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Pas de parrainage par Philip Morris !Philip Morris - le plus grand fabricant de tabac au monde - est l'un des deux principaux sponsors du pavillon suisse à l'Exposition universelle de Dubaï. Pour un montant de 1,8 million de francs, le DFAE doit aider la grande entreprise à faire un « transfert d'image », c'est-à-dire que l'image propre de la Suisse doit déteindre sur l'entreprise de tabac. Alors que PM tente de promouvoir sa nouvelle cigarette électrique - et supposée « plus saine » - par le biais de son partenariat avec la Suisse, on produit en Suisse des cigarettes particulièrement nocives pour le Sud. Celles-ci sont interdites en Suisse et dans l'UE. Le sponsoring est également en contradiction directe avec la stratégie suisse de prévention dans laquelle des millions de francs sont investis chaque année. Selon l'OMS, le parrainage du pavillon de l'Exposition universelle de Dubaï est non seulement discutable, mais totalement inadmissible, car le parrainage du tabac aux Expositions mondiales est interdit. « Le tabac tue huit millions de personnes dans le monde chaque année », explique le siège de l'OMS à Genève. « Le fait que la Suisse soit le pays de résidence de l'OMS et qu'elle ait conclu un partenariat de sponsoring avec une entreprise de tabac est très inquiétant. » Signe la pétition et demande au Conseiller fédéral Ignazio Cassis de mettre fin au partenariat avec Philip Morris.580 von 600 UnterschriftenGestartet von Campax
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Kein Sponsoring von Philip Morris!Philip Morris - der grösste Tabakkonzern der Welt - ist einer der zwei Hauptsponsoren des Schweizer Pavillons an der Weltausstellung in Dubai. Für einen Betrag von 1,8 Millionen Franken soll das EDA dem Grosskonzern bei einem “Imagetransfer” behilflich sein - das heisst, das saubere Schweizer Image soll auf den Tabakkonzern abfärben. Denn während PM versucht via der Partnerschaft mit der Schweiz ihre neue elektrische - und vermeintlich “gesündere” - Zigarette zu bewerben, werden in der Schweiz besonders schädliche Zigaretten für den globalen Süden hergestellt. Diese sind in der Schweiz und der EU verboten. Das Sponsoring steht auch im direkten Widerspruch zur Schweizer Präventionsstrategie, in die jährlich Millionen investiert werden. Gemäss der WHO ist das Sponsoring des Pavillons an der Weltausstellung in Dubai nicht nur bedenklich, sondern vollständig unzulässig, da Tabaksponsoring an Weltausstellungen untersagt sei. «Tabak tötet weltweit pro Jahr acht Millionen Menschen», erklärt die Zentrale der WHO in Genf. «Dass nun ausgerechnet die Schweiz als Sitzstaat der WHO eine Sponsoring-Partnerschaft mit einem Tabakkonzern eingeht, ist sehr bedenklich.» Unterzeichne jetzt die Petition und fordere Bundesrat Ignazio Cassis auf, die Partnerschaft mit Philip Morris zu künden.4.759 von 5.000 UnterschriftenGestartet von Campax
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Klimakatastrophe nicht mitfinanzieren, Credit Suisse!Die Credit Suisse finanziert weiterhin Unternehmen, die fossile Energie nutzbar machen. Allein 2017 finanzierte die Credit Suisse Emissionen von über 82 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten – das sind fast doppelt so viele, wie die Schweiz in einem Jahr verursacht!* * https://act.gp/2Z58R772.322 von 3.000 UnterschriftenGestartet von Campax, Greenpeace Schweiz & fossil-free.ch
