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An: den Bundesrat

Schweizer Homeoffice-Pflicht und Risikogruppen-Schutz, jetzt!

Der Bundesart soll für die ganze Schweiz nach dem Vorbild des Kantons Thurgau eine Homeoffice-Pflicht einführen. D.h. die Arbeitgeber/innen sorgen dafür, dass die Arbeitnehmer/innen ihre Arbeit so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen.

Ist für Arbeitnehmer/innen aus einer Risikogruppe kein Homeoffice möglich, so sollen sie wie im Frühling das Recht haben, unter Lohnfortzahlung beurlaubt zu werden.

Warum ist das wichtig?

Die Schweiz hat im europäischen Vergleich rekordhohe Corona-Infektions- und Todeszahlen. Spitäler und Gesundheitspersonal sind am oder über dem Limit.

Die wissenschaftliche Taskforce, das Bundesamt für Gesundheit und die Kantonsärzt/innen fordern in der Sache einen echten Shutdown, die Taskforce auch explizit mit striktem Homeoffice.

Insbesondere kleinere und mittelgrosse Unternehmen setzen die Homeoffice-Empfehlung des Bundes aber nicht um.



Durch das Contact Tracing im Kanton Thurgau hat man gemäss dem dortigen Gesundheitsdirektor Urs Martin festgestellt, dass es viele Ansteckungen am Arbeitsplatz gibt. Die Einführung der Homeoffice-Pflicht in diesem Kanton hat nun laut Martin dazu geführt, dass sich nach nur schon einer Woche nach Einführung viele Betriebe daran halten und die Kontakte abnehmen.

Sogar der anfängliche kritische Präsident des Thurgauer Gewerbeverbands Hansjörg Brunner sagt, dass die Pflicht gut funktioniert.

Der Verband Angestellte Schweiz, der 16’000 Arbeitnehmer/innen vertritt, fordert eine Homeoffice-Pflicht durch den Bundesrat; der kaufmännische Verband Schweiz unterstützt eine Pflicht, sofern sie epidemiologisch nötig ist (was sie laut der wissenschaftlichen Taskforce ist).

(Quelle für die obigen Aussagen: https://www.tagesanzeiger.ch/arbeitnehmer-fordern-homeoffice-pflicht-223974063106)

Bei der jetzigen epidemiologischen Lage ist das Risiko einer Ansteckung statistisch sehr hoch. Schutzkonzepte scheinen in der Praxis nicht gut zu funktionieren. Sonst hätte das Contact Tracing des Kantons Thurgau am Arbeitsplatz nicht so viele Coronavirus-Infektionen festgestellt.

Niemand soll aber bei seiner Arbeit einer schweren Gefahr für seine Gesundheit ausgesetzt werden.

Deshalb sollen Risikogruppenangehörige, für die Homeoffice nicht möglich ist, wie im Frühling das Recht auf Beurlaubung unter Lohnfortzahlung haben.

Hashtag für das Teilen auf sozialen Medien: #HomeofficeCH

Simon Gehren, Projekt CoronaZero

Twitter: https://twitter.com/CoronaZeroCH

Webseite: https://www.coronazero.ch

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