50 Unterschriften erreicht
An: Grosser Rat des Kantons Bern — Grand Conseil du Canton de Berne
Rettet Kunst am Bau! — Sauvegardez « Art et architecture » !
Sehr geehrte Grossrätinnen und Grossräte des Kantons Bern
Wir alle sind auf unsere Art Künstler, ganz gewiss ist jede und jeder einzigartig. In unserer Gesellschaft hat der Ausdruck dieser menschlichen Fähigkeiten eine lange Tradition. Kunst ist Äusserung von Lebensfreude, Kunst zeigt auf, weisst hin, öffnet zu neuen Horizonten hin. Das soll auch künftig so sein. Es hat viel mit freier, offener Weltsicht zu tun, Kunst als Teil unseres Lebens zu betrachten und folglich auch zu fördern.
Die Motion „KUNST AM BAU“ MIT VERNUNFT von Lars Guggisberg (Kirchlindach, SVP) und Mathias Müller (Orvin, SVP) will eine Reglementierung und Limitierung, sie will neue Vorschriften, welche einengen und ausgrenzen.
Wir bitten Sie die Motion Guggisberg und die Beschlüsse des Regierungsrats abzulehnen.
Gerne werden wir Ihr Abstimmungsverhalten bei unserer nächsten Wahlempfehlung berücksichtigen. Danke!
Download offener Brief: http://bit.ly/OffenerBrief_KunstAmBau
Verein Basis Kunst und Bau BAKUB
Berufsverband visuelle Kunst visarte Bern Biel/Bienne Jura
Bund Schweizer Architekten BSA Bern Solothurn Freiburg Oberwallis
Schweizerischer Werkbund SWB Bern
________________
Chère Députée, cher Député du Canton de Berne
Chacun de nous, à sa manière, est artiste et certainement chacun est unique. Dans notre société, l'expression de ces capacités humaines a une longue tradition. L'art est une manifestation de joie de vivre, l'art montre, souligne, ouvre de nouveaux horizons. Cela continuera d'être le cas à l'avenir. Considérer l'art comme faisant partie de notre vie et, par conséquent, de le promouvoir a beaucoup à voir avec une vision libre et ouverte du monde.
La motion « Art et architecture » : il faut savoir raison garder de Lars Guggisberg (Kirchlindach, UDC) et Mathias Müller (Orvin, UDC) veut une limitation, elle veut de nouvelles réglementations qui restreignent et excluent.
Nous vous demandons de rejeter la motion Guggisberg et les résolutions du Conseil exécutif.
Télécharger lettre ouverte : http://bit.ly/LettreOuverte_EtBatiment
Verein Basis Kunst und Bau BAKUB
Société des artistes visuels visarte Berne Bienne/Bienne Jura
Fédération des Architectes Suisses FAS Berne Soleure Fribourg Haut-Valais
Schweizerischer Werkbund SWB Berne
Wir alle sind auf unsere Art Künstler, ganz gewiss ist jede und jeder einzigartig. In unserer Gesellschaft hat der Ausdruck dieser menschlichen Fähigkeiten eine lange Tradition. Kunst ist Äusserung von Lebensfreude, Kunst zeigt auf, weisst hin, öffnet zu neuen Horizonten hin. Das soll auch künftig so sein. Es hat viel mit freier, offener Weltsicht zu tun, Kunst als Teil unseres Lebens zu betrachten und folglich auch zu fördern.
Die Motion „KUNST AM BAU“ MIT VERNUNFT von Lars Guggisberg (Kirchlindach, SVP) und Mathias Müller (Orvin, SVP) will eine Reglementierung und Limitierung, sie will neue Vorschriften, welche einengen und ausgrenzen.
Wir bitten Sie die Motion Guggisberg und die Beschlüsse des Regierungsrats abzulehnen.
Gerne werden wir Ihr Abstimmungsverhalten bei unserer nächsten Wahlempfehlung berücksichtigen. Danke!
Download offener Brief: http://bit.ly/OffenerBrief_KunstAmBau
Verein Basis Kunst und Bau BAKUB
Berufsverband visuelle Kunst visarte Bern Biel/Bienne Jura
Bund Schweizer Architekten BSA Bern Solothurn Freiburg Oberwallis
Schweizerischer Werkbund SWB Bern
________________
Chère Députée, cher Député du Canton de Berne
Chacun de nous, à sa manière, est artiste et certainement chacun est unique. Dans notre société, l'expression de ces capacités humaines a une longue tradition. L'art est une manifestation de joie de vivre, l'art montre, souligne, ouvre de nouveaux horizons. Cela continuera d'être le cas à l'avenir. Considérer l'art comme faisant partie de notre vie et, par conséquent, de le promouvoir a beaucoup à voir avec une vision libre et ouverte du monde.
