- Alle
- Arbeit
- Bildung
- Bürger- und Menschenrechte
- Datenschutz
- Demokratie
- Digitalisierung
- Energie
- Europa
- Familie
- Finanzen
- Flucht und Asyl
- Freizeit
- Frieden
- Gender
- Gesundheit
- Gleichstellung
- Internationale Gerechtigkeit
- Kinder- und Jugendschutz
- Klima
- Konsumentenschutz
- Kultur
- Landwirtschaft
- LGBTQI+
- Medien
- Rassismus
- Rechtsextremismus
- Soziales
- Sport
- Stadtentwicklung/öffentlicher Raum
- Tierschutz
- Umwelt
- Verkehr
- Whistleblowing
- Wirtschaft
- Wohnen
- Mehr
-
Stopp Bundesaufträge für die OSEARA AG nach Ausschaffungsskandal im 8. Schwangerschaftsmonat!Schon fast einen Monat vor der Ausschaffung hat das als kompetent eingeschätzte Fachpersonal des Zürcher Stadtspitals Triemli die schwangere Asylbewerberin als nicht transportfähig eingeschätzt. Viele Fluggesellschaften lehnen reisende Schwangere schon weit früher in einer Schwangerschaft ab. Eine Ausschaffung ist extrem belastend für eine Schwangere und ein grosses Risiko für sie und ihr Kind. Die willfährige Zweitmeinung der OSEARA AG erinnert mehr an ein Gefälligkeitsgutachten denn an die Arbeit von an den hyppokratischen Eid gebundenen ÄrztInnen. Vor kurzem erst fand ein Prozess zu einem Schicksal statt, bei dem eine schwangere Flüchtende bei ihrer Abschiebung ihr Kind verlor. Laut Anwältin hat diese Ausschaffung auch Auswirkungen auf die restlichen schwangeren Frauen in der Notunterkunft Adliswil: Es geht die Angst um, ihnen könne dasselbe geschehen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hochschwangere Frauen nicht in der Schweiz gebären können und ihnen das Recht auf medizinische Versorgung verwehrt wird. Und es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Kleinkind, gerade dem Säuglingsalter entwachsen, dreimal eine, den Schilderungen entsprechend, traumatisierende Ausschaffung erleben musste, die in ihrem Kern fundamental die Kinderrechte verletzt. Die Schweiz hat eine Tradition für den Umgang mit Flüchtlingen, die es zu verteidigen gilt. Gerade die Schwächsten darunter brauchen unseren besonderen Schutz. Ungeborene Kinder und ihre Mütter gehören da zuallererst dazu. Die Fälle mehren sich, in denen der unmenschliche Umgang mit Flüchtenden Leben kostet. Dem muss Einhalt geboten werden. Unbedingt und sofort.1.251 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Noemi Grütter
-
Neunutzung der Kirche Egg für AlleSeit mehreren Jahren wird die Kirche auf der Egg nicht mehr für ihr ursprüngliches Ziel verwendet. Nach der Durchführung eines Wettbewerbs hat sich die lokale Kirchgemeinde für das Projekt Kunst-Klang-Kirche entschieden. Nun gibt es den Wunsch von nicht kirchlichen Kreisen, diesen Ort der Bevölkerung als Treffpunkt zugänglich zu machen. Gerade wegen der besonderen Lage ergibt sich eine moralische Pflicht der Kirchgemeinde und des Stadtverbandes gegenüber der Öffentlichkeit. Das Projekt Kunst-Klang-Kirche erfüllt die Bedingungen für einen offenen Begegnungsort nicht. Zusätzlich zeigt sich nun, dass der Versuchsbetrieb im finanziellen Bereich die Erwartungen nicht erfüllen kann und ohne einen „Zustupf“ aus der lokalen Kirchenkasse beendet werde müsste. Mit der Petition möchten wir einen Dialog mit allen Interessierten Kreisen (Kirche, Quartierverein und Quartierorganisationen, Quartierkoordination Stadt Zürich) in Gang bringen. Ziel ist die Bildung einer breiten Trägerschaft für eine sinnvolle Nutzung des Moränenhügels.32 von 100 UnterschriftenGestartet von Beat Locher
-
