Geschätzter Wirtschaftsminister Guy Parmelin,
mit der Verordnung vom 20. März 2020 erhalten zehntausende KMU-Unternehmer eine Kurzarbeitsentschädigung von 3’320 Franken pro Vollzeitstelle. Dies ist ein lächerlicher Betrag, welcher knapp für den Mietzins einer Familienwohnung und die Krankenkassenprämie reicht. Unternehmer, die in ihrer eigenen AG oder GmbH angestellt sind, werden damit schlechter entschädigt als die meisten Arbeitnehmer.
Wir verlangen eine Gleichberechtigung gegenüber unseren Arbeitnehmern und fordern 80% von unserem versicherten Lohn.
Warum ist das wichtig?
Viele Schweizer KMU werden in den kommenden Monaten in eine schwere Krise geraten und gezwungen sein, Notkredite aufzunehmen. Die Inhaber dieser 200'000 Firmen sollten mit einer fairen Kurzarbeitsentschädigung wenigstens in der Lage sein, die privaten Kosten zu decken. Zudem zahlen Unternehmer, die in ihrer Firma angestellt sind, Beiträge in die Arbeitslosenversicherung auf ihren ganzen Lohn und nicht nur auf eine «Pauschale» von 3'320 Franken.