An: Regierungsrat Kanton Solothurn und Kantonsparlament Solothurn
Nein zum Kopftuchverbot an Solothurner Schulen!

Sehr geehrte Regierungsrät:innen
Sehr geehrte Kantonsparlamentarier:innen
Im Kanton Solothurn steht ein weitreichendes Verbot religiöser Kleidung an Schulen zur Debatte. Es wird insbesondere muslimische Mädchen und Frauen treffen. Wir sagen Nein zu patriarchalem Zwang und Nein zu staatlicher Bevormundung und Diskriminierung. Kinder vor Zwang zu schützen, ist richtig und wichtig. Doch ein pauschales Verbot religiöser Kleidung ist der falsche Weg. Es bekämpft nicht die Ursachen von Zwang, sondern schränkt die Rechte derjenigen ein, die es angeblich schützen soll.
Sehr geehrte Kantonsparlamentarier:innen
Im Kanton Solothurn steht ein weitreichendes Verbot religiöser Kleidung an Schulen zur Debatte. Es wird insbesondere muslimische Mädchen und Frauen treffen. Wir sagen Nein zu patriarchalem Zwang und Nein zu staatlicher Bevormundung und Diskriminierung. Kinder vor Zwang zu schützen, ist richtig und wichtig. Doch ein pauschales Verbot religiöser Kleidung ist der falsche Weg. Es bekämpft nicht die Ursachen von Zwang, sondern schränkt die Rechte derjenigen ein, die es angeblich schützen soll.
Wir fordern Sie auf, den Auftrag A 0233/2026 «Schutz der Kinder vor religiösem Zwang an Schulen» abzulehnen.
Warum ist das wichtig?
Mädchen brauchen Selbstbestimmung und keine neuen Vorschriften
Kein Mädchen darf gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen. Genauso wenig sollte der Staat Mädchen pauschal vorschreiben, dass sie keines tragen dürfen. Ein Kopftuch kann Ausdruck von familiärem oder gesellschaftlichem Druck sein. Es kann aber auch aus religiöser Überzeugung oder eigener Entscheidung getragen werden. Ein Kleidungsstück allein sagt nichts darüber aus, ob ein Mädchen unter Zwang steht. Feminismus bedeutet, patriarchale Machtverhältnisse zu bekämpfen und die Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen zu stärken. Nicht, ihnen vorzuschreiben, wie sie sich zu kleiden haben.
Wer Zwang bekämpfen will, muss betroffene Kinder unterstützen
Ein Kopftuchverbot beseitigt weder familiären Druck noch patriarchale Kontrolle. Es kann betroffene Mädchen sogar in zusätzliche Konflikte bringen: zwischen den Erwartungen ihrer Familie und den Vorschriften der Schule. Gerade Kinder, die unter Druck stehen, brauchen einen sicheren Zugang zu Bildung, vertrauenswürdige Bezugspersonen und wirksame Unterstützung. Die Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder Schutz finden, unabhängig von ihrer Religion oder Kleidung.
Religionsfreiheit und Gleichberechtigung gelten für alle
Der geplante Auftrag richtet sich gegen «auffällige» religiöse Symbole und Kleidungsstücke. Ein solches Verbot würde in der Praxis insbesondere muslimische Mädchen und Frauen treffen. Während kleine christliche Symbole weiterhin Platz hätten, könnten Kopftücher, Kippas oder Turbane verboten werden. Das ist keine gelebte Gleichbehandlung. Antimuslimischem Rassismus und der Ausgrenzung religiöser Minderheiten müssen wir entgegentreten gerade auch dann, wenn Diskriminierung mit Gleichstellung oder Kindesschutz begründet wird. Eine offene Gesellschaft muss unterschiedliche Überzeugungen aushalten können. Religionsfreiheit gilt nicht nur für die Mehrheit.
Frauen nicht aus dem Bildungswesen ausschliessen
Das geplante Verbot würde auch Lehrerinnen und weitere pädagogisch tätige Personen betreffen. Frauen, die ein Kopftuch tragen, könnten dadurch vor die Wahl gestellt werden, ihre religiöse Überzeugung aufzugeben oder auf ihren Beruf zu verzichten.
Das ist keine Gleichstellung. Es schafft neue Hürden für Frauen, die bereits von Diskriminierung betroffen sein können. Lehrpersonen müssen an ihrer fachlichen Kompetenz, ihrer pädagogischen Arbeit und ihrem respektvollen Umgang mit Kindern gemessen werden und nicht allein an ihrer Kleidung.
Wer Zwang bekämpfen will, muss betroffene Kinder unterstützen
Ein Kopftuchverbot beseitigt weder familiären Druck noch patriarchale Kontrolle. Es kann betroffene Mädchen sogar in zusätzliche Konflikte bringen: zwischen den Erwartungen ihrer Familie und den Vorschriften der Schule. Gerade Kinder, die unter Druck stehen, brauchen einen sicheren Zugang zu Bildung, vertrauenswürdige Bezugspersonen und wirksame Unterstützung. Die Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder Schutz finden, unabhängig von ihrer Religion oder Kleidung.
Religionsfreiheit und Gleichberechtigung gelten für alle
Der geplante Auftrag richtet sich gegen «auffällige» religiöse Symbole und Kleidungsstücke. Ein solches Verbot würde in der Praxis insbesondere muslimische Mädchen und Frauen treffen. Während kleine christliche Symbole weiterhin Platz hätten, könnten Kopftücher, Kippas oder Turbane verboten werden. Das ist keine gelebte Gleichbehandlung. Antimuslimischem Rassismus und der Ausgrenzung religiöser Minderheiten müssen wir entgegentreten gerade auch dann, wenn Diskriminierung mit Gleichstellung oder Kindesschutz begründet wird. Eine offene Gesellschaft muss unterschiedliche Überzeugungen aushalten können. Religionsfreiheit gilt nicht nur für die Mehrheit.
Frauen nicht aus dem Bildungswesen ausschliessen
Das geplante Verbot würde auch Lehrerinnen und weitere pädagogisch tätige Personen betreffen. Frauen, die ein Kopftuch tragen, könnten dadurch vor die Wahl gestellt werden, ihre religiöse Überzeugung aufzugeben oder auf ihren Beruf zu verzichten.
Das ist keine Gleichstellung. Es schafft neue Hürden für Frauen, die bereits von Diskriminierung betroffen sein können. Lehrpersonen müssen an ihrer fachlichen Kompetenz, ihrer pädagogischen Arbeit und ihrem respektvollen Umgang mit Kindern gemessen werden und nicht allein an ihrer Kleidung.