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To: Regierungsrat des Kantons Glarus
Petition: Das Recht auf eine selbstbestimmte Geburt ist nicht verhandelbar
Wir rufen eindringlich dazu auf, die Massnahme C9 des Sparpakets (Aufhebung der Entschädigung des Bereitschaftsdienstes für Hausgeburten und die ambulante Wochenbettbetreuung) zu überdenken und bitten mit Nachdruck darum, die Aufhebung der Entschädigungen rückgängig zu machen.
Why is this important?
Sehr geehrter Herr Landammann Kaspar Becker
Sehr geehrter Herr Landesstatthalter Andrea Bettiga
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Marianne Lienhard
Sehr geehrte Herren Regierungsräte Markus Heer und Thomas Tschudi
Wir wenden uns an Sie mit einem Anliegen, das nicht nur zahlreiche Familien, sondern auch freipraktizierende Hebammen in unserem Kanton zutiefst betrifft. Die im Entlastungspaket 2025+ beschlossene Massnahme C9, die die Entschädigung des Bereitschaftsdienstes für Hausgeburten und die ambulante Wochenbettbetreuung aufhebt, trifft unsere Gesellschaft an einem empfindlichen Punkt.
Diese Entscheidung muss dringend überdacht und rückgängig gemacht werden – und das aus mehreren gewichtigen Gründen:
1. Familien in finanziell angespannten Situationen werden untragbar belastet
Für viele Familien, die bereits jetzt finanziell an ihren Grenzen kommen, ist es durch die Massnahme C9 kaum noch möglich, ihren Geburtsort frei zu wählen. Ein Eigenanteil von 250.- bis 500.- Franken ist eine enorme Hürde, die verhindert, dass diese Familien den kostengünstigeren Weg einer Haus- oder ambulanten Geburt wählen können. In der Folge können nur noch finanziell gut gestellte Familien ihren Geburtsort frei wählen.
Für viele Familien, die bereits jetzt finanziell an ihren Grenzen kommen, ist es durch die Massnahme C9 kaum noch möglich, ihren Geburtsort frei zu wählen. Ein Eigenanteil von 250.- bis 500.- Franken ist eine enorme Hürde, die verhindert, dass diese Familien den kostengünstigeren Weg einer Haus- oder ambulanten Geburt wählen können. In der Folge können nur noch finanziell gut gestellte Familien ihren Geburtsort frei wählen.
2. Ungerechtigkeit gegenüber Frauen, die kostengünstigere Geburtsoptionen wählen
Frauen, die sich für eine Hausgeburt oder ambulante Geburt entscheiden, wählen ohnehin bereits den deutlich günstigeren Weg im Vergleich zur stationären Entbindung im Spital. Es ist schlichtweg unfair, dass genau jene Frauen, die durch ihre Entscheidung der Allgemeinheit erhebliche Kosten einsparen, jetzt zusätzlich aus eigener Tasche zahlen müssen.
Frauen, die sich für eine Hausgeburt oder ambulante Geburt entscheiden, wählen ohnehin bereits den deutlich günstigeren Weg im Vergleich zur stationären Entbindung im Spital. Es ist schlichtweg unfair, dass genau jene Frauen, die durch ihre Entscheidung der Allgemeinheit erhebliche Kosten einsparen, jetzt zusätzlich aus eigener Tasche zahlen müssen.
3. Die Einsparung ist unbedeutend, aber die Belastung gross
Das Einsparpotenzial der Massnahme C9 liegt bei lediglich 11'000 Franken. Der Nutzen der Massnahme für den Kanton ist klein – die Konsequenzen für die Betroffenen jedoch schwerwiegend. Die Kosten werden auf wenige Schultern verteilt und junge Familien zusätzlich belastet.
Das Einsparpotenzial der Massnahme C9 liegt bei lediglich 11'000 Franken. Der Nutzen der Massnahme für den Kanton ist klein – die Konsequenzen für die Betroffenen jedoch schwerwiegend. Die Kosten werden auf wenige Schultern verteilt und junge Familien zusätzlich belastet.
4. Keine Sparmassnahmen auf Kosten von selbstbestimmten Geburten
Das Recht auf eine selbstbestimmte Geburt ist nicht verhandelbar. Jede Frau soll frei und selbstbestimmt entscheiden können, wie sie gebären möchte. Hausgeburten dürfen nicht vom Einkommen abhängen. Selbstbestimmte Geburten dürfen nicht zum Luxusgut werden.
