Petition ist mit 1,506 Unterschriften erfolgreich
An: Regierungsrat Basel-Stadt
Petition zur umgehenden Wiederöffnung der Basler Familiengärten auf französischem Grund
Teilerfolg für die ACT Petition: Unter strengen Auflagen dürfen die Pächter*innen, die weniger als einen Kilometer entfernt wohnen, ihren Garten stundenweise besuchen!
Wir fordern den Regierungsrat auf, sofortige Massnahmen zu ergreifen und allfällige Verhandlungen zu führen, damit der Zugang zu den derzeit geschlossenen Freizeitgärten Basel-West, Reibertweg und Lachenweg auf französischem Grund wieder umgehend gewährleistet wird.
Warum ist das wichtig?
Gerade im derzeitigen Ausnahmezustand ist die Arbeit im Freizeitgarten eine gesunde und sinnstiftende Tätigkeit, die mit den Weisungen des Bundesrats vereinbar ist.
Doch rund 2000 Freizeitgartenpächter*innen haben keinen Zugang mehr zu ihrem Garten, da er sich auf elsässischem Boden befindet. Die über 800 betroffenen Gärten in Basel-West, Reibertweg und Lachenweg machen rund ein Fünftel aller Basler Freizeitgärten aus. Dabei handelt es sich um ein rein bürokratisches Verbot, welches der Basler Politik im Ausnahmezustand widerspricht: Freizeitgärten im Kanton sind ausdrücklich geöffnet. Diese Rechtsungleichheit muss rasch behoben werden.
Die Argumentation, der Grenzschluss müsse prinzipiell durchgesetzt werden, ist nicht überzeugend. Denn folgerichtig müsste demnach auch der EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg geschlossen werden, da er sich ebenfalls auf französischem Territorium befindet. Zudem gibt es Eingänge zu den Freizeitgärten auf Schweizer Seite, welche benutzt werden können, sollten Grenzen als Problem betrachtet werden. Nicht zuletzt hat der Basler Kantonsarzt bestätigt, dass die Grenzschliessung keinen Nutzen zur Vermeidung der Corona-Ausbreitung leistet. Es sollte deshalb möglich sein, zumindest für den Zugang zu den Freizeitgärten eine Lösung zu finden.
Die derzeitige Situation ist äusserst bedauerlich, ungerecht und unhaltbar. Denn einerseits wird dadurch den Gärtner*innen des Stadtkantons eine den Umständen entsprechend empfehlenswerte Tätigkeit verwehrt. Die Freizeitgärten bieten nämlich gerade älteren Menschen und Familien mit Kleinkindern einen wichtigen Rückzugsort. Insbesondere die Kinder, welche unter der Krise besonders leiden, können im Garten einen Ort finden, indem sie spielen und sich bewegen können, ohne die Abstandsregeln des Bundes zu missachten. Viele Menschen leben in engen Wohnverhältnissen ohne Balkon oder Gärten, was auf längere Sicht zu psychischen Problemen führen kann. Der Besuch von Familiengärten kann solche Folgen verhindern.
Andererseits ist auch der wirtschaftliche Aspekt zu bedenken. Zahlreiche Gärtnereien sind auf den Verkauf von Pflanzen an die Freizeitgärten angewiesen. Sie bleiben nun auf ihren Pflanzen sitzen und verlieren damit eine wichtige Einnahmequelle. Könnten die Gärten benutzt werden, gäbe es für die Produkte der Gärtnereien zahlreiche Abnehmer*innen. Die staatliche Hilfe könnte damit reduziert werden.
Sollte die Bepflanzung jetzt nicht erfolgen, kann sie später nicht mehr nachgeholt werden, was für die Gartenbewirtschaftung Folgen für das ganze Jahr mit sich zieht. Das eigene Gemüse ist für viele ein wichtiger Beitrag zur Selbstversorgung, in das schon viel Geld und Arbeit investiert wurde. Die Gärten werden schliesslich für das ganze Jahr gemietet und nicht monatlich, was auch eine Kostenfrage mit sich bringt.
