An: Simone Brander, Karin Rykart

Josefwiese: Hundepark oder Stadtpark für alle?

Josefwiese
Ganztägiges Leinengebot auf der Josefwiese

Die Josefwiese ist eine ganzjährig von vielfältigen Interessensgruppen stark genutzte Grünfläche im Kreis 5. Gerade Familien mit kleinen Kindern, KITAS, erholungssuchende und sporttreibende Anwohner sind auf die Grünfläche angewiesen in diesem sehr dicht besiedelten Quartier. Zur Zeit gilt ein Leinengebot ab 10 Uhr, das oft ignoriert wird. Wie in anderen städtischen Pärken, in denen das Leinengebot für Hunde in letzter Zeit ausgeweitet wurde, geht es auch auf der Josefswiese um die folgenden Punkte:


1. Sicherheit der Parkbesuchenden: Ein Leinengebot stellt sicher, dass Hunde unter Kontrolle bleiben, wodurch das Risiko von Beissvorfällen oder anderen aggressiven
Verhaltensweisen gegenüber Menschen minimiert wird.


2. Schutz von Kindern: Anwesenheit von vielen Familien und Kindern und diverse Kindertagesstätten im umliegenden Quartier, die die Josefwiese oft schon Vormittags vor 10 Uhr nutzen. Kinder sind dabei oft neugierig und können unvorhersehbar auf Hunde reagieren. Ein Leinengebot schützt Kinder vor möglichen Verletzungen durch unerwartete Hundebewegungen.


3. Erhalt der Sauberkeit: Angeleinte Hunde sind einfacher zu überwachen, was dazu beiträgt, dass Hundebesitzende den Kot ihrer Tiere beseitigen. Dies hält die Josefwiese und die Erholungsflächen sauber und hygienisch für alle Besuchenden.


4. Schutz der Flora und Fauna: Ein Leinengebot schützt die Pflanzen und Grünflächen vor Beschädigungen durch freilaufende Hunde und bewahrt gleichzeitig die Lebensräume von Vögeln und anderen Kleintieren vor Störungen und Schäden.


5. Förderung eines friedlichen Miteinanders: Das Leinengebot verhindert unerwünschte Annäherungen von Hunden an Menschen, die möglicherweise Angst vor Hunden haben oder sich in deren Nähe unwohl fühlen, was zu einem harmonischeren Parkumfeld führt.


6. Konsistenz, Klarheit und Schutz zu jeder Tageszeit: Ein ganztägiges Leinengebot
trägt zur Klarheit bei. Parkbesuchende wissen zu jeder Zeit, dass Hunde angeleint
sein müssen, was die Einhaltung und den Vollzug der Regelung erleichtert. Zudem
werden öffentliche Quartierparkanlagen erfahrungsgemäss auch schon vor 10 Uhr rege genutzt, insbesondere von Familien mit Kindern, Kindertagesstätten und sporttreibenden Menschen.


Aufgrund der aufgeführten Argumente wünschen sich Anwohnende auf der Josefwiese ein ganztägig geltendes Leinengebot für Hunde (Art. 6 Abs. 1 städtische Vollzugsvorschriften zum Gesetz über das Halten von Hunden [AS 554.510] i. V. m. § 2 Abs. 1 lit. d Hundegesetz des Kantons Zürich [HuG, LS 554.5]). Auf der als «Spielfläche» ausgeschiedenen Fläche gilt das Hundeverbot gemäss §10 HuG ohnehin von Gesetzes wegen.


Warum ist das wichtig?

Bitte unterschreibt, damit die Stadt das Leinengebot auf der Josefwiese ganztägig ausweitet und keine herumstreunenden und bellenden Hunde und deren Fäkalien mehr den Frieden stören.

Wie die Unterschriften übergeben werden

Persönliche Übergabe im Stadthaus

Josefstrasse 197, 8005 Zürich, Schweiz

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