Lebenlanges Stadionverbot für Christian Constantin verhängen!Christian Constantin hat schon wiederholt gegen die wichtigste Regel im Fussball verstossen: das Fairplay! Mit der Tätlichkeit gegen Rolf Fringer hat er eine rote Linie überschritten. Der Schweizer Fussballverband steht nun in der Verantwortung. Entweder, er hält die eigenen Werte, insbesondere das Fairplay hoch und bestraft Christian Constantin streng. Oder er macht einen Kniefall vor dem potenten Financier und lässt ihn einmal mehr mit einer symbolischen Strafe davonkommen. Ein Zeichen setzt der Schweizer Fussballverband SFV in beiden Fällen. Möge es ein Zeichen für Fairness sein.2.014 von 3.000 UnterschriftenGestartet von Andreas Freimüller
-
UBS RESTÉ EN SUISSELaisser UBS transférer son siège aux USA c’est: -perdre le peu de pouvoir que la Confédération a sur cette énorme banque -c’est perdre une partie des bénéfices -c’est laisser Donald Trump et son gouvernement nous manipuler.13 von 100 UnterschriftenGestartet von Marie Paule Boder
-
Anfrage an den Bundesrat: Einhaltung der Menschen- & Völkerrechte im NahostkonfliktDie Schweiz hat einen globalen Ruf als Verfechterin des Friedens und der Menschenrechte. Dieser Status beruht auf ihrer Neutralität und ihrer Tradition als Vermittlerin in Konflikten. Indem Bürger den Bundesrat auf Rechtsbrüche hinweisen, können sie dazu beitragen, dass die Regierung dieser Rolle gerecht wird und die internationalen Verträge, die die Schweiz unterzeichnet hat, ernst nimmt.3 von 100 UnterschriftenGestartet von Karim Chocor
-
Basta gatti buttati nelle carcasse senza lettura del microchipÈ importante cambiare la situazione perché solo così i proprietari di gatti, in caso di smarrimento o decesso, possano avere la possibilità di ritrovarli o dirgli addio. Per i cani questo obbligo è già in vigore, perché per i gatti no?14 von 100 UnterschriftenGestartet von Maia Bauer
-
Gleis 1 statt 2 in der NotkerseggSeit dem 10. August 2025 verkehren die Appenzeller Bahnen an der Haltestelle Notkersegg ausschliesslich auf Gleis 2. Gleis 1 wird einzig noch befahren, wenn zwei Zugskompositionen infolge Verspätung an der Haltestelle kreuzen. Die Beschränkung auf Gleis 2 bringt für die Nutzerinnen und Nutzer der Haltestelle Notkersegg und insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner des Quartiers keine Vorteile mit sich. Die standardmässige Nutzung von Gleis 1 ist aus mehreren Gründen zu bevorzugen: Sicherheit Der Perron bei Gleis 1 ist deutlich breiter als jener bei Gleis 2. Um auf den Perron bei Gleis 2 zu gelangen, muss zudem stets Gleis 1 überquert werden. Zeitgewinn Der Zugang zu Gleis 2 ist einzig über einen vergleichsweise schmalen Weg am unteren Ende des ansteigenden Perrons möglich. Dies führt erfahrungsgemäss dazu, dass die Passagierinnen und Passagiere in der Notkersegg grossmehrheitlich über die Türe der Bahn zusteigen, die am nächsten beim Zugang zum Perron 2 liegt. Eben dort wollen indes auch die zur Notkersegg reisenden Personen aussteigen, da sie die Station einzig über das untere Perronende verlassen können und sich deshalb entsprechend in der Bahn positionieren. Dies führt regelmässig zu Verzögerungen beim Ein- und Ausstieg. Hinzu kommt, dass die besagte Türe auch von Velos, Kinderwagen und Rollstühlen genutzt wird. Die An- und Abfahrt auf Gleis 1 führte hingegen dazu, dass sich die zu- und aussteigenden Passagierinnen und Passagiere über die gesamte Länge des Perrons respektive der Bahn verteilten. Es sind damit kürzere Aufenthaltszeiten der Bahn in der Station Notkersegg zu erwarten. Kürzere Wege / Bedürfnisse der Kundschaft Der Zugang zu Perron 2 ist wie erwähnt einzig über das untere Perronende möglich. Für die Hälfte der Quartierbevölkerung, die via die Huebstrasse an die Haltestelle gelangt, bedeutet dies, dass zwingend die gesamte Länge des Perrons 1 zu passieren ist, bevor der Zustieg zur Bahn erfolgen kann. Die Nutzung von Gleis 1 ist für Personen, die aus der Richtung Huebstrasse zur Station kommen, auf jeden Fall in beide Fahrtrichtungen attraktiver, da die Wege kürzer sind.168 von 200 UnterschriftenGestartet von Tom Frischknecht
