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Rettet Kunst am Bau! — Sauvegardez « Art et architecture » !KUNST UND BAU NICHT KAPUTT REGULIEREN! 1. Im Kulturförderungsgesetz von 1975 hiess es in Art. 9: Bei Neu- und Umbauten von kantonalen Gebäuden und Anlagen sind angemessene Mittel für die künstlerische Ausschmückung bereitzustellen, sofern es ihre Zweckbestimmung rechtfertigt. Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) hat diesen Artikel so umgesetzt, dass ca. 1 % des Kostenvoranschlages der Summe BKP 2 (Gebäude) und BKP 4 (Umgebung) für Kunst und Bau budgetiert wurde. Die Zahl von 1 % war aber nirgends festgehalten. Seit Inkrafttreten des neuen Kantonalen Kulturförderungsgesetzes per 1.1.2013 mit dem Art. 29 (Der Kanton kann …) wurden einerseits nur noch bei Projekten mit hohem Öffentlichkeitsbezug Kunst-und-Bau-Projekte realisiert und andererseits diese einzelnen Budgets für Kunst und Bau um mind. die Hälfte gegenüber vorher gekürzt. Bei sieben Projekten wurden rund 2 Mio. Franken budgetiert bzw. ausgegeben. Wären die in der Motion geforderten Regulierungen in Kraft gewesen, hätten insgesamt nur knapp 0.5 Mio. Franken verwendet werden dürfen. Die durchschnittlichen jährlichen Einsparungen hätten mit etwa 300 000 Franken nur ca. 0.003 % des kantonalen Finanzhaushaltes von 10 Mrd. Franken ausgemacht. Es können keine Millionen in diesem Bereich gespart werden. Zudem wäre ausgerechnet in den Randregionen, wo kleinere kantonale Bauten entstehen, kein vernünftiges Kunst-und-Bau-Verfahren mehr finanzierbar. Diese Benachteiligung der Randregionen widerspricht den Aufträgen der kantonalen Kulturstrategie 2018 und die Kunstschaffenden, welche als Berufsleute Auftragnehmer und auch Steuerzahler sind, verlieren eine wichtige Aufgabe, welche sie für die Zivilgesellschaft leisten. Das AGG nimmt als Bauorgan des Kantons Bern seit Jahren seine Verantwortung vorbildlich wahr und stellt für Kunst und Bau Mittel ein, die für die Bauten und die Finanzsituation des Kantons angemessen sind. Es ist wichtig, dass das Budget beim AGG ist, weil hier die Bauten betreut werden. Es soll zu einer Zusammenarbeit zwischen Architektur und Kunst kommen, ein gegenseitiges befruchten und nicht Kunst als Dekoration. Deshalb ist Kunst ganz selbstverständlich ein Bestandteil jedes Baubudgets welches der Kanton dem Grossen Rat vorlegt. 2. Der Bildhauer Gustave Piguet hat im Jahr 1942, also in finanziell schwierigen Kriegszeiten, die Südfassade des Berner Rathauses gestaltet. Für uns alle ist gerade in der Öffentlichkeit herausragende Kunst als Form des Ausdrucks menschlichen Lebens unverzichtbar. Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion, die sie auch im Bereich Kunst und Bau wahrnehmen muss, da Private in der Regel gar nicht in der Lage sind, solche Investitionen zu tätigen. Ohne namhafte Investitionen der öffentlichen Hand in Kunst und Bau würde in Saxeten, der steuerschwächsten Gemeinde des Kantons Bern, keine Fussgängerbrücke und keine Klause von George Steinmann stolz an die Unwetter des Sommers 2005 und an den Dialog zwischen Stadt und Land erinnern. Keine „kopflose“ 400kg schwere Bronze-Plastik von Luciano Andreani würde auf dem Casinoplatz (oder früher auf dem Bahnhofplatz) in Bern für einen kurzen poetischen Moment unvermittelt in unseren Alltag treten und uns an unsere eigene Kopflosigkeit erinnern, wenn wir beim Ausdruck unseres menschlichen Lebens selbst Künstlerinnen und Künstler sind. Kein Denkmal eines Bauarbeiters mit Presslufthammer würde an der Grimsel an die Erbauer der Kraftwerke Oberhasli erinnern und daran, was Menschen in gemeinsamer Anstrengung zustande bringen. Die Tradition dieser Kunst im Alltag der Menschen muss als Brückenschlag, Inspirationsquelle und historisches Gedächtnis weiterhin angemessen gepflegt werden.1.163 von 2.000 UnterschriftenGestartet von BAKUB Verein Basis Kunst und Bau
