An: Kantonsgericht Wallis
Schluss mit der juristischen Erpressung durch Syngenta!
français - Gesamtzahl Unterschriften aller Sprachversionen
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An das Kantonsgericht Wallis
Syngenta erkennt seine Verantwortung für die direkten Einleitungen von 1,2,4-Triazol an, die in den Genfersee gelangt sind. Die Einleitungen wurden inzwischen gestoppt. Doch der Stoff ist äusserst langlebig. Die Verschmutzung wird deshalb noch viele Jahre im See bleiben.
Die Stadt Lausanne geht nun juristisch vor. Sie will Syngenta zur Verantwortung ziehen und verhindern, dass am Ende die Steuerzahler*innen für die notwendigen Anpassungen der Trinkwasserfiltersysteme aufkommen müssen. Doch Syngenta und CIMO legen immer wieder Beschwerde ein und blockieren damit den Zugang zu den Verwaltungsakten.
Das ist inakzeptabel. Es ist ein Paradebeispiel für die Methoden, mit denen multinationale Konzerne versuchen, Transparenz zu verhindern und Bürger*innen ihre Rechte vorzuenthalten.
Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Keine Konzernherrschaft.
Bürger*innen haben ein Recht darauf zu wissen, was passiert ist. Das öffentliche Interesse steht über Konzernprofiten. Wer verschmutzt, muss zahlen. Die Justiz muss schützen und darf nicht als Waffe dienen.
Mit dieser Petition fordern wir Sie deshalb auf:
1️⃣ Die Beschwerde von Syngenta abzuweisen.
2️⃣ Den Entscheid des Walliser Staatsrats zu bestätigen: Lausanne hat das Recht auf Zugang zu den Informationen.
3️⃣ Das Verursacherprinzip anzuwenden: Syngenta bezahlt für die verursachten Schäden, nicht die Steuerzahler*innen.
4️⃣ Syngenta wegen missbräuchlicher Rechtsmittel und des Versuchs, Informationen von öffentlichem Interesse zurückzuhalten, zu verurteilen.
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An das Kantonsgericht Wallis
Syngenta erkennt seine Verantwortung für die direkten Einleitungen von 1,2,4-Triazol an, die in den Genfersee gelangt sind. Die Einleitungen wurden inzwischen gestoppt. Doch der Stoff ist äusserst langlebig. Die Verschmutzung wird deshalb noch viele Jahre im See bleiben.
Die Stadt Lausanne geht nun juristisch vor. Sie will Syngenta zur Verantwortung ziehen und verhindern, dass am Ende die Steuerzahler*innen für die notwendigen Anpassungen der Trinkwasserfiltersysteme aufkommen müssen. Doch Syngenta und CIMO legen immer wieder Beschwerde ein und blockieren damit den Zugang zu den Verwaltungsakten.
Das ist inakzeptabel. Es ist ein Paradebeispiel für die Methoden, mit denen multinationale Konzerne versuchen, Transparenz zu verhindern und Bürger*innen ihre Rechte vorzuenthalten.
Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Keine Konzernherrschaft.
Bürger*innen haben ein Recht darauf zu wissen, was passiert ist. Das öffentliche Interesse steht über Konzernprofiten. Wer verschmutzt, muss zahlen. Die Justiz muss schützen und darf nicht als Waffe dienen.
Mit dieser Petition fordern wir Sie deshalb auf:
1️⃣ Die Beschwerde von Syngenta abzuweisen.
2️⃣ Den Entscheid des Walliser Staatsrats zu bestätigen: Lausanne hat das Recht auf Zugang zu den Informationen.
3️⃣ Das Verursacherprinzip anzuwenden: Syngenta bezahlt für die verursachten Schäden, nicht die Steuerzahler*innen.
4️⃣ Syngenta wegen missbräuchlicher Rechtsmittel und des Versuchs, Informationen von öffentlichem Interesse zurückzuhalten, zu verurteilen.
Warum ist das wichtig?
Stellen Sie sich vor: Seit Jahren leitet Syngenta Chemikalien in den See ein, aus dem Ihr Trinkwasser stammt. Die Behörden entdecken die Verschmutzung. Syngenta erkennt seine Verantwortung an. Damit müsste die Sache doch klar sein, oder?
Leider nein.
Der Genfersee ist mit 1,2,4-Triazol belastet. Die chemische Substanz stellt bei den gemessenen Konzentrationen zwar kein bekanntes Risiko für die menschliche Gesundheit dar, ist im Wasser aber nicht sichtbar und lässt sich mit den bestehenden Filtersystemen derzeit nicht entfernen. Mögliche sogenannte «Cocktail-Effekte» im Zusammenspiel mit anderen Stoffen wurden nicht untersucht. Dasselbe gilt für die langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität.
Syngenta nutzt nun den Rechtsweg, um das in der Bundesverfassung verankerte Verursacherprinzip zu umgehen. Der Konzern blockiert, legt Beschwerde ein und verweigert Städten und Wasserversorgern, die sich an diesem Verfahren beteiligen, Transparenz und Zugang zu den Akten.
Und jetzt legt Syngenta noch einmal nach.
Die Walliser Gerichte müssen Nein zu dieser juristischen Schikane sagen und Ja zum Recht der Bürger*innen, ihre Interessen juristisch vertreten zu lassen.
Was bisher geschah:
- 2015 bis 2025: Syngenta leitet über seinen Standort in Monthey im Wallis 1,2,4-Triazol in die Rhône ein.
- August 2025: Die Verunreinigung des Genfersees wird entdeckt.
- März 2026: Syngenta legt Beschwerde ein, um den Zugang zu den Informationen zu blockieren.
- Juli 2026: Der Walliser Staatsrat bestätigt das Recht der Stadt Lausanne, sich am Verfahren zu beteiligen und Zugang zu den Informationen zu erhalten.
- Juli 2026: Syngenta akzeptiert diesen Entscheid nicht und zieht den Fall vor das Kantonsgericht Wallis.
Das ist juristische Schikane.
Syngenta behauptet, die Offenlegung von Informationen über seine Einleitungen würde seine «Geschäftsgeheimnisse» gefährden.
Das stimmt nicht.
Ein Geschäftsgeheimnis schützt eine Formel, ein Verfahren oder eine Innovation.
Industrielle Einleitungen sind keine Innovation. Sie sind Umweltverschmutzung. Informationen darüber gehören an die Öffentlichkeit.
Syngenta versucht, seine Profite auf Kosten von einer Million Menschen zu schützen. Sie sollen wegen der notwendigen neuen Filtersysteme künftig mehr für ihr Trinkwasser bezahlen.
Das lassen wir nicht zu.
Wer sind die Betroffenen?
Eine Million Menschen in der Westschweiz und in Frankreich, die Wasser aus dem Genfersee trinken. Wenn Syngenta weiterhin den Zugang der Stadt Lausanne zu den Akten blockiert und sich dem Verursacherprinzip widersetzt, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten für Ihre Trinkwasserversorgung rechnen.