5. Wertschätzung für wertvolle Arbeit – und eine Investition in die Zukunft
Die Entschädigung für den Bereitschaftsdienst ist seitens von Kanton und Gemeinden die einzige finanzielle Anerkennung für freipraktizierende Hebammen. Dass diese nun auch noch gestrichen werden soll, ist nicht nachvollziehbar und stossend. Die Arbeit der Hebammen ist ein zentraler Dreh- und Angelpunkt unserer Gesellschaft. Hebammen begleiten werdende Familien in ein neues gemeinsames Leben; sie schenken Zuversicht, Mut und Vertrauen, wenn die Welt (zumindest bei Schädellage) nicht nur sprichwörtlich Kopf steht. Die Entschädigung des Bereitschaftsdienstes ist ein Minimum an Wertschätzung für diese wertvolle Arbeit und darf auf keinen Fall gestrichen werden.
Die Entschädigung für den Bereitschaftsdienst ist seitens von Kanton und Gemeinden die einzige finanzielle Anerkennung für freipraktizierende Hebammen. Dass diese nun auch noch gestrichen werden soll, ist nicht nachvollziehbar und stossend. Die Arbeit der Hebammen ist ein zentraler Dreh- und Angelpunkt unserer Gesellschaft. Hebammen begleiten werdende Familien in ein neues gemeinsames Leben; sie schenken Zuversicht, Mut und Vertrauen, wenn die Welt (zumindest bei Schädellage) nicht nur sprichwörtlich Kopf steht. Die Entschädigung des Bereitschaftsdienstes ist ein Minimum an Wertschätzung für diese wertvolle Arbeit und darf auf keinen Fall gestrichen werden.
6. Die Geburtenstation des Kantonsspitals kann das Angebot von freipraktizierenden Hebammen nicht ersetzen
Gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kt. Glarus (GesG) ist es Aufgabe des Kantons, die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Dabei setzt sich der Kanton «für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Grundversorgung ein» (Art. 22b Abs. 1 GesG). Mit nur einer zentralen Geburtenstation im Kantonshauptort wird diesem Anspruch keineswegs genüge getan. Für Hochschwangere in den Geburtswehen kann die Anreise, gerade in einem Gebirgskanton wie Glarus, beschwerlich bis kaum zu bewerkstelligen sein. Freipraktizierende Hebammen schliessen diese Lücke und gewährleisten eine flächendeckende und wohnortnahe Grundversorgung.
Gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kt. Glarus (GesG) ist es Aufgabe des Kantons, die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Dabei setzt sich der Kanton «für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Grundversorgung ein» (Art. 22b Abs. 1 GesG). Mit nur einer zentralen Geburtenstation im Kantonshauptort wird diesem Anspruch keineswegs genüge getan. Für Hochschwangere in den Geburtswehen kann die Anreise, gerade in einem Gebirgskanton wie Glarus, beschwerlich bis kaum zu bewerkstelligen sein. Freipraktizierende Hebammen schliessen diese Lücke und gewährleisten eine flächendeckende und wohnortnahe Grundversorgung.
Wir rufen eindringlich dazu auf, die Massnahme C9 zu überdenken und bitten mit Nachdruck darum, die Aufhebung der Entschädigung rückgängig zu machen. Diese Entscheidung trifft nicht nur einige wenige, sondern mitten ins Herz unserer Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüssen
Im Namen zahlreicher Glarner Familien und Hebammen
Die Erstunterzeichner*innen: Rebecca Chachkis-Weitnauer (Präsidentin Hebammenverband Sektion Glarus); Helene Creo (Vize-Präsidentin Hebammenverband Sektion Glarus); Bianca Franke (Vorstandsmitglied Hebammenverband Sektion Glarus); Svenja Bamert-Theiner (Vorstandsmitglied Hebammenverband Sektion Glarus); Adelina Tschudi und Toni Tschudi; Agnes Leuzinger und Martin Leuzinger; Anahita Aebli und Oliver Bochsler; Daniela Müller und Sämi Müller; Darinka Muggli und Michael Muggli; Edith Lütschg-Jacober und Dr. med. Jakob Lütschg; Elischa Schnyder und Jakob Schnyder; Eva-Maria Kreis; Irene Spälti-Bornhauser; Jessica Micheroli; Jessica Müller und Hansruedi Müller; Johanna Kundert und André Reithebuch; Jolanda Fauster und Stefan Fauster; Madeleine Kuhn-Baer; Nadja Vogel; Rahel Leuzinger und Severin Talamona; Sabine Aebli; Sibylle Huber-Regli; Sonja Wunderle und Sandro Geisser.