• Swisscom: Keine Stimmprofile ohne Einwilligung!
    🗣 Die Swisscom will uns das Anlegen eines Stimmprofils schmackhaft machen, indem sie uns ein “einfacheres und sichereres” Identifizierungsverfahren verspricht. Viele Anrufer sind sich aber nicht bewusst, dass es dabei nicht nur um eine einfache Wiedererkennung oder Schulungszwecke geht. Tatsächlich werden sensible biometrische Daten über sie angelegt. Diese Daten enthalten 200'000 Merkmale, die den gesundheitlichen Zustand, soziales Verhalten und auch den aktuellen Gemütszustand auslesen lassen. 🗣 Auch weitere Unternehmen planen, Stimmprofile automatisch anzulegen oder tun dies bereits. Doch unsere Daten gehören uns. Besonders wenn sie nicht dem Konsumenten dienen, sondern dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Wir sollen entscheiden können, wem biometrischen Daten geben und was wir damit tun. 🗣 Die Swisscom als traditionsreiches Schweizer Unternehmen mit viel Expertise in genau dem Gebiet hat eine besondere Rolle vorbildlich und vertrauensvoll und respektvoll mit ihren Kundendaten umzugehen. 🗣 Die Swisscom und alle anderen Firmen sollte nur dann biometrische Daten ihrer Kunden, wie Stimmprofile, erstellen und speichern, wenn diese dies ausdrücklich wünschen. Also mit einem Opt-in Verfahren, wie dies im restlichen Europa bereits gesetzlich Pflicht ist. #stimmoptin
    126 von 200 Unterschriften
    Gestartet von Chris Bühler Picture
  • MIGROS zurück zu den Wurzeln
    Die MIGROS hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer riesigen "Geldumschichtungsmaschine" entwickelt. Auf der einen Seite wird den Kunden (Genossenschafter) mit überteuerten Produkten das Geld abgeknöpft, auf der andern Seite fliessen die Gelder grosszügig an die Wirtschaft (Baufirmen, Werbebranche, etc.) zurück. Als Genossenschafter erwarte ich ein faires Preis-Leistungsverhältnis bei den Produkten. Keine Mondpreise, sondern traditionelle Kalkulationen. Einkaufstempel und überfüllte Regale brauche ich nicht.
    45 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Bruno Stäheli
  • Keine Lockerung der Sanktionen beim Konsumkreditgesetz
    Kleinkredite sind ein gutes Geschäft – für die Banken. Für viele KreditnehmerInnen sind Kleinkredite aber das Ticket zum finanziellen Ruin, weil sie sich überschulden und nie mehr aus der Schuldenfalle herauskommen. Das Schweizer Konsumkreditgesetz hat heute ziemlich scharfe Sanktionen bezüglich der notwendigen Prüfung von Kleinkrediten. Diese dienen einerseits dem Schutz vor Überschuldung und andererseits der Vermeidung von betrügerischen Krediten. Beispielsweise wurde bekannt, dass wegen lascher Kreditprüfungen rund 200 Kredite der tamilischen Guerillaorganisation Tamil Tigers zu Gute kamen. Die Bankenlobby und die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) wollen nun, dass die Sanktionen bei der Vergabe von Kleinkrediten gelockert werden. Das wäre sicher gut fürs Geschäft. Aber schlecht für Menschen mit finanziellen Problemen. Sag deshalb heute noch Nein zur Lockerung der Sanktionen beim Konsumkreditgesetz. Morgen ist der Tag der Entscheidung im Parlament.
    1.184 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Andreas Freimueller
  • Keine Gentechnik durch die Hintertür! / Pas de génie génétique par la petite porte!
