Bleiberecht
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WaldStopp der Wegweisung von A. D. und D. P. aus ihrem Zimmer in der GemeindeA. D. und D. P. leben seit zwei Jahren in der Schweiz. Sie haben die Sprache und die Schweiz kennengelernt und hier in Wald Freunde gefunden. Das aus Transnistrien stammende Paar ist aufgrund des Krieges in der Ukraine, ihrem persönlichen politischen Engagement gegen eben diesen Krieg und der daraus resultierenden Angst vor Gewalterfahrungen in die Schweiz geflüchtet. Ihr in der Schweiz gestelltes Asylgesuch wurde nach vielen Monaten der Hoffnung im Februar 2025 letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die Situation in Transnistrien wird im Gegensatz dazu von anderen Ländern, Fachpersonen und Medienschaffenden ungleich kritischer beurteilt und es besteht grosse Besorgnis über eine definitive Eskalation des Konflikts in der Region. Der negative Beschluss des Asylgesuches wird deshalb aktuell durch einen Anwalt mit spezifischen Fachkenntnissen neu beurteilt. Dieser Prozess benötigt Zeit. Zeit, die Sie aktuell nicht haben. Denn mit dem negativen Asylentscheid ist das Verbleiben von A. D. und D. P. in ihrer von der Gemeinde Wald zugewiesenen Wohnung ab dem 9. Mai 2025 nicht mehr gesichert. Ihnen droht eine Wegweisung in ein Rückkehrzentrum des Kantons und eine Herabsetzung auf Nothilfe. Doch die Situation in den Rückkehrzentren ist prekär und unmenschlich. Aufgrund der äusserst schwierigen und unsicheren Situation sind A. D. und D. P. physisch und psychisch stark belastet. So stark, dass wir eine Wegweisung aus der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zu verantworten erachten.146 von 200 UnterschriftenGestartet von Michael Felder
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Bleiberecht für Familie Momeni aus dem Iran!Für die Familie Momeni kommt eine Rückkehr in den Iran nicht in Frage, da sie Repressionen befürchten. Aufgrund ihres politischen Engagements für mehr Freiheit drohen ihnen sogar Gefängnis und andere Strafen. Zudem muss Shadi als Frau mit zusätzlichen Diskriminierungen rechnen. Der harte Entscheid des SEM ist umso weniger nachvollziehbar, als die Familie aufgrund der allgemeinen Menschenrechtslage im Iran gar nicht in ihr Heimatland ausgeschafft werden kann. In der Schweiz droht der Familie ein zeitlich unbefristeter trister Aufenthalt im Rückkehrzentrum – ohne Hoffnung und Handlungsmöglichkeiten. Die beiden Jugendlichen verlieren jegliche Zukunftsperspektiven. Der negative Asylentscheid des SEM ist unhaltbar und unmenschlich. Die Unterzeichnenden sind darüber empört und können die Abweisung nicht nachvollziehen. Wir fordern… • dass Shadi, Shahriar und Farshad ein Bleiberecht in der Schweiz erhalten; • dass die Familie Momeni in ihrer Wohnung in Mittelhäusern bleiben darf; • dass Shadi ihre Ausbildung in der Pflege von demenzkranken Menschen weiterführen kann; • dass Shahriar sein Studium an der Universität beginnen kann; • dass Farshad sein ehrenamtliches Engagement im Dorfladen Mittelhäusern fortsetzen kann; • dass die Familie Momeni ihr grosses Potenzial in einem sicheren Umfeld entfalten kann. Mit unseren Unterschriften appellieren wir an den Migrationsdienst des Kantons Bern und den Gemeinderat Köniz, sich für ein Bleiberecht und eine Zukunftsperspektive für die Familie Momeni in der Schweiz einzusetzen. Unterschreibe jetzt die Petition, danke!5.015 von 6.000 UnterschriftenGestartet von Bruno Schmucki
