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To: Der Bundesrat und das Staatssekretariat für Migration

Stopp Dublin Kroatien

Das SEM ist Komplize der Polizeigewalt in Kroatien !

Dringende Petition an den Bundesrat, das Justiz- und Polizeidepartement und das Staatssekretariat für Migration

Wir, Migrantinnen und Migranten sowie solidarische Menschen in der Schweiz fordern,

→ dass die Souveränitätsklausel für die Personen, die diese Gewalt erlitten haben, angewendet wird und dass Dublin-Rückführungen nach Kroatien sowie in andere Länder, die systematisch die Menschenrechte von Asylsuchenden im Sinne von Artikel 3 EMRK verletzen, sofort ausgesetzt werden;

→ dass alle Personen, die Asyl beantragen und sich in der Schweiz aufhalten, würdig aufgenommen werden und Zugang zu allen medizinischen Behandlungen haben, die sie benötigen, um sich nach den erlittenen Traumata erholen zu können;

→ dass der Bund eine unabhängige Kommission beauftragt, um die Gewalt zu untersuchen, die Personen, die derzeit in der Schweiz um Asyl ersuchen, in Kroatien erlitten haben;

→ Personen, die Asyl beantragen, müssen klare Informationen über ihre Rechte und einen umfassenden und transparenten Zugang zum Stand ihres Verfahrens haben.

Why is this important?

Wegen der bezeugten rassistischen Gewalt und der Drohungen des kroatischen Staates gegenüber den geflüchteten Menschen, von denen es zahlreiche Aussagen gibt.

Wegen des fehlenden Zugangs zur Gesundheitsversorgung für Asylsuchende in Kroatien.

Wegen der tatsächlichen Gefahr einer Verletzung des Schutzes vor Rückschiebung.

Wegen der bei verschiedenen internationalen Instanzen anhängigen Klagen gegen Abschiebungsentscheidungen nach Kroatien.

Unzählige schreckliche Berichte von Asylsuchenden, die aus Burundi, Afghanistan, Kurdistan und aus anderen Ländern oder Regionen fliehen, treffen jeden Tag in den Sprechstunden der Bleiberechtskollektive ein. Sie müssen angehört werden.

Alle prangern die systemische Gewalt des kroatischen Staates gegen sie an:

«Ich war allein mit zwei Polizisten, die sich über mich lustig machten. Sie fingen an, mich auszuziehen.»

«Ich wurde von den Polizisten geschlagen – mit einem Kind auf dem Rücken.»

«Die Polizei hat mich in einer Garage eingeschlossen, ohne Licht, ohne Toilette und ohne etwas zu essen, zusammen mit vielen anderen Menschen.»

«Sie haben uns nachts bei Regen rausgeschmissen, mit kleinen Kindern und schwangeren Frauen.»

«Unter Drohungen haben sie uns dazu gebracht, mehrere Papiere in ihrer Sprache zu unterschreiben, obwohl wir sie nicht verstehen.»

Mehrere Personen berichten, dass ihnen von der kroatischen Polizei gedroht wurde, erneut geschlagen und eingesperrt zu werden, wenn sie in das Land zurückkehren würden.

Alle diese Gewalttaten haben schwere Traumata zur Folge; das Staatssekretariat für Migration (SEM) weigert sich systematisch, diese zu berücksichtigen.

Die Schweiz, die sich einer langen humanitären Tradition und ihrer Rolle in internationalen Organisationen rühmt, kann nicht weiterhin Menschen, die Opfer solcher Gewalt geworden sind, in ein Land zurückschicken, das diese Gewalt systematisch orchestriert. Indem es Asylsuchende nach Kroatien zurückschickt, riskiert es, seine internationalen Verpflichtungen zu verletzen, indem es sich schuldig und mitschuldig an einer Kaskade von Abschiebungen macht. Derzeit gibt es keine Garantie dafür, dass Personen, die nach Kroatien zurückgeschickt werden, nicht in das Land abgeschoben werden, aus dem sie fliehen. Uns wurde berichtet, dass eine nach Kroatien abgeschobene Person später in die Türkei abgeschoben und dort zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Diese Petition ist Teil einer Kampagne, die am 18. Oktober 2022 von den Westschweizer Bleiberechtskollektiven initiiert wurde. Zusammen mit rund 30 Organisationen haben sie einen offenen Brief an das SEM geschrieben, in dem sie einen Stopp der Dublin-Rückführungen nach Kroatien fordern. Am nächsten Tag trafen sich rund 50 von Abschiebung bedrohte Menschen, die in verschiedenen Bundesasylzentren untergebracht waren, in Neuenburg, um an einer Pressekonferenz über ihre schrecklichen Erfahrungen in Kroatien zu berichten. In einer Pressemappe sind alle ihre Aussagen zusammengefasst. Die Medien waren anwesend, doch das SEM beharrt auf seiner Position. Am 8. November wurde zusätzlich eine Pressemitteilung zu diesem Thema veröffentlicht, die erklärt, dass die Dublin-Verfahren nachlässig durchgeführt werden und die Betroffenen keine Zeit haben, um einen Arzt zu konsultieren.

Ressourcen:
In ihrem Bericht vom 13. September 2022 vertritt die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) die Ansicht, dass die Überstellungen nach Kroatien gemäss Dublin-III-Verordnung grundsätzlich rechtswidrig und nicht zulässig sind. Auch die SFH fordert, auf solche Rückführungen zu verzichten. Sie weist zudem darauf hin, dass die Verletzung von zwingenden Normen des Völkerrechts an der Grenze nicht unabhängig von der Situation im Inland betrachtet werden kann.

Art. 25 Abs. 2 und 3 der Verfassung erinnert daran, dass Flüchtlinge nicht in das Territorium eines Staates zurückgewiesen werden dürfen, in dem sie verfolgt werden, oder in das Territorium eines Staates, in dem ihnen Folter oder eine andere grausame und unmenschliche Behandlung oder Strafe droht.

Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention besagt ausserdem, dass die Vertragsstaaten Geflüchtete nicht über die Grenzen in Gebiete ausweisen dürfen, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht wäre.

Diese Grundsätze werden insbesondere durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert.

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