    - Gentechnik bleibt Gentechnik: Was mit Gentechnik entsteht, muss auch als Gentechnik deklariert und reguliert werden. Nur so haben Bäuerinnen und Bauern, Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl. - Neue Techniken, doch Risiken bleiben: Auch die mit neuen Verfahren erzielten Veränderungen können unvorhergesehene Folgen haben. Eine Risikoprüfung ist deshalb unabdingbar. Diese garantiert nur das Gentechnikgesetz. - Vielfalt auf dem Acker statt Monokulturen aus dem Labor: GentechPflanzen dienen der industriellen Landwirtschaft, die auf Pestizide und Düngemittel setzt. Dies schädigt die Umwelt und gefährdet die Grundlagen unserer Lebensmittelproduktion. Was wir brauchen, ist mehr gentechnikfreie und ökologische Vielfalt statt Gentechnik. - Tierwohl garantieren: Die neuen Gentechnik-Verfahren kommen auch in der Tierzucht zur Anwendung. Damit wird der Tierzuchtsektor noch weiter intensiviert - mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere. - Mit Qualität punkten, statt kostspielige Probleme schaffen: Die Schweiz ist zu kleinräumig für den Anbau von GentechPflanzen. Eine Trennung der Warenflüsse wäre zu kostspielig und logistisch nicht umsetzbar. Bauern, die auf Gentechnik verzichten wollen, hätten das Nachsehen. Die Schweizer Landwirtschaft will mit Qualität punkten, der Verzicht auf Gentechnik ist die logische Konsequenz. - Welthunger - Gentechnik ist die falsche Antwort: Die Bekämpfung des Welthungers gelingt nur durch einfache, erschwingliche und lokale Lösungen. Gentechnik ist der falsche Ansatz, denn sie ist eine Technik von internationalen Grosskonzernen für industrielle Grossbauern. Monokulturen bedrängen vielerorts lokale Anbausysteme und Sorten. - Le génie génétique reste le génie génétique: Ce qui se passe avec le génie génétique doit également être déclaré et réglementé comme le génie génétique. C'est la seule façon pour les agriculteurs et les consommateurs d'avoir le choix. - De nouvelles techniques, mais des risques subsistent: Les changements obtenus avec de nouveaux processus peuvent également avoir des conséquences imprévues. Une évaluation des risques fondée sur le principe de précaution est donc indispensable. Cela n'est garanti que par la loi sur le génie génétique. - Diversité sur le terrain au lieu de monocultures en laboratoire: Les installations de génie génétique sont au service de l'agriculture industrielle, qui dépend des pesticides et des engrais. Cela nuit à l'environnement et met en péril les fondements de notre production alimentaire. Ce dont nous avons besoin, c'est d'une plus grande diversité écologique et sans OGM plutôt que de génie génétique. - Garantir le bien-être des animaux: Les nouvelles méthodes de génie génétique sont également utilisées dans l'élevage des animaux. Cela intensifiera encore le secteur de l'élevage, avec des effets négatifs sur la santé et le bien-être des animaux. - Obtenir des points de qualité au lieu de créer des problèmes coûteux: La Suisse est trop petite pour cultiver des plantes génétiquement modifiées. La séparation des flux de marchandises serait trop coûteuse et impossible à mettre en œuvre d'un point de vue logistique. Les agriculteurs qui veulent se passer du génie génétique seraient perdants. L'agriculture suisse veut marquer des points avec la qualité, et l'abandon du génie génétique en est la conséquence logique. -La faim dans le monde - le génie génétique est la mauvaise réponse: La lutte contre la faim dans le monde ne peut réussir que par des solutions simples, abordables et locales. Le génie génétique n'est pas la bonne approche, car il s'agit d'une technologie mise au point par des sociétés internationales pour les grands agriculteurs industriels. Dans de nombreux endroits, les monocultures exercent une pression sur les systèmes de culture et les variétés locales.
    30.403 von 35.000 Unterschriften
    Gestartet von SAG - Schweizer Allianz Gentechfrei - STOPOGM - VKMB
  • Bargeld erhalten: Unterstützt meine Einzelinitiative für die Bargeldannahmepflicht
    Es ist wichtig, dass ihr mit dieser Petition meine Einzelinitiative unterstützt, damit diese auch im Kantonsrat die nötige Unterstützung findet und vors Volk kommt. Der Text der Einzelinitiative lautet wie folgt: Einzelinitiative zur Bargeldannahmepflicht im Kanton Zürich Gestützt auf die Verfassung des Kantons Zürich Artikel 24 c. reiche ich eine Einzelinitiative mit folgendem Wortlaut ein:     Der Kantonsrat des Kantons Zürich erlässt ein Gesetz mit folgendem Wortlaut:   „Gesetz über die Bargeldannahmepflicht   Allgemeine Bestimmungen § 1) In allen öffentlich zugänglichen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben auf dem Gebiet des Kantons Zürich ist für Leistungen bis zum Betrag von CHF 3000 Bargeld in CHF zwingend als Zahlungsmittel zu akzeptieren. § 2) Als öffentlich zugängliche Betriebe gelten unter anderem Gastgewerbebetriebe, Detailhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenempfang, Kioske, Bahnschalter, Fahrkartenautomaten, Automaten für Getränke und Lebensmittel oder andere Güter des täglichen Bedarfs, öffentliche Toiletten, Notariate, Ämter. § 3) Verweigert ein Dienstleister oder Betrieb gemäss obigem § 2 die Annahme von Bargeld gemäss § 1, so gerät er in Annahmeverzug.  § 4) Es ist grundsätzlich nicht zulässig, die Barzahlung bis zum Betrag von CHF 3000 gegenüber anderen Zahlungsmethoden wie Kartenzahlung durch Zuschläge oder andere Massnahmen zu benachteiligen.   