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An: Prof. Dr. Michael Schaepman, Rektor der Universität Zürich und Prof. Dr. Thomas Gächter, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Uni Zürich: Distanzierung von menschenverachtenden Aussagen des Direktors des Arbeitgeberverbands

Wir fordern die Universität Zürich als Arbeitgeberin dazu auf:

  • Sich klar von der Aussage von Herrn Roland A. Müller (Direktor des Arbeitgeberverbands) zu distanzieren, wonach „ein rein existenzsichernder Lohn nicht die Aufgabe der Arbeitgeber“ sei und stattdessen die Sozialhilfe einspringen müsse. [1]

  • Herrn Roland A. Müller die Titularprofessur für Obligationen-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich zu entziehen.

Warum ist das wichtig?

Eine Professur für Obligationen-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich muss sich an verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und ethischen Grundlagen orientieren. Die Aussage «Ein rein existenzsichernder Lohn ist nicht die Aufgabe der Arbeitgeber», bei Geringverdienern «soll die Sozialhilfe einspringen» [1] widerspricht diesen Grundlagen und gefährdet das Vertrauen in den gesellschaftlichen Auftrag einer solchen Professur. Die Universität Zürich muss daher eine klare Distanzierung vornehmen und Herrn Müller die Titularprofessur entziehen.

Existenzsichernde Löhne sind Pflicht, kein Luxus

Arbeitgeber tragen Verantwortung – auch für die existenzsichernde Entlöhnung ihrer Angestellten. Die Aussage von Roland A. Müller ignoriert das Menschenrecht auf eine faire, befriedigende Entlöhnung und die Notwendigkeit eines fairen Ausgleichs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden.

Sozialhilfe ist kein Freifahrtschein für Lohndumping

Die Sozialhilfe soll nur dann einspringen, wenn die Eigenverantwortung ausgeschöpft ist – insbesondere jene der Arbeitgeber. Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber sich ihrer Verantwortung entziehen, indem sie existenzsichernde Löhne verweigern und stattdessen auf staatliche Unterstützung verweisen.

Eine Titularprofessur verpflichtet

Eine Professur an einer Universität – auch wenn sie nicht mit Lehre oder Forschung verbunden ist – steht für Integrität und dafür, dass die Inhaber*innen ihre Aussagen auf dem Boden von Recht und Ethik treffen. Deshalb erwarten wir, dass Träger*innen einer solchen Professur die Schutzprinzipien des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts verteidigen, anstatt sie aus rein ökonomischen Erwägungen auszuhöhlen.


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Quellen:
[1] https://www.blick.ch/politik/arbeitgeber-boss-provoziert-mit-brisanter-aussage-existenzsichernder-lohn-ist-nicht-aufgabe-der-arbeitgeber-id20933272.html

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2025-06-06 09:43:39 +0200

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