1,000 Unterschriften erreicht
An: Gesundheitswesen,ÄrztInnen,PatientInnen,Angestellte im Gesundheitswesen,Schweizer Bevölkerung
Keine Obergrenze für Tardoc
Petition an die Bundesversammlung der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
Keine tägliche Obergrenze der ärztlichen
Leistung (AL) im TARDOC
Wir, die Unterzeichnenden, ersuchen die Bundesversammlung, sich mit Nachdruck
gegen die geplante Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL)
im TARDOC einzusetzen und die zuständigen Behörden aufzufordern, auf diese
Massnahme zu verzichten.
Die vorgesehene Begrenzung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die ambulante
Gesundheitsversorgung der Schweiz dar. Ärztinnen und Ärzte müssten nach Erreichen
einer administrativ festgelegten Tageslimite ihre Tätigkeit beenden, obwohl weiterhin
Patientinnen und Patienten auf eine medizinische Behandlung angewiesen wären.
Medizinische Entscheidungen dürfen nicht durch starre administrative Limiten
bestimmt werden.
Die geplante Massnahme widerspricht der Strategie «ambulant vor stationär».
Ambulante Behandlungen würden wieder vermehrt in die Spitäler verlagert. Dies führt
zu höheren Kosten, längeren Wartezeiten und einer zusätzlichen Belastung der
Notfallstationen.
Bereits heute bestehen in zahlreichen Fachgebieten erhebliche Versorgungsengpässe.
Eine tägliche Begrenzung der ärztlichen Leistung verschärft diese Situation und
gefährdet die Patientensicherheit.
Besonders betroffen sind Facharztpraxen und ambulante Zentren mit einem hohen
Anteil an ärztlicher Leistung und wenigen oder keinen technischen Leistungen. Aus der
ärztlichen Leistung müssen Personal, Miete, Infrastruktur, Informatik, Versicherungen
und weitere Fixkosten finanziert werden. Eine starre Begrenzung gefährdet die
wirtschaftliche Existenz zahlreicher Praxen. Personalabbau, Investitionsstopp und
Praxisschliessungen wären absehbare Folgen.
Die geplante Obergrenze behandelt unterschiedliche Fachrichtungen trotz stark
unterschiedlicher Leistungsprofile gleich und führt damit zu einer sachlich nicht
gerechtfertigten Ungleichbehandlung.
Mit der OAAT bestehen bereits Instrumente zur Überwachung und Weiterentwicklung
des TARDOC. Deshalb sollen die Auswirkungen des neuen Tarifs zunächst während
mindestens drei Jahren evaluiert werden, bevor zusätzliche Steuerungsmassnahmen
beschlossen werden.
Eine starre tägliche Leistungsobergrenze stellt einen planwirtschaftlichen Eingriff in die
ambulante Gesundheitsversorgung dar. Sie schafft Fehlanreize, schwächt die
ambulante Versorgung und löst die strukturellen Herausforderungen des
Gesundheitswesens nicht nachhaltig.
Wir fordern:
• Verzicht auf die Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL).
• Sicherstellung einer bedarfsgerechten ambulanten Versorgung ohne administrative
Tageslimiten.
• Wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für ambulante Praxen und Zentren.
• Evaluation des TARDOC während mindestens drei Jahren unter Nutzung der
Steuerungsinstrumente der OAAT.
• Verbindlichen Einbezug der ärztlichen Fachgesellschaften und Dachorganisationen in
tarifpolitische Grundsatzentscheide.
Schlusswort
Diese Petition wird im Interesse aller Ärztinnen und Ärzte, aller im Gesundheitswesen
tätigen Berufsgruppen sowie der Schweizer Bevölkerung eingereicht. Eine qualitativ
hochstehende, wohnortsnahe und wirtschaftlich tragfähige ambulante
Gesundheitsversorgung ist eine unverzichtbare Grundlage unseres
Gesundheitssystems. Wir ersuchen die Bundesversammlung eindringlich, sich gegen
die Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung im TARDOC
einzusetzen.
