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An: Verkehrskommissionen von National- und Ständerat
Kein Abbau beim Lärmschutz im neuen Luftfahrtgesetz!
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Die Unterzeichner*innen dieser Petition fordern von den Parlamentarier*innen der Verkehrskommissionen von National- und Ständerat:
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Die Unterzeichner*innen dieser Petition fordern von den Parlamentarier*innen der Verkehrskommissionen von National- und Ständerat:
Der Antrag von Bundesrat Albert Rösti, die bestehenden Nachtflugregelungen für die Flughäfen Genf und Zürich gesetzlich abzusichern, muss abgelehnt werden. Verzichten Sie darauf, die Besitzstandsgarantie der Flughäfen Genf und Zürich auf deren Betrieb und damit deren erlaubte Flugzeiten auszuweiten.
Warum ist das wichtig?
Im Zuge der laufenden Revision des Luftfahrtgesetzes greift Bundesrat Albert Rösti den Lärmschutz an. Er will die aktuellen Flugpläne mit Nachtflugverbot von 23-6 Uhr (Zürich) und 0-6 Uhr (Genf) im Luftfahrtgesetz verankern. Das würde verunmöglichen, dass die Bevölkerung sich in Zukunft auf demokratischem Weg aktiv und erfolgreich gegen Fluglärm wehren kann. Es muss weiterhin möglich sein, kantonale Initiativen für mehr Lärm- und Umweltschutz zu ergreifen und dass das Bundesgericht über die Verhältnismässigkeit der geltenden Nachtflugsperren in Bezug auf Lärm- und Umweltschutz befinden kann.
Im Kanton Genf hat die Stimmbevölkerung 2019 einer Initiative zugestimmt und damit dem Flughafen Genf Ziele hinsichtlich Lärmbelästigung, Luftverschmutzung und CO2-Emissionen vorgeschrieben. Werden nun das nationale Luftfahrtgesetz bzw. die Flugzeiten im Sinne von Albert Rösti festgeschrieben, widerspricht dies dem Willen der Genfer Bevölkerung und der betroffenen Anwohner*innen.
Im Kanton Zürich ist eine kantonale Volksinitiative hängig, die für den Flugverkehr eine strikte Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr fordert. In diesem Fall würde Albert Röstis Vorschlag einen laufenden demokratischen Prozess unterhöhlen und die Interessen der betroffenen Bevölkerung ignorieren.
Auch die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung rät zu strengeren Grenzwerten für Fluglärm. Es wäre also angebracht, eher Verbesserungen von Lärm- und Umweltschutzmassnahmen mit Bezug zu Flughäfen zu ermöglichen, anstatt diese mittels Gesetzesrevision praktisch zu verunmöglichen.
Eine Erweiterung der Besitzstandsgarantie* der Flughäfen Zürich und Genf würde die wirtschaftlichen Interessen der Flughäfen höher als die Gesundheit der Bevölkerung (Lärmschutz) und den Umwelt- und Klimaschutz (Luftverschmutzung und CO2-Emissionen) gewichten. Wir sagen: Nein danke!
* Kurz und vereinfacht ausgedrückt: Die Besitzstandsgarantie stellt sicher, dass Rechte und finanzielle Ansprüche – in diesem Fall jene der Flughäfen – nicht durch eine Gesetzesänderung oder Neuregeglung weggenommen werden können.
* Ausführlicher und präziser ausgedrückt: Die Besitzstandsgarantie schützt bestehende, rechtmässig erworbene Rechtspositionen (wie Bauten oder wohlerworbene Rechte) vor plötzlichen oder rückwirkenden Eingriffen durch neue Gesetze. Sie ist jedoch kein absoluter Schutz vor Rechtsänderungen, sondern sichert den Bestand unter bestimmten Voraussetzungen, gewährt angemessene Übergangsfristen oder verhindert eine unzulässige Rückwirkung.
Im Kanton Genf hat die Stimmbevölkerung 2019 einer Initiative zugestimmt und damit dem Flughafen Genf Ziele hinsichtlich Lärmbelästigung, Luftverschmutzung und CO2-Emissionen vorgeschrieben. Werden nun das nationale Luftfahrtgesetz bzw. die Flugzeiten im Sinne von Albert Rösti festgeschrieben, widerspricht dies dem Willen der Genfer Bevölkerung und der betroffenen Anwohner*innen.
Im Kanton Zürich ist eine kantonale Volksinitiative hängig, die für den Flugverkehr eine strikte Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr fordert. In diesem Fall würde Albert Röstis Vorschlag einen laufenden demokratischen Prozess unterhöhlen und die Interessen der betroffenen Bevölkerung ignorieren.
Auch die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung rät zu strengeren Grenzwerten für Fluglärm. Es wäre also angebracht, eher Verbesserungen von Lärm- und Umweltschutzmassnahmen mit Bezug zu Flughäfen zu ermöglichen, anstatt diese mittels Gesetzesrevision praktisch zu verunmöglichen.
Eine Erweiterung der Besitzstandsgarantie* der Flughäfen Zürich und Genf würde die wirtschaftlichen Interessen der Flughäfen höher als die Gesundheit der Bevölkerung (Lärmschutz) und den Umwelt- und Klimaschutz (Luftverschmutzung und CO2-Emissionen) gewichten. Wir sagen: Nein danke!
* Kurz und vereinfacht ausgedrückt: Die Besitzstandsgarantie stellt sicher, dass Rechte und finanzielle Ansprüche – in diesem Fall jene der Flughäfen – nicht durch eine Gesetzesänderung oder Neuregeglung weggenommen werden können.
* Ausführlicher und präziser ausgedrückt: Die Besitzstandsgarantie schützt bestehende, rechtmässig erworbene Rechtspositionen (wie Bauten oder wohlerworbene Rechte) vor plötzlichen oder rückwirkenden Eingriffen durch neue Gesetze. Sie ist jedoch kein absoluter Schutz vor Rechtsänderungen, sondern sichert den Bestand unter bestimmten Voraussetzungen, gewährt angemessene Übergangsfristen oder verhindert eine unzulässige Rückwirkung.