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Klimakatastrophe nicht mitfinanzieren, UBS!Die UBS finanziert weiterhin Unternehmen, die fossile Energie nutzbar machen. Allein 2017 finanzierte die UBS Emissionen von über 11 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Im Vergleich zur Credit Suisse ist die UBS schon auf besserem Weg. Aber es reicht noch nicht. Hilf mit, dass die UBS den Ausstieg aus klimaschädlichen Finanzierungen noch ambitionierter angeht.* * https://act.gp/2Z58R771.717 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Campax, Greenpeace Schweiz & fossil-free.ch
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UBS, Klimakatastrophe nicht mitfinanzieren!Mach mit, wenn Du ein UBS-Konto hast! Die UBS finanziert weiterhin Unternehmen, die fossile Energie nutzbar machen. Allein 2017 finanzierte die UBS Emissionen von über 11 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Im Vergleich zur Credit Suisse ist die UBS schon auf besserem Weg. Aber es reicht noch nicht. Hilf mit, dass die UBS den Ausstieg aus klimaschädlichen Finanzierungen noch ambitionierter angeht.* * https://act.gp/2Z58R77537 von 600 UnterschriftenGestartet von Campax, Greenpeace Schweiz & fossil-free.ch
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Credit Suisse, Klimakatastrophe nicht mitfinanzieren!Mach mit, wenn Du ein Credit Suisse-Konto hast! Die Credit Suisse finanziert weiterhin Unternehmen, die fossile Energie nutzbar machen. Allein 2017 finanzierte die Credit Suisse Emissionen von über 82 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten – das sind fast doppelt so viele, wie die Schweiz in einem Jahr verursacht!* * https://act.gp/2Z58R77350 von 400 UnterschriftenGestartet von Campax, Greenpeace Schweiz & fossil-free.ch
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#EYtoo: Time to clean up at EY SwitzerlandBased on information from multiple sources, there is strong reason to believe that a culture of sexual harassment exists and is tolerated at EY Switzerland. In one specific case, a young employee became a victim of mobbing after defending herself against harassment by a member of senior management. Following a sick leave, the employee left EY Switzerland after receiving a severance payment. The investigation of the case ended without serious consequences for the accused, he was even promoted shortly afterwards. At present, EY Switzerland's management is vigorously trying to prevent further details about this and other cases of harassement from reaching the outside world by exerting great pressure on members of staff. To date, EY's European leader Julie Teigland has failed to provide justice for victims of sexual harassment at EY Switzerland. It is now your responsibility to ensure proper and independent investigation and justice at EY Switzerland in the final months of your tenure as EY Global Chairman. *Deutsch* Aufgrund von Informationen von mehreren Quellen, gibt es starken Grund zur Annahme, dass bei EY Switzerland eine Kultur sexueller Belästigung existiert und toleriert wird. In einem konkreten Fall wurde eine junge Mitarbeiterin Opfer von Mobbing, nachdem sie sich gegen Belästigung durch ein Kadermitglied gewehrt hatte. Nach einer Krankschreibung schied die Mitarbeiterin nach Zahlung einer Abfindung aus EY Switzerland aus. Die Untersuchung des Falles blieb für dem Beschuldigten weitgehend folgenlos, er wurde wenig später noch befördert. Zur Zeit versucht die Führung von EY Switzerland energisch durch Ausüben von grossem Druck zu verhindern, dass Details über diesen und weitere Fälle nach aussen dringen. Bis heute hat es Julie Teigland, die Europaführung von EY, versäumt, für Gerechtigkeit für die Opfer von sexueller Belästigung zu sorgen. Es liegt nun in ihrer Verantwortung, in den letzten Monaten ihrer Zeit als EY Global Chairman für Aufklärung und Gerechtigkeit bei EY Switzerland zu sorgen.1.787 von 2.000 UnterschriftenGestartet von SwissLeaks .
