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Schluss mit dem Teufelskreislauf! Anpassung des Betreibungsrechtlichen Existenzminimums BEX etc.Wir stellen fest, dass die Zunahme an verschuldeten Menschen von Tag zu Tag ansteigt. Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) ist die gesetzliche Grundlage und regelt sämtliche Rechte und Pflichten. Wer in der Schweiz betrieben wird, wird sich mit dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum anfreunden müssen. Wer das erleidet, der verarmt in der Schweiz und kann von da an kein würdiges Menschenleben mehr führen. Man verarmt und gerät durch das System noch in weitere Verschuldung, da diverse Ausgaben nicht berücksichtigt werden können. Das SchKG regelt in Art. 92 die Unpfändbarkeit und in Art. 93 die begrenzte Pfändbarkeit von Vermögen. Wobei der Katalog der Unpfändbarkeit nicht abschliessend im Gesetz definiert worden ist. Das Problem ist, sobald eine Lohnpfändung in Gang gekommen ist, wird das Einkommen auf das Existenzminimum herabgestuft und sämtliches Vermögen, welches die Existenzbedürfnisse übersteigen, kann gepfändet werden. Es ist vorprogrammiert, dass der Schuldner in eine Teufelsspirale gerät, aus der es kaum ein Entrinnen gibt, da man mit dem Existenzminimum kaum noch Rechnungen begleichen kann. Hier fängt die Diskriminierung schon an. Man wird generell und überall abgelehnt. Der Betreibungsregisterauszug stellt eine massive und unüberwindbare Belastung für alle Wohnungs- und Stellensuchenden dar, zudem werden Steuerschulden, Mietzinse und Weiterbildungskosten nicht in das Existenzminimum angerechnet. Trotz der Kompetenzen diverser Beratungsstellen gibt’s keinerlei wirkliche Hilfe für verschuldete Menschen in der Schweiz. Gerade finanzielle Unterstützung wird keine geboten. Im Gegenteil man soll für Beratungen noch bezahlen, obschon man am Limit angekommen ist. Entschuldungshilfen werden nur denjenigen angeboten, die den geschuldeten Betrag innerhalb einer Frist von 1-3 Jahren abzahlen können. Andere werden einfach fallen gelassen. Im Fall eines Zürcher Arztes endete eine Pfandverwertung mit einem Suizid. Es ist nicht der einzige Fall. Viele Schuldner verlieren den Lebenssinn und scheiden freiwillig aus dem Leben und das, nicht weil sie es wollen sondern, weil man ihnen keine Wahl lässt. Werden Lohnpfändung beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin angezeigt, so riskiert der Angestellte den Verlust der Arbeitsstelle. Auch ist dies für viele Betroffene eine seelische Belastung, wenn das Geschäft von den finanziellen Problemen erfährt. Es gibt kaum Möglichkeiten, aus diesem finsteren Teufelskreis auszubrechen. Das muss sich ändern. Der Staat muss den Schuldner helfen, ihr Recht mittels Beschwerde anbringen zu können. Es braucht eine kantonale Anlaufstelle (ausserhalb der Aufsichtsstelle beim Obergericht). Auch wenn es Sie persönlich nicht betrifft, sind es genau solche Probleme, welche Menschen auf den Gedanken des Suizids führen. Wir sind der Meinung, dass ein würdiges Menschenleben trotz Verschuldung an erster Stelle kommt. Wir haben zu lange weggeschaut und die betroffenen Bürger und Bürgerinnen im Stich gelassen. Die Teufelsspirale muss ein Ende haben und das geht nur mit Ihrer Hilfe und Unterstützung! Heute ist dieser Tag! Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition und helfen Sie so mit, Diskriminierung abzuschaffen und ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. F.S.4.250 von 5.000 UnterschriftenGestartet von Fadil Salihovic
