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An: Das Parlament

Das Wechselmodell gesetzlich (als Standard) verankern

Das Wechselmodell gesetzlich als Standard verankern. Ausnahmen sind trotzdem möglich.

Das Wechselmodell, betrachtet als eine von vielen Massnahmen bestrebt die faire Aufteilung aller Rechte und Pflichten z.B. 50:50% schon während einer Ehe oder Beziehung. Das angestrebte Ideal wäre, das alle Ungleichheiten zwischen Mann und Frau mit der Zeit verschwinden würden durch die konsequente Anwendung der 50:50% Regel in möglichst allen Bereichen.

Der Europarat beschloss in einer RESOLUTION 2079 (2015): Gleiche Pflichten & Rechte von Anfang an für BEIDE Eltern. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz/das Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern.

Zum Wechselmodell gibt es jedoch im deutschsprachigen Raum bis heute keine gesetzliche Regelung. In Ländern wie Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien, Tschechien, Slowakei, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, USA, Kanada und Australien ist das Wechselmodell, auch Doppelresidenzmodell oder Paritätsmodell genannt, gesetzlich schon längst verankert.

Alternativ könnte mann das Wechselmodell im Schweizer Gesetz auch nur verankern, statt als Standard festzulegen!

Nach einer Trennung wollten sich immer häufiger beide Elternteile weiter um das Kind kümmern. Auch die Väter wollen weiter die Erziehungsverantwortung tragen. Deshalb brauche es Änderungen im Unterhaltsrecht. Viele Väter leiden sehr nach einer Trennung, wenn Sie Ihre Kinder nur noch sehr wenig sehen dürfen. Das Residenzmodell bei dem nach einer Trennung alle Kinder bei der Mutter leben, ist nach dem aktuellen Verständnis von Gleichberechtigung veraltet.

Im Unterschied zum verbreiteten Residenzmodell oder Einzelresidenzmodell, bei dem das Kind bei einem Elternteil lebt, sollen das Kind beim Wechselmodell bei beiden Elternteilen abwechselnd leben, und dies zu möglichst gleichen zeitlichen Anteilen.

Im Wechselmodell verbringen Kinder bei den Eltern im Idealfall annähernd gleich viel Zeit (50:50%), jedoch betreut ein Elternteil das Kind während mindestens 30% der Zeit. Ein Betreuungsanteil von 30 % entspricht quantitativ einem grosszügig gestalteten Besuchsrecht. Die Kinder teilen abwechselnd mit beiden Eltern ihren Alltag.

Das Kind hat im Wechselmodell zwei Alltags-Eltern. Dies unterscheidet ein Wechselmodell mit Betreuungsanteilen von 30:70% qualitativ von einem traditionellen Betreuungsmodell mit einem grosszügig gestalteten Besuchsrecht.

Im Wechselmodell besitzen beide Eltern die Verantwortung für ihre Kinder - trotz Trennung oder Scheidung. Die Entscheidungen über Kindesbelange werden grundsätzlich abgesprochen. Kein Elternteil entzieht sich aus persönlichen oder emotionalen Gründen seiner elterlichen Verantwortung.

Im Wechselmodell üben beide Eltern die elterlichen Pflichten gleichberechtigt aus und Verantwortung wird im Alltag gemeinsam getragen, beide Eltern sind für das Kind gleich wichtig, und beide Eltern kommunizieren auf gleicher Augenhöhe.

Welche Ziele hat das Wechselmodell?

Es fördert die Kontinuität und Stabilität der Eltern-Kind-Beziehung.
Die alternierende Obhut ist auf gleicher Augenhöhe (paritätisch) ausgelegt. D.h. beide Elternteile sind bestrebt für das Kind eine gleichwertige Beherbergung sowie Betreuung zu geben.
Der ideale Zeitanteil beträgt eine Betreuung von 50:50%.

Bei hochstrittigen Fällen kann das Wechselmodell mit 50:50% Betreuung helfen, den Streit zu mildern.

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselmodell
https://www.familienrechtsinfo.ch/
https://www.wechselmodell.ch/
https://www.kisos.ch/
https://www.swissrights.ch/
https://www.igm.ch/
https://www.scheidung.org/
https://blog.mein-papa-kommt.info/
https://www.elternleben.de/
https://internationalervatertag.de/

Warum ist das wichtig?

Das Recht der Kinder auf Familienleben mit beiden Eltern werden konsequent umgesetzt - unabhängig vom Zivilstand (getrennt oder geschieden).
Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Eltern.
Frauen und Männern sind stets gleichberechtigt.
Die Verantwortung für das Kind erfolgt durch die Eltern auf gleicher Augenhöhe.
Eine Eltern-Kind-Entfremdung (PAS/EKE) wird nahezu verunmöglicht.
Beide Eltern sind finanziell gestärkt und unabhängig von Sozialämtern - die Armut wird massiv vermindert.
Das Wechselmodell führt nicht etwa dazu, dass überhaupt kein Unterhalt mehr zwischen den Elternteilen zu zahlen wäre. Vielmehr wird dann jeder der beiden Elternteile unterhaltspflichtig.
Nur wenn die Eltern nach der Trennung in etwa das Gleiche verdienen, kann es sein, das jeder Elternteil das Kind ohne irgendeine Unterhaltszahlung nach seinen Möglichkeit betreuen und versorgen darf.
Die klassische Rollenverteilung von Mann und Frau ist offenbar nicht mehr so fest in der Gesellschaft verankert wie noch vor zehn Jahren. Doch noch immer fällt es vielen schwer, sich von traditionellen Modellen zu lösen. Leider ist die Meinung, der Mann als Hauptverdiener bringt das Geld nach Hause, die Frau kümmert sich um die Kinder und den Haushalt und verdient gegebenenfalls noch etwas dazu immer noch weit verbreitet. Das Wechselmodell behandelt Männer und Frauen gleichberechtigt und setzt nicht mehr voraus das der Mann in einer Partnerschaft Hauptverdiener sein muss.
Letztendlich würde Gleichberechtigung im Familienrecht die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt weiter voranbringen und ihr mehr nutzen als jede Quotenregelung. Betriebliche Kinderbetreuungen würden sich für wesentlich mehr Unternehmen lohnen, wenn nicht nur die Mitarbeiterinnen auf sie angewiesen wären.
Wenn nach der klassischen Rollenaufteilung eine Trennung erfolgt und die zuhausegebliebene Mutter plötzlich nach etlichen Jahren auf dem Arbeitsmarkt eine Karriere aufbauen muss, und der Vater plötzlich als feste Bezugsperson lernen muss, den Alltag mit den Kindern zu managen ist das mehr als unvorteilhaft. Daher empfiehlt sich für ein Paar auch schon vor einer Trennung ein 50:50% Familienmodell zu benutzen.

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