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An: Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher EFD

Zensurartikel für Medienschaffende und Whistleblower abschaffen

Wir fordern Art. 47 des Bankengesetzes so zu revidieren, dass:

1. Medienschaffende nicht dafür bestraft werden, wenn sie über aufgedeckte Steuerkriminalität, Folter, Drogenhandel, Geldwäsche, Korruption und andere schwere Verbrechen berichten; bzw. diese selber aufdecken
2. Whistleblowern im Rahmen dieses Gesetzes ein besserer Schutz gewährt ist

Nach Art. 47. Bankengesetz drohen Whistleblowern und Medienschaffenden heute bis zu drei Jahren Haftstrafe, wenn sie aktiv mit Hilfe von geleakten Dokumenten über Steuerkiminalität, Folter, Drogenhandel, Geldwäsche, Korruption und andere schwere Verbrechen berichten.

Kommen Banken ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach, muss dies bekannt gemacht werden. Nachrichten über Geldwäscherei und Korruption liegen im öffentlichen Interesse. Menschen, die wichtige Informationen dazu liefern und/oder darüber berichten, dürfen nicht dafür bestraft werden.

Warum ist das wichtig?

Mit den «Suisse Secrets», die am 20. Februar 2022 durch international renommierte Zeitungen publiziert wurden, haben Journalist:innen aus der ganzen Welt aufgezeigt, wie die Credit Suisse korrupten Politiker:innen, Menschenschmuggler:innen und Kriminellen Zugang zu Bankdienstleistungen gewährt. [1a]

Zu den Kunden der untersuchten Daten zählen unter anderem Personen aus Venezuela, Ägypten, der Ukraine oder Thailand. Diese Länder haben seit langem schon mit politischen und finanziellen Eliten zu kämpfen, die ihr Vermögen im Ausland verstecken. [1b]

Es ist eindeutig, dass solche Missstände die Präventionsmassnahmen gegen Geldwäscherei und Korruption zunichte machen. Genau deshalb ist es wichtig, dass solche Missstände aufgedeckt werden und neue Gesetze und Aufsichtsbehörden geschaffen werden, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Für diese Arbeit spielen Whistleblower, die darauf Aufmerksam machen und Medien, die diese Missstände an die breite Öffentlichkeit tragen, eine wichtige Rolle.

Im Gegensatz zur Recherchearbeit bei den «Pandora Papers» haben sich bei den «Suisse Secrets» keine Medienschaffenden aus der Schweiz an der Recherche beteiligt [2], denn seit 2015 drohen ihnen in der Schweiz ein Strafverfahren und bis zu drei Jahre Gefängnis, wenn sie über geleakte Bankdaten schreiben. [3] Das ist nicht hinnehmbar. Darum müssen Medienschaffende vom Zensurartikel ausgeschlossen werden.

Quellen und Links:
[1a,b] 20.02.2022: The Guardian: https://www.theguardian.com/news/2022/feb/20/credit-suisse-secrets-leak-unmasks-criminals-fraudsters-corrupt-politicians?CMP=Share_AndroidApp_Other
[2] 21.02.2022: Süddeutsche Zeitung: ​​https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/suisse-secrets-schweiz-pressefreiheit-bankgeheimnis-artikel-47-bankengeheimnis-bankkundengeheimnis-1.5532527?reduced=true
[3] 20.02.2022: 20Minuten: https://amp.20min.ch/story/internationale-medien-berichten-ueber-dreckige-geschaefte-der-credit-suisse-837992909271

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2022-02-21 19:42:53 +0100

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