To: Die Eidgenössischen Räte und den Schweizer Bundesrat
Gaza: Kriegsverbrechen gehören vor Gericht
>> hier Unterschriftenliste auf Papier herunterladen: https://palaestina.ch/images/gsp-pdf/Gaza-Petition-de-Liste-v2.pdf
>> ici version française : https://act.campax.org/p/gaza-fr
Wir fordern den Bundesrat auf, die Empfehlungen des Menschenrechtsrates an die Mitglieder der Vereinten Nationen, die Signatarstaaten der Genfer Konventionen sowie des Römer Statuts (Internationaler Strafgerichtshof) umzusetzen:
● durch die Verhängung individueller Sanktionen, wie Einreiseverbote und/oder Einfrieren von Bankguthaben gegenüber jenen Personen, die von der Kommission des Menschenrechtsrates als Verantwortliche identifiziert wurden,
● ihrer Verpflichtung zur strafrechtlichen Verfolgung nachzukommen und Personen festzunehmen, die angeschuldigt sind, völkerrechtliche Verbrechen begangen oder angeordnet zu haben. Diese Personen sind entweder in der Schweiz vor Gericht zu stellen oder an die zuständige Gerichtsbarkeit auszuliefern.
Weiter fordern wir vom Bundesrat:
● die rüstungstechnische und militärische Zusammenarbeit mit Israel abzubrechen,
● die Missachtung des Menschen- und Völkerrechts durch Israel zu verurteilen und mit Nachdruck die Aufhebung der Blockade von Gaza zu verlangen,
● als Depositarstaat der 4. Genfer Konvention den Zugang zur Versorgung der Menschen in Gaza, insbesondere mit medizinischem Material, zu fordern,
● den Bericht und den Entscheid des Menschenrechtsrates dem Parlament zuzustellen.
>> ici version française : https://act.campax.org/p/gaza-fr
Wir fordern den Bundesrat auf, die Empfehlungen des Menschenrechtsrates an die Mitglieder der Vereinten Nationen, die Signatarstaaten der Genfer Konventionen sowie des Römer Statuts (Internationaler Strafgerichtshof) umzusetzen:
● durch die Verhängung individueller Sanktionen, wie Einreiseverbote und/oder Einfrieren von Bankguthaben gegenüber jenen Personen, die von der Kommission des Menschenrechtsrates als Verantwortliche identifiziert wurden,
● ihrer Verpflichtung zur strafrechtlichen Verfolgung nachzukommen und Personen festzunehmen, die angeschuldigt sind, völkerrechtliche Verbrechen begangen oder angeordnet zu haben. Diese Personen sind entweder in der Schweiz vor Gericht zu stellen oder an die zuständige Gerichtsbarkeit auszuliefern.
Weiter fordern wir vom Bundesrat:
● die rüstungstechnische und militärische Zusammenarbeit mit Israel abzubrechen,
● die Missachtung des Menschen- und Völkerrechts durch Israel zu verurteilen und mit Nachdruck die Aufhebung der Blockade von Gaza zu verlangen,
● als Depositarstaat der 4. Genfer Konvention den Zugang zur Versorgung der Menschen in Gaza, insbesondere mit medizinischem Material, zu fordern,
● den Bericht und den Entscheid des Menschenrechtsrates dem Parlament zuzustellen.
Why is this important?
The United Nations Commission of Inquiry on the 2018 protests in the Occupied Palestinian Territory
https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/CoIOPT/Pages/OPT.aspx
Auf unbewaffnete Demonstranten mit scharfer Munition zu schiessen, ist nicht zu rechtfertigen. Sämtliche Fälle von Tötungen von Palästinensern sind von Israel strafrechtlich zu untersuchen.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat am 18. März 2019 den ausführlichen Bericht der unabhängigen internationalen Kommission angenommen, welche mit der Untersuchung der Proteste im abgeriegelten palästinensischen Gebiet von Gaza beauftragt worden war.
Die Kommission hat die Demonstrationen der PalästinenserInnen, welche zwischen dem 30. März und dem 31. Dezember 2018 unter dem Titel „Marsch der Rückkehr“ in Gaza stattfanden sowie das Vorgehen der israelischen Sicherheitskräfte und dessen Wirkung auf Zivilpersonen in Gaza und Israel untersucht. Ihr Auftrag war, Verletzungen des internationalen Menschenrechts und des humanitären Völkerrechts zu identifizieren und jene Verantwortlichen zu ermitteln, die zur Rechenschaft zu ziehen sind.
