
  • Kein Einzelfall: Nach Aufdeckung des Fehlers tat Privatkasse SYNA nichts, und beging damit ein Unterlassungs-, Vorsatz- und Offizialdelikt. Über die Jahre war ich wohl kaum das einzige Opfer der perfide betrügenden Kasse.

Avec mes remerciements les meilleurs, bonnes salutations.

P.S. - Wegen drohender Verjährung drängt die Zeit.

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