An: Ignazio Cassis, EDA, Abteilung Frieden und Menschenrechte
Anfrage an den Bundesrat: Einhaltung der Menschen- & Völkerrechte im Nahostkonflikt
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrats,
Die Schweiz hat als Mitbegründerin des UNO-Menschenrechtsrats und als Gastgeberin zahlreicher internationaler Institutionen in Genf eine besondere Verantwortung im weltweiten Engagement für den Schutz der Menschenrechte. In diesem Zusammenhang wende ich mich mit der Bitte um Auskunft an Sie bezüglich der Position und Handlungen der Schweiz im Hinblick auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Kontext des israelisch-palästinensischen Konflikts.
Unabhängige Berichte internationaler Organisationen wie der UNO, der WHO, Human Rights Watch und Amnesty International dokumentieren seit längerer Zeit gravierende Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und grundlegende Menschenrechte im Gazastreifen und in den besetzten palästinensischen Gebieten - sowohl vor als auch nach dem schrecklichen Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023.
Diese Verbrechen, die mit aller Deutlichkeit zu verurteilen sind, dürfen nicht dazu dienen, systematische Übergriffe auf die Zivilbevölkerung zu rechtfertigen.
Folgende Aspekte wurden von den genannten Organisationen mehrfach belegt:
• Unverhältnismässige Gewaltanwendung durch militärische Angriffe auf dicht besiedelte Gebiete in Gaza, darunter Wohnhäuser, Spitäler und Schulen.
• Kollektive Bestrafung durch die jahrelange Blockade des Gazastreifens, mit gravierenden Auswirkungen auf die medizinische Versorgung, Versorgungssicherheit und Bewegungsfreiheit der Bevölkerung.
• Tötung und Verletzung von Zivilist:innen, insbesondere bei Demonstrationen und militärischen Operationen, unter Missachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips.
• Zerstörung ziviler Infrastruktur, darunter Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens, trotz deren völkerrechtlichem Schutz.
• Behinderung humanitärer Hilfe, was zu einer akuten humanitären Katastrophe führt.
• Siedlungspolitik und Landnahme im Westjordanland, die gemäss internationalem Recht - insbesondere Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention - als unzulässig gelten.
• Strukturelle Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung, die von mehreren internationalen Organisationen als System der Apartheid eingestuft wird.
Diese Entwicklungen stehen in eklatantem Widerspruch zu den völkerrechtlichen Normen, denen sich auch die Schweiz verpflichtet hat.
Gleichzeitig bestehen wirtschaftliche und institutionelle Kooperationen zwischen der Schweiz und Israel - etwa durch Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA, Unterstützung von Schweizer Unternehmen durch Switzerland Global Enterprise, oder historische Rüstungstechnische Kooperationen.
Meine Fragen lauten daher:
1. Wie bewertet der Bundesrat die dokumentierten Menschenrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten?
2. Welche konkreten Schritte unternimmt oder prüft die Schweiz, um auf diese Verstösse zu reagieren - sei es durch politische Einflussnahme, diplomatische Initiativen, wirtschaftliche Überprüfungen oder internationale Foren?
3. Gibt es auf Seiten der Schweiz Überlegungen, bilaterale Abkommen mit Israel im Lichte der Menschenrechtslage zu evaluieren, wie dies derzeit von der EU diskutiert wird?
4. Wie nutzt die Schweiz ihre Rolle im Menschenrechtsrat, um auf eine unabhängige Untersuchung und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu drängen?
Es ist zentral für die Glaubwürdigkeit des Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes, dass Verstösse unabhängig vom Akteur konsequent benannt und geahndet werden. Die fortdauernde Gewalt und die damit verbundene Entrechtung und Radikalisierung führen zu wachsender globaler Instabilität - mit Auswirkungen auch auf demokratische Gesellschaften wie die unsere.
Ziel muss eine friedliche Koexistenz beider Völker auf der Grundlage einer gerechten politischen Lösung sein, wie sie u.a. durch eine Zweistaatenlösung angestrebt wird.
Dafür ist die Einhaltung des internationalen Rechts durch alle Konfliktparteien unerlässlich - und ein entschlossenes Engagement neutraler Staaten wie der Schweiz von grosser Bedeutung.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich über eine Auskunft zu den aktuellen und geplanten Massnahmen des Bundesrates in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüssen
Karim Chocor
Die Schweiz hat als Mitbegründerin des UNO-Menschenrechtsrats und als Gastgeberin zahlreicher internationaler Institutionen in Genf eine besondere Verantwortung im weltweiten Engagement für den Schutz der Menschenrechte. In diesem Zusammenhang wende ich mich mit der Bitte um Auskunft an Sie bezüglich der Position und Handlungen der Schweiz im Hinblick auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Kontext des israelisch-palästinensischen Konflikts.
