500 Unterschriften erreicht
An: Staatssekretariat für Migration (SEM) und Bundesrat Beat Jans
Abschiebestopp und Flüchtlingsstatus für iranische Geflüchtete
Unsere rechtlichen Forderungen und Argumente
1. Anerkennung systematischer Lebensbedrohung (Art. 3 Genfer Konvention und Art. 3 AsylG)
In Anbetracht der UN-Berichte aus dem Jahr 2026 über die weitverbreitete Unterdrückung von Zivilisten sowie die Kriminalisierung ziviler und ideologischer Aktivitäten hat die Gefahr von Verfolgung und Folter für iranische Staatsbürger einen allgemeinen und systematischen Charakter angenommen. Wir fordern, dass das „Recht auf Asyl“ für in der Schweiz lebende Iraner aufgrund des hohen Risikos grundlegender Menschenrechtsverletzungen im Falle einer Rückkehr vollumfänglich anerkannt wird.
2. Auswirkungen terroristischer Einstufungen auf die Sicherheit von Asylsuchenden (Art. 3 EMRK)
Die Einstufung der Revolutionsgarde (IRGC) als Terrororganisation hat das Sicherheitsrisiko für alle Asylsuchenden erhöht. Jeder Verdacht auf Verbindungen zum Westen oder Aktivitäten im Ausland führt im Iran zu drakonischen Sicherheitsmassnahmen. Daher ist die Gewährung des Flüchtlingsstatus (Ausweis B) der einzige Weg, um die Sicherheit und Menschenwürde dieser Personen gemäss den internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu gewährleisten.
3. Gefahren durch Kriegszustand und allgemeine Gewalt (Art. 83 Abs. 4 AIG)
Der militärische Alarmzustand und die Instabilität infolge regionaler Konflikte im Jahr 2026 haben den Iran zu einem unsicheren Ort für die Zivilbevölkerung gemacht. Unter diesen Umständen widerspricht es dem Geist der humanitären Tradition der Schweiz, Asylsuchende in prekären und vorläufigen Status zu belassen. Wir fordern Rechtsstabilität und die Gewährung von Asyl, um die psychische und physische Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.
4. Notwendigkeit der Beendigung der „Politik der Suspendierung“ und Anerkennung des Integrationsrechts
Die restriktive Praxis der vergangenen Jahrzehnte und die Verweigerung des Flüchtlingsstatus haben lediglich zu sozialer Isolation und psychischer Zermürbung der Asylsuchenden geführt. Wir fordern den Bundesrat und die zuständigen Behörden auf, die bittere Realität im Iran anzuerkennen und iranischen Asylsuchenden durch die Gewährung des Status B zu ermöglichen, als nützliche und freie Bürger am gesellschaftlichen Leben in der Schweiz teilzunehmen und ihr Leben neu aufzubauen.
Warum ist das wichtig?
Dringender Appell für eine humanitäre Revision, den sofortigen Stopp von Ausschaffungen und die Gewährung des Flüchtlingsstatus für iranische Geflüchtete
An die zuständigen Behörden:
- Direktion des Staatssekretariats für Migration (SEM)
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
- Mitglieder des Bundesrates und der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir, die unterzeichnenden iranischen Geflüchteten in der Schweiz, wenden uns mit diesem dringenden Appell an Sie.
Im Vertrauen auf die langjährige humanitäre Tradition der Schweiz, die den Schutz menschlicher Werte hochhält, bitten wir um eine sofortige Revision der Asylpolitik gegenüber iranischen Staatsangehörigen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die anhaltende Ungewissheit und die Verweigerung des Flüchtlingsstatus angesichts der aktuellen Krisenlage weder mit den rechtlichen Normen der Schweizerischen Eidgenossenschaft noch mit internationalen Verträgen vereinbar sind.
Rechtliche Begründung und Dokumentation der Krisenlage:
1. Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips (Art. 5 AsylG & Art. 33 FK):
Gemäss Art. 5 des Asylgesetzes (AsylG) und Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Rückführung von Schutzsuchenden in ein Land, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht sind, untersagt. Angesichts der ausdrücklichen Verurteilungen durch die Vereinten Nationen im Januar 2026 bezüglich der systematischen Repressionen gegen Zivilisten, bedeutet jede Rückführung eine direkte Gefährdung des Rechts auf Leben.
