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An: Regierungspräsident Fredy Fässler

Willkürschutz: Neustart im Kanton St. Gallen

Schaffen Sie Fairness und Transparenz
im Öffentlichen Recht
 Zur Sicherstellung der sachgerichtlichen Objektivität sei festzustellen, dass die am 15.12.2021 durch die Anklagekammer erfolgte Darstellung des Rundmails „Thomas Hotz/St. Galler Nachrichten" als Privatsache eine Manipulation/Täuschungsmanöver darstellt und dass selbiges Rundmail unzweideutig und in allen Einzelheiten offiziell vom Ordinariat autorisiert ist.
 Demzufolge sei klarzustellen, dass eine Gerichtsbarkeit, die eine derart offenkundige und sacherhebliche Fehleinschätzung nicht klärt und nicht korrigiert, ihre Neutralität verloren hat.
 Somit seien alle kantonsgerichtlichen und strafbehördlichen Verfahren solange zu sistieren, bis vom Verwaltungsgericht SG und/oder seitens der thurgauischen Justiz Klarheiten geschaffen sind zu deren Prozessvoraussetzungen:
o Akteneinsichtsrecht
o Rechtssicherheit: Erlass v. 03.03.1978
„Institutio und Missio“ als Verfahrensgarantie
o Klagelegitimation: Öffentliches Interesse
o Grundrechtsbindung/Diskriminierungsschutz für kirchenbehördliches Unterlassen und Tun
o Beweislast:
Behördliche Sachverhaltsaufklärungspflicht

Warum ist das wichtig?

1. Problemsystem
Im Lauf der vergangenen acht Jahre und auf der Grundlage von verfälschenden und falschen Botschaften entwickelte sich im Kanton, im Bistum und im Kath. Konfessionsteil St. Gallen ein Problemsystem. In dessen Kern liegt sachwillkürliche, faktendiffuse Kommunikation, die eine sachbezogene Lösung von Konflikten und ihren Unterpunkten verhindert und stattdessen zur Personalisierung der Schwierigkeiten mit entsprechenden Bedrängnissen für die Mitarbeiterfamilien führt.
Keimzelle der Unrechtsdynamik ist Sachwillkür/Beweislastverdrehung, d. h. die systematische Aushebelung des Legalitätsprinzips und damit der Grundrechtsbindung (Verhältnismässigkeit, Diskriminierungsschutz,…) für hoheitliches Unterlassen und Tun.

2. Niederschweigung demokratischer Notsignale
Symptomatisch dafür ist das Blockadeschweigen gegenüber demokratisch vorgetragenen Notsignalen (erste Gewalt): In Petitionen, u. a. in Zuzwil und im Toggenburg sowie in Volksmotionen bistumsweit haben gut 1‘800 katholische Frauen, Kinder und Männer - also weit mehr als ein halbes Prozent der kath. Bevölkerung im Konfessionsteil – verlangt, dass im Umgang mit unseren Steuergeldern im Personalwesen endlich „Transparenz und Menschlichkeit“ einkehrt. Bisher – Irrtum vorbehalten – ohne echte Resonanz.

3. Spitze des Eisbergs: Vertuschung der Verfasserschaft zum Rundmail v. 15.11.2017
Im Abwehrreflex gegen jegliche Kritik hat das Ordinariat SG („wir“, „Es steht kein Satz darin, welcher nicht besprochen worden war“, Absender „Klosterhof 6 b“,…) den Protest für die Korrektur „unfairer und undurchsichtiger Personalentscheide“ als „verleumderisch“ abqualifiziert.
Die Strafbehörden in SG vertuschen die amtsoffiziellen Grundrechtsverletzungen dieses Rundmails durch die Behauptung, es habe gar niemand hoheitlich (sondern nur privat) gehandelt. Dazu manipulieren sie die Absenderangabe durch die Vorgabe einer Privatadresse („Wiesenstr. 44“).

St. Gallen, Schweiz

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2022-09-25 18:06:59 +0200

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