• Kein Schweizer Freihandelsabkommen mit Amazonas-Zerstörer Bolsonaro!
    Die Schweiz verhandelt zurzeit ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay). Gemäss Medienberichten vom 22. August stehen die Länder kurz vor einer Einigung über den Handelspakt - ein Insider berichtete sogar "die Mediencommuniqués seien bereits verfasst"!¹ Es ist nicht nur ökologisch und ethisch unverantwortlich, mit Bolsonaro ein Freihandelsabkommen abzuschliessen, es macht auch aus ökonomischer Sicht keinen Sinn: Das Abkommen würde den Klimawandel weiter befeuern. Die in der Schweiz anfallenden Kosten der Folgen der Erderwärmung stehen in keinem Vergleich zu den kurzfristig erzielten Gewinnen. Der Amazonas-Regenwald ist der grösste tropische Wald der Erde. Seine wichtigste Funktion: Mit seinen Milliarden von Bäumen hält er Treibhausgase zurück, die 140 Jahren industrieller Aktivität entsprechen. Würden diese freigesetzt, kommt das einer «CO2-Bombe» gleich. 60 Prozent des Urwalds liegen in Brasilien. Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro hat die Abholzungen des Amazonas seit seinem Amtsantritt drastisch erhöht. Allein im Juli sind die Abholzungen um 278 Prozent im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Auch für die zerstörerischen Waldbrände sind laut Forschern illegale Abholzung und Brandrodungen die Auslöser.² Die Mercosur-Staaten wollen dank Freihandelsabkommen mehr Agrarprodukte in die Schweiz exportieren - dabei handelt es sich vor allem um Soja und Fleisch.¹ Somit hat das Schweizer Freihandelsabkommen einen direkten Einfluss auf die Abholzungen im Amazonas - diese werden dank erhöhten Agrarexporten noch weiter steigen! Aus all den aufgeführten Gründen ist es absolut unverantwortlich von der Schweiz, ein Freihandelsabkommen mit Brasilien abzuschliessen, welches keine effektiven Sanktionsmassnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen oder die Nichteinhaltung von strengen Umwelt- und Sozialstandards enthält. 🇫🇷 Version française: https://act.campax.org/p/suisse-bresil 🇮🇹 Versione italiana: https://act.campax.org/p/svizzera-brasile Aktueller Unterschriftenstand aller Sprachversionen: https://act.campax.org/efforts/save-the-amazon Quellen: [1] https://www.nzz.ch/schweiz/schweiz-und-mercosur-staaten-stehen-kurz-vor-einigung-ueber-neuen-handelspakt-ld.1503277 [2] https://www.republik.ch/2019/08/22/wir-werden-den-amazonas-ausbeuten-er-gehoert-uns
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    Created by Campax
  • Kein Victim Blaming
    Fragen zu den getragenen Kleider suggerieren eine Mitschuld des Opfers an der Tat. Alleine aber der Täter hat Schuld an seinem Begehen.
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    Created by Laura Amstutz
  • Gehörlosen müssen auch verstehen können
    In der Stadt St.Gallen leben 1000 Menschen mit Hörbehinderung. Nur wer Informationen versteht, kann auch mitreden und für sich wichtige Entscheide treffen. Der Zugang zu Information ist eine zentrale Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensweise und die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Teilbereichen. Die Zugänglichkeit muss für alle Menschen gewährt sein, unabhängig von einer allfälligen Beeinträchtigung. Gebärdensprache Übersetzung ermöglichen Menschen mit Hörbehinderung den Zugang, gesprochene Sprache
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    Created by Beratungsstelle Inklusion
  • PostFinance: Keine Stimmprofile ohne Einwilligung!