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SolothurnRojda et sa fille doivent rester !L'histoire de Rojda : Cette femme de 38 ans est originaire d'une région kurde pauvre de Turquie. Elle grandit avec cinq frères et sœurs. Elle est mariée de force à l'âge de 13 ans. Au début de sa vingtaine, elle est déjà mère de deux enfants, mais elle ne peut plus supporter ce mariage forcé. Elle demande le divorce en sachant qu'elle ne reverra peut-être jamais ses enfants. Rojda rencontre ensuite un nouveau mari, un activiste politique, constamment poursuivi par l'État. Après une peine de prison, il parvient à s'enfuir en Suisse, qui, depuis, lui accorde l'asile. Rojda est tiraillée entre les deux. En 2012, elle suit son fiancé en Suisse. « C'était très dur », dit-elle aujourd'hui, « ici je ne connaissais personne, je ne comprenais pas un mot et j'étais séparée de mes proches ». Mais Rojda se remarie et donne naissance à une fille à Soleure. C'est alors que le désastre commence. Après des insultes et des injures, son mari maltraite aussi physiquement la jeune mère, de plus en plus souvent et de manière brutale. Elle en souffrira pendant quatre ans, jusqu'à ce qu'elle arrive presque à bout. Mais Rojda et sa fille parviennent à s'enfuir et à se réfugier dans un foyer pour femmes. Là, elle peut enfin respirer et s'informer sur ses droits. Elle et sa fille reçoivent un soutien psychologique. Rojda divorce, cherche du travail, en trouve dans un snack-bar et un magasin de nettoyage, et passe bientôt à un emploi à 70%. Elle suit des cours d'allemand quotidiens et s'occupe également de sa fille. Avec son ex-mari, elle règle les horaires de visite de leur fille. Aujourd'hui encore, la jeune fille entretient une relation étroite avec son père. Peu après, le renouvellement annuel du permis de séjour (B) est prévu. Auparavant, la demande de renouvellement était toujours examinée et acceptée rapidement, mais cette fois-ci, le processus dure cinq ans. La décision est négative pour Rojda et sa fille. Toutes deux sont expulsées de Suisse. L'expulsion de la mère est motivée par le fait qu'elle bénéficie de l'aide sociale, ce qui devrait entraîner l'extinction du droit à la prolongation. Le fait que Rojda n'ait été en mesure de s'intégrer qu'après s'être réfugiée dans un foyer pour femmes n'est pas pris en compte. Il en va de même pour le fait qu'elle ait appris l'allemand de manière intensive après la séparation et qu'elle ait commencé à travailler à 70%. Bien que sa fille soit née ici, qu'elle ait un permis d'établissement (C), qu'elle aille à l'école ici et qu'elle ait des amis et des hobbies, on peut raisonnablement attendre d'elle qu'elle quitte la Suisse avec sa mère. Les autorités ont également ignoré des raisons personnelles telles que les conséquences de la violence domestique, qui doivent être prises en compte lors de l'intégration. En effet, « seul » l'acte de violence survenu peu avant sa fuite vers la maison d'accueil pour femmes est documenté. Ses autres « descriptions » sont « très vagues et générales ». Certes, son mariage n'était « pas facile », mais ce n’est pas un cas de rigueur. Comme Rojda n'a pas dénoncé son mari violent à plusieurs reprises et que les actes de violence de longue durée ne peuvent pas être documentés, il n'y aurait pas de cas de rigueur. C'est l'argument de l'office de l'immigration. Le recours complémentaire à l'aide sociale s'opposerait donc en soi à la poursuite du séjour, a décidé la plus haute juridiction suisse. Il y a aussi sa fille mineure, qui est contrainte de quitter la Suisse avec sa mère. Bien que la Suisse ait signé la Convention