1,000 Unterschriften erreicht
An: Migrationsamt des Kantons Solothurn, Amtschefin Frau Johanna Schwegler
Rojda und ihre Tochter müssen bleiben!

Endlich bist du frei! Fertig mit seelischer und körperlicher Gefangenschaft. Ein befreiendes Gefühl, neue Lebenslust und Kraft beflügeln dich – aber leider nur sehr kurz. Denn du erhältst per Post den Entscheid vom Migrationsamt, dass du die Schweiz in den nächsten 50 Tagen verlassen musst. Du und dein minderjähriges Kind!
Wir fordern, dass die Istanbul-Konvention auch für Rojda und ihre Tochter gilt und dass den Verpflichtungen der Kinderrechtskonvention Nachachtung verschafft wird. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz, gewaltbetroffene Frauen zu schützen. Die Trennung von ihrem gewalttätigen Partner darf nicht dazu führen, dass sie ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren. Dies auch dann nicht, wenn sie – wie im Falle von Rojda und ihrer Tochter – von Armut betroffen sind.
Warum ist das wichtig?
Rojdas* Geschichte:
Die 38-Jährige stammt aus einer ärmlichen kurdischen Region in der Türkei. Aufgewachsen ist sie mit fünf Geschwistern. Schon als 13-Jährige wird sie zwangsverheiratet. Anfang 20 ist sie schon eine zweifache Mutter, aber sie erträgt die Zwangsehe nicht mehr. Sie lässt sich scheiden, mit dem Wissen, ihre Kinder vielleicht nie mehr sehen zu können.
Rojda lernt einen neuen Mann kennen, einen politischen Aktivisten, ständig verfolgt vom Staat. Nach einer Haftstrafe gelingt ihm die Flucht in die Schweiz, die ihm seither Asyl gewährt. Rojda ist hin- und hergerissen. 2012 folgte sie ihrem Verlobten in die Schweiz.
«Es war sehr hart», sagt sie heute, «hier kannte ich niemanden, verstand kein Wort und war von meinen Liebsten getrennt.» Doch Rojda heiratet erneut und bringt in Solothurn ihre Tochter zur Welt. Dann geht das Desaster los.
Nach Beleidigungen und Beschimpfungen misshandelt ihr Mann die junge Mutter auch körperlich, immer häufiger und auch brutaler. 4 Jahre leidet sie darunter, bis es fast zum Äussersten kommt. Doch Rojda und ihrer Tochter gelingt die Flucht ins Frauenhaus.
Dort kann sie endlich durchatmen und sich über ihre Rechte informieren. Sie und ihre Tochter erhalten psychologische Unterstützung. Rojda lässt sich scheiden, bemüht sich um Jobs, findet sie in Imbiss- und Reinigungsladen, stockt bald auf ein 70 %-Pensum auf. Sie besucht täglich einen Deutschkurs und kümmert sich auch noch um ihre Tochter. Mit ihrem Ex-Mann regelt sie die Besuchszeiten für die gemeinsame Tochter. Bis heute pflegt das Mädchen eine enge Beziehung zu ihrem Vater.
Kurz darauf steht die jährliche Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (B) an. Zuvor wurde das Verlängerungsgesuch jeweils schnell geprüft und bewilligt, dieses Mal geht der Prozess fünf Jahre. Der Entscheid fällt für Rojda und ihre Tochter negativ aus. Beide werden aus der Schweiz weggewiesen. Begründet wird die Wegweisung der Mutter mit ihrem Sozialhilfebezug, welcher zum Erlöschen des Verlängerungsanspruchs führen soll. Dass Rojda überhaupt erst nach der Flucht ins Frauenhaus in der Lage war, sich zu integrieren, bleibt unberücksichtigt. Dasselbe gilt dafür, dass sie nach der Trennung intensiv Deutsch gelernt hat und in einem 70%-Pensum begonnen hat zu arbeiten. Obwohl die Tochter hier geboren ist, eine Niederlassungsbewilligung (C) hat, hier die Schule besucht und Freund*innen sowie auch Hobbies hat, sei ihr zuzumuten, die Schweiz mit ihrer Mutter zu verlassen.
Auch persönliche Gründe wie die Folgen häuslicher Gewalt bei der Integration Beurteilung berücksichtigt werden müssen, haben die Behörden ignoriert. Aktenkundig sei nämlich «nur» die Gewalttat kurz vor ihrer Flucht ins Frauenhaus. Ihre übrigen «Schilderungen» seien «sehr vage und allgemein». Zwar möge ihre Ehe «nicht einfach» gewesen sein, doch ein Härtefall sei nicht zu erkennen. Weil Rojda ihren gewalttätigen Ehemann nicht mehrfach angezeigt habe und die langanhaltenden Gewalttaten nicht dokumentierbar seien, soll kein Härtefall gegeben sein. So das Argument des Migrationsamtes. Der ergänzende Sozialhilfebezugs stünde einem weiteren Aufenthalt sodann per se entgegen, entschied das höchste Schweizer Gericht.
Dann gibt es noch die minderjährige Tochter, welche gezwungen wird, die Schweiz mit der Mutter zu verlassen. Obwohl die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, haben die schweizerischen Behörden und Gerichte ihr Schicksal ignoriert und keine Würdigung der übergeordneten Kindesinteressen vorgenommen, geschweige denn diese in die Beurteilung miteinbezogen. Obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen wären. Die Abschiebung in die Türkei hätte die Entwurzelung aus ihrer Heimat zur Folge. Sie würde ihrem schulischen Umfeld entrissen und von all ihren Freundinnen und Freunden getrennt. Auch der Kontakt zu ihrem Vater wäre nicht mehr möglich. Als anerkannter Flüchtling aus der Türkei wird er sie nämlich nie besuchen können.
Hinzu kommt, dass die Türkei für Rojda und ihre Tochter kein sicherer Ort ist. Nachdem ihr Ex-Mann von der drohenden Ausschaffung erfahren hat, haben die Drohungen wieder begonnen. Ein sicheres, kindgerechtes Umfeld für die traumatisierte Tochter ist nicht gegeben.
Fordere das Migrationsamt Solothurn dazu auf, Rojda und ihrer Tochter das Aufenthaltsrecht weiterhin zu gewähren, damit sie in der Schweiz bleiben können.
Unterschreibe jetzt die Petition.
*Namen geändert