100 Unterschriften erreicht
An: Martin Kessler, Baudirektor Kanton Schaffhausen
Falsche Sicherheit beim Fäsenstaubtunnel: Richtigstellung jetzt!
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Gemäss Bundesverfassung sind Behörden verpflichtet, sich im Vorfeld von Abstimmungen zurückhaltend und sachlich zu äussern. Dennoch werben Sie im Komitee «Sicherer Fäsenstaubtunnel» offensiv für ein Ja zum Autobahnausbau am 24. November 2024. Darüber hinaus haben Sie das Thema Sicherheit in einer Medienkonferenz des Regierungsrats am 25. September 2024 als zentrales Argument für das Ausbauprojekt inszeniert.
Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu den Tatsachen. Die Gesamtanalyse des ASTRA vom 1. Dezember 2022 (S.59) zeigt[1]:
Das geplante Ausbauprojekt erhöht die Verkehrssicherheits-Bilanz in Schaffhausen nicht.
Auf nationaler Ebene läuft deshalb bereits eine Abstimmungsbeschwerde zu diesem irreführenden Vorgehen. Wir fordern Sie daher mit Nachdruck auf, eine Richtigstellung zu veröffentlichen und sich zukünftig an die gebotene Zurückhaltung der Exekutive im Abstimmungskampf zu halten. Die freie und unverfälschte Meinungsbildung, wie sie die Bundesverfassung vorschreibt[2], muss gewährleistet bleiben.
Freundlichen Grüsse
Simon Stocker (Ständerat), Sebastian Schmid (IG Fäsenstaub), Romina Loliva
(Co-Präsidentin SP Kanton), Patrick Portmann (Co-Präsident SP Kanton), Linda De Ventura (SP-Fraktionspräsidentin), Martina Munz (Nationalrätin), Felix Schweizer (Vorstandsmitglied VCS), Christoph Hak (Präsident GLP Kanton), Lukas Ottiger (Fraktionspräsident GLP/Grüne/Junge Grüne/Die Mitte/EVP GSR), Leonie Altorfer (Co-Präsidentin JUSO Schaffhausen), Ernst Joos (FDP)
[1] Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP-NS)
[2] Art. 34 Abs. 2 BV
Gemäss Bundesverfassung sind Behörden verpflichtet, sich im Vorfeld von Abstimmungen zurückhaltend und sachlich zu äussern. Dennoch werben Sie im Komitee «Sicherer Fäsenstaubtunnel» offensiv für ein Ja zum Autobahnausbau am 24. November 2024. Darüber hinaus haben Sie das Thema Sicherheit in einer Medienkonferenz des Regierungsrats am 25. September 2024 als zentrales Argument für das Ausbauprojekt inszeniert.
Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu den Tatsachen. Die Gesamtanalyse des ASTRA vom 1. Dezember 2022 (S.59) zeigt[1]:
Das geplante Ausbauprojekt erhöht die Verkehrssicherheits-Bilanz in Schaffhausen nicht.
Auf nationaler Ebene läuft deshalb bereits eine Abstimmungsbeschwerde zu diesem irreführenden Vorgehen. Wir fordern Sie daher mit Nachdruck auf, eine Richtigstellung zu veröffentlichen und sich zukünftig an die gebotene Zurückhaltung der Exekutive im Abstimmungskampf zu halten. Die freie und unverfälschte Meinungsbildung, wie sie die Bundesverfassung vorschreibt[2], muss gewährleistet bleiben.
Freundlichen Grüsse
Simon Stocker (Ständerat), Sebastian Schmid (IG Fäsenstaub), Romina Loliva
(Co-Präsidentin SP Kanton), Patrick Portmann (Co-Präsident SP Kanton), Linda De Ventura (SP-Fraktionspräsidentin), Martina Munz (Nationalrätin), Felix Schweizer (Vorstandsmitglied VCS), Christoph Hak (Präsident GLP Kanton), Lukas Ottiger (Fraktionspräsident GLP/Grüne/Junge Grüne/Die Mitte/EVP GSR), Leonie Altorfer (Co-Präsidentin JUSO Schaffhausen), Ernst Joos (FDP)
[1] Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP-NS)
[2] Art. 34 Abs. 2 BV
Warum ist das wichtig?
Unterschreibe auch Du den offenen Brief an Martin Kessler mit und setzte ein Zeichen für Faktentreue und die Einhaltung demokratischer Spielregeln bei Volksentscheiden.
Klar ist: Für mehr Verkehrssicherheit wäre eine echte Entlastung der Wohnquartiere und des Stadtzentrums ausschlaggebend.
https://ig-faesenstaub.ch/wp-content/uploads/2024/10/2022-12-01-Gesamtanalyse_STEP-NS-Fasenstaub-hervorgehoben.jpeg
Klar ist: Für mehr Verkehrssicherheit wäre eine echte Entlastung der Wohnquartiere und des Stadtzentrums ausschlaggebend.
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