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To: An die reformierte, katholische und christkatholische Kirche der Schweiz
Kirchliche Solidarität mit Afghanistan
Petition an die Synode und den Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, an die Schweizerische Bischofskonferenz und an den Bischof sowie die Synode der Christkatholischen Kirche der Schweiz
Grosse Sorge um Schutzsuchende aus Afghanistan
Eine offizielle, klare und engagierte Stellungnahme der Kirchen in der Schweiz zur Krise in Afghanistan würden wir sehr begrüssen.
In sehr vielen Pfarreien und Kirchgemeinden pflegen freiwillig Engagierte und Mitarbeitende Kontakte und Freundschaften mit Menschen aus Afghanistan. Sehr viele sind äusserst besorgt über die Situation von Familienangehörigen oder Freundinnen und Freunden in der Heimat.
Die Kirchen können zu einer solch massiven Krise, wie sie sich aktuell in Afghanistan zeigt nicht schweigen. Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, die Schweizerische Bischofskonferenz und den Bischof wie den Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz auf, sich in folgendem Sinn zu positionieren:
1. Asylsuchende aus Afghanistan sollten in der Schweiz zumindest eine vorläufige Aufnahme erhalten. Diese sollte jetzt nachträglich und von Amtes wegen auch jenen Asylsuchenden aus Afghanistan gewährt werden, deren Gesuch zu einem früheren Zeitpunkt abgewiesen wurde und die seither z.T. schon seit längerer Zeit unter erbärmlichen Verhältnissen in der Schweiz in der Nothilfe leben – vorausgesetzt, sie haben sich in der Zwischenzeit nichts wirklich Gravierendes zu Schulden kommen lassen.
2. Der Familiennachzug von Geflüchteten aus Afghanistan (B- oder F-Bewilligung) sollte erleichtert werden und auch Personen ausserhalb der eigentlichen Kernfamilie umfassen (z.B. Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister). Vorbild muss der erleichterte Familiennachzug für syrische Staatsangehörige im Jahr 2013 sein.
3. Die Schweizerische Bischofskonferenz, die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und der Bischof der Christkatholischen Kirche sollen dem Bund und den Kantonen nach Möglichkeit Unterstützung bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusichern, wie das bereits heute geschieht.
Grosse Sorge um Schutzsuchende aus Afghanistan
Eine offizielle, klare und engagierte Stellungnahme der Kirchen in der Schweiz zur Krise in Afghanistan würden wir sehr begrüssen.
In sehr vielen Pfarreien und Kirchgemeinden pflegen freiwillig Engagierte und Mitarbeitende Kontakte und Freundschaften mit Menschen aus Afghanistan. Sehr viele sind äusserst besorgt über die Situation von Familienangehörigen oder Freundinnen und Freunden in der Heimat.
Die Kirchen können zu einer solch massiven Krise, wie sie sich aktuell in Afghanistan zeigt nicht schweigen. Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, die Schweizerische Bischofskonferenz und den Bischof wie den Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz auf, sich in folgendem Sinn zu positionieren:
1. Asylsuchende aus Afghanistan sollten in der Schweiz zumindest eine vorläufige Aufnahme erhalten. Diese sollte jetzt nachträglich und von Amtes wegen auch jenen Asylsuchenden aus Afghanistan gewährt werden, deren Gesuch zu einem früheren Zeitpunkt abgewiesen wurde und die seither z.T. schon seit längerer Zeit unter erbärmlichen Verhältnissen in der Schweiz in der Nothilfe leben – vorausgesetzt, sie haben sich in der Zwischenzeit nichts wirklich Gravierendes zu Schulden kommen lassen.
2. Der Familiennachzug von Geflüchteten aus Afghanistan (B- oder F-Bewilligung) sollte erleichtert werden und auch Personen ausserhalb der eigentlichen Kernfamilie umfassen (z.B. Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister). Vorbild muss der erleichterte Familiennachzug für syrische Staatsangehörige im Jahr 2013 sein.
3. Die Schweizerische Bischofskonferenz, die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und der Bischof der Christkatholischen Kirche sollen dem Bund und den Kantonen nach Möglichkeit Unterstützung bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusichern, wie das bereits heute geschieht.
Why is this important?
