100 Unterschriften erreicht
An: Die Bundesversammlung und die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht)
UNBLOCK SOLIDARITY: Stoppt die Blockade durch Schweizer Banken
Unblock Solidarity Français: https://act.campax.org/p/stopbanques
Unblock Solidarity Italiano: https://act.campax.org/p/unblock-solidarity-IT
In der heutigen Zeit, in der Hunger und die Ausbreitung von Krankheiten verhindert werden können, ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit Menschen in Not willentlich die internationale solidarische Hilfe vorzuenthalten!
Deshalb fordern wir die Bundesversammlung und die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) dringend dazu auf:
> Sich zur vielzitierten humanitären Tradition der Schweiz zu bekennen und die Banken aufzufordern, die Arbeit von humanitären und solidarischen Vereinigungen und NGOs nicht zu behindern und Überweisungen sowohl ins Ausland aber insbesondere im Inland bedingungslos zu ermöglichen.
> Die Schweizer Banken zu verpflichten ihre Geschäftspraktiken an das humanitäre Völkerrecht und die Resolution 2664 des UN-Sicherheitsrats vom 9. Dezember 2022 anzupassen, welche ausdrücklich Ausnahmen von Sanktionsmassnahmen für humanitäre Hilfe vorsieht.
> Entsprechende Massnahmen zu ergreifen, damit Privatpersonen uneingeschränkt die Möglichkeit haben, Spenden an solidarische und humanitäre Organisationen in der Schweiz zu tätigen, selbst wenn die Begriffe "Kuba", "Irak", "Iran", "Syrien" oder "Kurdistan" im Überweisungsvermerk enthalten sind.
Unblock Solidarity Italiano: https://act.campax.org/p/unblock-solidarity-IT
In der heutigen Zeit, in der Hunger und die Ausbreitung von Krankheiten verhindert werden können, ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit Menschen in Not willentlich die internationale solidarische Hilfe vorzuenthalten!
Deshalb fordern wir die Bundesversammlung und die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) dringend dazu auf:
> Sich zur vielzitierten humanitären Tradition der Schweiz zu bekennen und die Banken aufzufordern, die Arbeit von humanitären und solidarischen Vereinigungen und NGOs nicht zu behindern und Überweisungen sowohl ins Ausland aber insbesondere im Inland bedingungslos zu ermöglichen.
> Die Schweizer Banken zu verpflichten ihre Geschäftspraktiken an das humanitäre Völkerrecht und die Resolution 2664 des UN-Sicherheitsrats vom 9. Dezember 2022 anzupassen, welche ausdrücklich Ausnahmen von Sanktionsmassnahmen für humanitäre Hilfe vorsieht.
> Entsprechende Massnahmen zu ergreifen, damit Privatpersonen uneingeschränkt die Möglichkeit haben, Spenden an solidarische und humanitäre Organisationen in der Schweiz zu tätigen, selbst wenn die Begriffe "Kuba", "Irak", "Iran", "Syrien" oder "Kurdistan" im Überweisungsvermerk enthalten sind.
Warum ist das wichtig?
Immer wieder wird dringende, solidarische Hilfe verhindert - Das darf nicht sein!
Wenn eine Region und ihre Bevölkerung von Katastrophen heimgesucht werden, wie jüngst die Türkei und Syrien von den verheerenden Erdbeben, müssen Hilfsorganisationen schnell und ohne bürokratische Hürden handeln können. Moderne Kommunikationsmittel und elektronische Zahlungssysteme helfen dabei. Gleichzeitig können moderne Technologien der Hilfe jedoch auch Steine in den Weg legen. Das Banknachrichtensystem SWIFT beispielsweise kann jegliche Transaktionen blockieren, sobald ein Begriff verwendet wird, der auf einer sogenannten "schwarzen Liste" auftaucht.
Das Argument der Bankinstitute ist, dass sie keine Überweisungen in Länder tätigen können, die unter Embargo oder Wirtschaftssanktionen stehen. Die Europäische Union, die USA und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängen Wirtschaftssanktionen, um "eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu bekämpfen". In der Realität erschweren die Sanktionen jedoch oft die Durchführung von Geldüberweisungen in Teilen der Welt, die besonders stark von humanitären Krisen betroffenen sind und schaden insbesondere der Zivilbevölkerung.