de l'ONU relative aux droits de l'enfant, les autorités et les tribunaux suisses ont ignoré son sort et n'ont pas évalué les intérêts supérieurs de l'enfant, et les ont encore moins pris en compte dans leur jugement. Ils auraient pourtant dû le faire. Son expulsion vers la Turquie aurait pour conséquence de la déraciner de son pays d'origine. Elle serait arrachée à son environnement scolaire et séparée de tous·te·s ses ami·e·s. Elle n'aurait plus aucun contact avec son père. En tant que réfugié reconnu en Turquie, il ne pourra jamais lui rendre visite. De plus, la Turquie n'est pas un endroit sûr pour Rojda et sa fille. Après que son ex-mari a appris qu'elle risquait d'être expulsée, les menaces ont repris. Il n'existe pas d'environnement sûr et adapté pour sa fille. Demandez à l'Office des migrations de Soleure de continuer à accorder le droit de séjour à Rojda et à sa fille afin qu'elles puissent rester en Suisse. Signez la pétition maintenant. (1) En cas de violence domestique, garantir la pratique des cas de rigueur selon l'article 50 de la LGI *Nom modifié2.365 von 3.000 UnterschriftenGestartet von Itziar Marañón
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SolothurnRojda und ihre Tochter müssen bleiben!Rojdas* Geschichte: Die 38-Jährige stammt aus einer ärmlichen kurdischen Region in der Türkei. Aufgewachsen ist sie mit fünf Geschwistern. Schon als 13-Jährige wird sie zwangsverheiratet. Anfang 20 ist sie schon eine zweifache Mutter, aber sie erträgt die Zwangsehe nicht mehr. Sie lässt sich scheiden, mit dem Wissen, ihre Kinder vielleicht nie mehr sehen zu können. Rojda lernt einen neuen Mann kennen, einen politischen Aktivisten, ständig verfolgt vom Staat. Nach einer Haftstrafe gelingt ihm die Flucht in die Schweiz, die ihm seither Asyl gewährt. Rojda ist hin- und hergerissen. 2012 folgte sie ihrem Verlobten in die Schweiz. «Es war sehr hart», sagt sie heute, «hier kannte ich niemanden, verstand kein Wort und war von meinen Liebsten getrennt.» Doch Rojda heiratet erneut und bringt in Solothurn ihre Tochter zur Welt. Dann geht das Desaster los. Nach Beleidigungen und Beschimpfungen misshandelt ihr Mann die junge Mutter auch körperlich, immer häufiger und auch brutaler. 4 Jahre leidet sie darunter, bis es fast zum Äussersten kommt. Doch Rojda und ihrer Tochter gelingt die Flucht ins Frauenhaus. Dort kann sie endlich durchatmen und sich über ihre Rechte informieren. Sie und ihre Tochter erhalten psychologische Unterstützung. Rojda lässt sich scheiden, bemüht sich um Jobs, findet sie in Imbiss- und Reinigungsladen, stockt bald auf ein 70 %-Pensum auf. Sie besucht täglich einen Deutschkurs und kümmert sich auch noch um ihre Tochter. Mit ihrem Ex-Mann regelt sie die Besuchszeiten für die gemeinsame Tochter. Bis heute pflegt das Mädchen eine enge Beziehung zu ihrem Vater. Kurz darauf steht die jährliche Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (B) an. Zuvor wurde das Verlängerungsgesuch jeweils schnell geprüft und bewilligt, dieses Mal geht der Prozess fünf Jahre. Der Entscheid fällt für Rojda und ihre Tochter negativ aus. Beide werden aus der Schweiz weggewiesen. Begründet wird die Wegweisung der Mutter mit ihrem Sozialhilfebezug, welcher zum Erlöschen des Verlängerungsanspruchs führen soll. Dass Rojda überhaupt erst nach der Flucht ins Frauenhaus in der Lage war, sich zu integrieren, bleibt unberücksichtigt. Dasselbe gilt dafür, dass sie nach der Trennung intensiv Deutsch gelernt hat und in einem 70%-Pensum begonnen hat zu arbeiten. Obwohl die Tochter hier