Unabhängige Berichte internationaler Organisationen wie der UNO, der WHO, Human Rights Watch und Amnesty International dokumentieren seit längerer Zeit gravierende Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und grundlegende Menschenrechte im Gazastreifen und in den besetzten palästinensischen Gebieten - sowohl vor als auch nach dem schrecklichen Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023.
Diese Verbrechen, die mit aller Deutlichkeit zu verurteilen sind, dürfen nicht dazu dienen, systematische Übergriffe auf die Zivilbevölkerung zu rechtfertigen.
Folgende Aspekte wurden von den genannten Organisationen mehrfach belegt:
• Unverhältnismässige Gewaltanwendung durch militärische Angriffe auf dicht besiedelte Gebiete in Gaza, darunter Wohnhäuser, Spitäler und Schulen.
• Kollektive Bestrafung durch die jahrelange Blockade des Gazastreifens, mit gravierenden Auswirkungen auf die medizinische Versorgung, Versorgungssicherheit und Bewegungsfreiheit der Bevölkerung.
• Tötung und Verletzung von Zivilist:innen, insbesondere bei Demonstrationen und militärischen Operationen, unter Missachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips.
• Zerstörung ziviler Infrastruktur, darunter Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens, trotz deren völkerrechtlichem Schutz.
• Behinderung humanitärer Hilfe, was zu einer akuten humanitären Katastrophe führt.
• Siedlungspolitik und Landnahme im Westjordanland, die gemäss internationalem Recht - insbesondere Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention - als unzulässig gelten.
• Strukturelle Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung, die von mehreren internationalen Organisationen als System der Apartheid eingestuft wird.
Diese Entwicklungen stehen in eklatantem Widerspruch zu den völkerrechtlichen Normen, denen sich auch die Schweiz verpflichtet hat.
Gleichzeitig bestehen wirtschaftliche und institutionelle Kooperationen zwischen der Schweiz und Israel - etwa durch Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA, Unterstützung von Schweizer Unternehmen durch Switzerland Global Enterprise, oder historische Rüstungstechnische Kooperationen.
Meine Fragen lauten daher:
1. Wie bewertet der Bundesrat die dokumentierten Menschenrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten?
2. Welche konkreten Schritte unternimmt oder prüft die Schweiz, um auf diese Verstösse zu reagieren - sei es durch politische Einflussnahme, diplomatische Initiativen, wirtschaftliche Überprüfungen oder internationale Foren?
3. Gibt es auf Seiten der Schweiz Überlegungen, bilaterale Abkommen mit Israel im Lichte der Menschenrechtslage zu evaluieren, wie dies derzeit von der EU diskutiert wird?
4. Wie nutzt die Schweiz ihre Rolle im Menschenrechtsrat, um auf eine unabhängige Untersuchung und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu drängen?
Es ist zentral für die Glaubwürdigkeit des Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes, dass Verstösse unabhängig vom Akteur konsequent benannt und geahndet werden. Die fortdauernde Gewalt und die damit verbundene Entrechtung und Radikalisierung führen zu wachsender globaler Instabilität - mit Auswirkungen auch auf demokratische Gesellschaften wie die unsere.
Ziel muss eine friedliche Koexistenz beider Völker auf der Grundlage einer gerechten politischen Lösung sein, wie sie u.a. durch eine Zweistaatenlösung angestrebt wird.
Dafür ist die Einhaltung des internationalen Rechts durch alle Konfliktparteien unerlässlich - und ein entschlossenes Engagement neutraler Staaten wie der Schweiz von grosser Bedeutung.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich über eine Auskunft zu den aktuellen und geplanten Massnahmen des Bundesrates in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüssen
Karim Chocor
Warum ist das wichtig?
Die Schweiz hat einen globalen Ruf als Verfechterin des Friedens und der Menschenrechte. Dieser Status beruht auf ihrer Neutralität und ihrer Tradition als Vermittlerin in Konflikten. Indem Bürger den Bundesrat auf Rechtsbrüche hinweisen, können sie dazu beitragen, dass die Regierung dieser Rolle gerecht wird und die internationalen Verträge, die die Schweiz unterzeichnet hat, ernst nimmt.