Erstunterzeichner
Dr. med. N. Haupt
__________________________________
Unterschrift
Schweizerischen Eidgenossenschaft
Keine tägliche Obergrenze der ärztlichen
Leistung (AL) im TARDOC
Wir, die Unterzeichnenden, ersuchen die Bundesversammlung, sich mit Nachdruck
gegen die geplante Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL)
im TARDOC einzusetzen und die zuständigen Behörden aufzufordern, auf diese
Massnahme zu verzichten.
Die vorgesehene Begrenzung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die ambulante
Gesundheitsversorgung der Schweiz dar. Ärztinnen und Ärzte müssten nach Erreichen
einer administrativ festgelegten Tageslimite ihre Tätigkeit beenden, obwohl weiterhin
Patientinnen und Patienten auf eine medizinische Behandlung angewiesen wären.
Medizinische Entscheidungen dürfen nicht durch starre administrative Limiten
bestimmt werden.
Die geplante Massnahme widerspricht der Strategie «ambulant vor stationär».
Ambulante Behandlungen würden wieder vermehrt in die Spitäler verlagert. Dies führt
zu höheren Kosten, längeren Wartezeiten und einer zusätzlichen Belastung der
Notfallstationen.
Bereits heute bestehen in zahlreichen Fachgebieten erhebliche Versorgungsengpässe.
Eine tägliche Begrenzung der ärztlichen Leistung verschärft diese Situation und
gefährdet die Patientensicherheit.
Besonders betroffen sind Facharztpraxen und ambulante Zentren mit einem hohen
Anteil an ärztlicher Leistung und wenigen oder keinen technischen Leistungen. Aus der
ärztlichen Leistung müssen Personal, Miete, Infrastruktur, Informatik, Versicherungen
und weitere Fixkosten finanziert werden. Eine starre Begrenzung gefährdet die
wirtschaftliche Existenz zahlreicher Praxen. Personalabbau, Investitionsstopp und
Praxisschliessungen wären absehbare Folgen.
Die geplante Obergrenze behandelt unterschiedliche Fachrichtungen trotz stark
unterschiedlicher Leistungsprofile gleich und führt damit zu einer sachlich nicht
gerechtfertigten Ungleichbehandlung.
Mit der OAAT bestehen bereits Instrumente zur Überwachung und Weiterentwicklung
des TARDOC. Deshalb sollen die Auswirkungen des neuen Tarifs zunächst während
mindestens drei Jahren evaluiert werden, bevor zusätzliche Steuerungsmassnahmen
beschlossen werden.
Eine starre tägliche Leistungsobergrenze stellt einen planwirtschaftlichen Eingriff in die
ambulante Gesundheitsversorgung dar. Sie schafft Fehlanreize, schwächt die
ambulante Versorgung und löst die strukturellen Herausforderungen des
Gesundheitswesens nicht nachhaltig.
Wir fordern:
• Verzicht auf die Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL).
• Sicherstellung einer bedarfsgerechten ambulanten Versorgung ohne administrative
Tageslimiten.
• Wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für ambulante Praxen und Zentren.
• Evaluation des TARDOC während mindestens drei Jahren unter Nutzung der
Steuerungsinstrumente der OAAT.
• Verbindlichen Einbezug der ärztlichen Fachgesellschaften und Dachorganisationen in
tarifpolitische Grundsatzentscheide.
Schlusswort
Diese Petition wird im Interesse aller Ärztinnen und Ärzte, aller im Gesundheitswesen
tätigen Berufsgruppen sowie der Schweizer Bevölkerung eingereicht. Eine qualitativ
hochstehende, wohnortsnahe und wirtschaftlich tragfähige ambulante
Gesundheitsversorgung ist eine unverzichtbare Grundlage unseres
Gesundheitssystems. Wir ersuchen die Bundesversammlung eindringlich, sich gegen
die Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung im TARDOC
einzusetzen.