geboren ist, eine Niederlassungsbewilligung (C) hat, hier die Schule besucht und Freund*innen sowie auch Hobbies hat, sei ihr zuzumuten, die Schweiz mit ihrer Mutter zu verlassen. Auch persönliche Gründe wie die Folgen häuslicher Gewalt bei der Integration Beurteilung berücksichtigt werden müssen, haben die Behörden ignoriert. Aktenkundig sei nämlich «nur» die Gewalttat kurz vor ihrer Flucht ins Frauenhaus. Ihre übrigen «Schilderungen» seien «sehr vage und allgemein». Zwar möge ihre Ehe «nicht einfach» gewesen sein, doch ein Härtefall sei nicht zu erkennen. Weil Rojda ihren gewalttätigen Ehemann nicht mehrfach angezeigt habe und die langanhaltenden Gewalttaten nicht dokumentierbar seien, soll kein Härtefall gegeben sein. So das Argument des Migrationsamtes. Der ergänzende Sozialhilfebezugs stünde einem weiteren Aufenthalt sodann per se entgegen, entschied das höchste Schweizer Gericht. Dann gibt es noch die minderjährige Tochter, welche gezwungen wird, die Schweiz mit der Mutter zu verlassen. Obwohl die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, haben die schweizerischen Behörden und Gerichte ihr Schicksal ignoriert und keine Würdigung der übergeordneten Kindesinteressen vorgenommen, geschweige denn diese in die Beurteilung miteinbezogen. Obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen wären. Die Abschiebung in die Türkei hätte die Entwurzelung aus ihrer Heimat zur Folge. Sie würde ihrem schulischen Umfeld entrissen und von all ihren Freundinnen und Freunden getrennt. Auch der Kontakt zu ihrem Vater wäre nicht mehr möglich. Als anerkannter Flüchtling aus der Türkei wird er sie nämlich nie besuchen können. Hinzu kommt, dass die Türkei für Rojda und ihre Tochter kein sicherer Ort ist. Nachdem ihr Ex-Mann von der drohenden Ausschaffung erfahren hat, haben die Drohungen wieder begonnen. Ein sicheres, kindgerechtes Umfeld für die traumatisierte Tochter ist nicht gegeben. Fordere das Migrationsamt Solothurn dazu auf, Rojda und ihrer Tochter das Aufenthaltsrecht weiterhin zu gewähren, damit sie in der Schweiz bleiben können. Unterschreibe jetzt die Petition. *Namen geändert8.390 von 9.000 UnterschriftenGestartet von Itziar Marañón
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Ein Recht auf Liebe und FamilieDie Schweiz muss ihr Versprechen für Liebe und Menschenrechte einhalten! Die Schweiz steht für Menschenrechte und das Recht auf Liebe. Jetzt muss sie diese Werte beweisen, indem sie uns als Familie vereint. Jeder Mensch hat das Recht, zu heiraten und mit seiner Familie zu leben. Wir fordern, dass dieses Grundrecht uns endlich gewährt wird! Unterstützt uns und unterschreibt unsere Petition189 von 200 UnterschriftenGestartet von Samira Mahmud
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BoudryDroit de rester pour la famille KurtajSoutenez cette famille de Boudry ! Gjylfidane KURTAJ doit pouvoir travailler et rester en Suisse pour élever ses enfants. Une expulsion vers le Kosovo séparerait cette mère de ses trois enfants. Leur histoire est racontée dans le journal "Littoral Région" du 12 avril 2024, lisez l'article : https://littoralregion.ch/content/archives/littoral_region_12_4_2024.pdf1.841 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Maud Bardet