-
Stoppt die Verwendung von Schlaufenohrenmarken bei Zwergziegen und KleintierenDiese Praxis widerspricht jeder Vorstellung von artgerechter Tierhaltung und verstösst unseres Erachtens gegen das Tierschutzgesetz, das verlangt, dass Tiere nicht unnötig leiden dürfen.14 von 100 UnterschriftenGestartet von Fabian Villiger
-
Nächtlicher Kirchenglockenlärm in AmriswilAufgrund des erzeugte hohen Lärms, der Häufigkeit der Glockenschläge im Viertel-und stündlichen Rhythmus, führt es zu erheblicher Beinträchtigung der Nachtruhe.2 von 100 UnterschriftenGestartet von Bernard Muller
-
Hundeverbot an Electro-Psytrance Festivals!Fertig Horrortrips auf dem Festival! Schutz für die Hunde und für die Festivalgänger die ihr Tier schützen! Wir wollen solche Dinge nicht mehr sehen!15 von 100 UnterschriftenGestartet von Sue Rusch
-
Bargeld erhalten: Unterstützt meine Einzelinitiative für die BargeldannahmepflichtEs ist wichtig, dass ihr mit dieser Petition meine Einzelinitiative unterstützt, damit diese auch im Kantonsrat die nötige Unterstützung findet und vors Volk kommt. Der Text der Einzelinitiative lautet wie folgt: Einzelinitiative zur Bargeldannahmepflicht im Kanton Zürich Gestützt auf die Verfassung des Kantons Zürich Artikel 24 c. reiche ich eine Einzelinitiative mit folgendem Wortlaut ein: Der Kantonsrat des Kantons Zürich erlässt ein Gesetz mit folgendem Wortlaut: „Gesetz über die Bargeldannahmepflicht Allgemeine Bestimmungen § 1) In allen öffentlich zugänglichen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben auf dem Gebiet des Kantons Zürich ist für Leistungen bis zum Betrag von CHF 3000 Bargeld in CHF zwingend als Zahlungsmittel zu akzeptieren. § 2) Als öffentlich zugängliche Betriebe gelten unter anderem Gastgewerbebetriebe, Detailhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenempfang, Kioske, Bahnschalter, Fahrkartenautomaten, Automaten für Getränke und Lebensmittel oder andere Güter des täglichen Bedarfs, öffentliche Toiletten, Notariate, Ämter. § 3) Verweigert ein Dienstleister oder Betrieb gemäss obigem § 2 die Annahme von Bargeld gemäss § 1, so gerät er in Annahmeverzug. § 4) Es ist grundsätzlich nicht zulässig, die Barzahlung bis zum Betrag von CHF 3000 gegenüber anderen Zahlungsmethoden wie Kartenzahlung durch Zuschläge oder andere Massnahmen zu benachteiligen. Straf- und Schlussbestimmungen § 1) Mit Busse wird bestraft, wer als öffentlich zugänglicher Betrieb im Sinne dieses Gesetzes die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verweigert. § 2) Bei Annahmeverzug des Betriebs können die Kundinnen und Kunden auf der Erbringung der Dienstleistung oder der Aushändigung der gekauften Ware beharren und den geschuldeten Betrag später auf ein vom Betrieb bezeichnetes Konto einzahlen. § 3) Das Gesetz untersteht der Volksabstimmung und tritt unmittelbar nach Feststellung des definitiven Abstimmungsergebnisses nach dessen Annahme durch das Volk in Kraft.“ Begründung Mit grosser Besorgnis beobachte ich, dass immer mehr Betriebe im Kanton Zürich die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel verweigern: Besonders ärgerlich sind dabei zum Beispiel die öffentlichen Toiletten am Hauptbahnhof Zürich (die zwar die Möglichkeit bieten an den oft nicht funktionierenden Automaten eines Kioskbetreibers Zahlkarten zu kaufen, was aber wenn man dringend muss nicht gerade kundenfreundlich ist) und Imbissbuden in der Bahnhofshalle. Durch die Verweigerung, Bargeld an Zahlung zu nehmen werden ältere, behinderte und sozial benachteiligte Menschen diskriminiert, da diese