An: Regierungsrat des Kanton Thurgau
Erhöhung der Elternbeiträge für den Musikunterricht
Der Kanton Thurgau will die Beiträge der Eltern an den Musikunterricht erhöhen
Der Kanton Thurgau will ab 2028 gesamthaft 80 Millionen Franken einsparen. Grundlage der geplanten Einsparungen bildet eine Studie der ZHAW (School of Management and Law). Diese Studie schlägt eine Reduktion des Beitrags zur Finanzierung der Musikschulen von 50% auf einen Drittel vor gleichzeitig sollen die Elternbeiträge angehoben werden.
Als SMPV setzen wir uns dafür ein, dass die Eltern nicht noch mehr für den Musikunterricht zahlen sollen. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift.
Unsere Forderungen an den Kanton:
1. Anstatt die Elternbeiträge um ca. 17% zu erhöhen, soll dieser Betrag in Zukunft zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt werden, um eine grössere finanzielle Belastung der Eltern zu vermeiden. Dies würde auch die einzelnen Gemeinden entlasten, weil dadurch nicht jede von ihnen eine Lösung für die Elterntarife finden müsste.
Der Kanton Thurgau will ab 2028 gesamthaft 80 Millionen Franken einsparen. Grundlage der geplanten Einsparungen bildet eine Studie der ZHAW (School of Management and Law). Diese Studie schlägt eine Reduktion des Beitrags zur Finanzierung der Musikschulen von 50% auf einen Drittel vor gleichzeitig sollen die Elternbeiträge angehoben werden.
Als SMPV setzen wir uns dafür ein, dass die Eltern nicht noch mehr für den Musikunterricht zahlen sollen. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift.
Unsere Forderungen an den Kanton:
1. Anstatt die Elternbeiträge um ca. 17% zu erhöhen, soll dieser Betrag in Zukunft zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt werden, um eine grössere finanzielle Belastung der Eltern zu vermeiden. Dies würde auch die einzelnen Gemeinden entlasten, weil dadurch nicht jede von ihnen eine Lösung für die Elterntarife finden müsste.
2. Eine weitere Alternative könnten einkommensabhängige Elterntarife dienen, die der Bund vorgeschlagen hat, um dem Verfassungsartikel 67a «Musikalische Bildung» gerecht zu werden, nach dem jedes Kind Anrecht auf musikalische Bildung hat.
Hier unsere Begründungen für die Ablehnung der Sparmassnahme:
1. Die Forderung, dass «die Elternbeiträge auf ein Niveau wie in anderen Kantonen angehoben werden» soll, ist aus den folgenden Gründen nicht aussagekräftig:
a) Beim Lohnniveau und den Lebenshaltungskosten bestehen zwischen den Kantonen grosse Unterschiede.
b) Grosse Unterschiede gibt es auch im Kanton Thurgau bei den Elternbeiträgen, die (für dieselbe Anzahl Lektionen) von CHF 450.- in Aadorf bis CHF 610.- in Bischofszell reichen.
c) Noch günstiger als in Aadorf sind die Elterntarife an einigen Musikschulen im Kanton St. Gallen: Niederhelfenschwil (CHF 400.-), Uzwil (CHF 410.-), Rorschach-Rorschacherberg (CHF 420.-). Teilweise gibt es dort bei einigen Musikschulen auch einen Geschwisterrabatt von 10% bzw. 20% pro Kind.
2. Die Auswirkungen von höheren Elternbeiträgen wären gravierend, weil Kindern aus weniger begüterten Familien dadurch die Möglichkeit entzogen würde, von den positiven Nebenwirkungen des Musikunterrichts zu profitieren. Studien von Hans Günther Bastian «Kinder optimal fördern – mit Musik», von Lutz Jäncke «Macht Musik Schlau?» und von Manfred Spitzer «Das Musikalische Gehirn» sowie «Musik im Kopf» zeigen, dass das Musizieren den IQ, die Feinmotorik und die Sprachentwicklung fördert, das Sozialverhalten positiv beeinflusst, zur besseren Impulskontrolle beiträgt und sich nicht zuletzt als eine wirksame Prävention gegen Alzheimer erweist.
3. Eine Erhöhung der Elternbeiträge stünde im Widerspruch zu Artikel 12a des Bundesgesetzes über die Kulturförderung KFG, nach dem bei der Festlegung der Tarife die wirtschaftliche Situation der Eltern sowie der erhöhte Ausbildungsbedarf musikalisch Begabter berücksichtigt werden muss.
4. Höhere Elternbeiträge hätten für die Lehrpersonen tiefere Unterrichtspensen zur Folge, was vor allem an kleineren Schulen – für die es bereits jetzt schwierig ist, qualifizierte Lehrer*innen zu finden – zu Problemen führen würde. Dringend abgeraten werden muss auch von einer Umwälzung der Sparmassnahmen auf die Löhne der Musiklehrenden, weil diese im Kanton Thurgau schon heute – bis zu CHF 40‘000 in der Lohnklasse 25 bei 100 % – niedriger sind im Vergleich zu Zürich und St. Gallen. Als Folge davon findet bereits jetzt ein Exodus von jungen, bestens qualifizierten Lehrkräften statt.
Quellen:
Link zu Aufgaben- und Verzichtsplanung:
https://finanzverwaltung.tg.ch/de/kantonsfinanzen/aufgaben-und-verzichtsplanung-avp-2025-2027.html/17510
Link zum KFG:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/854/de
Link zu Aufgaben- und Verzichtsplanung:
https://finanzverwaltung.tg.ch/de/kantonsfinanzen/aufgaben-und-verzichtsplanung-avp-2025-2027.html/17510
Link zum KFG:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/854/de
Link zum Verfassungsartikel 67a:
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/sprachen-und-gesellschaft/musikalische-bildung.html
Warum ist das wichtig?
Damit Eltern im Thurgau nicht noch mehr für den Musikunterricht zahlen müssen