Abschiebestopp und Flüchtlingsstatus für iranische Geflüchtete

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  • Abschiebestopp und Flüchtlingsstatus für iranische Geflüchtete
    “Dringender Appell für eine humanitäre Revision, den sofortigen Stopp von Ausschaffungen und die Gewährung des Flüchtlingsstatus für iranische Geflüchtete” ​An die zuständigen Behörden: • ​Direktion des Staatssekretariats für Migration (SEM) • ​Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) • ​Mitglieder des Bundesrates und der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments ​Sehr geehrte Damen und Herren, ​Wir, die unterzeichnenden iranischen Geflüchteten in der Schweiz, wenden uns mit diesem dringenden Appell an Sie.   Im Vertrauen auf die langjährige humanitäre Tradition der Schweiz, die den Schutz menschlicher Werte hochhält, bitten wir um eine sofortige Revision der Asylpolitik gegenüber iranischen Staatsangehörigen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die anhaltende Ungewissheit und die Verweigerung des Flüchtlingsstatus angesichts der aktuellen Krisenlage weder mit den rechtlichen Normen der Schweizerischen Eidgenossenschaft noch mit internationalen Verträgen vereinbar sind. “​Rechtliche Begründung und Dokumentation der Krisenlage:” ​1. Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips (Art. 5 AsylG & Art. 33 FK): Gemäss Art. 5 des Asylgesetzes (AsylG) und Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Rückführung von Schutzsuchenden in ein Land, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht sind, untersagt. Angesichts der ausdrücklichen Verurteilungen durch die Vereinten Nationen im Januar 2026 bezüglich der systematischen Repressionen gegen Zivilisten, bedeutet jede Rückführung eine direkte Gefährdung des Rechts auf Leben. ​ 2.Risiken durch die Einstufung staatlicher Institutionen als terroristische Organisationen (Art. 3 EMRK): ​Mit der Einstufung der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) als terroristische Organisation durch die Europäische Union ist das Risiko von Festnahme, Folter und unmenschlicher Behandlung für jeden Iraner, der aus dem Ausland zurückkehrt, zu einer „eindeutigen und unmittelbaren Bedrohung“ geworden. Gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist der Schweizer Staat verpflichtet, durch die Gewährung des vollen Asylstatus zu verhindern, dass Personen diesen unmenschlichen Behandlungen ausgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist die Anerkennung des Asylrechts und die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsstatus die einzige rechtliche Lösung. ​3. Notwendigkeit der Asylgewährung aufgrund von Kriegszuständen und allgemeiner Gewalt (Art. 83 Abs. 4 AIG): ​Umfangreiche militärische Spannungen und ernsthafte Kriegsdrohungen im Jahr 2026 haben das gesamte Staatsgebiet Irans in einen Zustand extremer Unsicherheit und allgemeiner Gewalt versetzt. Gemäß dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verdienen Asylsuchende vollen internationalen Schutz, wenn die Sicherheit von Zivilisten aufgrund bewaffneter Konflikte gefährdet ist. Wir fordern, dass anstelle von Provisorien das Asylrecht dieser Personen anerkannt wird und ein stabiler Aufenthaltsstatus (Status B) ausgestellt wird, um deren rechtliche und menschliche Sicherheit zu gewährleisten. ​4. Pflicht zur Neubeurteilung aufgrund grundlegend geänderter Umstände (Art. 32 AsylG): ​Die Ereignisse des Jahres 2026 sind ein konkretes Beispiel für eine „wesentliche Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland“. Dies verpflichtet das Staatssekretariat für Migration (SEM), die neuen Realitäten anzuerkennen, von negativen Entscheiden abzusehen und das Asylrecht der Iraner anzuerkennen. Der Asylstatus muss basierend auf den Gefährdungen des Jahres 2026 aktualisiert und gewährt werden. ​5. Schutz des Rechts auf Leben und soziale Integration (Art. 7 BV): ​Die Anerkennung des Asylstatus ist nicht nur ein Verwaltungsakt, sondern ein Schritt zur Wahrung der psychischen Gesundheit und der Menschenwürde von Personen, die in Angst vor der Zukunft leben. Die Erteilung des Status B an iranische Asylsuchende schafft die notwendige Grundlage für Erwerbstätigkeit, wirtschaftliche Teilhabe und echte Integration in die Schweizer Gesellschaft und beendet die belastende Ungewissheit. ​Unsere Forderungen: • ​Sofortige Gewährung des Asylstatus (Status B): Anerkennung des gesetzlichen Asylrechts für Iraner und Umwandlung aller ungeklärten Statusverhältnisse in einen dauerhaften Asyl-Aufenthaltsstatus. • ​Aktualisierung der SEM-Entscheidungskriterien: Umgehende Anpassung der Verfahrensprüfungen an die Menschenrechts- und Militärberichte des Jahres 2026. • ​Beendigung der Politik der Ungewissheit: Aufnahme iranischer Asylsuchender als freie und produktive Mitglieder der Schweizer Gesellschaft unter dem Schutz des Asylgesetzes. ​Wir bitten die zuständigen Behörden demütig, mit rechtlichem Mut und humanitärer Weitsicht, iranische Asylsuchende als gesetzliche Flüchtlinge anzuerkennen und ihnen zu ermöglichen, ihr Leben in der Schweiz im Schatten von Sicherheit und Gesetz aufzubauen. ​Mit freundlichen Grüßen Empathie und Einheit Mohsen Masoudi  ​​
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    Gestartet von Mohsen Masoudi