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To: Kantonsrat des Kantons Zug, Staatskanzlei, Seestrasse 2, 6301 Zug
Ja zum Campingplatz Zugersee
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Der Richtplan Lorzenebene ist so zu gestalten, dass der Campingplatz Zugersee beim Brüggli am See in der heutigen Form erhalten bleibt. Die Passage „Der Campingplatz in seiner heutigen Form (fixe Stellplätze) ist bis spätestens 2022 aufzuheben“ ist aus dem kantonalen Richtplan (L11.3.1 lit. b.) zu streichen.
Why is this important?
Der Campingplatz Zugersee hat Tradition und ist bei der Zuger Bevölkerung sehr beliebt.
Die Umgebung bietet bereits jetzt, in der bestehenden und unkomplizierten Gestaltung, eine ausgezeichnete Naherholungszone, die von Zugerinnen und Zugern seit Jahren rege genutzt wird.
Ein Grossteil der «Brüggli Camper», Saisonniers wie auch Touristen, sind Zuger oder Ex-Zuger.
Die Mehrheit der Tagesgäste sind aus Stadt und Kanton Zug. Sie schätzen das unkomplizierte Miteinander und Nebeneinander von Campern, Sportlern und Erholungsuchenden. Sie alle sind daran interessiert, dass der Campingplatz und die umliegenden Nutzflächen so einfach und zweckmässig erhalten bleiben, wie sie sind.
How it will be delivered
Persönliche Übergabe bei der Staatskanzlei Zug