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An: Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin VBS

Viola liest mit: Jetzt Kabelaufklärung abschaffen!

Seit mindestens 2017 wird der Internetverkehr von uns allen massenhaft mitgelesen, ausgewertet und für spätere Auswertungen durch Armee und Geheimdienst in der Schweiz gespeichert. Ein Gerichtsverfahren der Digitalen Gesellschaft zeigt, dass inländische Kommunikation inhaltlich gelesen und ausgewertet wird. Dies steht entgegen den Versprechungen von Bundesrat und anderen Behörden im Abstimmungskampf, als wir 2016 dem neuen Nachrichtendienstgesetz zustimmten und damit die Kabelaufklärung legalisierten. Damals hiess es, «dass eine flächendeckende Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen ist». Immer wieder wurde betont, die Kabelaufklärung sei ein Mittel der Auslandsaufklärung. Da jedoch die große Mehrheit der Internetkommunikation in der Schweiz über ausländische Server und Netzwerke läuft, sind wir alle von dieser Überwachung betroffen.

Die Kabelaufklärung ist also unter falschem Vorwand eingeführt worden und verstösst gegen die Grundrechte. Wir alle stehen ohne Anlass und Verdacht unter Beobachtung. Wir fordern deshalb, dass diese Massenüberwachung in der kommenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes abgeschafft wird.

Warum ist das wichtig?

Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose Massenüberwachung, die an den Glasfaserkabeln ansetzt. Sie wurde in der Schweiz 2017 mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz legalisiert und ermöglicht dem Geheimdienst das stichwortartige Durchsuchen der Telekommunikation. Mit dieser Suche kann ohne Verdacht jede Person ins Visier des Nachrichtendienstes geraten – ohne jemals davon zu erfahren. Der Geheimdienst tauscht seine Daten mit der NSA und anderen Sicherheitsdiensten im Ausland aus.

Unsere Grundrechte werden so mit Füssen getreten werden. In der Europäischen Menschenrechtskonvention heisst es in Artikel 8: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. In ähnlicher Formulierung steht dieser Satz auch in Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung. Mit der sogenannten Kabelaufklärung verletzen der Bundesrat, der Geheimdienst und die Armee diese Grundrechte. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, in der anstehenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes unsere Privatsphäre, Daten und Grundrechte wirksam zu schützen. Dazu gehört der Verzicht auf die Massenüberwachung mit der Kabelaufklärung.

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