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An: Staatssekretariat für Migration

Schutz von Familie Yürük vor Folter

Bild von M.T ElGassier auf Unsplash

Liebes SEM, durch Anwenden der Souveränitätsklausel (Art. 17 der Dublin-III-Verordnung) können Sie Familie Yürük ein reguläres Asylverfahren in der Schweiz ermöglichen. Wenn Sie dies nicht tun, wird die Familie nach Kroatien gebracht. Dort droht ihr, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden, Folter und Abschiebung in die Türkei, von wo sie geflohen ist, weil sie politisch verfolgt wird.

Warum ist das wichtig?

Erich Kästner. „ An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Wenn wir tatenlos zusehen, machen wir uns an den Grausamkeiten, welcher der Familie drohen, mit schuld.

Neuigkeiten

2023-07-11 09:55:17 +0200

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2023-07-10 13:19:44 +0200

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2023-07-10 09:10:48 +0200

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2023-07-09 21:15:11 +0200

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