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EICHWÄLDLI MUSS BLEIBEN!Das Eichwäldli ist ein im Quartier gewachsenes Wohnprojekt, kultureller Freiraum, der Versuch einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Lebensform. Seit gut zweieinhalb Jahren belebt die Familie Eichwäldli das Haus am Murmattweg 2 und bildet einen solidarischen Knotenpunkt im Quartier. Ein Haus, das heraussticht, eine Gemeinschaft, vielseitig, laut und einladend. Der Luzerner Stadtrat hat entschieden, dass das Gebäude am Murmattweg 2 abgerissen werden soll. Trotz unzähliger Stimmen und Einwänden aus der Bevölkerung, Kundgebungen und Demonstrationen, offenen Briefen und dem angenommenen Parlamentsentscheid, rückt der Stadtrat nicht von seinem Entscheid ab. Das Eichwäldli sei statisch instabil, eine Instandsetzung zu teuer. Doch weder der von der Stadt in Auftrag gegebene Bericht zur Statik des Gebäudes, noch die Einschätzung anderer Ingenieur*innen bestätigen dies. Ein Team von renommierten Fachpersonen steht bereit, eine gesamtheitliche Neubeurteilung des Hauses und der Kosten vorzunehmen und die Bewohner*innen sind bereit, diese Kosten zu übernehmen - doch die Stadt blockiert und reicht stattdessen Strafanzeige ein. Der drohende Abriss des Hauses ist ein Abriss auf Vorrat. Weder sind die statischen Mängel gravierend genug um einen Abbruch zu legitimieren, noch gibt es konkrete Anschlusspläne für das Areal. Mehr noch steht das Gebäude in einer Bausperrzone; bis 2030 darf auf dem Areal nicht gebaut werden. Zwar existieren Pläne für eine Zwischennutzung des Areals ab 2027, den zuständigen Planenden mangelt es jedoch an Ideen und Realisationspotential. Was dem weiteren Bestehen des Eichwäldlis im Weg steht, ist einzig der Wille des Stadtrats. Daher braucht es sachliche Grundlagen: Die gesamtheitliche Neubeurteilung bringt klare Fakten und Zahlen hervor, sowie ein detaillierter Plan zu einer möglichen Instandsetzung. Wir fordern, dass eine gesamtheitliche Neubeurteilung für das Eichwäldli durchgeführt werden kann und die Erkenntnisse für das weitere Vorgehen berücksichtigt werden. Wir fordern die Bereitschaft zu einem gemeinsamen Prozess, wider den Baggern und dem Abriss auf Vorrat. Friede den Hütten, Kampf den Palästen!2.672 von 3.000 UnterschriftenGestartet von Familie Eichwäldli
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Küsnacht-Zentrum: Über diesen Kreisel muss abgestimmt werden!Die neue Planungsvariante enthält Elemente, die zuvor nie zur Debatte standen und über die sich die Bevölkerung gar kein Urteil bilden konnte: - der Kreisel soll in die Kurve bei der Parking-Ausfahrt vom Coop verlegt werden - die Kreuzung Oberwacht-/Dorf-/Zürichstrasse bleibt erhalten, aber neu ohne Lichtsignalanlage - Im ursprünglichen Projekt vorgesehen, aber von wenigen realisiert, soll die Bushaltestelle beim Coop direkt auf die Fahrbahn vor dem Lebensmittelgeschäft Moreira verlegt werden - die beiden Links-Abzweigespuren Richtung Dorf-, respektive Zürichstrasse werden aufgehoben Diese verkehrstechnischen Änderungen haben gravierende Nachteile: - für alle Verkehrsteilnehmer: keine Tempo-Reduktion vor der Kreuzung - für Buspassagiere und Fussgänger: weniger Sicherheit, weniger Komfort - für Auto- und Velofahrer: mehr Stau, erhöhte Gefahr beim Abbiegen - für das Gewerbe: behinderter Ladenzugang Darum müssen Küsnachterinnen und Küsnachter über den neuen Kreisel an der Urne entscheiden können!1.210 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Bürgerforum Küsnacht