oft keinen Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln haben. Durch die elektronischen Zahlungsmittel können Banken, Gewerbetreibende und Kreditkarteninstitute sämtliche Daten über unser Kaufverhalten erfassen und so eine Kontrolle über uns ausüben und diese Daten auch zum Nachteil von Konsumenten nutzen, indem Angebote für Personen verteuert werden können, die dringend auf eine Dienstleistung angewiesen sind. Die Anbieter von Karten und elektronischen Zahlungsdienstleistungen können mittels Gebühren auf elektronischen Transaktionen praktisch eine Art Steuer auf jede Zahlung erheben und sich dadurch auf Kosten der Allgemeinheit unter Ausnützung ihrer Marktmacht beliebig bereichern. Es ist wichtig, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt, denn Bargeld bedeutet Freiheit. Problematisch ist auch die wachsende Abhängigkeit vom Internet. Das Internet ist sehr störungsanfällig, eine absolute Datensicherheit gibt es nicht und wir habe in letzter Zeit öfters erlebt, wie in ganzen Branchen plötzlich gar nichts mehr ging. Es ist ja auch bedenklich, dass die Kartenherausgeber und Betreiber elektronischer Zahlungssysteme in ihrem Kleingedruckten jeweils versuchen, das gesamte Risiko auf die Konsumenten abzuschieben. Aktuell läuft eine eidgenössische Volksinitiative, diese wird allerdings zu grossen Teilen von politisch sehr zweifelhaften Kreisen getragen. Ich möchte dieses Thema nicht irgendwelchen Rechtspopulisten überlassen, denn die Bedrohung unserer Freiheitsrechte ist ein reales Thema, das ein Anliegen jeder liberalen Partei sein müsste. Rechtliche Erwägungen Die Regelung gesetzlicher Zahlungsmittel fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Bundesverfassung und das Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG halten grundsätzlich fest, dass der Schweizer Franken gesetzliches Zahlungsmittel ist. Ob Zahlungen in Bargeld angenommen werden müssen, darüber schweigen sich Bundesverfassung und WZG aus. Es obliegt aber den Kantonen und Gemeinden für den öffentlichen Raum und das Betreiben von Gewerben im öffentlichen Raum (z.B. Gastgewerbegesetz, Ladenöffnungszeiten) besondere Regelungen zu erlassen und darunter fällt natürlich auch die Annahmepflicht von Bargeld. Es könnte geltend gemacht werden, dass dies eine Einschränkung der Vertragsfreiheit sei, dieses Argument gilt aber in gleicherweise für das Gastgewerbegesetz und die Ladenöffnungszeiten oder andere Vorschriften für die Benützung des öffentlichen Grundes. Selbstverständlich stellt jede gesetzliche Regelung von Gewerben in gewissem Sinne eine gewisse Einschränkung der Vertrags- und Gewerbefreiheit dar, diese Einschränkung ist aber im vorliegenden Falle verhältnismässig, da es um das viel höher zu bewertende Recht der individuellen Freiheit geht und Menschen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln oder Kreditkarten vor Diskriminierung geschützt werden. Bereitschaft zum Rückzug Ich bin bereit, diese Einzelinitiative zurückzuziehen, wenn der Kantonsrat einen gleichwertigen Gesetzeserlass beschliesst oder eine gleichwertige Verordnung in Kraft gesetzt wird. Uster, den 21. August 20253 von 100 UnterschriftenGestartet von Dietrich Michael Weidmann
-
Rauchfreie BadeanstaltenPassivrauchen schädigt tatsächlich mehr als Rauchen (auch im freien!!!) und ist komplett unfreiwillig. Niemand sollte Passivrauchen müssen, der das nicht will. Kinder, Babys und Mitbürger wären dem Rauchen weniger ausgesetzt und würden weniger davon beeinflusst. Die Gesundheit und das Wohlergehen die ja in Badeanstalten ermöglicht und gefördert werden, werden zusätzlich gestärkt! Rauchen ist weiterhin in raucherbereichen möglich.1 von 100 UnterschriftenGestartet von Philipp Meyer