1,000 Unterschriften erreicht
An: Präsident der IVSK Martin Schilt und sein Stellvertreter Herr Thomas Pfiffner
13. IV-Rentenauszahlung
Wir fordern die sofortige gesetzliche Gleichstellung von IV-Bezüger*innen bei der Einführung der 13. Rentenauszahlung. Eine Erhöhung der AHV ohne eine gleichzeitige Anpassung der Invalidenversicherung (IV) ist ungerecht und diskriminierend.
Deshalb fordern wir für uns IV-Bezüger auch die 13. Rentenauszahlung
Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) dürfen Menschen aufgrund einer Behinderung nicht benachteiligt werden. Doch die Realität sieht anders aus: Betroffene sind im Alltag ständig mit Diskriminierung konfrontiert – sei es am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, im öffentlichen Verkehr oder bei der Ausübung ihrer politischen Rechte.
- Höheres Armutsrisiko: IV-Bezügerinnen sind statistisch deutlich stärker von Armut betroffen als AHV-Rentnerinnen. Die Teuerung trifft jene am härtesten, die ohnehin am Existenzminimum leben.
- Fehlende Möglichkeit zur Vorsorge: Viele Betroffene leben seit der Geburt oder jungen Jahren mit einer Behinderung. Im Gegensatz zu vielen AHV-Rentner*innen hatten sie nie die Möglichkeit, durch eine Erwerbstätigkeit Rücklagen, Ersparnisse oder eine private Vorsorge (3. Säule) aufzubauen.
- Gleiches Recht auf Würde: Menschen mit Behinderung dürfen nicht als „Menschen zweiter Klasse“ behandelt werden. Finanzielle Sicherheit ist ein Grundrecht und kein Privileg, das vom Gesundheitszustand abhängen darf.
- Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern: Der Staat ist der Verwalter – nicht der Besitzer – unserer Steuergelder. Es ist eine Frage der politischen Prioritäten und Kompetenzen, diese Gelder dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden: für die soziale Sicherheit der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft.
Warum ist das wichtig?
Besonders gravierend ist die Benachteiligung bei existenziellen Dienstleistungen und der finanziellen Sicherheit.
Wir müssen uns bewusst machen: Eine Behinderung kann jede und jeden von uns treffen – sei es durch einen Unfall, eine Krankheit oder Schicksalsschläge wie häusliche Gewalt. Finanzielle Absicherung im Alter und bei Invalidität darf daher kein Gnadenakt sein, sondern muss rechtlich garantiert und fair ausgestaltet werden.
Unterschreiben auch du jetzt für soziale Gerechtigkeit und gegen die Spaltung unserer Rentensysteme!