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Rettet UKWMillionen von funktionierenden Radioapparaten würden auf einen Schlag zu nutzlosem und umweltschädlichem Schrott. Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern würden gezwungen, umgehend DAB+-Radios zu kaufen. Hunderttausende von Autofahrinnen und Autofahrer hätten keinen Zugang zu Schweizer Sendern mehr und müssten auf ausländische Stationen ausweichen, da die fachmännische Umrüstung auf DAB+ im Auto sehr umständlich und sehr teuer ist. Die Schweiz kann sich nicht als einziges Land in Mitteleuropa von UKW verabschieden. Keines unserer Nachbarländer hat konkrete Pläne, in den nächsten Jahren UKW abzuschalten. Ein Alleingang der Schweiz würde deshalb zu chaotischen Zuständen führen und wäre ein harter Schlag für unsere ganze Medienpolitik. Zwar würden die Sender gewisse Einsparungen machen, aber die den Hörerinnen und Hörern dadurch aufgebürdeten Kosten wären um ein Vielfaches grösser. Dieser Plan ist deshalb ein grotesker Schildbürgerstreich mit ungeahnten, höchst schädlichen Folgen und muss deshalb ersatzlos gestrichen werden. Zum Medien-Echo: https://www.rettetukw.ch/medien-echo59.895 von 60.000 UnterschriftenGestartet von Roger Schawinski
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Winti gemeinsam für Netto Null 2030Der Stadtrat hat sich mit der kürzlich vorgestellten Klimastrategie für netto Null Treibhausgasemissionen bis 2050 (NN2050) ausgesprochen. Netto Null bedeutet, dass nur so viel Treibhausgasemissionen ausgestossen werden, wie auch wieder absorbiert werden können (beispielsweise von Wäldern). Falls der Grosse Gemeinderat die Klimastrategie annimmt, wird das Winterthurer Stimmvolk im Frühsommer darüber abstimmen. Doch es gibt ein fundamentales Problem: Das NN2050-Ziel widerspricht nicht nur den Erkenntnissen des Weltklimarates und der Klima- und Energie Charta, welche die Stadt Winterthur 2020 unterschrieben hat, sondern auch dem Prinzip der Klimagerechtigkeit. Um global NN2050 zu erreichen, müssen industrialisierte Staaten des Globalen Nordens weit früher netto Null Treibhausgasemissionen erreichen als jene des Globalen Südens. Erstens, weil sie bis heute den grössten Teil der Emissionen ausgestossen haben. Zweitens, weil diese Staaten aufgrund ihres Wohlstands die Kosten der Massnahmen gegen die Klimakrise besser tragen können. Wenn sich selbst reiche Industrieländer an NN2050 orientieren, kann ein globales NN2050 kaum möglich sein. Somit wird willentlich mehr Hunger, Flucht und Tod in Kauf genommen. Zudem verstärkt die Klimakrise auch innerhalb von Staaten die sozialen Ungleichheiten. Kurz: NN2050 global heisst NN2030 lokal – alles andere ist verantwortungslos und asozial! Weiterhin befasst sich der Winterthurer Klima-Massnahmenplan quasi nicht mit NN2030, weil der Stadtrat sich von Anfang an für NN2050 entschieden hat. Der Stadtrat erklärt NN2030 als unrealistisch und demokratisch nicht umsetzbar. Dies zeigt, dass er die heutige Realität als gegeben und somit unveränderbar versteht. Doch genau das Gegenteil ist der Fall und es liegt an Stadt- und Gemeinderat, diese Realität so zu verändern, dass das notwendige NN2030 möglich wird. Die Klimastrategie des Stadtrates nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht unseriös, sondern auch demokratisch höchst bedenklich! Denn indem der Stadtrat NN2030 im Voraus ausgeschlossen hat, erstickt er den zentralen demokratischen Aushandlungsprozess im Keim. Schlussendlich hat das Stimmvolk lediglich die Wahl zwischen einer schlechten (NN2050) und einer desaströsen Option (Weiter wie bisher). Dies können wir nicht zulassen. Wir fordern, dass der Stadtrat auch für NN2030 einen ausführlichen Massnahmenplan erarbeiten lässt und dass das Stimmvolk darüber abstimmen kann! Es ist also klar, dass NN2050 keine Option ist! Darum haben wir Winterthurer*innen keine Wahl, als uns dagegen aufzulehnen. Nur der gesellschaftliche Druck kann den Grossen Gemeinderat dazu bringen, die Klimastrategie NN2050 zugunsten von NN2030 abzulehnen. Aus diesem Grund hat der Klimastreik Winterthur