An: Grosser Rat des Kantons Aargau

"Homoheilung" stoppen: Für ein Verbot von Konversionsmassnahmen im Kanton Aargau

Widmer, 2022
Sogenannte Konversionsmassnahmen, besser bekannt als Konversionstherapien, zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung und/oder die Geschlechtsidentität queerer Personen hin zum Heteronormativen zu verändern. Sie basieren auf der nachweislich falschen Annahme, dass queer sein eine Krankheit sei und heilbar sei. Diese Therapien sind für Betroffene oft psychisch sehr belastend. Ihnen wird ein Gefühl des Falschseins und der Fehlerhaftigkeit der eigenen Identität vermittelt. Betroffene werden oft von ihrem Umfeld zu solchen "Therapien" gedrängt. Dies gilt umso mehr, da der Grossteil der Betroffenen minderjährig ist. Trotz dieser negativen Auswirkungen sind Konversionsmassnahmen im Kanton Aargau aktuell nicht verboten. Im Rahmen einer Maturitätsarbeit wurde deshalb die vorliegende Petition entwickelt. Sie fordert ein strafrechtliches Verbot von Konversionsmassnahmen im Kanton Aargau, um queere Personen besser zu schützen. 

Warum ist das wichtig?

Die Betroffenen leiden durch die Massnahmen oft unter psychisch schwerwiegenden Folgen. Die aktuelle Gesetzeslage gewährleistet keinen ausreichenden Schutz von queeren Personen vor Konversionsmassnahmen. Die wünschenswerte Lösung ist also ein neues Gesetz, welches ein ausdrückliches Verbot der Massnahmen formuliert. 

Aargau, Schweiz

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