Erstunterzeichner
Dr. med. N. Haupt
__________________________________
Unterschrift
Warum ist das wichtig?
Petition an die Bundesversammlung der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
Keine tägliche Obergrenze der ärztlichen
Leistung (AL) im TARDOC
Wir, die Unterzeichnenden, ersuchen die Bundesversammlung, sich mit Nachdruck
gegen die geplante Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL)
im TARDOC einzusetzen und die zuständigen Behörden aufzufordern, auf diese
Massnahme zu verzichten.
Die vorgesehene Begrenzung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die ambulante
Gesundheitsversorgung der Schweiz dar. Ärztinnen und Ärzte müssten nach Erreichen
einer administrativ festgelegten Tageslimite ihre Tätigkeit beenden, obwohl weiterhin
Patientinnen und Patienten auf eine medizinische Behandlung angewiesen wären.
Medizinische Entscheidungen dürfen nicht durch starre administrative Limiten
bestimmt werden.
Die geplante Massnahme widerspricht der Strategie «ambulant vor stationär».
Ambulante Behandlungen würden wieder vermehrt in die Spitäler verlagert. Dies führt
zu höheren Kosten, längeren Wartezeiten und einer zusätzlichen Belastung der
Notfallstationen.
Bereits heute bestehen in zahlreichen Fachgebieten erhebliche Versorgungsengpässe.
Eine tägliche Begrenzung der ärztlichen Leistung verschärft diese Situation und
gefährdet die Patientensicherheit.
Besonders betroffen sind Facharztpraxen und ambulante Zentren mit einem hohen
Anteil an ärztlicher Leistung und wenigen oder keinen technischen Leistungen. Aus der
ärztlichen Leistung müssen Personal, Miete, Infrastruktur, Informatik, Versicherungen
und weitere Fixkosten finanziert werden. Eine starre Begrenzung gefährdet die
wirtschaftliche Existenz zahlreicher Praxen. Personalabbau, Investitionsstopp und
Praxisschliessungen wären absehbare Folgen.
Die geplante Obergrenze behandelt unterschiedliche Fachrichtungen trotz stark
unterschiedlicher Leistungsprofile gleich und führt damit zu einer sachlich nicht
gerechtfertigten Ungleichbehandlung.
Mit der OAAT bestehen bereits Instrumente zur Überwachung und Weiterentwicklung
des TARDOC. Deshalb sollen die Auswirkungen des neuen Tarifs zunächst während
mindestens drei Jahren evaluiert werden, bevor zusätzliche Steuerungsmassnahmen
beschlossen werden.
Eine starre tägliche Leistungsobergrenze stellt einen planwirtschaftlichen Eingriff in die
ambulante Gesundheitsversorgung dar. Sie schafft Fehlanreize, schwächt die
ambulante Versorgung und löst die strukturellen Herausforderungen des
Gesundheitswesens nicht nachhaltig.
Wir fordern:
• Verzicht auf die Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL).
• Sicherstellung einer bedarfsgerechten ambulanten Versorgung ohne administrative
Tageslimiten.
• Wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für ambulante Praxen und Zentren.
• Evaluation des TARDOC während mindestens drei Jahren unter Nutzung der
Steuerungsinstrumente der OAAT.
• Verbindlichen Einbezug der ärztlichen Fachgesellschaften und Dachorganisationen in
tarifpolitische Grundsatzentscheide.
Schlusswort
Diese Petition wird im Interesse aller Ärztinnen und Ärzte, aller im Gesundheitswesen
tätigen Berufsgruppen sowie der Schweizer Bevölkerung eingereicht. Eine qualitativ
hochstehende, wohnortsnahe und wirtschaftlich tragfähige ambulante
Gesundheitsversorgung ist eine unverzichtbare Grundlage unseres
Gesundheitssystems. Wir ersuchen die Bundesversammlung eindringlich, sich gegen
die Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung im TARDOC
einzusetzen.