die Petition «Winti gemeinsam für Netto-Null 2030» lanciert. Unterschreibe auch du die Petition, um dem Stadtrat zu zeigen, dass dir Not, Flucht und Tod vieler Menschen und Tiere nicht egal sind. Zeige, dass dir eine verantwortungsvolle, soziale und gerechte Klimapolitik wichtig ist. Zeige, dass du für Netto-Null 2030 einstehst! Als Reaktion auf die fahrlässige Klimapolitik der Stadt Winterthur rufen wir zusätzlich gemeinsam mit anderen Bewegungen und Gewerkschaften am 21. Mai zum Strike for Future auf (www.strikeforfuture.ch). An diesem nationalen Streiktag werden in der ganzen Stadt Aktionen stattfinden, welche aufzeigen, warum Netto-Null 2050 global Netto-Null 2030 lokal heissen muss! Zur grossen Abschlussdemonstration treffen wir uns um 18:30 alle in der Steinberggasse! Ein ausführliches Kritikschreiben unsererseits zum Massnahmenplan der Stadt findest du auf unserer Website (https://winterthur.climatestrike.ch).1.124 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Klimastreik Winterthur
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Bedingungsloses Grundeinkommen - ein ModellversuchDie Idee des bedingungslosen Grundeinkommens wird auch fünf Jahre nach der entsprechenden Volksabstimmung breit diskutiert. So wird beispielsweise eine erneute Initiative vorbereitet und die Jungen Grünen fordern in ihrer Petition die sofortige Einführung des Grundeinkommens im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Im Kanton Zürich reichte der ehemalige SP-Kantonsrat Urs Kaltenrieder im Dezember 2019 eine Einzelinitiative ein, mit dem beinahe selben Wortlaut wie er in unserer Berner Petition zu finden ist. Diese Initiative wurde im Mai 2020 im Zürcher Kantonsrat behandelt und vorläufig unterstützt. Im Hinblick auf eine erneute Abstimmung über die Einführung eines Grundeinkommens, wären Ergebnisse und gesicherte Erkenntnisse aus Modellversuchen zweier grosser Kantone hilfreich. Die vergangenen Monate haben zudem gezeigt, dass vor allem in Krisensituationen sehr viele Menschen völlig unverschuldet durch die Maschen des Sozialnetzes fallen. Der bürokratische Aufwand zur Missbrauchsprävention, zur Qualitätssicherung und zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung ist zudem immens und für viele Betroffene erniedrigend. Ein existenzsicherndes, finanzierbares und bedingungsloses Grundeinkommen würde auch diese Probleme lösen.534 von 600 UnterschriftenGestartet von Marc Baumeler
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Badi Stäfa soll kleinkinderfreundlicher werdenFür Erwachsene und Kinder, die schwimmen können, bieten die Seegemeinden unzählige, frei verfügbare Möglichkeiten am See zu verweilen. Für Familien mit kleinen Kindern sind die gebührenpflichtigen Badeanstalten sehr wichtig und werden rege genutzt. In einer grossen Seegemeinde wie Stäfa gibt es viele junge Familien, die sich nach einem Ort sehnen, der für ihre Kinder liebevoll gestaltet wurde und abwechslungsreiche Spielmöglichkeiten bietet. Leider sind bereits einige Familien im Sommer 2020 in die Nachbargemeinden ausgewichen, da das Angebot des Seebads Lattenberg nicht mehr zeitgemäss ist. Dies ist wiederum sehr schade für den Zusammenhalt der Stäfner Familien und führt schlussendlich zu einer nicht idealen Auslastung in anderen Gemeinden.426 von 500 UnterschriftenGestartet von Stefanie Girolamo
