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An: Coop & Migros / Coop-CEO Philipp Wyss & Migros-CEO Fabrice Zumbrunnen

Wir wollen kein Gentech-Food!

Bleibt dabei! Wir wollen kein Gentech-Food!

Setzt euch weiterhin für eine Ernährung & Landwirtschaft ein, die auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen verzichtet.

Bleibt bei eurem Versprechen, uns Konsument:innen objektiv zu informieren und lasst die Finger vom «die neuen gentechnischen Verfahren sind keine Gentechnik»-Bschiss! Auch neue gentechnische Verfahren sind und bleiben Gentechnik.

Warum ist das wichtig?

Derzeit gibt es Bestrebungen, dass neue gentechnische Verfahren nicht mehr dem Gentech-Moratorium unterliegen und aus dem Gentechnikgesetz ausgeklammert werden, wenn sie keine artfremden Gene in die Organismen einbringen. Die aus solchen Verfahren erzeugten Produkte müssten mit grosser Wahrscheinlichkeit dann nicht als gentechnisch verändert deklariert werden.

Migros & Coop sind Mitglied des Vereins ‘Qualitätsstrategie der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft’, der sich unter anderem dafür einsetzt, dass auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen verzichtet wird und sich für die objektive Information
der Konsument:innen einsetzt. [1]

Gleichzeitig sind Coop & Migros Teil der neu gegründeten Allianz «Sorten für morgen», die Bestrebungen unterstützt, dass neue gentechnische Verfahren wie das Genom-Editing nicht mehr unter das strikte Gentech-Moratorium fallen. [2]

Dies ist ein Widerspruch und zeigt, dass sich Coop & Migros alle Türen offenhalten wollen, anstatt die Wünsche ihrer Kund:innen ernst zu nehmen.

Gentechnik bleibt Gentechnik.

Neue gentechnische Verfahren werden oft als präziser und sicherer dargestellt als alte Methoden. Sie bergen jedoch dieselben Risiken. Auch mit Gene-Editing-Techniken besteht die Gefahr ungewollter Mutationen mit unvorhersehbaren Folgen für Mensch und Natur. Der Beitrag der neuen gentechnisch veränderten Organismen zur Nachhaltigkeit ist zudem reine Spekulation, die potenziellen Vorteile dieser neuen Techniken sind nicht nachgewiesen. [3]

Auf der Grundlage einer vom UVEK und dem WBF durchgeführten Situationsanalyse gelangte der Bundesrat bereits im November 2018 zur Einschätzung, dass die neuen Methoden als gentechnische Verfahren zu betrachten sind und somit dem Gentechnikgesetz unterstehen. [4]

Quellen:
[1] https://www.qualitaetsstrategie.ch/
[2] https://sortenfuermorgen.ch/
[3] https://demeter.ch/keine-gentechnik-durch-die-hintertuer/
[4] https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2021/1655/de

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2022-02-23 15:18:34 +0100

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2022-02-17 12:22:37 +0100

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