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An: Bundesrat Guy Parmelin

Betrügende Arbeitslosenkasse SYNA zur Kasse bitten

FORDERUNG: AL-VERSICHERUNGSLEISTUNG GESETZESKONFORM

Arbeitslos ab 1. November 2013, wurde ich Opfer von Missachtung der gesetzlichen Vorschriften durch Arbeitslosenkasse SYNA. Aufsichtsbehörde ist laut Artikel 76 ATSG der Bundesrat.

Timing perfekt
Wegen anstehender Auslandreise und 61. Geburtstag im Dezember 2013 war ALV-Leistung Über-61 ab Januar 2014 natürlich beschlossene Sache (siehe AVIG-Praxis ALE/C95).

ZÜRCHER WOLF IM SCHAFSPELZ ... SECO-CHEF LEUGNET FAKTEN
In November-Dezember 2013 verbrachten meine Frau und ich vier Wochen in Neuseeland. Damit war Versicherungsbeginn November 2013 ausgeschlossen, von vornherein und diskussionslos - KEIN RAV IN BLUFF.
Versicherungsbeginn mit Taggeldberechnung und Erstzahlung erfolgten im Januar 2014. Dennoch leugnet SECO-Leiter Boris Zürcher in Mailbrief vom 30.8.2023 den offensichtlichen Kassenpfusch.

Januar 2014 war da - die Zeit war stehengeblieben
Die Versicherer hatten die Mutationen unterlassen, die durch den aufgeschobenen Versicherungsbeginn notwendig waren. Unkontrolliert war ALV-Leistung Unter-61 entstanden, mit rückwirkendem Frühstart per November 2013.

Support feminin
Der rückwirkende Start machte sowohl Neuseelandreise nach Bluff, wie auch Geburtstag 61 ungeschehen.
Doch Rückwirkung von sechs Wochen kann bei Monatszyklen nicht vorkommen; frau wird NIE im Januar rückwirkend per November schwanger. Daher, liebe Frauen, bitte alle auf die Barrikaden!

Anspruch intakt
Mit realem Versicherungsbeginn Januar 2014 habe ich Anspruch auf 640 Taggelder. Alle Pflichten sind erfüllt. Die Kasse zahlte 478,5 Taggelder aus. Den Restanspruch von 161,5 Taggeldern schuldet sie mir (knappe CHF 40'000). Mein gesetzlicher Anspruch auf restlose Auszahlung ist intakt.

Grassierende Willkür
Ich habe alles unternommen, um auf Zivil- und Strafrechtsweg die Auszahlung zu erwirken. Meine Website - www.gestravt.ch - vermittelt Informationen zur Odyssee (z. B. zwei schubladisierte Strafanzeigen).

Ein Machtwort von oben, cher Monsieur Parmelin, kann und soll Bewegung in die Affäre bringen.

Warum ist das wichtig?

Die Schweiz kennt zwei Arten von Arbeitslosenkassen: private und staatliche. Das SECO kontrollierte diese leider unterschiedlich streng. Gleichbehandlung der Versicherten kam zu kurz - ein eklatanter Missstand.
Fehler korrigieren oder stehen lassen: Privatkassen waren zum Pokern eingeladen. Jede öffentliche Arbeitslosenkasse hätte den Fehler umgehend berichtigen müssen.

Kasse SYNA tat nichts, und beging damit ein Unterlassungs-, Vorsatz- und Offizialdelikt.

Avec mes remerciements les meilleurs, bonnes salutations.

P.S.
- SECO zeigt mit Musterbeispiel November 2013, wie korrekt abzurechnen war. Dass die Syna-Abrechnung November 2013 getürkt ist, sticht ins Auge (siehe GLÜCK auf gestravt-Website).
- Wegen drohender Verjährung drängt die Zeit.
- PETITION UNTERZEICHNEN > GEWINNEN

Wie die Unterschriften übergeben werden

Kommt darauf an...

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2024-07-01 17:22:01 +0200

8/7/2024
ZÜRCHER WOLF IM SCHAFSPELZ
Offener Netzbrief, exklusiv an Tamedia

2024-02-10 09:41:45 +0100

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2024-02-01 15:01:49 +0100

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