    Wusstest Du, dass die PostFinance ein Profil von Deiner Stimme anlegt, wenn Du bei der PostFinance Hotline anrufst? Die PostFinance geht von deiner stillschweigenden Zustimmung aus. Nur wenn Du explizit widersprichst, erstellt sie kein Stimmprofil von dir! Das aktuelle Opt-Out-Verfahren ist unfair, irreführend und gefährlich: Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass diese heiklen biometrischen Daten sie ein Leben lang identifizierbar machen. Ein Bericht im 10vor10 vom 20.05.2019 (https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/10vor10-vom-20-05-2019?id=c7f9b88b-9878-48f3-ae98-db14ff1b3194&startTime=721) zeigt auf, wie Stimmungen, Gesundheitszustand und sogar viele Persönlichkeitsmerkmale mittels automatisierter Stimmanalyse erhoben werden können. Postfinance muss deshalb Anrufer*innen transparent informieren und nur nach einer aktiven Zustimmung (Opt-in) ein Stimmprofil anlegen. Paradox: Der Postfinance-Sprecher brüstete sich im Beitrag von SRF sogar damit, dass 95% der Kunden mit dem Anlegen eines Stimmprofils einverstanden wären - dabei haben diese nur nicht widersprochen. Die PostFinance soll dem Beispiel der Swisscom folgen, die seit April 2019 wieder auf das Anlegen von Stimmprofilen verzichtet.
    2,914 of 3,000 Signatures
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  • Swisscom: Keine Stimmprofile ohne Einwilligung!
    🗣 Die Swisscom will uns das Anlegen eines Stimmprofils schmackhaft machen, indem sie uns ein “einfacheres und sichereres” Identifizierungsverfahren verspricht. Viele Anrufer sind sich aber nicht bewusst, dass es dabei nicht nur um eine einfache Wiedererkennung oder Schulungszwecke geht. Tatsächlich werden sensible biometrische Daten über sie angelegt. Diese Daten enthalten 200'000 Merkmale, die den gesundheitlichen Zustand, soziales Verhalten und auch den aktuellen Gemütszustand auslesen lassen. 🗣 Auch weitere Unternehmen planen, Stimmprofile automatisch anzulegen oder tun dies bereits. Doch unsere Daten gehören uns. Besonders wenn sie nicht dem Konsumenten dienen, sondern dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Wir sollen entscheiden können, wem biometrischen Daten geben und was wir damit tun. 🗣 Die Swisscom als traditionsreiches Schweizer Unternehmen mit viel Expertise in genau dem Gebiet hat eine besondere Rolle vorbildlich und vertrauensvoll und respektvoll mit ihren Kundendaten umzugehen. 🗣 Die Swisscom und alle anderen Firmen sollte nur dann biometrische Daten ihrer Kunden, wie Stimmprofile, erstellen und speichern, wenn diese dies ausdrücklich wünschen. Also mit einem Opt-in Verfahren, wie dies im restlichen Europa bereits gesetzlich Pflicht ist. #stimmoptin
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  • Gaza: Les crimes de guerre doivent être jugés
    The United Nations Commission of Inquiry on the 2018 protests in the Occupied Palestinian Territory https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/CoIOPT/Pages/OPT.aspx Il est inacceptable d'utiliser de la munition de guerre contre des manifestants non armés. Chaque cas d'être humain tué ainsi doit être soumis à la justice pénale. Le 18 mars 2019, le Conseil des droits de l'homme a validé le rapport détaillé établi par la Commission internationale indépendante concernant la situation autour des protestations dans le territoire palestinien de Gaza assiégé par blocus militaire. Le rapport couvre les démonstrations palestiniennes du 30 mars au 31 décembre 2018 dans le contexte de la « Marche du retour » à Gaza, ainsi que les interventions israéliennes et leur impact sur la population civile à Gaza et en Israël. Le mandat de la Commission consistait à détecter d'éventuelles violations du Droit de l'homme et du Droit humanitaire des peuples, et d'en identifier les personnes responsables. La Commission a constaté qu'entre le 30 mars et le 31 décembre 2018, 189 personnes palestiniennes ont été tuées, dont 183 par munition de combat. Parmi les victimes se trouvent des enfants, des handicapés, des journalistes et du personnel médical. Lors de ces démonstrations, 6'106 personnes non armées ont été blessées par la munition de combat des tireurs d'élite israéliens. A fin 2018, 122 blessés, y compris 20 enfants, ont dû subir des amputations. Le rapport reproche d'une part à Israël d'avoir commis de graves violations du Droit de l'homme et des peuples, et d'autre part au Hamas de ne pas avoir pris de mesures à éviter des actions palestiniennes qui endommageaient des biens israéliens. En conclusion principale, la Commission invoque de sérieuses indications que les forces de sécurité israéliennes ont commis de graves violations du Droit de l'homme et du Droit humanitaire international qui représentent de probables crimes de guerre. Les dossiers concernant les acteurs accusés devront être remis à la Cour pénale internationale pour une investigation approfondie. Les personnes soussignées demandent à la Suisse de condamner ces crimes sans équivoque et d'imposer des sanctions au gouvernement israélien qui en est responsable.