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Rettet Kunst am Bau! — Sauvegardez « Art et architecture » !KUNST UND BAU NICHT KAPUTT REGULIEREN! 1. Im Kulturförderungsgesetz von 1975 hiess es in Art. 9: Bei Neu- und Umbauten von kantonalen Gebäuden und Anlagen sind angemessene Mittel für die künstlerische Ausschmückung bereitzustellen, sofern es ihre Zweckbestimmung rechtfertigt. Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) hat diesen Artikel so umgesetzt, dass ca. 1 % des Kostenvoranschlages der Summe BKP 2 (Gebäude) und BKP 4 (Umgebung) für Kunst und Bau budgetiert wurde. Die Zahl von 1 % war aber nirgends festgehalten. Seit Inkrafttreten des neuen Kantonalen Kulturförderungsgesetzes per 1.1.2013 mit dem Art. 29 (Der Kanton kann …) wurden einerseits nur noch bei Projekten mit hohem Öffentlichkeitsbezug Kunst-und-Bau-Projekte realisiert und andererseits diese einzelnen Budgets für Kunst und Bau um mind. die Hälfte gegenüber vorher gekürzt. Bei sieben Projekten wurden rund 2 Mio. Franken budgetiert bzw. ausgegeben. Wären die in der Motion geforderten Regulierungen in Kraft gewesen, hätten insgesamt nur knapp 0.5 Mio. Franken verwendet werden dürfen. Die durchschnittlichen jährlichen Einsparungen hätten mit etwa 300 000 Franken nur ca. 0.003 % des kantonalen Finanzhaushaltes von 10 Mrd. Franken ausgemacht. Es können keine Millionen in diesem Bereich gespart werden. Zudem wäre ausgerechnet in den Randregionen, wo kleinere kantonale Bauten entstehen, kein vernünftiges Kunst-und-Bau-Verfahren mehr finanzierbar. Diese Benachteiligung der Randregionen widerspricht den Aufträgen der kantonalen Kulturstrategie 2018 und die Kunstschaffenden, welche als Berufsleute Auftragnehmer und auch Steuerzahler sind, verlieren eine wichtige Aufgabe, welche sie für die Zivilgesellschaft leisten. Das AGG nimmt als Bauorgan des Kantons Bern seit Jahren seine Verantwortung vorbildlich wahr und stellt für Kunst und Bau Mittel ein, die für die Bauten und die Finanzsituation des Kantons angemessen sind. Es ist wichtig, dass das Budget beim AGG ist, weil hier die Bauten betreut werden. Es soll zu einer Zusammenarbeit zwischen Architektur und Kunst kommen, ein gegenseitiges befruchten und nicht Kunst als Dekoration. Deshalb ist Kunst ganz selbstverständlich ein Bestandteil jedes Baubudgets welches der Kanton dem Grossen Rat vorlegt. 2. Der Bildhauer Gustave Piguet hat im Jahr 1942, also in finanziell schwierigen Kriegszeiten, die Südfassade des Berner Rathauses gestaltet. Für uns alle ist gerade in der Öffentlichkeit herausragende Kunst als Form des Ausdrucks menschlichen Lebens unverzichtbar. Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion, die sie auch im Bereich Kunst und Bau wahrnehmen muss, da Private in der Regel gar nicht in der Lage sind, solche Investitionen zu tätigen. Ohne namhafte Investitionen der öffentlichen Hand in Kunst und Bau würde in Saxeten, der steuerschwächsten Gemeinde des Kantons Bern, keine Fussgängerbrücke und keine Klause von George Steinmann stolz an die Unwetter des Sommers 2005 und an den Dialog zwischen Stadt und Land erinnern. Keine „kopflose“ 400kg schwere Bronze-Plastik von Luciano Andreani würde auf dem Casinoplatz (oder früher auf dem Bahnhofplatz) in Bern für einen kurzen poetischen Moment unvermittelt in unseren Alltag treten und uns an unsere eigene Kopflosigkeit erinnern, wenn wir beim Ausdruck unseres menschlichen Lebens selbst Künstlerinnen und Künstler sind. Kein Denkmal eines Bauarbeiters mit Presslufthammer würde an der Grimsel an die Erbauer der Kraftwerke Oberhasli erinnern und daran, was Menschen in gemeinsamer Anstrengung zustande bringen. Die Tradition dieser Kunst im Alltag der Menschen muss als Brückenschlag, Inspirationsquelle und historisches Gedächtnis weiterhin angemessen gepflegt werden.1.163 von 2.000 UnterschriftenGestartet von BAKUB Verein Basis Kunst und Bau