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Keine Lockerung der Sanktionen beim KonsumkreditgesetzKleinkredite sind ein gutes Geschäft – für die Banken. Für viele KreditnehmerInnen sind Kleinkredite aber das Ticket zum finanziellen Ruin, weil sie sich überschulden und nie mehr aus der Schuldenfalle herauskommen. Das Schweizer Konsumkreditgesetz hat heute ziemlich scharfe Sanktionen bezüglich der notwendigen Prüfung von Kleinkrediten. Diese dienen einerseits dem Schutz vor Überschuldung und andererseits der Vermeidung von betrügerischen Krediten. Beispielsweise wurde bekannt, dass wegen lascher Kreditprüfungen rund 200 Kredite der tamilischen Guerillaorganisation Tamil Tigers zu Gute kamen. Die Bankenlobby und die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) wollen nun, dass die Sanktionen bei der Vergabe von Kleinkrediten gelockert werden. Das wäre sicher gut fürs Geschäft. Aber schlecht für Menschen mit finanziellen Problemen. Sag deshalb heute noch Nein zur Lockerung der Sanktionen beim Konsumkreditgesetz. Morgen ist der Tag der Entscheidung im Parlament.1.183 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Andreas Freimueller
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Schluss mit dem Prämienschock: Einführung einer öffentlichen Einheitskrankenkasse!Die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren unaufhaltsam und wachsen deutlich schneller als die Löhne und Renten. Für immer mehr Familien, Alleinerziehende, Senior:innen und den Mittelstand werden die Monatsrechnungen zu einer unerträglichen finanziellen Belastung. Das aktuelle System erzeugt eine gigantische Verschwendung: Dutzende private Kassen buhlen um die gleichen Versicherten. Jährlich fliessen dreistellige Millionenbeträge in teures Marketing, Maklerprovisionen, Kassenwechsel und doppelte Verwaltungsstrukturen. Dieses Geld fehlt direkt in der medizinischen Versorgung. Eine öffentliche Einheitskasse stopft dieses Loch, senkt die Verwaltungskosten drastisch und stellt sicher, dass Prämiengelder wieder dort ankommen, wo sie hingehören: bei den Patientinnen und Patienten. Gesundheit ist ein Grundrecht und darf nicht zum Spekulationsobjekt werden.3 von 100 UnterschriftenGestartet von Adrian J
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Einheitliche KrankenkasseUnsere Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Das Schweizer Gesundheitssystem basiert auf Solidarität: Wir alle tragen gemeinsam Verantwortung und unterstützen uns gegenseitig. Deshalb sitzen wir letztlich alle im selben Boot. Viele Menschen haben jedoch das Gefühl, dass sie jedes Jahr mehr bezahlen und gleichzeitig weniger Leistungen erhalten. Dieses Gefühl belastet das Vertrauen in unser Gesundheitssystem. Aus meiner Sicht sollte geprüft werden, ob die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen stärker gebündelt oder vereinfacht werden können. Weniger Bürokratie würde Verwaltungskosten senken und Ressourcen freisetzen, die direkt den Versicherten zugutekommen könnten. Unser Ziel sollte ein bezahlbares, effizientes und nachhaltiges Gesundheitssystem sein. Die Menschen sollen sich darauf verlassen können, dass sie eine gute medizinische Versorgung erhalten, ohne dass die Kosten ihre Lebensqualität immer stärker einschränken. Eine lebenswerte Schweiz braucht ein Gesundheitssystem, das sowohl für die heutige als auch für die zukünftigen Generationen tragbar bleibt.16 von 100 UnterschriftenGestartet von Jery Alvarez
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Geldgeschenke an Mitarbeiter der Bundesräte/-rätinnenAnschliessen sollen sich alle Bürger und Rentner die hart arbeiten oder gearbeitet haben um das Geld zum Leben zu verdienen. In wahrscheinlich weit über 90% der Menschen haben nicht einen so hohen Lohn wie Herr Berset zusätzlich zum Lohn verschenkt hat. Es ist wichtig, dass Steuergeld nicht verschleudert wird und damit haushälterisch umgegangen werden muss!6 von 100 UnterschriftenGestartet von Felix Kuratli