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Wir fordern dringend eine Überprüfung des Falles von Fereydun RabbaniDie Eltern von Fereydun Rabbani (Mahjan Haidari, Ghulam Rabbani Nabi Zada) sowie seine Geschwister (Afshin, Jalil, Homayoon, Aresu, Elmira und Ebrahim) kamen 2008 aus Afghanistan in die Schweiz, nachdem sie schweren Verfolgungen durch die Taliban ausgesetzt waren. Die Familie ist gut in das soziale Gefüge des Tessins integriert und wird von vielen geschätzt. Alle Geschwister von Fereydun sowie auch seine Eltern leben seit langem in der Schweiz und haben alle eine Aufenthaltsbewilligung erhalten: Aresu Rabbani (28), heute Schweizer Bürgerin, engagiert sich für afghanische Frauen, für geflüchteten und Migrant:innen in der Schweiz, sie wird bald eine Hebamme in Zürich. Jalil Rabbani (33), einer der Söhne, hat eine eidgenössische Kochausbildung absolviert, arbeitet in einem Altersheim und hat kürzlich das Restaurant "1001 Notte" eröffnet, ein persisches Lokal im Zentrum von Lugano, das möglicherweise eine Arbeitsmöglichkeit für Fereydun bieten könnte. Elmira (25), Schweizer Bürgerin, studiert Architektur an der Akademie von Mendrisio. Die Anwesenheit der Familie Rabbani ist eine grosse Bereicherung für unsere Gesellschaft. Im Jahr 2017 kam Fereydun nach einem mehrjährigen Aufenthalt im Iran, wo er Verfolgungen und Gewalt erlebt hatte, in die Schweiz und heiratete Parvaneh Sharifzadeh, eine iranische Aktivistin, die in Lugano und Zürich an zahlreichen Demonstrationen für die Rechte der Frauen teilgenommen hat. Zusammen haben sie zwei Kinder: Roham, der Ältere (6), besucht die zweite Klasse in Lugano mit ausgezeichnetem Erfolg und ist vollständig in das soziale Umfeld des Tessins integriert. Er spricht Italienisch und fühlt sich im Tessin zu Hause. Ryan, der Jüngere (2), wurde im Tessin geboren und spricht ebenfalls Italienisch. Er wurde für den Kindergarten im September angemeldet und verdient es ebenso, in einem sicheren und stabilen Land aufzuwachsen. Trotz all dem riskiert Fereydun heute die Abschiebung aus dem Land und die Trennung von seiner Familie. Fereyduns psychische Situation ist bereits durch die Folter und Gewalt gezeichnet, die er im Iran als afghanischer Staatsbürger erleiden musste. Die Gefahr der Abschiebung und der Trennung von seiner Familie, die Ungewissheit und die Unmöglichkeit zu arbeiten, machen die Situation noch belastender. Wir unterzeichnen diese Petition, um der Familie Rabbani Sharifzadeh eine sichere und würdevolle Zukunft in der Schweiz zu sichern, um unseren solidarischen Beitrag gegen Intoleranz zu leisten, um eine Familie zu schützen, die es verdient, und um zwei integrierte und gut erzogene Kinder zu schützen. Deshalb bitten wir die Abteilung für Bevölkerung des Kantons Tessin und das SEM, den Fall dieser Familie, die seit über sechs Jahren bei uns lebt und sich immer korrekt und respektvoll verhalten hat, sorgfältig zu überprüfen und ihnen zu gestatten, in der Schweiz zu bleiben. Der positive Beitrag zur schweizerischen Gesellschaft und die offensichtliche Gefährdung ihrer Sicherheit in ihren Herkunftsländern rechtfertigen zweifellos die Gewährung einer B-Bewilligung aus humanitären Gründen.273 von 300 UnterschriftenGestartet von Aresu Rabbani
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Pas de renvoi d’un burundais dans son pays qu’il a dû fuir à la suite de menaces de mortSoutenez cette campagne. Plus nous sommes, plus nous avons d’impact.160 von 200 UnterschriftenGestartet von Damaris Geissbühler