Erstunterzeichner
Dr. med. N. Haupt
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Unterschrift
Schweizerischen Eidgenossenschaft
Keine tägliche Obergrenze der ärztlichen
Leistung (AL) im TARDOC
Wir, die Unterzeichnenden, ersuchen die Bundesversammlung, sich mit Nachdruck
gegen die geplante Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL)
im TARDOC einzusetzen und die zuständigen Behörden aufzufordern, auf diese
Massnahme zu verzichten.
Die vorgesehene Begrenzung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die ambulante
Gesundheitsversorgung der Schweiz dar. Ärztinnen und Ärzte müssten nach Erreichen
einer administrativ festgelegten Tageslimite ihre Tätigkeit beenden, obwohl weiterhin
Patientinnen und Patienten auf eine medizinische Behandlung angewiesen wären.
Medizinische Entscheidungen dürfen nicht durch starre administrative Limiten
bestimmt werden.
Die geplante Massnahme widerspricht der Strategie «ambulant vor stationär».
Ambulante Behandlungen würden wieder vermehrt in die Spitäler verlagert. Dies führt
zu höheren Kosten, längeren Wartezeiten und einer zusätzlichen Belastung der
Notfallstationen.
Bereits heute bestehen in zahlreichen Fachgebieten erhebliche Versorgungsengpässe.
Eine tägliche Begrenzung der ärztlichen Leistung verschärft diese Situation und
gefährdet die Patientensicherheit.
Besonders betroffen sind Facharztpraxen und ambulante Zentren mit einem hohen
Anteil an ärztlicher Leistung und wenigen oder keinen technischen Leistungen. Aus der
ärztlichen Leistung müssen Personal, Miete, Infrastruktur, Informatik, Versicherungen
und weitere Fixkosten finanziert werden. Eine starre Begrenzung gefährdet die
wirtschaftliche Existenz zahlreicher Praxen. Personalabbau, Investitionsstopp und
Praxisschliessungen wären absehbare Folgen.
Die geplante Obergrenze behandelt unterschiedliche Fachrichtungen trotz stark
unterschiedlicher Leistungsprofile gleich und führt damit zu einer sachlich nicht
gerechtfertigten Ungleichbehandlung.
Mit der OAAT bestehen bereits Instrumente zur Überwachung und Weiterentwicklung
des TARDOC. Deshalb sollen die Auswirkungen des neuen Tarifs zunächst während
mindestens drei Jahren evaluiert werden, bevor zusätzliche Steuerungsmassnahmen
beschlossen werden.
Eine starre tägliche Leistungsobergrenze stellt einen planwirtschaftlichen Eingriff in die
ambulante Gesundheitsversorgung dar. Sie schafft Fehlanreize, schwächt die
ambulante Versorgung und löst die strukturellen Herausforderungen des
Gesundheitswesens nicht nachhaltig.
Wir fordern:
• Verzicht auf die Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL).
• Sicherstellung einer bedarfsgerechten ambulanten Versorgung ohne administrative
Tageslimiten.
• Wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für ambulante Praxen und Zentren.
• Evaluation des TARDOC während mindestens drei Jahren unter Nutzung der
Steuerungsinstrumente der OAAT.
• Verbindlichen Einbezug der ärztlichen Fachgesellschaften und Dachorganisationen in
tarifpolitische Grundsatzentscheide.
Schlusswort
Diese Petition wird im Interesse aller Ärztinnen und Ärzte, aller im Gesundheitswesen
tätigen Berufsgruppen sowie der Schweizer Bevölkerung eingereicht. Eine qualitativ
hochstehende, wohnortsnahe und wirtschaftlich tragfähige ambulante
Gesundheitsversorgung ist eine unverzichtbare Grundlage unseres
Gesundheitssystems. Wir ersuchen die Bundesversammlung eindringlich, sich gegen
die Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung im TARDOC
einzusetzen.
Erstunterzeichner
Dr. med. N. Haupt
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