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Keine Lockerung der Sanktionen beim KonsumkreditgesetzKleinkredite sind ein gutes Geschäft – für die Banken. Für viele KreditnehmerInnen sind Kleinkredite aber das Ticket zum finanziellen Ruin, weil sie sich überschulden und nie mehr aus der Schuldenfalle herauskommen. Das Schweizer Konsumkreditgesetz hat heute ziemlich scharfe Sanktionen bezüglich der notwendigen Prüfung von Kleinkrediten. Diese dienen einerseits dem Schutz vor Überschuldung und andererseits der Vermeidung von betrügerischen Krediten. Beispielsweise wurde bekannt, dass wegen lascher Kreditprüfungen rund 200 Kredite der tamilischen Guerillaorganisation Tamil Tigers zu Gute kamen. Die Bankenlobby und die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) wollen nun, dass die Sanktionen bei der Vergabe von Kleinkrediten gelockert werden. Das wäre sicher gut fürs Geschäft. Aber schlecht für Menschen mit finanziellen Problemen. Sag deshalb heute noch Nein zur Lockerung der Sanktionen beim Konsumkreditgesetz. Morgen ist der Tag der Entscheidung im Parlament.1.184 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Andreas Freimueller
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Bargeld erhalten: Unterstützt meine Einzelinitiative für die BargeldannahmepflichtEs ist wichtig, dass ihr mit dieser Petition meine Einzelinitiative unterstützt, damit diese auch im Kantonsrat die nötige Unterstützung findet und vors Volk kommt. Der Text der Einzelinitiative lautet wie folgt: Einzelinitiative zur Bargeldannahmepflicht im Kanton Zürich Gestützt auf die Verfassung des Kantons Zürich Artikel 24 c. reiche ich eine Einzelinitiative mit folgendem Wortlaut ein: Der Kantonsrat des Kantons Zürich erlässt ein Gesetz mit folgendem Wortlaut: „Gesetz über die Bargeldannahmepflicht Allgemeine Bestimmungen § 1) In allen öffentlich zugänglichen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben auf dem Gebiet des Kantons Zürich ist für Leistungen bis zum Betrag von CHF 3000 Bargeld in CHF zwingend als Zahlungsmittel zu akzeptieren. § 2) Als öffentlich zugängliche Betriebe gelten unter anderem Gastgewerbebetriebe, Detailhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenempfang, Kioske, Bahnschalter, Fahrkartenautomaten, Automaten für Getränke und Lebensmittel oder andere Güter des täglichen Bedarfs, öffentliche Toiletten, Notariate, Ämter. § 3) Verweigert ein Dienstleister oder Betrieb gemäss obigem § 2 die Annahme von Bargeld gemäss § 1, so gerät er in Annahmeverzug. § 4) Es ist grundsätzlich nicht zulässig, die Barzahlung bis zum Betrag von CHF 3000 gegenüber anderen Zahlungsmethoden wie Kartenzahlung durch Zuschläge oder andere Massnahmen zu benachteiligen. Straf- und Schlussbestimmungen § 1) Mit Busse wird bestraft, wer als öffentlich zugänglicher Betrieb im Sinne dieses Gesetzes die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verweigert. § 2) Bei Annahmeverzug des Betriebs können die Kundinnen und Kunden auf der Erbringung der Dienstleistung oder der Aushändigung der gekauften Ware beharren und den geschuldeten Betrag später auf ein vom Betrieb bezeichnetes Konto einzahlen. § 3) Das Gesetz untersteht der Volksabstimmung und tritt unmittelbar nach Feststellung des definitiven Abstimmungsergebnisses nach dessen Annahme durch das Volk in Kraft.“ Begründung Mit grosser Besorgnis beobachte ich, dass immer mehr Betriebe im Kanton Zürich die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verweigern: Besonders ärgerlich sind dabei zum Beispiel die öffentlichen Toiletten am Hauptbahnhof Zürich (die zwar die Möglichkeit bieten an den oft nicht funktionierenden Automaten eines Kioskbetreibers Zahlkarten zu kaufen, was aber wenn man dringend muss nicht gerade kundenfreundlich ist) und Imbissbuden in der Bahnhofshalle. Durch die Verweigerung, Bargeld an Zahlung zu nehmen werden ältere, behinderte und sozial benachteiligte Menschen diskriminiert, da diese oft keinen Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln haben. Durch die elektronischen Zahlungsmittel können Banken, Gewerbetreibende und Kreditkarteninstitute sämtliche Daten über unser Kaufverhalten erfassen und so eine Kontrolle über uns ausüben und diese Daten auch zum Nachteil von Konsumenten nutzen, indem Angebote für Personen verteuert werden können, die dringend auf eine Dienstleistung angewiesen sind. Die Anbieter von Karten und elektronischen Zahlungsdienstleistungen können mittels Gebühren auf elektronischen Transaktionen praktisch eine Art Steuer auf jede Zahlung erheben und sich dadurch auf Kosten der Allgemeinheit unter Ausnützung ihrer Marktmacht beliebig bereichern. Es ist wichtig, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt, denn Bargeld bedeutet Freiheit. Problematisch ist auch die wachsende Abhängigkeit vom Internet. Das Internet ist sehr störungsanfällig, eine absolute Datensicherheit gibt es nicht und wir habe in letzter Zeit öfters erlebt, wie in ganzen Branchen plötzlich gar nichts mehr ging. Es ist ja auch bedenklich, dass die Kartenherausgeber und Betreiber elektronischer Zahlungssysteme in ihrem Kleingedruckten jeweils versuchen, das gesamte Risiko auf die Konsumenten abzuschieben. Aktuell läuft eine eidgenössische Volksinitiative, diese wird allerdings zu grossen Teilen von politisch sehr zweifelhaften Kreisen getragen. Ich möchte dieses Thema nicht irgendwelchen Rechtspopulisten überlassen, denn die Bedrohung unserer Freiheitsrechte ist ein reales Thema, das ein Anliegen jeder liberalen Partei sein müsste. Rechtliche Erwägungen Die Regelung gesetzlicher Zahlungsmittel fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Bundesverfassung und das Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG halten grundsätzlich fest, dass der Schweizer Franken gesetzliches Zahlungsmittel ist. Ob Zahlungen in Bargeld angenommen werden müssen, darüber schweigen sich Bundesverfassung und WZG aus. Es obliegt aber den Kantonen und Gemeinden für den öffentlichen Raum und das Betreiben von Gewerben im öffentlichen Raum (z.B. Gastgewerbegesetz, Ladenöffnungszeiten) besondere Regelungen zu erlassen und darunter fällt natürlich auch die Annahmepflicht von Bargeld. Es könnte geltend gemacht werden, dass dies eine Einschränkung der Vertragsfreiheit sei, dieses Argument gilt aber in gleicherweise für das Gastgewerbegesetz und die Ladenöffnungszeiten oder andere Vorschriften für die Benützung des öffentlichen Grundes. Selbstverständlich stellt jede gesetzliche Regelung von Gewerben in gewissem Sinne eine gewisse Einschränkung der Vertrags- und Gewerbefreiheit dar, diese Einschränkung ist aber im vorliegenden Falle verhältnismässig, da es um das viel höher zu bewertende Recht der individuellen Freiheit geht und Menschen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln oder Kreditkarten vor Diskriminierung geschützt werden. Bereitschaft zum Rückzug Ich bin bereit, diese Einzelinitiative zurückzuziehen, wenn der Kantonsrat einen gleichwertigen Gesetzeserlass beschliesst oder eine gleichwertige Verordnung in Kraft gesetzt wird. Uster, den 21. August 20253 von 100 UnterschriftenGestartet von Dietrich Michael Weidmann
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Automatische Löschung BetreibungViele Personen erhalten Betreibungen die sich in schwierigen Situationen befinden. Nach der Bezahlung versuchen die meisten Personen sich neu zu orientieren. Das Probleme zeigen sich schon bei der Wohnungssuche die einen Auszug haben möchten und wenn dieser nicht Blank ist wird man abgelehnt.1 von 100 UnterschriftenGestartet von Sascha Jöhr
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Das Referendum gegen den Bundes Entscheid, dass die Pharma Lobby Ihre Finanzen nicht offenlegtDamit die Kosten für Lebenswichtige Medikamente nicht weiter explodieren, und alle Lebewesen davon profitieren können. Nicht nur die Reichen und Schönen.4 von 100 UnterschriftenGestartet von Kim Gallagher