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Bargeld erhalten: Unterstützt meine Einzelinitiative für die BargeldannahmepflichtEs ist wichtig, dass ihr mit dieser Petition meine Einzelinitiative unterstützt, damit diese auch im Kantonsrat die nötige Unterstützung findet und vors Volk kommt. Der Text der Einzelinitiative lautet wie folgt: Einzelinitiative zur Bargeldannahmepflicht im Kanton Zürich Gestützt auf die Verfassung des Kantons Zürich Artikel 24 c. reiche ich eine Einzelinitiative mit folgendem Wortlaut ein: Der Kantonsrat des Kantons Zürich erlässt ein Gesetz mit folgendem Wortlaut: „Gesetz über die Bargeldannahmepflicht Allgemeine Bestimmungen § 1) In allen öffentlich zugänglichen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben auf dem Gebiet des Kantons Zürich ist für Leistungen bis zum Betrag von CHF 3000 Bargeld in CHF zwingend als Zahlungsmittel zu akzeptieren. § 2) Als öffentlich zugängliche Betriebe gelten unter anderem Gastgewerbebetriebe, Detailhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenempfang, Kioske, Bahnschalter, Fahrkartenautomaten, Automaten für Getränke und Lebensmittel oder andere Güter des täglichen Bedarfs, öffentliche Toiletten, Notariate, Ämter. § 3) Verweigert ein Dienstleister oder Betrieb gemäss obigem § 2 die Annahme von Bargeld gemäss § 1, so gerät er in Annahmeverzug. § 4) Es ist grundsätzlich nicht zulässig, die Barzahlung bis zum Betrag von CHF 3000 gegenüber anderen Zahlungsmethoden wie Kartenzahlung durch Zuschläge oder andere Massnahmen zu benachteiligen. Straf- und Schlussbestimmungen § 1) Mit Busse wird bestraft, wer als öffentlich zugänglicher Betrieb im Sinne dieses Gesetzes die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verweigert. § 2) Bei Annahmeverzug des Betriebs können die Kundinnen und Kunden auf der Erbringung der Dienstleistung oder der Aushändigung der gekauften Ware beharren und den geschuldeten Betrag später auf ein vom Betrieb bezeichnetes Konto einzahlen. § 3) Das Gesetz untersteht der Volksabstimmung und tritt unmittelbar nach Feststellung des definitiven Abstimmungsergebnisses nach dessen Annahme durch das Volk in Kraft.“ Begründung Mit grosser Besorgnis beobachte ich, dass immer mehr Betriebe im Kanton Zürich die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verweigern: Besonders ärgerlich sind dabei zum Beispiel die öffentlichen Toiletten am Hauptbahnhof Zürich (die zwar die Möglichkeit bieten an den oft nicht funktionierenden Automaten eines Kioskbetreibers Zahlkarten zu kaufen, was aber wenn man dringend muss nicht gerade kundenfreundlich ist) und Imbissbuden in der Bahnhofshalle. Durch die Verweigerung, Bargeld an Zahlung zu nehmen werden ältere, behinderte und sozial benachteiligte Menschen diskriminiert, da diese oft keinen Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln haben. Durch die elektronischen Zahlungsmittel können Banken, Gewerbetreibende und Kreditkarteninstitute sämtliche Daten über unser Kaufverhalten erfassen und so eine Kontrolle über uns ausüben und diese Daten auch zum Nachteil von Konsumenten nutzen, indem Angebote für Personen verteuert werden können, die dringend auf eine Dienstleistung angewiesen sind. Die Anbieter von Karten und elektronischen Zahlungsdienstleistungen können mittels Gebühren auf elektronischen Transaktionen praktisch eine Art Steuer auf jede Zahlung erheben und sich dadurch auf Kosten der Allgemeinheit unter Ausnützung ihrer Marktmacht beliebig bereichern. Es ist wichtig, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt, denn Bargeld bedeutet Freiheit. Problematisch ist auch die wachsende Abhängigkeit vom Internet. Das Internet ist sehr störungsanfällig, eine absolute Datensicherheit gibt es nicht und wir habe in letzter Zeit öfters erlebt, wie in ganzen Branchen plötzlich gar nichts mehr ging. Es ist ja auch bedenklich, dass die Kartenherausgeber und Betreiber elektronischer Zahlungssysteme in ihrem Kleingedruckten jeweils versuchen, das gesamte Risiko auf die Konsumenten abzuschieben. Aktuell läuft eine eidgenössische Volksinitiative, diese wird allerdings zu grossen Teilen von politisch sehr zweifelhaften Kreisen getragen. Ich möchte dieses Thema nicht