An: BSV, EDI, Institutionen, ProInfirmis, Procap, Vebo

Fairer Lohnanreiz für Wiedereinstieg ins Berufsleben

Wir fordern eine faire Anpassung des IV-Gesetzes, damit Menschen mit einer Invalidenversicherung, die wieder ins Berufsleben einsteigen möchten, mehr als lediglich 30% des Lohnausfalls erhalten.

Begründung:

Aktuell ist es für viele IV-Bezüger*innen finanziell unattraktiv, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen oder sich wieder schrittweise in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wenn nur rund 30% des ursprünglichen Lohnausfalls ausgeglichen werden, entsteht für viele Betroffene eine Lücke, die den Anreiz zur Reintegration in die Arbeitswelt massiv schmälert.

Dies widerspricht dem erklärten Ziel der IV, Menschen bei der (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben zu unterstützen. Ein gerechteres System, das Wiedereinsteiger*innen mindestens 60–80% des Lohnausfalls kompensiert, würde:

den beruflichen Wiedereinstieg attraktiver machen,

psychische und soziale Stabilität fördern,

die langfristige Abhängigkeit von Sozialleistungen reduzieren,

volkswirtschaftlich positive Impulse setzen.

Unsere Forderung:

Wir fordern eine Gesetzesänderung, die vorsieht, dass IV-Bezüger*innen, welche sich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren, deutlich besser gestellt werden – konkret mit einer finanziellen Unterstützung von mindestens 60-80% des Lohnausfalls anstelle der derzeitigen 30%.

Diese Reform ist notwendig, gerecht und im Sinne der Würde und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung.

Warum ist das wichtig?

Dieses Thema betrifft immer mehr Menschen in der Schweiz (mich mit eingeschlossen) und würde nicht nur uns helfen, sondern auch dem ganzen Sozialsystem. Eine Entlastung für IV und EL, zudem müsste nicht mehr darüber diskutiert werden, dass junge Menschen keine oder nur eine begrenzte Rente erhalten. Ein absoluter Blödsinn, um Ausgaben zu senken, auf Kosten der Gesundheit dieser Personen, die darauf angewiesen sind. 
Schweiz

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