La motion « Art et architecture » : il faut savoir raison garder de Lars Guggisberg (Kirchlindach, UDC) et Mathias Müller (Orvin, UDC) veut une limitation, elle veut de nouvelles réglementations qui restreignent et excluent.
Nous vous demandons de rejeter la motion Guggisberg et les résolutions du Conseil exécutif.
Télécharger lettre ouverte : http://bit.ly/LettreOuverte_EtBatiment
Verein Basis Kunst und Bau BAKUB
Société des artistes visuels visarte Berne Bienne/Bienne Jura
Fédération des Architectes Suisses FAS Berne Soleure Fribourg Haut-Valais
Schweizerischer Werkbund SWB Berne
Warum ist das wichtig?
KUNST UND BAU NICHT KAPUTT REGULIEREN!
1. Im Kulturförderungsgesetz von 1975 hiess es in Art. 9: Bei Neu- und Umbauten von kantonalen Gebäuden und Anlagen sind angemessene Mittel für die künstlerische Ausschmückung bereitzustellen, sofern es ihre Zweckbestimmung rechtfertigt. Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) hat diesen Artikel so umgesetzt, dass ca. 1 % des Kostenvoranschlages der Summe BKP 2 (Gebäude) und BKP 4 (Umgebung) für Kunst und Bau budgetiert wurde. Die Zahl von 1 % war aber nirgends festgehalten.
Seit Inkrafttreten des neuen Kantonalen Kulturförderungsgesetzes per 1.1.2013 mit dem Art. 29 (Der Kanton kann …) wurden einerseits nur noch bei Projekten mit hohem Öffentlichkeitsbezug Kunst-und-Bau-Projekte realisiert und andererseits diese einzelnen Budgets für Kunst und Bau um mind. die Hälfte gegenüber vorher gekürzt. Bei sieben Projekten wurden rund 2 Mio. Franken budgetiert bzw. ausgegeben. Wären die in der Motion geforderten Regulierungen in Kraft gewesen, hätten insgesamt nur knapp 0.5 Mio. Franken verwendet werden dürfen. Die durchschnittlichen jährlichen Einsparungen hätten mit etwa 300 000 Franken nur ca. 0.003 % des kantonalen Finanzhaushaltes von 10 Mrd. Franken ausgemacht. Es können keine Millionen in diesem Bereich gespart werden. Zudem wäre ausgerechnet in den Randregionen, wo kleinere kantonale Bauten entstehen, kein vernünftiges Kunst-und-Bau-Verfahren mehr finanzierbar. Diese Benachteiligung der Randregionen widerspricht den Aufträgen der kantonalen Kulturstrategie 2018 und die Kunstschaffenden, welche als Berufsleute Auftragnehmer und auch Steuerzahler sind, verlieren eine wichtige Aufgabe, welche sie für die Zivilgesellschaft leisten.
Das AGG nimmt als Bauorgan des Kantons Bern seit Jahren seine Verantwortung vorbildlich wahr und stellt für Kunst und Bau Mittel ein, die für die Bauten und die Finanzsituation des Kantons angemessen sind. Es ist wichtig, dass das Budget beim AGG ist, weil hier die Bauten betreut werden. Es soll zu einer Zusammenarbeit zwischen Architektur und Kunst kommen, ein gegenseitiges befruchten und nicht Kunst als Dekoration. Deshalb ist Kunst ganz selbstverständlich ein Bestandteil jedes Baubudgets welches der Kanton dem Grossen Rat vorlegt.
2. Der Bildhauer Gustave Piguet hat im Jahr 1942, also in finanziell schwierigen Kriegszeiten, die Südfassade des Berner Rathauses gestaltet. Für uns alle ist gerade in der Öffentlichkeit herausragende Kunst als Form des Ausdrucks menschlichen Lebens unverzichtbar. Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion, die sie auch im Bereich Kunst und Bau wahrnehmen muss, da Private in der Regel gar nicht in der Lage sind, solche Investitionen zu tätigen.
Ohne namhafte Investitionen der öffentlichen Hand in Kunst und Bau würde in Saxeten, der steuerschwächsten Gemeinde des Kantons Bern, keine Fussgängerbrücke und keine Klause von George Steinmann stolz an die Unwetter des Sommers 2005 und an den Dialog zwischen Stadt und Land erinnern. Keine „kopflose“ 400kg schwere Bronze-Plastik von Luciano Andreani würde auf dem Casinoplatz (oder früher auf dem Bahnhofplatz) in Bern für einen kurzen poetischen Moment unvermittelt in unseren Alltag treten und uns an unsere eigene Kopflosigkeit erinnern, wenn wir beim Ausdruck unseres menschlichen Lebens selbst Künstlerinnen und Künstler sind. Kein Denkmal eines Bauarbeiters mit Presslufthammer würde an der Grimsel an die Erbauer der Kraftwerke Oberhasli erinnern und daran, was Menschen in gemeinsamer Anstrengung zustande bringen.
