An: Bundesrat, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Nationalrat und Ständerat der Schweiz.

Wer arbeitet soll davon Leben können

Wer trotz IV arbeitet, soll mehr von seinem Lohn behalten dürfen. Arbeit muss sich lohnen – auch für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich fordere eine gerechtere Behandlung von IV-Bezügerinnen und IV-Bezügern bei den Ergänzungsleistungen (EL). Viele Menschen mit einer IV-Rente möchten trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verbessern und weiterhin aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen.
Heute wird jedoch ein grosser Teil des zusätzlich verdienten Einkommens bei den Ergänzungsleistungen angerechnet. Dadurch bleibt von dem Geld, das man sich durch Arbeit verdient, oft nur ein kleiner Teil übrig. Viele Betroffene haben das Gefühl, dass sich ihre Anstrengungen finanziell kaum lohnen, obwohl sie trotz gesundheitlicher Probleme arbeiten gehen.
Wer arbeitet, soll nicht bestraft werden. Arbeit fördert die Selbstständigkeit, stärkt das Selbstwertgefühl und ermöglicht soziale Teilhabe. Gleichzeitig entlastet sie langfristig auch die Sozialwerke. Es ist deshalb unfair, wenn Menschen mit einer IV-Rente einen grossen Teil ihres zusätzlich verdienten Einkommens wieder verlieren.
Ich bitte Sie, die gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung der Ergänzungsleistungen zu überprüfen und anzupassen. Menschen mit IV und EL sollen einen deutlich grösseren Anteil ihres selbst erarbeiteten Einkommens behalten dürfen. Arbeit muss sich lohnen – auch für Menschen mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Vielen Dank für Ihren Einsatz für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit.
Freundliche Grüsse

Warum ist das wichtig?

Ich fordere eine gerechtere Behandlung von IV-Bezügerinnen und IV-Bezügern bei den Ergänzungsleistungen (EL). Viele Menschen mit einer IV-Rente möchten trotz gesundheitlicher Einschränkungen arbeiten, um selbstständig zu bleiben und ihre finanzielle Situation zu verbessern. Doch das heutige System macht dies oft sehr schwierig.
Ein konkretes Beispiel: Eine Person erhält eine 3/4-IV-Rente von 1'467 CHF und Ergänzungsleistungen von 617.75 CHF pro Monat. Trotz gesundheitlicher Probleme geht sie arbeiten und verdient zusätzlich 500 CHF. Doch von diesem Verdienst wird ein grosser Teil bei den Ergänzungsleistungen angerechnet. Vereinfacht gesagt gehen von 100 CHF Einkommen rund 75 CHF durch Kürzungen der EL wieder verloren. Von den 500 CHF bleiben somit nur etwa 125 CHF tatsächlich übrig.
Gleichzeitig muss diese Person eine Miete von 915 CHF bezahlen sowie Krankenkasse, Lebensmittel, Strom und weitere notwendige Ausgaben. Wenn zusätzlich noch Schulden von 20'000 CHF bestehen, wird schnell klar, dass man unter diesen Bedingungen kaum eine Chance hat, finanziell voranzukommen oder Schulden abzubauen.
Wer trotz Krankheit oder Behinderung arbeitet, zeigt Eigenverantwortung, Leistungswillen und den Wunsch, nicht vollständig von Sozialleistungen abhängig zu sein. Solche Menschen sollten unterstützt und nicht bestraft werden. Arbeit bedeutet Würde, soziale Teilhabe und die Möglichkeit, die eigene Lebenssituation zu verbessern.
Deshalb bitte ich Sie, die gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung der Ergänzungsleistungen zu überprüfen und anzupassen. Menschen mit IV und EL sollen einen deutlich grösseren Teil ihres selbst erarbeiteten Einkommens behalten dürfen. Arbeit muss sich lohnen – auch für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Nur so erhalten Betroffene eine faire Chance, ihre finanzielle Situation zu verbessern, Schulden abzubauen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Freundliche Grüsse