2.Risiken durch die Einstufung staatlicher Institutionen als terroristische Organisationen (Art. 3 EMRK):
Mit der Einstufung der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) als terroristische Organisation durch die Europäische Union ist das Risiko von Festnahme, Folter und unmenschlicher Behandlung für jeden Iraner, der aus dem Ausland zurückkehrt, zu einer „eindeutigen und unmittelbaren Bedrohung“ geworden. Gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist der Schweizer Staat verpflichtet, durch die Gewährung des vollen Asylstatus zu verhindern, dass Personen diesen unmenschlichen Behandlungen ausgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist die Anerkennung des Asylrechts und die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsstatus die einzige rechtliche Lösung.
3. Notwendigkeit der Asylgewährung aufgrund von Kriegszuständen und allgemeiner Gewalt (Art. 83 Abs. 4 AIG):
Umfangreiche militärische Spannungen und ernsthafte Kriegsdrohungen im Jahr 2026 haben das gesamte Staatsgebiet Irans in einen Zustand extremer Unsicherheit und allgemeiner Gewalt versetzt. Gemäß dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verdienen Asylsuchende vollen internationalen Schutz, wenn die Sicherheit von Zivilisten aufgrund bewaffneter Konflikte gefährdet ist. Wir fordern, dass anstelle von Provisorien das Asylrecht dieser Personen anerkannt wird und ein stabiler Aufenthaltsstatus (Status B) ausgestellt wird, um deren rechtliche und menschliche Sicherheit zu gewährleisten.
4. Pflicht zur Neubeurteilung aufgrund grundlegend geänderter Umstände (Art. 32 AsylG):
Die Ereignisse des Jahres 2026 sind ein konkretes Beispiel für eine „wesentliche Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland“. Dies verpflichtet das Staatssekretariat für Migration (SEM), die neuen Realitäten anzuerkennen, von negativen Entscheiden abzusehen und das Asylrecht der Iraner anzuerkennen. Der Asylstatus muss basierend auf den Gefährdungen des Jahres 2026 aktualisiert und gewährt werden.
5. Schutz des Rechts auf Leben und soziale Integration (Art. 7 BV):
Die Anerkennung des Asylstatus ist nicht nur ein Verwaltungsakt, sondern ein Schritt zur Wahrung der psychischen Gesundheit und der Menschenwürde von Personen, die in Angst vor der Zukunft leben. Die Erteilung des Status B an iranische Asylsuchende schafft die notwendige Grundlage für Erwerbstätigkeit, wirtschaftliche Teilhabe und echte Integration in die Schweizer Gesellschaft und beendet die belastende Ungewissheit.
Unsere Forderungen:
- Sofortige Gewährung des Asylstatus (Status B): Anerkennung des gesetzlichen Asylrechts für Iraner und Umwandlung aller ungeklärten Statusverhältnisse in einen dauerhaften Asyl-Aufenthaltsstatus.
- Aktualisierung der SEM-Entscheidungskriterien: Umgehende Anpassung der Verfahrensprüfungen an die Menschenrechts- und Militärberichte des Jahres 2026.
- Beendigung der Politik der Ungewissheit: Aufnahme iranischer Asylsuchender als freie und produktive Mitglieder der Schweizer Gesellschaft unter dem Schutz des Asylgesetzes.
Wir bitten die zuständigen Behörden demütig, mit rechtlichem Mut und humanitärer Weitsicht, iranische Asylsuchende als gesetzliche Flüchtlinge anzuerkennen und ihnen zu ermöglichen, ihr Leben in der Schweiz im Schatten von Sicherheit und Gesetz aufzubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Empathie und Einheit
📢 UPDATE (20. März 2026):
Unsere Petition hat mediale Aufmerksamkeit erregt! Am 18. März wurde unser Interview im «Appenzell Volksfreund» veröffentlicht. In diesem Interview habe ich mit Nachdruck den sofortigen Abschiebestopp und die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für iranische Geflüchtete gefordert. Wir setzen uns weiterhin mit aller Kraft dafür ein.
📢 UPDATE (20. März 2026):
Unsere Petition hat mediale Aufmerksamkeit erregt! Am 18. März wurde unser Interview im «Appenzell Volksfreund» veröffentlicht. In diesem Interview habe ich mit Nachdruck den sofortigen Abschiebestopp und die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für iranische Geflüchtete gefordert. Wir setzen uns weiterhin mit aller Kraft dafür ein.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Die Übergabe erfolgt als formeller Rechtsbehelf an das SEM und EJPD. Wir fordern, dass diese Unterschriften als Beweis für die dringende Notwendigkeit gewertet werden, iranischen Geflüchteten aufgrund der Lage 2026 den Flüchtlingsstatus (Ausweis B) gemäss Art. 3 AsylG zu gewähren. Die Petition soll im Rahmen einer offiziellen Anhörung übergeben werden, um das Recht auf Asyl und dauerhaften Schutz rechtlich zu untermauern.