Die vorliegende Petition fordert den Regierungsrat auf, möglichst schnell eine Lösung zu finden, die betroffenen Freizeitgärten zumindest für die von der Schweiz herkommenden Nutzer*innen wieder zu öffnen. Demzufolge wird mit den französischen Nachbarn eine Vereinbarung getroffen, die Eingänge auf der Basler Seite für die Freizeitspächter*innen zu öffnen.
Doch rund 2000 Freizeitgartenpächter*innen haben keinen Zugang mehr zu ihrem Garten, da er sich auf elsässischem Boden befindet. Die über 800 betroffenen Gärten in Basel-West, Reibertweg und Lachenweg machen rund ein Fünftel aller Basler Freizeitgärten aus. Dabei handelt es sich um ein rein bürokratisches Verbot, welches der Basler Politik im Ausnahmezustand widerspricht: Freizeitgärten im Kanton sind ausdrücklich geöffnet. Diese Rechtsungleichheit muss rasch behoben werden.
Die Argumentation, der Grenzschluss müsse prinzipiell durchgesetzt werden, ist nicht überzeugend. Denn folgerichtig müsste demnach auch der EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg geschlossen werden, da er sich ebenfalls auf französischem Territorium befindet. Zudem gibt es Eingänge zu den Freizeitgärten auf Schweizer Seite, welche benutzt werden können, sollten Grenzen als Problem betrachtet werden. Nicht zuletzt hat der Basler Kantonsarzt bestätigt, dass die Grenzschliessung keinen Nutzen zur Vermeidung der Corona-Ausbreitung leistet. Es sollte deshalb möglich sein, zumindest für den Zugang zu den Freizeitgärten eine Lösung zu finden.
Die derzeitige Situation ist äusserst bedauerlich, ungerecht und unhaltbar. Denn einerseits wird dadurch den Gärtner*innen des Stadtkantons eine den Umständen entsprechend empfehlenswerte Tätigkeit verwehrt. Die Freizeitgärten bieten nämlich gerade älteren Menschen und Familien mit Kleinkindern einen wichtigen Rückzugsort. Insbesondere die Kinder, welche unter der Krise besonders leiden, können im Garten einen Ort finden, indem sie spielen und sich bewegen können, ohne die Abstandsregeln des Bundes zu missachten. Viele Menschen leben in engen Wohnverhältnissen ohne Balkon oder Gärten, was auf längere Sicht zu psychischen Problemen führen kann. Der Besuch von Familiengärten kann solche Folgen verhindern.
Andererseits ist auch der wirtschaftliche Aspekt zu bedenken. Zahlreiche Gärtnereien sind auf den Verkauf von Pflanzen an die Freizeitgärten angewiesen. Sie bleiben nun auf ihren Pflanzen sitzen und verlieren damit eine wichtige Einnahmequelle. Könnten die Gärten benutzt werden, gäbe es für die Produkte der Gärtnereien zahlreiche Abnehmer*innen. Die staatliche Hilfe könnte damit reduziert werden.
Sollte die Bepflanzung jetzt nicht erfolgen, kann sie später nicht mehr nachgeholt werden, was für die Gartenbewirtschaftung Folgen für das ganze Jahr mit sich zieht. Das eigene Gemüse ist für viele ein wichtiger Beitrag zur Selbstversorgung, in das schon viel Geld und Arbeit investiert wurde. Die Gärten werden schliesslich für das ganze Jahr gemietet und nicht monatlich, was auch eine Kostenfrage mit sich bringt.
Die vorliegende Petition fordert den Regierungsrat auf, möglichst schnell eine Lösung zu finden, die betroffenen Freizeitgärten zumindest für die von der Schweiz herkommenden Nutzer*innen wieder zu öffnen. Demzufolge wird mit den französischen Nachbarn eine Vereinbarung getroffen, die Eingänge auf der Basler Seite für die Freizeitspächter*innen zu öffnen.