An: Schweizer Stimmbevölkerung

13. IV-Rentenauszahlung

Es steht den IV-Rentner*innen ebenfalls eine 13. Auszahlung zu. Schliesslich sind IV- Bezüger*innen mehr von der Armut betroffen als AHV-Rentner*innen. Nicht zu vergessen ist, dass viele seit der Geburt behindert sind und keine Möglichkeiten hatten Rücklagen für später zu bilden, was bei den AHV-Rentner*innen nicht der Fall ist. Wir haben auch ein Recht auf finanzielle Sicherheit und sind nicht Menschen 2. Klasse!!
Der Staat ist Verwaltet und nicht Besitzer der Steuergelder, was immer wieder vergessen wird. Es fehlt nicht an Gelder sondern an Kompetenzen

Warum ist das wichtig?

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Menschen mit Behinderungen sind im Alltag vielfach mit Diskriminierung konfrontiert: Bei der Arbeit, beim Wohnen, im Verkehr, beim Ausüben ihrer politischen Rechte und bei existenziellen Dienstleistungen wie der finanziellen Sicherheit. Es kann jeden treffen, sei es durch Unfall oder häusliche Gewalt
Schweiz

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