Wem sind die Banken hörig?
Die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe sind rechtlich von Wirtschaftssanktionen ausgenommen. Dennoch werden Schweizer NGOs und solidarische Vereine seit einigen Jahren bei Geldüberweisungen mehr und mehr behindert. In vorauseilendem Gehorsam gegenüber wirtschaftlichen Grossmächten verweigern Banken wie die UBS oder die Bank Cler und sogar Kantonalbanken und die PostFinance Transaktionen oder verlangen eine aufwendige Selbstdeklaration für die Zahlungen. Besonders beunruhigend: Sogar kleine Überweisungen von einem Schweizer Privatkonto auf ein anderes Schweizer Bankkonto werden immer wieder blockiert. Innerschweizerische Zahlungsaufträge werden zum Beispiel abgelehnt, sobald die Wörter "Kuba", "Kurdistan", "Syrien" oder "Irak" im System auftauchen – und das ohne, das überhaupt Geld in diese Länder verschickt werden soll!
Diese Petition wird von verschiedenen Organisationen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe lanciert. In ihrer Arbeit sind sie direkt betroffen von verweigerten Geldüberweisungen – sogar innerhalb der Schweiz: Centrale Sanitaire Suisse Romande, mediCuba-Suisse, medico international schweiz, Associazione per l'Aiuto Medico al Centro America (AMCA), Association de solidarité Nicaragua-El Salvador Genève, Vereinigung Schweiz Cuba und der Heyva Sor a Kurdistane - Schweiz.
Wenn eine Region und ihre Bevölkerung von Katastrophen heimgesucht werden, wie jüngst die Türkei und Syrien von den verheerenden Erdbeben, müssen Hilfsorganisationen schnell und ohne bürokratische Hürden handeln können. Moderne Kommunikationsmittel und elektronische Zahlungssysteme helfen dabei. Gleichzeitig können moderne Technologien der Hilfe jedoch auch Steine in den Weg legen. Das Banknachrichtensystem SWIFT beispielsweise kann jegliche Transaktionen blockieren, sobald ein Begriff verwendet wird, der auf einer sogenannten "schwarzen Liste" auftaucht.
Das Argument der Bankinstitute ist, dass sie keine Überweisungen in Länder tätigen können, die unter Embargo oder Wirtschaftssanktionen stehen. Die Europäische Union, die USA und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängen Wirtschaftssanktionen, um "eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu bekämpfen". In der Realität erschweren die Sanktionen jedoch oft die Durchführung von Geldüberweisungen in Teilen der Welt, die besonders stark von humanitären Krisen betroffenen sind und schaden insbesondere der Zivilbevölkerung.
Wem sind die Banken hörig?
Die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe sind rechtlich von Wirtschaftssanktionen ausgenommen. Dennoch werden Schweizer NGOs und solidarische Vereine seit einigen Jahren bei Geldüberweisungen mehr und mehr behindert. In vorauseilendem Gehorsam gegenüber wirtschaftlichen Grossmächten verweigern Banken wie die UBS oder die Bank Cler und sogar Kantonalbanken und die PostFinance Transaktionen oder verlangen eine aufwendige Selbstdeklaration für die Zahlungen. Besonders beunruhigend: Sogar kleine Überweisungen von einem Schweizer Privatkonto auf ein anderes Schweizer Bankkonto werden immer wieder blockiert. Innerschweizerische Zahlungsaufträge werden zum Beispiel abgelehnt, sobald die Wörter "Kuba", "Kurdistan", "Syrien" oder "Irak" im System auftauchen – und das ohne, das überhaupt Geld in diese Länder verschickt werden soll!
Diese Petition wird von verschiedenen Organisationen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe lanciert. In ihrer Arbeit sind sie direkt betroffen von verweigerten Geldüberweisungen – sogar innerhalb der Schweiz: Centrale Sanitaire Suisse Romande, mediCuba-Suisse, medico international schweiz, Associazione per l'Aiuto Medico al Centro America (AMCA), Association de solidarité Nicaragua-El Salvador Genève, Vereinigung Schweiz Cuba und der Heyva Sor a Kurdistane - Schweiz.