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Platz da! Selbstbestimmung braucht Platz.SELBSTBESTIMMUNG BRAUCHT PLATZ Die aktuelle Vertrags- und Bewilligungssituation in der Stadt Zürich legt Veranstaltungen und Räumen ausserhalb des kommerziellen Bereichs unnötige Steine in den Weg. Auf dem Park Platz verhindert die gängige Praxis eine selbstbestimmte Entfaltung mit einem vielfältigen, kulturell und politisch relevanten Programm. MEHR SPIELRAUM -- KÜRZERE WEGE In der aktuellen Vertragssituation ist der Verein Park Platz nicht direkter Mieter, sondern lediglich Nutzniesser. Die unklare Vertragssituation führt dazu, dass bauliche Veränderungen auf dem Platz massiv erschwert und verzögert werden. Für ein selbstorganisiertes Projekt, das sich im steten Wandel befindet, ist diese Situation nicht weiter tragbar. Erschwerend hinzu kommt die zögerliche Kommunikation der Stadt. Obwohl wir zweifellos zu den Direktbetroffenen gehören, werden wir kaum über anstehende Veränderungen auf dem Areal informiert, geschweige denn miteinbezogen. Wir wissen wenig bis gar nichts über die Zukunft des Platzes. Oft gelangen wir nur über Dritte an Informationen. Diese Intransparenz ist aus unserer Sicht ein klares Anzeichen dafür, dass die Stadt den Park Platz als Ansprechpartner nicht ernst nimmt. Ein weiteres Hindernis ist die gängige Bewilligunspraxis. Alle gastwirtschaftlichen Betriebe am Oberen Letten (Dynamo, Stazione Paradiso, Primitivo, Park Platz) teilen sich vier Bewilligungen für Veranstaltungen mit verstärkter Lautsprecheranlage pro Jahr. Betroffen davon ist eine verstärkte Stimme an einer Podiumsdiskussion genauso wie ein ganztägiges Musik-Festival. Wir finden beides wichtig, aber die aktuelle Praxis verunmöglicht uns, kleinere, unkommerzielle Veranstaltung von kultureller und politischer Bedeutung (Diskussionsrunden, Film, Theater, Lesungen...) zu organisieren. Viele schöne Projektideen sind schon an dieser unnötig strikten Regelung zu Grunde gegangen. Deshalb fordern wir: 1. Direktvertrag mit der Stadt Wir wollen einen Vertrag mit der Stadt Zürich, in dem wir direkte Vertragspartner*innen sind, ohne zusätzliche Vermittlungsebene. Wir wollen als Vertragspartner*innen ernst genommen und respektiert werden. Wir betreiben seit über 5 Jahren einen wichtigen soziokulturellen Ort in Zürich, einen Platz, der von vielen Menschen aus ganz Zürich genutzt wird, Menschen aus den verschiedensten Ebenen der Gesellschaft. Zusätzlich sind wir stark im Quartier verankert, kleine und grosse Menschen aus der Nachbarschaft sind Teil des Projekts Park Platz. Wir gestalten einen unkommerziellen Raum ohne Konsumzwang, dafür mit vielen Möglichkeiten, sich ohne finanziellen Druck zu verwirklichen. Oder einfach die Sonne zu geniessen. Einen direkten Vertrag mit uns einzugehen ist die logische Folge der Arbeit, die wir an diesem Ort leisten. Ein solcher Vertrag würde für uns und für die Stadt kürzere Wege in der Kommunikation bedeuten und zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beitragen. 2. Neue Bewilligungspraxis für Veranstaltungen Wir fordern eine neue Bewilligungspraxis für Veranstaltungen am Oberen Letten. Das aktuelle Handling sieht vor, dass sich alle gastwirtschaftlichen Betriebe des Oberen Letten zwischen Dynamo und Park Platz vier Bewilligungen pro Jahr für «belastende eintägige Anlässe» teilen. Wir sind nicht damit einverstanden, dass wir mit gängigen kommerziellen Gastwirtschaftsbetrieben gleichgesetzt werden. Neben unserem Kafi bietet der Park Platz einen grossen unkommerzieller Freiraum, in dem politische und gesellschaftliche Themen zum Ausdruck kommen. Dass Sommerfeste mit Live-Musik einer Bewilligung unterliegen, kann nachvollzogen werden. Aber dass eine Podiumsdiskussion über Rassismus oder eine für alle zugängliche Theaterveranstaltung durch die Bewilligungspraxis gleich eingestuft wird, finden wir falsch. Einerseits aufgrund der offensichtlich unterschiedlichen Lärmbelastungen, die von diesen Anlässen ausgehen und andererseits aufgrund der politischen oder kulturellen Relevanz, die den