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An: Grosser Rat des Kantons Wallis, Walliser Regierung und politische Parteien
STIMMRECHT FÜR ALLE

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Mit dieser Petition fordern wir den Grossen Rat, die Walliser Regierung und die politischen Parteien auf, konkrete Massnahmen vorzuschlagen.
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Mit dieser Petition fordern wir den Grossen Rat, die Walliser Regierung und die politischen Parteien auf, konkrete Massnahmen vorzuschlagen.
Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt an der Politik teilnehmen können. Sie sollen wählen, abstimmen und sich politisch engagieren können – ohne Hindernisse.
Dafür braucht es zugängliche Strukturen und klare Unterstützung.
Warum ist das wichtig?
Wir, Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderungen des Kantons Wallis, fordern:
1. Barrierefreiheit der Wahl- und Abstimmungsunterlagen sowie der Orte politischer Teilhabe
Damit alle Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte vollständig ausüben können, ist es unerlässlich, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahl- und Abstimmungsunterlagen sowie der Orte politischer Partizipation sicherzustellen. Diese Anforderung ist ausdrücklich in Artikel 29 der UNO-Behindertenrechtskonvention verankert, der besagt, dass die Vertragsstaaten «sicherstellen, dass die Wahlverfahren,
-einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind».
-einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind».
2. Aufhebung der gesetzlichen Hindernisse, die die politischen Rechte einschränken
Wir fordern die Abschaffung der gesetzlichen Bestimmungen, die bestimmten Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte vorenthalten - insbesondere jenen, die unter umfassender Beistandschaft oder unter Vorsorgeauftrag stehen. Im Wallis entspricht der Artikel 14 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR) der Bundesgesetzgebung: Die betroffenen Personen sind derzeit aufgrund einer vermuteten Urteilsunfähigkeit vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dieser Ausschluss stellt eine Ungleichbehandlung zwischen Bürgerinnen und Bürgern dar und ist unvereinbar mit der UNO-Behindertenrechtskonvention, die von der Schweiz vor mehr als zehn Jahren ratifiziert wurde. Artikel 29 der UNO-Behindertenrechtskonvention ist eindeutig: «Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu geniessen.»