Wir stellen fest, dass die Zunahme an verschuldeten Menschen von Tag zu Tag ansteigt.
Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) ist die gesetzliche Grundlage und regelt sämtliche Rechte und Pflichten.
Wer in der Schweiz betrieben wird, wird sich mit dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum anfreunden müssen. Wer das erleidet, der verarmt in der Schweiz und kann von da an kein würdiges Menschenleben mehr führen. Man verarmt und gerät durch das System noch in weitere Verschuldung, da diverse Ausgaben nicht berücksichtigt werden können.
Das SchKG regelt in Art. 92 die Unpfändbarkeit und in Art. 93 die begrenzte Pfändbarkeit von Vermögen.
Wobei der Katalog der Unpfändbarkeit nicht abschliessend im Gesetz definiert worden ist.
Das Problem ist, sobald eine Lohnpfändung in Gang gekommen ist, wird das Einkommen auf das Existenzminimum herabgestuft und sämtliches Vermögen, welches die Existenzbedürfnisse übersteigen, kann gepfändet werden. Es ist vorprogrammiert, dass der Schuldner in eine Teufelsspirale gerät, aus der es kaum ein Entrinnen gibt, da man mit dem Existenzminimum kaum noch Rechnungen begleichen kann.
Hier fängt die Diskriminierung schon an. Man wird generell und überall abgelehnt. Der Betreibungsregisterauszug stellt eine massive und unüberwindbare Belastung für alle Wohnungs- und Stellensuchenden dar, zudem werden Steuerschulden, Mietzinse und Weiterbildungskosten nicht in das Existenzminimum angerechnet.
Trotz der Kompetenzen diverser Beratungsstellen gibt’s keinerlei wirkliche Hilfe für verschuldete Menschen in der Schweiz. Gerade finanzielle Unterstützung wird keine geboten. Im Gegenteil man soll für Beratungen noch bezahlen, obschon man am Limit angekommen ist. Entschuldungshilfen werden nur denjenigen angeboten, die den geschuldeten Betrag innerhalb einer Frist von 1-3 Jahren abzahlen können. Andere werden einfach fallen gelassen.
Im Fall eines Zürcher Arztes endete eine Pfandverwertung mit einem Suizid. Es ist nicht der einzige Fall. Viele Schuldner verlieren den Lebenssinn und scheiden freiwillig aus dem Leben und das, nicht weil sie es wollen sondern, weil man ihnen keine Wahl lässt.
Werden Lohnpfändung beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin angezeigt, so riskiert der Angestellte den Verlust der Arbeitsstelle. Auch ist dies für viele Betroffene eine seelische Belastung, wenn das Geschäft von den finanziellen Problemen erfährt.
Es gibt kaum Möglichkeiten, aus diesem finsteren Teufelskreis auszubrechen. Das muss sich ändern. Der Staat muss den Schuldner helfen, ihr Recht mittels Beschwerde anbringen zu können. Es braucht eine kantonale Anlaufstelle (ausserhalb der Aufsichtsstelle beim Obergericht).
Auch wenn es Sie persönlich nicht betrifft, sind es genau solche Probleme, welche Menschen auf den Gedanken des Suizids führen. Wir sind der Meinung, dass ein würdiges Menschenleben trotz Verschuldung an erster Stelle kommt. Wir haben zu lange weggeschaut und die betroffenen Bürger und Bürgerinnen im Stich gelassen.
Die Teufelsspirale muss ein Ende haben und das geht nur mit Ihrer Hilfe und Unterstützung!
Heute ist dieser Tag!
Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition und helfen Sie so mit, Diskriminierung abzuschaffen und ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
F.S.