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  • Gaza: Kriegsverbrechen gehören vor Gericht
    The United Nations Commission of Inquiry on the 2018 protests in the Occupied Palestinian Territory https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/CoIOPT/Pages/OPT.aspx Auf unbewaffnete Demonstranten mit scharfer Munition zu schiessen, ist nicht zu rechtfertigen. Sämtliche Fälle von Tötungen von Palästinensern sind von Israel strafrechtlich zu untersuchen. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat am 18. März 2019 den ausführlichen Bericht der unabhängigen internationalen Kommission angenommen, welche mit der Untersuchung der Proteste im abgeriegelten palästinensischen Gebiet von Gaza beauftragt worden war. Die Kommission hat die Demonstrationen der PalästinenserInnen, welche zwischen dem 30. März und dem 31. Dezember 2018 unter dem Titel „Marsch der Rückkehr“ in Gaza stattfanden sowie das Vorgehen der israelischen Sicherheitskräfte und dessen Wirkung auf Zivilpersonen in Gaza und Israel untersucht. Ihr Auftrag war, Verletzungen des internationalen Menschenrechts und des humanitären Völkerrechts zu identifizieren und jene Verantwortlichen zu ermitteln, die zur Rechenschaft zu ziehen sind. Die Kommission hat festgestellt, dass vom 30. März bis 31. Dezember 2018 189 PalästinenserInnen getötet wurden: 183 von ihnen mit scharfer Munition, unter ihnen Kinder, Menschen mit Behinderungen, Journalisten und medizinisches Personal. 6‘106 Menschen wurden von israelischen Scharfschützen verwundet, die auf unbewaffnete Demonstranten mit scharfer Munition schossen. Bis Ende 2018 erlitten 122 Personen Amputationen, unter ihnen 20 Kinder. Der Bericht kritisiert nicht nur schwere Verletzungen des Menschen- und Völkerrechts durch Israel, sondern rügt auch die Hamas, da sie Aktionen von Palästinensern nicht verhindert habe, welche Schäden an israelischem Eigentum anrichteten. Als wichtigste Schlussfolgerung hält die Kommission fest, dass sie vernünftige Gründe für die Annahme gefunden hat, dass die israelischen Sicherheitskräfte schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts begangen haben, die sogar als Kriegsverbrechen eingestuft werden könnten. Die Unterlagen über die angeschuldigten Täter sollen dem Internationalen Strafgerichtshof zur weiteren Untersuchung übergeben werden. Die unterzeichnenden Personen verlangen von der Schweiz einerseits diese Verbrechen klar zu verurteilen und andererseits Sanktionen gegenüber der israelischen Regierung zu verhängen, da sie diese Verbrechen zu verantworten hat.
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  • Nestlé, prenez Position contre la peine de mort !
    Nestlé veut se targuer de plus en plus d'une responsabilité sociale. Sa philosophie d’entreprise prône la « Création de valeur partagée », laquelle associe croissance et responsabilité sociale. Toutefois, nous constatons que Nestlé ne s’est pas encore engagée pour l’abolition de la peine de mort, malgré sa présence dans des États continuant d’appliquer ce châtiment. Or, la peine de mort viole la dignité humaine et le droit universel de ne pas être soumis à la torture, ni à des peines ou traitements cruels, inhumains ou dégradants. Nous voulons prendre Nestlé au mot.