Straf- und Schlussbestimmungen § 1) Mit Busse wird bestraft, wer als öffentlich zugänglicher Betrieb im Sinne dieses Gesetzes die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verweigert. § 2) Bei Annahmeverzug des Betriebs können die Kundinnen und Kunden auf der Erbringung der Dienstleistung oder der Aushändigung der gekauften Ware beharren und den geschuldeten Betrag später auf ein vom Betrieb bezeichnetes Konto einzahlen. § 3) Das Gesetz untersteht der Volksabstimmung und tritt unmittelbar nach Feststellung des definitiven Abstimmungsergebnisses nach dessen Annahme durch das Volk in Kraft.“     Begründung Mit grosser Besorgnis beobachte ich, dass immer mehr Betriebe im Kanton Zürich die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verweigern: Besonders ärgerlich sind dabei zum Beispiel die öffentlichen Toiletten am Hauptbahnhof Zürich (die zwar die Möglichkeit bieten an den oft nicht funktionierenden Automaten eines Kioskbetreibers Zahlkarten zu kaufen, was aber wenn man dringend muss nicht gerade kundenfreundlich ist) und Imbissbuden in der Bahnhofshalle. Durch die Verweigerung, Bargeld an Zahlung zu nehmen werden ältere, behinderte und sozial benachteiligte Menschen diskriminiert, da diese oft keinen Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln haben. Durch die elektronischen Zahlungsmittel können Banken, Gewerbetreibende und Kreditkarteninstitute sämtliche Daten über unser Kaufverhalten erfassen und so eine Kontrolle über uns ausüben und diese Daten auch zum Nachteil von Konsumenten nutzen, indem Angebote für Personen verteuert werden können, die dringend auf eine Dienstleistung angewiesen sind. Die Anbieter von Karten und elektronischen Zahlungsdienstleistungen können mittels Gebühren auf elektronischen Transaktionen praktisch eine Art Steuer auf jede Zahlung erheben und sich dadurch auf Kosten der Allgemeinheit unter Ausnützung ihrer Marktmacht beliebig bereichern. Es ist wichtig, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt, denn Bargeld bedeutet Freiheit.   Problematisch ist auch die wachsende Abhängigkeit vom Internet. Das Internet ist sehr störungsanfällig, eine absolute Datensicherheit gibt es nicht und wir habe in letzter Zeit öfters erlebt, wie in ganzen Branchen plötzlich gar nichts mehr ging. Es ist ja auch bedenklich, dass die Kartenherausgeber und Betreiber elektronischer Zahlungssysteme in ihrem Kleingedruckten jeweils versuchen, das gesamte Risiko auf die Konsumenten abzuschieben.  Aktuell läuft eine eidgenössische Volksinitiative, diese wird allerdings zu grossen Teilen von politisch sehr zweifelhaften Kreisen getragen. Ich möchte dieses Thema nicht irgendwelchen Rechtspopulisten überlassen, denn die Bedrohung unserer Freiheitsrechte ist ein reales Thema, das ein Anliegen jeder liberalen Partei sein müsste.   Rechtliche Erwägungen Die Regelung gesetzlicher Zahlungsmittel fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Bundesverfassung und das Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG halten grundsätzlich fest, dass der Schweizer Franken gesetzliches Zahlungsmittel ist. Ob Zahlungen in Bargeld angenommen werden müssen, darüber schweigen sich Bundesverfassung und WZG aus. Es obliegt aber den Kantonen und Gemeinden für den öffentlichen Raum und das Betreiben von Gewerben im öffentlichen Raum (z.B. Gastgewerbegesetz, Ladenöffnungszeiten) besondere Regelungen zu erlassen und darunter fällt natürlich auch die Annahmepflicht von Bargeld. Es könnte geltend gemacht werden, dass dies eine Einschränkung der Vertragsfreiheit sei, dieses Argument gilt aber in gleicherweise für das Gastgewerbegesetz und die Ladenöffnungszeiten oder andere Vorschriften für die Benützung des öffentlichen Grundes. Selbstverständlich stellt jede gesetzliche Regelung von Gewerben in gewissem Sinne eine gewisse Einschränkung der Vertrags- und Gewerbefreiheit dar, diese Einschränkung ist aber im vorliegenden Falle verhältnismässig, da es um das viel höher zu bewertende Recht der individuellen Freiheit geht und Menschen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln oder Kreditkarten vor Diskriminierung geschützt werden.   Bereitschaft zum Rückzug Ich bin bereit, diese Einzelinitiative zurückzuziehen, wenn der Kantonsrat einen gleichwertigen Gesetzeserlass beschliesst oder eine gleichwertige Verordnung in Kraft gesetzt wird. Uster, den 21. August 2025
    32 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Dietrich Michael Weidmann
  • Automatische Löschung Betreibung
    Viele Personen erhalten Betreibungen die sich in schwierigen Situationen befinden. Nach der Bezahlung versuchen die meisten Personen sich neu zu orientieren. Das Probleme zeigen sich schon bei der Wohnungssuche die einen Auszug haben möchten und wenn dieser nicht Blank ist wird man abgelehnt. 
    1 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Sascha Jöhr
  • Nummerverschleierung verbieten
    Haben sie auch schon die Erfahrung gemacht, dass ein schweizer nummer sie anruft um eine Umfrage zu starten. Wurde ihnen von einem Anrufer bereits eine bessere Krankenversicherung versprochen? Oder stand auf ihrem Display schon die Nummer 177 und ein mensch am anderen Ende behauptet von der Polizei zu sein und ihnen helfen wollte ihr vermögen zu schützen? Bei vielen solchen anrufen werden die wahren nummer mittels sogennantem Spoofing verschleiert. Diese Spoofing soll verboten werden. Daraus ergibt sich ein besser Schutz der allgemeinheit und eine bessere Verfolgbarkeit der Absender
    1 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Marco Garavents