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Schutz und Perspektive für abgewiesene geflüchtete Iraner*innen in der SchweizIm Iran gibt es keine Sicherheit. Die Regierung unterdrückt die Grundrechte der gesamten Bevölkerung mit Brutalität. Am 7. Februar 2023 veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Iran einen erschütternden Bericht (1): Das Regime geht willkürlich gegen Menschen vor. Besonders FINTA-Personen (Frauen, intergeschlechtliche, non-binäre, trans und agender Personen), Kinder und Jugendliche, Oppositionsmitglieder und Mitglieder von ethnischen und religiösen Minderheiten sind betroffen. Ohne Rücksicht auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte lässt das Regime töten, foltern, misshandeln, verhaften und verurteilt Menschen aufgrund erzwungener Geständnisse. Es ist unmöglich, in den Iran zurückzukehren. (2) Das Regime verfolgt auch Personen im Ausland. Der Nachrichtendienst des Bundes bestätigt, es gäbe «Erkenntnisse, die auf eine Intensivierung der nachrichtendienstlichen Aktivitäten Irans in der Schweiz hindeuten.» (3). Iraner*innen, die in der Schweiz gegen das iranische Regime demonstrieren, können im Iran dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Amnesty International liegen zudem Informationen vor, «dass Personen, die im Ausland um Asyl ersucht haben, als Regierungsgegner*innen erachtet werden könnten und bei einer Rückkehr gefährdet sind, auch wenn sie kein besonderes Profil aufweisen.» (4) Vor diesem Hintergrund besonders brisant ist die Zusammenarbeit des SEM mit dem iranischen «Vertrauensanwalt» Hasan Amirshahi, der regelmässig für das iranische Regime arbeiten soll. Seit Jahren häufen sich die Hinweise, dass durch diese Zusammenarbeit Informationen an das Regime gelangen und so Asylgesuche sabotiert und Asylsuchende sowie ihre Familien gefährdet werden. (5) Abgewiesene geflüchtete Iraner*innen befinden sich in einer sehr schwierigen Situation. Sie haben kein Recht auf ein normales Leben. Dies trifft besonders Kinder und Jugendlichen, sie wachsen in grosser Unsicherheit auf. Zu oft führt all dies zu körperlicher Krankheit, psychischen Verletzungen, Depression und Suizidalität. Es kann nicht sein, dass geflüchtete Iraner*innen weiterhin in dieser hoffnungslosen und rechtlich schwierigen Situation in der Schweiz verharren müssen. (1) Report des UN-Sonderberichterstatters für Menschenrechte: https://undocs.org/Home/Mobile?FinalSymbol=A%2FHRC%2F52%2F67&Language=E&DeviceType=Desktop&LangRequested=False (2) «Kein Zurück mehr», Lukas Tobler, WOZ, 10.08.2023: https://www.woz.ch/2332/asylpolitik/kein-zurueck-mehr/!ZVR9Y99DQ2Q2 (3) Medienbericht über Aktivitäten des iranischen Geheimdienstes: https://www.srf.ch/news/schweiz/spionage-und-repression-der-iranische-geheimdienst-ist-vermehrt-in-der-schweiz-aktiv (4) «Solidarität und Schutz für Geflüchtete aus dem Iran», Medienmitteilung Amnesty Schweiz, 27. Februar 2023: https://www.amnesty.ch/de/laender/naher-osten-nordafrika/iran/dok/2023/solidaritaet-und-schutz-fuer-gefluechtete-aus-dem-iran# (5) «Der Anwalt, der ihnen Angst macht: Flüchtlinge aus Iran misstrauen dem Vertrauensanwalt der Schweiz in Teheran», Ladina Triaca, NZZ am Sonntag, 2. Dezember 2023: https://www.nzz.ch/nzzas/iran-mit-diesem-vertrauensanwalt-arbeitet-die-schweiz-ld.1768715 sowie «Dann sprang er», Christoph Keller (Text) und Jeanette Besmer (Illustration), WOZ, 16. September 2021: https://www.woz.ch/2137/asylpolitik/dann-sprang-er623 von 800 UnterschriftenGestartet von Migrant Solidarity Network
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Schutz von Familie Yürük vor FolterErich Kästner. „ An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Wenn wir tatenlos zusehen, machen wir uns an den Grausamkeiten, welcher der Familie drohen, mit schuld.155 von 200 UnterschriftenGestartet von Christine Demel