Neben diesen direkt aus der seelsorgerlichen und sozial-diakonischen Tätigkeit fliessenden Anliegen ist es den Unterzeichnenden wichtig , dass sich die Schweiz solidarisch zeigt mit jenen Mitgliedern der afghanischen Zivilgesellschaft, deren Streben nach einem eigenständigen Leben mit auch für uns wichtigen Werten wie Selbstbestimmung, Demokratie, Gleichberechtigung der Geschlechter und Glaubens- und Gewissensfreiheit durch die Machtübernahme der Taliban zu einem jähen Ende gekommen ist und die deshalb verständlicherweise versuchen werden, das Land zu verlassen.
Es würde deshalb aus Sicht der Unterzeichnenden der Schweiz gut anstehen, so rasch wie möglich eine wirklich substanzielle Anzahl Geflüchteter im Rahmen des Resettlementprogramms der UNO Flüchtlingsorganisation (UNHCR) aufzunehmen. Die Schutzbedürftigkeit wird bei diesem Verfahren vor der Einreise in das Aufnahmeland vom UNHCR vorgeprüft und nur von UNHCR anerkannte Flüchtlinge werden für das Resettlement Programm vorgeschlagen (das Asylverfahrenssystem des SEM wird dadurch also nicht belastet) und besonders Verletzliche (Folteropfer und traumatisierte Flüchtlinge, Frauen, Kinder, Kranke und Gebrechliche) kommen prioritär zum Zug. Personen, die schwere Verbrechen begangen haben oder eine Gefahr für andere darstellen, werden nicht für Resettlement vorgeschlagen. Zudem prüft das SEM jeweils den Integrationswillen der vorgeschlagenen Menschen. Die in Medien und Petitionen genannte Zielgrösse von 10'000 Menschen erscheint vor dem Hintergrund der Verminderung der Gesuchseingänge aufgrund von Corona in den letzten eineinhalb Jahren plausibel – eine solche Anzahl Menschen können die Schweiz und ihre Institutionen zusätzlich verkraften.
Die Medienmitteilung des Bundesrates vom 18. August (BR - Humanitäre Aufnahme von Personen aus Afghanistan in der Schweiz https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84752.html) lässt leider jeden positiven Hinweis im Hinblick auf diese Anliegen vermissen (die darin erwähnten humanitären Visa sind für die von uns gemeinten Betroffenen nicht brauchbar). Die Anliegen werden also nicht von selbst erfüllt werden – sie müssen vielmehr aktiv vertreten werden.
Das netzwerk migrationscharta.ch ist zusammen mit vielen anderen freiwillig Engagierten und Mitarbeitenden aus Pfarreien und Kirchgemeinden bereit, die Behörden bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten zu unterstützen.
Es würde deshalb aus Sicht der Unterzeichnenden der Schweiz gut anstehen, so rasch wie möglich eine wirklich substanzielle Anzahl Geflüchteter im Rahmen des Resettlementprogramms der UNO Flüchtlingsorganisation (UNHCR) aufzunehmen. Die Schutzbedürftigkeit wird bei diesem Verfahren vor der Einreise in das Aufnahmeland vom UNHCR vorgeprüft und nur von UNHCR anerkannte Flüchtlinge werden für das Resettlement Programm vorgeschlagen (das Asylverfahrenssystem des SEM wird dadurch also nicht belastet) und besonders Verletzliche (Folteropfer und traumatisierte Flüchtlinge, Frauen, Kinder, Kranke und Gebrechliche) kommen prioritär zum Zug. Personen, die schwere Verbrechen begangen haben oder eine Gefahr für andere darstellen, werden nicht für Resettlement vorgeschlagen. Zudem prüft das SEM jeweils den Integrationswillen der vorgeschlagenen Menschen. Die in Medien und Petitionen genannte Zielgrösse von 10'000 Menschen erscheint vor dem Hintergrund der Verminderung der Gesuchseingänge aufgrund von Corona in den letzten eineinhalb Jahren plausibel – eine solche Anzahl Menschen können die Schweiz und ihre Institutionen zusätzlich verkraften.
Die Medienmitteilung des Bundesrates vom 18. August (BR - Humanitäre Aufnahme von Personen aus Afghanistan in der Schweiz https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84752.html) lässt leider jeden positiven Hinweis im Hinblick auf diese Anliegen vermissen (die darin erwähnten humanitären Visa sind für die von uns gemeinten Betroffenen nicht brauchbar). Die Anliegen werden also nicht von selbst erfüllt werden – sie müssen vielmehr aktiv vertreten werden.
Das netzwerk migrationscharta.ch ist zusammen mit vielen anderen freiwillig Engagierten und Mitarbeitenden aus Pfarreien und Kirchgemeinden bereit, die Behörden bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten zu unterstützen.