Die Kommission hat festgestellt, dass vom 30. März bis 31. Dezember 2018 189 PalästinenserInnen getötet wurden: 183 von ihnen mit scharfer Munition, unter ihnen Kinder, Menschen mit Behinderungen, Journalisten und medizinisches Personal. 6‘106 Menschen wurden von israelischen Scharfschützen verwundet, die auf unbewaffnete Demonstranten mit scharfer Munition schossen. Bis Ende 2018 erlitten 122 Personen Amputationen, unter ihnen 20 Kinder.
Der Bericht kritisiert nicht nur schwere Verletzungen des Menschen- und Völkerrechts durch Israel, sondern rügt auch die Hamas, da sie Aktionen von Palästinensern nicht verhindert habe, welche Schäden an israelischem Eigentum anrichteten.
Als wichtigste Schlussfolgerung hält die Kommission fest, dass sie vernünftige Gründe für die Annahme gefunden hat, dass die israelischen Sicherheitskräfte schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts begangen haben, die sogar als Kriegsverbrechen eingestuft werden könnten. Die Unterlagen über die angeschuldigten Täter sollen dem Internationalen Strafgerichtshof zur weiteren Untersuchung übergeben werden.
Die unterzeichnenden Personen verlangen von der Schweiz einerseits diese Verbrechen klar zu verurteilen und andererseits Sanktionen gegenüber der israelischen Regierung zu verhängen, da sie diese Verbrechen zu verantworten hat.
https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/CoIOPT/Pages/OPT.aspx
Auf unbewaffnete Demonstranten mit scharfer Munition zu schiessen, ist nicht zu rechtfertigen. Sämtliche Fälle von Tötungen von Palästinensern sind von Israel strafrechtlich zu untersuchen.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat am 18. März 2019 den ausführlichen Bericht der unabhängigen internationalen Kommission angenommen, welche mit der Untersuchung der Proteste im abgeriegelten palästinensischen Gebiet von Gaza beauftragt worden war.
Die Kommission hat die Demonstrationen der PalästinenserInnen, welche zwischen dem 30. März und dem 31. Dezember 2018 unter dem Titel „Marsch der Rückkehr“ in Gaza stattfanden sowie das Vorgehen der israelischen Sicherheitskräfte und dessen Wirkung auf Zivilpersonen in Gaza und Israel untersucht. Ihr Auftrag war, Verletzungen des internationalen Menschenrechts und des humanitären Völkerrechts zu identifizieren und jene Verantwortlichen zu ermitteln, die zur Rechenschaft zu ziehen sind.
Die Kommission hat festgestellt, dass vom 30. März bis 31. Dezember 2018 189 PalästinenserInnen getötet wurden: 183 von ihnen mit scharfer Munition, unter ihnen Kinder, Menschen mit Behinderungen, Journalisten und medizinisches Personal. 6‘106 Menschen wurden von israelischen Scharfschützen verwundet, die auf unbewaffnete Demonstranten mit scharfer Munition schossen. Bis Ende 2018 erlitten 122 Personen Amputationen, unter ihnen 20 Kinder.
Der Bericht kritisiert nicht nur schwere Verletzungen des Menschen- und Völkerrechts durch Israel, sondern rügt auch die Hamas, da sie Aktionen von Palästinensern nicht verhindert habe, welche Schäden an israelischem Eigentum anrichteten.
Als wichtigste Schlussfolgerung hält die Kommission fest, dass sie vernünftige Gründe für die Annahme gefunden hat, dass die israelischen Sicherheitskräfte schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts begangen haben, die sogar als Kriegsverbrechen eingestuft werden könnten. Die Unterlagen über die angeschuldigten Täter sollen dem Internationalen Strafgerichtshof zur weiteren Untersuchung übergeben werden.
Die unterzeichnenden Personen verlangen von der Schweiz einerseits diese Verbrechen klar zu verurteilen und andererseits Sanktionen gegenüber der israelischen Regierung zu verhängen, da sie diese Verbrechen zu verantworten hat.