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  • Nestlé, beziehen Sie Position gegen die Todesstrafe!
    Nestlé gibt sich immer mehr Mühe, als sozial verantwortliches Unternehmen zu gelten. In ihrer Unternehmensphilosophie ist die Rede von «gemeinsamer Wertschöpfung», welche Wachstum mit sozialer Verantwortung verknüpfe. Wir haben jedoch festgestellt, dass Nestlé sich bisher nicht für die Abschaffung der Todesstrafe engagiert – trotz ihrer Präsenz in Staaten, die an dieser Form der Strafe festhalten. Die Todesstrafe verletzt die menschliche Würde und das Recht jedes Menschen auf Freiheit vor Folter und vor anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Wir möchten Nestlé nun beim Wort nehmen.
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  • JA der Schweiz zum UNO-Migrationspakt
    Die Schweiz hat eine lange humanitäre Tradition, ist das Heimatland vom Roten Kreuz und hat aktiv an der Gestaltung des Migrationspaktes mitgearbeitet. Migration ist ein globales Thema, das auf internationaler Ebene angegangen werden muss. Dass auf Druck einzelner SVP-Exponenten und wegen der SVP SBI die Unterzeichnung aufgeschoben wurde, ist ein falsches Zeichen an die internationale Gemeinschaft. Der UNO-Migrationspakt setzt sich für eine sichere und reguläre Migration und Massnahmen für einen besseren Schutz der Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten ein. Die Schweiz müsste in ihrer Migrationspolitik keine grösseren Änderungen vornehmen und er ist keineswegs zwingend umzusetzen. Die Schweiz muss sich klar für die Wahrung der Menschenrechte und eine sichere, geordnete und reguläre Migration einsetzen. Sagen Sie JA und fordern Sie den Bundesrat auf, den UNO-Migrationspakt so rasch als möglich zu unterzeichnen.
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  • Enfants de détenus: pour une meilleure protection de leurs droits
    La vie d’un enfant peut être anéantie lorsqu’un de ses parents est placé en détention. Souvent, ils souffrent de traumatismes, d’angoisses et d’autres problèmes physiques ou psychiques qui peuvent à leur tour être lourds de conséquences. Ces enfants sont les victimes collatérales d’une infraction dont ils ne sont pas responsables. Cependant, les enfants ont le droit de rester en contact avec leurs parents. Mais dans ce contexte, ce droit n’est souvent pas suffisamment respecté. Le Conseil de l’Europe a adopté une Recommandation pour les enfants de détenus. Il établit que les contacts entre les enfants et leurs parents détenus peuvent avoir une influence positive sur l’enfant, le parent détenu, le personnel et le milieu pénitentiaires et, en fin de compte, sur la société en général. Il est nécessaire que cette Recommandation soit désormais appliquée en Suisse.
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  • Kinder von Inhaftierten: Ihre Rechte schützen
    Das Leben von Kindern kann völlig aus den Fugen geraten, wenn ein Elternteil verhaftet wird. Oft leiden sie unter Traumata, Ängsten und weiteren psychischen oder körperlichen Problemen. Sie sind Mit-Opfer einer Straftat, mit der sie nichts zu tun haben. Doch Kinder haben ein Recht darauf, mit ihren Eltern in Kontakt zu bleiben. Dieses Recht gilt auch für Söhne und Töchter von Inhaftierten, wird in diesem Zusammenhang aber oft zu wenig beachtet. Der Europarat hat Empfehlungen für die Kinder Inhaftierter Eltern verabschiedet. Er hält fest, dass der Kontakt zwischen Kindern und ihren inhaftierten Elternteilen sich positiv auf das Kind, den inhaftierten Elternteil, das Strafvollzugspersonal, die Gefängnisumgebung und letztendlich auf die Gesellschaft insgesamt auswirken kann. Diese Empfehlungen sollen nun in der Schweiz umgesetzt werden.
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