Die Tradition dieser Kunst im Alltag der Menschen muss als Brückenschlag, Inspirationsquelle und historisches Gedächtnis weiterhin angemessen gepflegt werden.
1. Im Kulturförderungsgesetz von 1975 hiess es in Art. 9: Bei Neu- und Umbauten von kantonalen Gebäuden und Anlagen sind angemessene Mittel für die künstlerische Ausschmückung bereitzustellen, sofern es ihre Zweckbestimmung rechtfertigt. Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) hat diesen Artikel so umgesetzt, dass ca. 1 % des Kostenvoranschlages der Summe BKP 2 (Gebäude) und BKP 4 (Umgebung) für Kunst und Bau budgetiert wurde. Die Zahl von 1 % war aber nirgends festgehalten.
Seit Inkrafttreten des neuen Kantonalen Kulturförderungsgesetzes per 1.1.2013 mit dem Art. 29 (Der Kanton kann …) wurden einerseits nur noch bei Projekten mit hohem Öffentlichkeitsbezug Kunst-und-Bau-Projekte realisiert und andererseits diese einzelnen Budgets für Kunst und Bau um mind. die Hälfte gegenüber vorher gekürzt. Bei sieben Projekten wurden rund 2 Mio. Franken budgetiert bzw. ausgegeben. Wären die in der Motion geforderten Regulierungen in Kraft gewesen, hätten insgesamt nur knapp 0.5 Mio. Franken verwendet werden dürfen. Die durchschnittlichen jährlichen Einsparungen hätten mit etwa 300 000 Franken nur ca. 0.003 % des kantonalen Finanzhaushaltes von 10 Mrd. Franken ausgemacht. Es können keine Millionen in diesem Bereich gespart werden. Zudem wäre ausgerechnet in den Randregionen, wo kleinere kantonale Bauten entstehen, kein vernünftiges Kunst-und-Bau-Verfahren mehr finanzierbar. Diese Benachteiligung der Randregionen widerspricht den Aufträgen der kantonalen Kulturstrategie 2018 und die Kunstschaffenden, welche als Berufsleute Auftragnehmer und auch Steuerzahler sind, verlieren eine wichtige Aufgabe, welche sie für die Zivilgesellschaft leisten.
Das AGG nimmt als Bauorgan des Kantons Bern seit Jahren seine Verantwortung vorbildlich wahr und stellt für Kunst und Bau Mittel ein, die für die Bauten und die Finanzsituation des Kantons angemessen sind. Es ist wichtig, dass das Budget beim AGG ist, weil hier die Bauten betreut werden. Es soll zu einer Zusammenarbeit zwischen Architektur und Kunst kommen, ein gegenseitiges befruchten und nicht Kunst als Dekoration. Deshalb ist Kunst ganz selbstverständlich ein Bestandteil jedes Baubudgets welches der Kanton dem Grossen Rat vorlegt.
2. Der Bildhauer Gustave Piguet hat im Jahr 1942, also in finanziell schwierigen Kriegszeiten, die Südfassade des Berner Rathauses gestaltet. Für uns alle ist gerade in der Öffentlichkeit herausragende Kunst als Form des Ausdrucks menschlichen Lebens unverzichtbar. Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion, die sie auch im Bereich Kunst und Bau wahrnehmen muss, da Private in der Regel gar nicht in der Lage sind, solche Investitionen zu tätigen.
Ohne namhafte Investitionen der öffentlichen Hand in Kunst und Bau würde in Saxeten, der steuerschwächsten Gemeinde des Kantons Bern, keine Fussgängerbrücke und keine Klause von George Steinmann stolz an die Unwetter des Sommers 2005 und an den Dialog zwischen Stadt und Land erinnern. Keine „kopflose“ 400kg schwere Bronze-Plastik von Luciano Andreani würde auf dem Casinoplatz (oder früher auf dem Bahnhofplatz) in Bern für einen kurzen poetischen Moment unvermittelt in unseren Alltag treten und uns an unsere eigene Kopflosigkeit erinnern, wenn wir beim Ausdruck unseres menschlichen Lebens selbst Künstlerinnen und Künstler sind. Kein Denkmal eines Bauarbeiters mit Presslufthammer würde an der Grimsel an die Erbauer der Kraftwerke Oberhasli erinnern und daran, was Menschen in gemeinsamer Anstrengung zustande bringen.
Die Tradition dieser Kunst im Alltag der Menschen muss als Brückenschlag, Inspirationsquelle und historisches Gedächtnis weiterhin angemessen gepflegt werden.