Veranstaltungen anhaften. Das Bewilligungskontingent für die unterschiedlichen Betriebe am Oberen Letten ist für lärmintensive Veranstaltungen konzipiert und verhindert eine differenzierte, den Lärmemissionen entsprechende Beurteilung von Veranstaltungen. Die aktuelle Bewilligungspraxis ist Folge einer Petition aus dem Jahre 2018, die sich direkt gegen den Park Platz gerichtet hat. Diese Petition wurde gerade einmal von 158 Personen unterschrieben. Wir wurden nie in den Prozess einbezogen, der durch diese Petition angestossen wurde und wollen diesen Entscheid darum auch nicht akzeptieren. 3. Neue Bewilligungspraxis für Bauten in alternativen Raumprojekten Wir fordern eine Änderung der Bewilligungspraxis für Bauten in alternativen Raumprojekten. Alternative, nicht- oder teilkommerzielle Projekte sind in der Stadt Zürich im Bezug auf Baubewilligungen den gleichen Massstäben ausgesetzt wie kommerzielle Projekte. Wir fanden uns im Zuge unserer Baueingaben in einem behördlichen Wirrwarr wieder, das wir nach bestem Gewissen zu entwirren versuchten. Von der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Zürich wurden uns Baubewilligungen für verschiedenste Umbauprojekte versprochen unter der Bedingung, dass bestimmte Auflagen erfüllt und Dokumente zur gegeben Zeit eingereicht werden. Diese Anforderungen haben wir nachweislich erfüllt. Aus fadenscheinigen Gründen erhielten wir entsprechende Bewilligungen im Nachhinein dann doch nicht. In dieser Angelegenheit wurde viel Geld und Zeit investiert. Investitionen, die nun von der Stadt blockiert werden. Im Gegensatz zu anderen Städten in der Schweiz gibt es in Zürich keinerlei Sonderregelung in Sachen Bauen auf alternativ genutzten Arealen und für den Bewilligungsprozess. In Bern beispielsweise wird die Handhabung alternativer Wohn- und Bauformen von der herkömmlicher Bauprojekte unterschieden. Basel kennt ähnliche Ausnahmebewilligungen für Zwischennutzungen. Warum ist das in Zürich nicht der Fall?4.226 von 5.000 UnterschriftenGestartet von Platz Da
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Keine gigantische St. Luzibrücke in ChurDie Entscheidungsgrundlagen, welche vermeintlich für den Brückenbau sprachen, sind falsch, überholt oder müssten zu einem gegenteiligen Resultat führen. Der Bau der Brücke führt zu einer nicht verantwortbaren Verkehrszunahme ins Schanfigg. Die Brücke kostet 70 Mio. Franken. Sie löst keine Verkehrsprobleme sondern führt zu Umweltschäden und steht der Erreichung der Klimaziele entgegen. Der Brückenbau ist in jeder Hinsicht unverhältnismässig. Unterschrift/Details: https://www.klimastreik-graubuenden.ch/projekt-st-luzi9 von 100 UnterschriftenGestartet von Walter Schmid
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Schaffung einer kantonalen zusammenhängenden Infrastruktur für Mountainbiker im Kanton NidwaldenDer Mountainbike-Sport hat sich in den letzten Jahren vom trendigen Randsport zum nationalen Breitensport für die gesamte Bevölkerung aller Schichten und Altersklassen entwickelt. Leider trifft das nicht für die Infrastruktur in Nidwalden zu. Durch die massive Zunahme der Outdoorenthusiasten in den letzten Jahren, auch COVID-bedingt, welche unseren Kanton auf den Fuss- und Wanderwegen, auf dem Velo oder dem Mountainbike erleben wollen, braucht es eine Optimierung, Abstimmung, Kanalisierung und Entflechtung der bestehenden Infrastrukturen. Diese Infrastrukturen für die Freizeit dienen vorwiegend der Naherholung und dem Tourismus, und liegen in der Regel ausserhalb der Siedlungsgebiete. Sie umfassen untereinander zweckmässig verbundene Strassen, Forst- und Landwirtschaftsstrassen, Fuss- und Wanderwege, Velowege, signalisierte Velowander- und