irgendwelchen Rechtspopulisten überlassen, denn die Bedrohung unserer Freiheitsrechte ist ein reales Thema, das ein Anliegen jeder liberalen Partei sein müsste. Rechtliche Erwägungen Die Regelung gesetzlicher Zahlungsmittel fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Bundesverfassung und das Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG halten grundsätzlich fest, dass der Schweizer Franken gesetzliches Zahlungsmittel ist. Ob Zahlungen in Bargeld angenommen werden müssen, darüber schweigen sich Bundesverfassung und WZG aus. Es obliegt aber den Kantonen und Gemeinden für den öffentlichen Raum und das Betreiben von Gewerben im öffentlichen Raum (z.B. Gastgewerbegesetz, Ladenöffnungszeiten) besondere Regelungen zu erlassen und darunter fällt natürlich auch die Annahmepflicht von Bargeld. Es könnte geltend gemacht werden, dass dies eine Einschränkung der Vertragsfreiheit sei, dieses Argument gilt aber in gleicherweise für das Gastgewerbegesetz und die Ladenöffnungszeiten oder andere Vorschriften für die Benützung des öffentlichen Grundes. Selbstverständlich stellt jede gesetzliche Regelung von Gewerben in gewissem Sinne eine gewisse Einschränkung der Vertrags- und Gewerbefreiheit dar, diese Einschränkung ist aber im vorliegenden Falle verhältnismässig, da es um das viel höher zu bewertende Recht der individuellen Freiheit geht und Menschen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln oder Kreditkarten vor Diskriminierung geschützt werden. Bereitschaft zum Rückzug Ich bin bereit, diese Einzelinitiative zurückzuziehen, wenn der Kantonsrat einen gleichwertigen Gesetzeserlass beschliesst oder eine gleichwertige Verordnung in Kraft gesetzt wird. Uster, den 21. August 202543 von 100 UnterschriftenGestartet von Dietrich Michael Weidmann
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Automatische Löschung BetreibungViele Personen erhalten Betreibungen die sich in schwierigen Situationen befinden. Nach der Bezahlung versuchen die meisten Personen sich neu zu orientieren. Das Probleme zeigen sich schon bei der Wohnungssuche die einen Auszug haben möchten und wenn dieser nicht Blank ist wird man abgelehnt.3 von 100 UnterschriftenGestartet von Sascha Jöhr
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Das Referendum gegen den Bundes Entscheid, dass die Pharma Lobby Ihre Finanzen nicht offenlegtDamit die Kosten für Lebenswichtige Medikamente nicht weiter explodieren, und alle Lebewesen davon profitieren können. Nicht nur die Reichen und Schönen.4 von 100 UnterschriftenGestartet von Kim Gallagher
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Stopp den CO2 Ausstoss (Lachgas) in der Schweizer Chemiefabrik Lonza!Der Treibhauseffekt durch klimaschädliche Gase muss, wenn immer möglich, gestoppt werden, um alles Leben auch für andere Generationen zu sichern.19 von 100 UnterschriftenGestartet von Philipp Stark
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Aufforderung zur Gründung einer Stiftung 'Zuversicht & Hoffnung'Das ist wichtig, weil sich zu viele Leuten zur Zeit in der Nähe des Existenzminimums befinden, obwohl sehr viel Geld im Umlauf ist. Leider liegt dieses brach, resp. ist in Aktien investiert, fehlt aber dort, wo es am meisten benötigt würde. Weil viele unter uns viel Geld sparen konnten und können, ist es jetzt an der Zeit, dieses angesparte Geld zum Zwecke auszugeben, dass diejenigen Leute überleben können, die nach Ende der Pandemie mithelfen, uns unsere Lebensqualität wieder zu schenken. -- Der Versuch aktiv zu helfen ist ein probates Mittel gegen Depression und Verzweiflung. Er hilft, wieder etwas optimistischer in die Zukunft zu schauen. Deshalb sollten wir nicht länger warten, dass der Staat überall helfen wird, sondern selbst aktiv werden! Im 2. Weltkrieg wurde dank Friedrich Traugott Wahlen die Anbauschlacht ausgelöst und gewonnen. Nun müssen wir einen Kampf für das Überleben der Wirtinnen, Barkeeper, Künstlerinnen, Musiker, Schausteller, ... führen!18 von 100 UnterschriftenGestartet von Jürg Fröhlich