Mountainbike-Routen und ähnliche Infrastrukturen. Sie erschliessen und verbinden insbesondere für die Erholung geeignete Gebiete, schöne Landschaften, Sehenswürdigkeiten, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Freizeitanlagen, sowie touristische Einrichtungen und Betriebe. Der Kanton berücksichtigt auch die Anliegen der Verkehrs- und Siedlungsplanung, der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd, des Natur- und Heimatschutzes, sowie anderer raumwirksamer Tätigkeiten. Mountainbiker werden auf vorgesehenen und signalisierten Wegen, Pisten und Anlagen, in Koordination und Abstimmung mit dem Richtplan für Wanderwege, kanalisiert und punktuell entflechtet. Schutzzonen werden entsprechend berücksichtigt und Grundeigentümer erhalten durch eine offizielle Beschilderung eine Rechtsicherheit. Die Standortgemeinden können sich entsprechend einbringen, je nach Ausrichtung touristisch vermarkten, und so von einem wirtschaftlichen und touristischen Aufschwung profitieren.1.220 von 2.000 UnterschriftenGestartet von IG Bike-und Wanderwege Wolfenschiessen
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STOPP DE DAMM AM "BEGGENECKEN"WUSSTEN SIE SCHON, DASS... der Kanton 30 Meter vor dem historischen Dorfkern einen 102 Meter langen und bis 8 Meter hohen Damm plant, dieser Damm ein idyllisches Naherholungsgebiet mit historischen Allschwiler Wasserquellen überdecken soll, mindestens 70 Bäume eines alten, wertvollen Auenwaldes gefällt werden müssen, das malerische Bett des Lützelbaches auf 50 Metern überbaut wird, im Allschwiler Referendum 1999 ein nur 5 Meter hoher Damm, unscheinbar in einer natürlichen Geländemulde gelegen (Standort "Leimgrubenweg"), unbestritten war, sich am vorgesehenen Standort "Leimgrubenweg" eine Altlastendeponie befindet, die der Gemeinde Allschwil gehört, Kanton und Gemeinde seit Jahren das Motto "Prozessieren statt Diskutieren" verfolgen, statt mit einer Teilsanierung der Deponie Umwelt- und Hochwasserschutz zu kombinieren, Allschwil mit transparenter Politik schon lange einen demokratisch legitimierten und guten Hochwasserschutz am Lützelbach hätte.763 von 800 UnterschriftenGestartet von Iwan Bienz
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Erhaltung „Wildenburg-Trail“ Allenwinden/Baar für Mountainbiker-/innenAusgangslage Seit über 20 Jahren besteht die Rundtour für Mountainbiker/-innen von Baar - Höllgrotten - Schmittli - Zugerberg – Allenwinden „Wildenburg-Trail“ - Oberallmig - Ruggeren - Spinnerei nach Baar. Aktuelle Situation Im Juli 2020 wurde der Wildenburg-Trail ab Winzrüti in Allenwinden gesperrt. Grund ist eine Baustelle in der Winzrüti. Auf dem ehemaligen Werkhof der Firma Hodel entsteht eine Wohnüberbauung. Beim Einstieg in den Weg ist nun die Betonmischanlage platziert. Entlang des Waldrands befinden sich das Materialdepot und die Baubaracken. Wegen dieser Installationen und insbesondere wegen des Baustellenverkehrs ist die Sicherheit von Wanderern und Bikern gefährdet. Der Pfad von der Winzrüti zur Lorzentobelbrücke bleibt bis mindestens Ende April 2021 nicht passierbar. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll die Verbindung voraussichtlich wieder geöffnet werden. Forderung Wir bitten den Gemeinderat Baar, alles daran zu setzten, dass die Strecke „Wildenburg-Trail“, wieder uneingeschränkt geöffnet wird. Begründung Aus unserer Sicht als Mountainbiker-/in gibt es aktuell keine Alternative, die als attraktive Route bezeichnet werden kann. Weiter sind uns bis heute keine Situationen bekannt, die eine Schliessung rechtfertigen. Dank Der Veloclub Baar-Zug und alle Mitunterzeichnerinnen und -zeichner danken für Ihre Unterstützung.756 von 800 UnterschriftenGestartet von Ivo Hunn